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aktuelle
Reisenachrichten aus der Reisebranche
26.03.09
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Namensänderungen
bei Pauschalreisen sind zulässig
Fünf Tage vor Beginn der gebuchten
Pauschalreise nach Ägypten erkrankte der Ehemann,
aus diesem Grund wollte die Ehefrau mit einer Bekannten
die Reise durchführen. Im Reisebüro bekam sie
dann auch die Information, dass eine Namensänderung
des Reiseteilnehmers gegen eine Umbuchungsgebühr
möglich sei. Der Reiseveranstalter hatte allerdings
eine nachträgliche Namensänderung abgelehnt.
Daraufhin wurde die Pauschalreise storniert und die Eheleute
verlangten von dem Reiseveranstalter den vollen Reisepreis
zurück.
Weil der Reiseveranstalter diese Stornierung als einen
unberechtigten Reiserücktritt ansah, also den Reisepreis
nicht erstatten wollte, musste dieser Fall juristisch
geklärt werden. Das Amtsgericht Leipzig kam zu dem
Urteil (AZ 109 C 6537/06), dass ein Reiseveranstalter
auch kurz vor Beginn einer gebuchten Pauschalreise die
Möglichkeit geben muss, die Namen der Reiseteilnehmer
zu ändern. Weil der Reiseveranstalter in dem verhandeltem
Fall eine Namensänderung kategorisch ablehnte, war
die kurzfristige Stornierung der Pauschalreise rechtens
und der Reiseveranstalter musste den vollen Reisepreis
zurückzahlen.
(Quelle:Westdeutsche Zeitung: reise-magazin: "Wenn
ein anderer die Pauschalreise antritt", S.17.,
21.03.2009)
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