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29.05.09

Eine defekte Klimaanlage im Speisesaal berechtigt zur Reisepreisminderung Während eines 7-tägigen Hotelaufenthaltes war die Klimaanlage im Speisesaal an vier Tagen ausgefallen, in der Katalogbeschreibung des Reiseveranstalters zu diesem Hotel wurde aber ausdrücklich auf einen klimatisierten Speisesall hingewiesen. Aus diesem Grund hat ein Hotelgast den Reiseveranstalter zur Auszahlung einer Reisepreisminderung verklagt. Das Amtsgereicht Duisburg (AZ: 33 C 1392/08) urteilte in diesem Fall, dass der Reiseveranstalter dem Kläger eine Preisminderung von 5 Prozent, für die Tage an denen die Klimaanlage im Speisesaal nicht funktionierte, zurückzahlen muss. In Abhängigkeit vom Hotelpreis entsprachen dies 39,14 Euro.
Die Richter wiesen in dem Urteil außerdem darauf hin, dass der Kläger nicht verpflichtet war, die Temperatur im Speisesaal zu messen, weder noch muss er darlegen in welcher Weise die kaputte Klimaanlage den Hotelaufenthalt beeinträchtigt hat.
(Quelle: www.sueddeutsche.de -> Newsticker:"Klimaanlage läuft nicht: Geld zurück für Urlauber", 29.05.2009)
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Eine defekte Klimaanlage im Speisesaal berechtigt zur Reisepreisminderung: Schadensersatz wenn die Klimaanlage nicht funktioniert

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