16.07.08
|
Die EU schreibt
für Kleinkinder eine Anschnallpflicht in Flugzeugen
mit gefährlichen Sicherheitsgurten vor
Seit heute gilt eine EU-Verordnung nach der Kleinkinder
unter 2 Jahren bei Flugreisen auf dem Schoß eines
Erwachsenen, mit sogenannten Schlaufengurten, angeschnallt
werden müssen, wenn durch den Piloten eine allgemeine
Anschnallpflicht befohlen wird, also bei Turbulenzen,
Starts und Landungen. Der TÜV Rheinland kritisiert
allerdings diese Gurte, weil bei einer starken Bremsung
oder besonders heftigen Flugturbulenzen das Kind von dem
unter ihm sitzenden Erwachsenen erdrückt werden kann
und diese Gurte zu einer sogenannten Klappmesser-Reaktion
führen. Im Ernstfall sind also diese Gurte nach Einschätzung
der Sicherheitsexperten vom TÜV ein tödliches
Risiko für Kleinkinder.
Sicher sind nur spezielle und geprüfte Kindersitze
für Kleinkinder, diese zertifizierte Kindersitze
für den Einsatz in einem Flugzeug sind mit "For
use in aircraft" gekennzeichnet. Diese Maßnahme
hat allerdings den Nachteil, dass die Eltern für
Kinder unter 2 Jahren, die in der Regel kostenlos mitfliegen
dürfen, einen kostenpflichtigen zusätzlichen
Sitzplatz reservieren müssen. (www.heute.de
-> Magazin: "TÜV: Gefahr für Kleinkinder
im Flugzeuge an", 16.07.2008)
- Infos
über Linien-, Charter und Billigfluggesellschaften
mehr...
|