10.03.09
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Streik
abgewendet: Einigung zwischen der Gewerkschaft UFO und der
Lufthansa
Ein Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa wurde heute
Abend in letzter Minute abgewendet. Die Gewerkschaft UFO
(Unabhängige Flugbegleiter Organisation) haben sich
auf einen neuen Tarifvertrag für die 16.000 Stewards
und Stewardessen der Lufthansa geeinigt. Demnach erhalten
die Flugbegleiter 4,6 Prozent mehr Gehalt und ihnen wurde
eine Ergebnisbeteiligung von bis zu drei Prozent für
2008 zugesagt.
(Quelle: www.zdf.de
-> heute-Nachrichten -> Wirtschaft: "Streik bei
Lufthansa abgewendet", 10.03.2009)
Im Falle einer Flugverspätung oder Flugannulierung
stehen dem Fluggast nach einer EU-Verordnung einige Rechte
zu (siehe hierzu auch unter "Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines
Fluges", allerdings sind sich selbst die
Rechtsexperten nicht einig darüber, ob dem Fluggast
Entschädigungszahlungen im Falle einer mehr als 5 stündigen
Verspätung, bzw. bei einem Flugausfall in Folge eines
Streikes zu stehen. Einige Richter sind der Auffassung,
dass es sich dabei um "einen außergewöhnlichen
Umstand" handelt, der von der Fluggesellschaft nicht
beeinflußt werden kann. Bei einem Streik des eigenen
Personals ist es allerdings schon zweifelhaft, dass man
in solchen Fällen von einem nicht beeinflußbaren
"außergewöhnlichen Umstand" ausgehen
kann.
weitere Informationen über die Rechte
eines Fluggastes bei Flugausfall und Flugverspätung
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"Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung
oder Verspätung eines Fluges" mehr...
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