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aktuelle
Reisenachrichten aus der Reisebranche
19.02.09
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Gepäckverlust
auf einer Flugreise: Die Fluggesellschaft haftet nur bis
maximal 1200 EUR
Nicht selten wird das Reisegepäck
während einer Flugreise beschädigt, es werden
Wertgegenstände aus dem Koffer gestohlen oder ein
Gepäckstück geht sogar ganz verloren. In solchen
Fällen sollte der Reisende einige wichtige Punkte
beachten:
- Bleibt ein aufgegebenes Gepäckstück nach
der Gepäckausgabe verschwunden, bzw. es wurde etwas
aus dem Koffer gestohlen oder das Reisegepäck ist
beschädigt, so sollte dieser Vorfall unverzüglich
der Fluggesellschaft gemeldet werden. Sollte eine Beschädigung
des Reisegepäckes oder der Diebstahl von Wertgegenstände
erst mehere Stunden nach der Gepäckausgabe festgestellt
werden, ist es auch besonders wichtig diesen Vorfall
direkt der Fluggesellschaft zu melden. Viele Urlauber
melden solche Vorfälle erst dann, wenn sie am Ende
der Reise, am Flughafen wieder mit einem Mitarbeiter
der Fluggesellschaft in persönlichen Kontakt treten
können.
In solchen Fällen kann die Fluggesellschaft eine
Verantwortlichkeit für die Beschädigung oder
des Diebstahles abstreiten und somit eine Haftung ausschließen.
- Eine Fluggesellschaft haftet bei Gepäckverlust,
Beschädigung oder Diebstahl bis maximal 1200 Euro
pro Person. Die meisten Fluggesellschaften ersetzen
allerdings nur Wertsachen, die im täglichen Gebrauch
wirklich notwendig sind, geht also nach der Gepäckausgabe
eine besonders wertvolle Sache z.B. ein Laptop, eine
teuere Uhr oder Schmuck verloren, wird dieser Verlust
von den meisten Fluggesellschaften nicht entschädigt.
In solchen Fällen haften sogar sehr viele Reisegepäckversicherungen
nicht, denn hierzu finden sich in den AGBs einiger Reisegepäckversicherer
eine Vielzahl von Ausschlussklauseln.
Mehere, von der Airline erstattbare Wertsachen sollten
auf die Koffer von Mitreisenden verteilt werden, weil
die maximale Entschädigungszahlung von 1200 Euro
pro Person und nicht pro Koffer gilt.
- Die Fluggesellschaften und Reisegepäckversicherungen
haften im Falle eines Diebstahles aus dem Reisegepäck,
auch nur dann, wenn der Koffer oder die Reisetasche
auch richtig verschlossen ist.
An diesem Punkt steckt der Flugreisende in einem Dilemma,
denn wegen den verstärkten Sicherheitskontrollen
zur Terrorabwehr im internationalen Flugverkehr, werden
immer mehr Gepäckstücke insbesondere in den
USA von den Zollbeamten geöffnet und dabei beschädigt.
In solchen Fällen haftet weder die zuständige
Sicherheitsbehörde noch die Fluggesellschaft.
Bei Reisen in die bzw. via USA werden zur Sicherung
des Reisegepäckes sogenannte TSA-Schlößer
empfohlen. Diese Schlößer können von
der US-amerikanischen Flugsicherheitsbehörde (TSA,
Transport Security Administration), ohne zu Beschädigen,
geöffnet werden.
weitere Infos zu Reisegepäck und Reiserecht siehe
unter:
- Ausgesuchte Bestimmungen für das Handgepäck
im internationalen Flugverkehr mehr...
- Gerichtsurteile zum Thema Reiserecht mehr...
(Quelle: www.welt.de -> Finanzen -> Verbrauchertipps:
"Diebstahl: So schützen Sie Ihre Geldbörse
vor Verbrechern", 18.02.2009)
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