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14.11.08

Die EU hat am 1. Dezember die Warenfreimenge im Post- und Reiseverkehr erhöht
Ab dem 1.12.2008 gelten neue Zollbestimmungen für Waren, die aus einem Nicht-EU-Land in ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union eingeführt werden. Nachfolgend die wesentlichen Neuerungen der EU-Einfuhrbestimmungen:

  • Der Warenwert von Waren, die zollfrei über den See- oder Luftweg in die EU eingeführt werden dürfen, wird von derzeit 175 Euro auf 430 Euro erhöht.
  • Erfolgt die Einreise in die EU nicht mit dem Schiff oder Flugzeug, sondern mit dem Auto, der Bahn oder zu Fuß, dann liegt der zollfreie Warenwert bei 300 Euro (bis zum 01.12.2008 beträgt dieser 125 Euro).
  • Für Reisende unter 15 Jahren, die über den Land-, See- oder Luftweg in die EU einreisen, liegt diese Freimenge bei 175 Euro.
  • Die Einfuhrbestimmungen für hochprozentige alkoholische Getränke und Zigaretten bleiben bestehen (Freimenge = 200 Zigaretten und 1 Liter eines Getränkes mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder 2 Liter Schaumwein / Likörwein). Neu ist allerdings, dass ab dem 1.12. zusätzlich, z.B. zu einer Flasche Whisky, noch 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier zollfrei in die EU eingeführt werden dürfen, sofern der Warenwert, z.B. von 3 Flaschen eines teueren Weines, nicht über 430 Euro liegt.
  • Die Sonderregelung, nach der aus Polen nur 200 Zigaretten in ein EU-Land eingeführt werden dürfen, fällt weg. Ab dem 1.01.2009 gelten für Polen die gleiche Zollbestimmungen bezüglich Tabakwaren, wie für alle andere EU-Länder, d.h. es sind dann aus Polen 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo) oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak, als Mitbringsel im Reiseverkehr erlaubt.
  • Der Warenwert, zudem Waren zu einem vereinfachten Zollsatz, im Reise- oder Postverkehr in die EU eingeführt werden dürfen wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht (weitere Infos hierzu siehe unter "Einfuhrbestimmungen der EU"
Die oben genannten Warenwerte für Güter, die einfuhrabgabenfrei bzw. zu vereinfachten Steuersätze in die EU eingeführt werden dürfen, gelten ausdrücklich für den privaten Verbrauch und pro Gegenstand. Wenn Sie beispielsweise in ihrem Urlaub ausserhalb der EU 4.300 Radiergummis für je 10 Cent kaufen, wird es Ihnen der Zöllner nicht glauben, dass diese für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Außerdem können Sie den Warenwert z.B. für ein gemeinsam gekauftes, 800 Euro teueres Laptop nicht aufteilen, bei der Einreise ist es also nicht möglich, dass der einfuhrabgabenfreie Warenwert von Einzelstücke auf 2 Personen / Eheleute aufgeteilt wird.
(Quelle: www.zoll.de -> Zoll online > Aktuelles > "Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008", 14.11.2008)


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