08.11.08 |
Bei einem Skiunfall trägt der von hinten kommende
Skifahrer die Schuld
Die Regel Nummer 3 des "Internationalen Skiverbandes"
(FIS) besagt: "Der von hinten kommende Skifahrer
und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass
er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet".
Diese Regel hat zwar vor Gericht keine rechtsverbindliche
Relevanz, das Oberlandesgericht Brandenburg (AZ: 7 U 200/07)
beruft sich allerdings in einem Urteil über einen
Skiunfall, dessen genauer Hergang nicht präzise rekonstruktiert
werden konnte, auf die Regel Nummer 3 der FIS. In diesem
Fall konnte ein von hinten kommender Skifahrer, der einen
Skiunfall verursacht hat, seine Unschuld nicht plausibel
beweisen und wurde deshalb zur Zahlung von 15.000 Euro
Schmerzensgeld verurteilt.
Quelle: Westdeutsche Zeitung vom 08.11.2008, reise-magazin
S.12: "FIS-Regel gilt: Der hintere Skifahrer hat
Schuld")
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