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01.02.09

Neuer Bußgeldkatalog: Bei vielen Verkehrsverstöße drohen höhere Bußgelder Seit dem 01.Februar 2009 gilt der neue Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße, einige Verkehrsdelikte können nun mit wesentlich höheren Geldstrafen geahndet werden. Nachfolgend finden Sie eine Liste von Verkehrssünden, die teuerer geworden sind.
Verkehrsverstoss
Strafe nach neuen und alten Bußgeldkatalog
 
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
I. Tempoüberschreitung
21 - 25 km/h innerorts
50
80
1
21 - 25 km/h außerorts
40
70
1
26- 30 km/h innerorts
60
100
3
26 - 30 km/h außerorts
50
80
3
31 - 40 km/h innerorts
100
160
3
31 - 40 km/h außerorts
75
120
3
41 - 50 km/h innerorts
125
200
4
41 - 50 km/h außerorts
100
160
3
51 - 60 km/h innerorts
175
280
4
51 - 60 km/h außerorts
150
240
4
61 - 70 km/h innerorts
300
480
4
61 - 70 km/h außerorts
275
400
4
über 70 km/h innerorts
425
680
4
über 70 km/h außerorts
375
600
4
II. Dichtes Auffahren / Drängeln
IIa. Drängeln bei 80 - 130 km/h
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
5/10 des halben Tachowertes
40
75
1
4/10 des halben Tachowertes
60
100
2
3/10 des halben Tachowertes
100
160
3
2/10 des halben Tachowertes
150
240
4
1/10 des halben Tachowertes
200
320
4
IIa. Drängeln ab 131 km/h
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
5/10 des halben Tachowertes
60
100
2
4/10 des halben Tachowertes
100
180
3
3/10 des halben Tachowertes
150
240
4
2/10 des halben Tachowertes
200
320
4
1/10 des halben Tachowertes
250
400
4
III. Verkehrsgefährdendes Überholen
 
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
unter Mißachtung von Verkehrszeichten /
Überholen im Überholverbot
75
150
4
Überholen im Überholverbot mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
125
250
4
Auf der Autobahn rechts überholen
50
100
3
ohne ausreichende Geschwindigkeit
40
80
3
III. Verkehrsverstöße auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
 
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
beim Einfahren Vorfahrt mißachtet
50
75
3
gegen Rechtsfahrverbot verstoßen und den Verkehr behindert
40
80
1
unerlaubte Nutzung des Standstreifes
50
75
2
gewendet, rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung gefahren
a.) auf Seitenstreifen
100
130
4
gewendet, rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung gefahren
b.) auf der Fahrbahn
150
200
4
III. Verkehrsverstöße bei einer roten Ampel
 
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
bei Rot über die Ampel gefahren
50
90
3
bei Rot über die Ampel gefahren bei gleichzeitiger Gefährdung
125
200
4
Rotphase war länger als 1 sec.
125
200
4
Rotphase war länger als 1 sec. bei gleichzeitiger Gefährdung
200
320
4
III. Alkohol und Drogen
 
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
0,5 - 1,09 Promille Blutalkohol
250
500
4
0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol
250
500
4
nachgewiesener Drogenkonsum
250
500
4
Quelle: Westdeutsche Zeitung, S.1 "Verkehr - Ab Sonntag gilt der neue Bußgeldkatalog", 30.01.2009

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