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10.03.09

Streik abgewendet: Einigung zwischen der Gewerkschaft UFO und der Lufthansa
Ein Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa wurde heute Abend in letzter Minute abgewendet. Die Gewerkschaft UFO (Unabhängige Flugbegleiter Organisation) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die 16.000 Stewards und Stewardessen der Lufthansa geeinigt. Demnach erhalten die Flugbegleiter 4,6 Prozent mehr Gehalt und ihnen wurde eine Ergebnisbeteiligung von bis zu drei Prozent für 2008 zugesagt.
(Quelle: www.zdf.de -> heute-Nachrichten -> Wirtschaft: "Streik bei Lufthansa abgewendet", 10.03.2009)
Im Falle einer Flugverspätung oder Flugannulierung stehen dem Fluggast nach einer EU-Verordnung einige Rechte zu (siehe hierzu auch unter "Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges", allerdings sind sich selbst die Rechtsexperten nicht einig darüber, ob dem Fluggast Entschädigungszahlungen im Falle einer mehr als 5 stündigen Verspätung, bzw. bei einem Flugausfall in Folge eines Streikes zu stehen. Einige Richter sind der Auffassung, dass es sich dabei um "einen außergewöhnlichen Umstand" handelt, der von der Fluggesellschaft nicht beeinflußt werden kann. Bei einem Streik des eigenen Personals ist es allerdings schon zweifelhaft, dass man in solchen Fällen von einem nicht beeinflußbaren "außergewöhnlichen Umstand" ausgehen kann.

weitere Informationen über die Rechte eines Fluggastes bei Flugausfall und Flugverspätung

  1. "Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges" mehr...
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Die Gewerkschaft der Flugbegleiter droht mit Streiks bei der Lufthansa: die Rechte eines Fluggastes bei Flug

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