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16.07.08



Die EU schreibt für Kleinkinder eine Anschnallpflicht in Flugzeugen mit gefährlichen Sicherheitsgurten vor
Seit heute gilt eine EU-Verordnung nach der Kleinkinder unter 2 Jahren bei Flugreisen auf dem Schoß eines Erwachsenen, mit sogenannten Schlaufengurten, angeschnallt werden müssen, wenn durch den Piloten eine allgemeine Anschnallpflicht befohlen wird, also bei Turbulenzen, Starts und Landungen. Der TÜV Rheinland kritisiert allerdings diese Gurte, weil bei einer starken Bremsung oder besonders heftigen Flugturbulenzen das Kind von dem unter ihm sitzenden Erwachsenen erdrückt werden kann und diese Gurte zu einer sogenannten Klappmesser-Reaktion führen. Im Ernstfall sind also diese Gurte nach Einschätzung der Sicherheitsexperten vom TÜV ein tödliches Risiko für Kleinkinder.
Sicher sind nur spezielle und geprüfte Kindersitze für Kleinkinder, diese zertifizierte Kindersitze für den Einsatz in einem Flugzeug sind mit "For use in aircraft" gekennzeichnet. Diese Maßnahme hat allerdings den Nachteil, dass die Eltern für Kinder unter 2 Jahren, die in der Regel kostenlos mitfliegen dürfen, einen kostenpflichtigen zusätzlichen Sitzplatz reservieren müssen. (www.heute.de -> Magazin: "TÜV: Gefahr für Kleinkinder im Flugzeuge an", 16.07.2008)

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