14.11.08
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Die EU hat am 1. Dezember die Warenfreimenge im Post-
und Reiseverkehr erhöht
Ab dem 1.12.2008 gelten neue Zollbestimmungen für
Waren, die aus einem Nicht-EU-Land in ein Mitgliedsstaat
der Europäischen Union eingeführt werden. Nachfolgend
die wesentlichen Neuerungen der EU-Einfuhrbestimmungen:
- Der Warenwert von Waren, die zollfrei über den
See- oder Luftweg in die EU eingeführt werden dürfen,
wird von derzeit 175 Euro auf 430 Euro erhöht.
- Erfolgt die Einreise in die EU nicht mit dem Schiff
oder Flugzeug, sondern mit dem Auto, der Bahn oder zu
Fuß, dann liegt der zollfreie Warenwert bei 300
Euro (bis zum 01.12.2008 beträgt dieser 125 Euro).
- Für Reisende unter 15 Jahren, die über den
Land-, See- oder Luftweg in die EU einreisen, liegt
diese Freimenge bei 175 Euro.
- Die Einfuhrbestimmungen für hochprozentige alkoholische
Getränke und Zigaretten bleiben bestehen (Freimenge
= 200 Zigaretten und 1 Liter eines Getränkes mit
einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder 2 Liter
Schaumwein / Likörwein). Neu ist allerdings, dass
ab dem 1.12. zusätzlich, z.B. zu einer Flasche
Whisky, noch 4 Liter nicht schäumender Wein und
16 Liter Bier zollfrei in die EU eingeführt werden
dürfen, sofern der Warenwert, z.B. von 3 Flaschen
eines teueren Weines, nicht über 430 Euro liegt.
- Die Sonderregelung, nach der aus Polen nur 200 Zigaretten
in ein EU-Land eingeführt werden dürfen, fällt
weg. Ab dem 1.01.2009 gelten für Polen die gleiche
Zollbestimmungen bezüglich Tabakwaren, wie für
alle andere EU-Länder, d.h. es sind dann aus Polen
800 Zigaretten oder 400 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo)
oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak, als Mitbringsel
im Reiseverkehr erlaubt.
- Der Warenwert, zudem Waren zu einem vereinfachten
Zollsatz, im Reise- oder Postverkehr in die EU eingeführt
werden dürfen wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht
(weitere Infos hierzu siehe unter "Einfuhrbestimmungen
der EU"
Die oben genannten Warenwerte für Güter, die einfuhrabgabenfrei
bzw. zu vereinfachten Steuersätze in die EU eingeführt
werden dürfen, gelten ausdrücklich für den
privaten Verbrauch und pro Gegenstand. Wenn Sie beispielsweise
in ihrem Urlaub ausserhalb der EU 4.300 Radiergummis für
je 10 Cent kaufen, wird es Ihnen der Zöllner nicht
glauben, dass diese für den privaten Gebrauch bestimmt
sind. Außerdem können Sie den Warenwert z.B.
für ein gemeinsam gekauftes, 800 Euro teueres Laptop
nicht aufteilen, bei der Einreise ist es also nicht möglich,
dass der einfuhrabgabenfreie Warenwert von Einzelstücke
auf 2 Personen / Eheleute aufgeteilt wird.
(Quelle: www.zoll.de
-> Zoll online > Aktuelles > "Änderung
der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008",
14.11.2008)
- weitere Informatioen über die Einfuhrbestimmungen
der EU und Zollbestimmungen weltweit mehr...
- weitere Informatioen über die Zollbestimmungen
innerhalb der EU mehr...
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