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19.02.09

Gepäckverlust auf einer Flugreise: Die Fluggesellschaft haftet nur bis maximal 1200 EUR Nicht selten wird das Reisegepäck während einer Flugreise beschädigt, es werden Wertgegenstände aus dem Koffer gestohlen oder ein Gepäckstück geht sogar ganz verloren. In solchen Fällen sollte der Reisende einige wichtige Punkte beachten:
  1. Bleibt ein aufgegebenes Gepäckstück nach der Gepäckausgabe verschwunden, bzw. es wurde etwas aus dem Koffer gestohlen oder das Reisegepäck ist beschädigt, so sollte dieser Vorfall unverzüglich der Fluggesellschaft gemeldet werden. Sollte eine Beschädigung des Reisegepäckes oder der Diebstahl von Wertgegenstände erst mehere Stunden nach der Gepäckausgabe festgestellt werden, ist es auch besonders wichtig diesen Vorfall direkt der Fluggesellschaft zu melden. Viele Urlauber melden solche Vorfälle erst dann, wenn sie am Ende der Reise, am Flughafen wieder mit einem Mitarbeiter der Fluggesellschaft in persönlichen Kontakt treten können.
    In solchen Fällen kann die Fluggesellschaft eine Verantwortlichkeit für die Beschädigung oder des Diebstahles abstreiten und somit eine Haftung ausschließen.
  2. Eine Fluggesellschaft haftet bei Gepäckverlust, Beschädigung oder Diebstahl bis maximal 1200 Euro pro Person. Die meisten Fluggesellschaften ersetzen allerdings nur Wertsachen, die im täglichen Gebrauch wirklich notwendig sind, geht also nach der Gepäckausgabe eine besonders wertvolle Sache z.B. ein Laptop, eine teuere Uhr oder Schmuck verloren, wird dieser Verlust von den meisten Fluggesellschaften nicht entschädigt.
    In solchen Fällen haften sogar sehr viele Reisegepäckversicherungen nicht, denn hierzu finden sich in den AGBs einiger Reisegepäckversicherer eine Vielzahl von Ausschlussklauseln.
    Mehere, von der Airline erstattbare Wertsachen sollten auf die Koffer von Mitreisenden verteilt werden, weil die maximale Entschädigungszahlung von 1200 Euro pro Person und nicht pro Koffer gilt.
  3. Die Fluggesellschaften und Reisegepäckversicherungen haften im Falle eines Diebstahles aus dem Reisegepäck, auch nur dann, wenn der Koffer oder die Reisetasche auch richtig verschlossen ist.
    An diesem Punkt steckt der Flugreisende in einem Dilemma, denn wegen den verstärkten Sicherheitskontrollen zur Terrorabwehr im internationalen Flugverkehr, werden immer mehr Gepäckstücke insbesondere in den USA von den Zollbeamten geöffnet und dabei beschädigt. In solchen Fällen haftet weder die zuständige Sicherheitsbehörde noch die Fluggesellschaft.
    Bei Reisen in die bzw. via USA werden zur Sicherung des Reisegepäckes sogenannte TSA-Schlößer empfohlen. Diese Schlößer können von der US-amerikanischen Flugsicherheitsbehörde (TSA, Transport Security Administration), ohne zu Beschädigen, geöffnet werden.
    weitere Infos zu Reisegepäck und Reiserecht siehe unter:
    - Ausgesuchte Bestimmungen für das Handgepäck im internationalen Flugverkehr mehr...
    - Gerichtsurteile zum Thema Reiserecht mehr...
(Quelle: www.welt.de -> Finanzen -> Verbrauchertipps: "Diebstahl: So schützen Sie Ihre Geldbörse vor Verbrechern", 18.02.2009)

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