|
aktuelle
Reisenachrichten aus der Reisebranche
29.05.09
|
Eine
defekte Klimaanlage im Speisesaal berechtigt zur Reisepreisminderung
Während eines 7-tägigen Hotelaufenthaltes
war die Klimaanlage im Speisesaal an vier Tagen ausgefallen,
in der Katalogbeschreibung des Reiseveranstalters zu diesem
Hotel wurde aber ausdrücklich auf einen klimatisierten
Speisesall hingewiesen. Aus diesem Grund hat ein Hotelgast
den Reiseveranstalter zur Auszahlung einer Reisepreisminderung
verklagt. Das Amtsgereicht Duisburg (AZ: 33 C 1392/08)
urteilte in diesem Fall, dass der Reiseveranstalter dem
Kläger eine Preisminderung von 5 Prozent, für
die Tage an denen die Klimaanlage im Speisesaal nicht
funktionierte, zurückzahlen muss. In Abhängigkeit
vom Hotelpreis entsprachen dies 39,14 Euro.
Die Richter wiesen in dem Urteil außerdem darauf
hin, dass der Kläger nicht verpflichtet war, die
Temperatur im Speisesaal zu messen, weder noch muss er
darlegen in welcher Weise die kaputte Klimaanlage den
Hotelaufenthalt beeinträchtigt hat.
(Quelle: www.sueddeutsche.de
-> Newsticker:"Klimaanlage läuft nicht:
Geld zurück für Urlauber", 29.05.2009)
- weitere Rechtsurteile aus dem Gebiet Reiserecht
mehr...
|
|
weitere interessante
Reisenachrichten
|
|
|
© sellpage.de, 1998 - 2024
|
Home | Imprssum
| E-Mail
|
Anzeige
|