07.11.08 |
Die Katalogpreisbindung der Reiseveranstalter ist aufgehoben
Nach der neuen Informationspflichten-Verordnung, die am
1. November 2008 in Kraft getreten ist, sind die Reiseveranstalter
nicht mehr verpflichtet, sich an die in den Reisekatalogen
angegebenen Preise zu binden. Die Reiseveranstalter können
also nachträglich die in den Reisekatalogen angegebenen
Preise erhöhen oder, wie es bei den Last Minute-Reiseangeboten
schon der Fall ist, herabsetzen.
(Quelle: www.drv.de,
Web-Site des Deutschen Reiseverbandes (DRV) -> Der
DRV -> Aktuelles -> Detailt: "Mehr Flexibilität
bei Reisepreisen: DRV-Initiative erfolgreich Existenz
der Kataloge gesichert", 04.11.2008)
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