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03.12.08

Fluggesellschaften können noch bis Mai 2009 unbestraft mit versteckten Kosten werben
Am 1.November 2008 ist zwar formell eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die es den Fluggesellschaften verbietet mit versteckten Kosten zu werben, außerdem ist es den Fluggesellschaften beim Online-Buchen untersagt, dem Kunden Zusatzleistungen mitzuverkaufen, indem diese durch Kontrollkästchen voraktiviert sind.
Nun hat aber das zuständige Kontrollkremium der EU diese Woche bekanntgegeben, dass sie gegen Airlines, die diese EU-Verordnung missachten, erst ab Mai 2009 rechtlich vorgehen bzw. bestrafen werden. Bis dahin ist diese EU-Verordnung also ein zahnloser Tiger. Einige Fluggesellschaften, insbesondere sogenannte Billigfluggesellschaften, werden daher mindestens bis Frühjahr 2009 weiterhin Schummelwerbung betreiben, und / oder versuchen den Kunden beim Online-Buchen durch versteckte Zusatzkosten zu täuschen.
(Quelle: www.spiegel.de -> Nachrichten -> Reise -> Aktuell: "Irreführende Flugpreise - Brüssel verlängert Schonfrist für Schummelwerbungr", 02.12.2008)
weitere Infos hierzu siehe unter "Einige Billigfluggesellschaften tricksen auch weiterhin bei der Online-Buchung"


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