Reisepass / Visum / Personalausweis* |
weitere Infos im Internet |
I. Europa |
Länder der EU - Personalausweis (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate ab Einreise)
| Zollbestimmungen
innerhalb der EU mehr... |
Montenegro - Personalausweis
(Gültigkeitsdauer: mindestens 3 Monate ab Einreise). Bei der Einreise bzw.
Durchreise muß allerdings an der Grenze ein kostenloser Passierschein ausgestellt
werden und dies kann ggf. sehr zeitaufwendig sein. Daher wird zur Einreise nach
Montenegro das Mitführen eines mindestens noch 3 Monate gültigen Reisepasses
empfohlen, für den kein Passierschein ausgestellt werden muß
-
Kinderausweis: alte (ohne Lichtbild) und neue (mit Lichtbild) Kinderausweise werden
bei der Einreise anerkannt.
- in Montenegro besteht Meldepflicht, d.h.
bei einer Übernachtung in Montenegro besteht die Verpflichtung sich bei der
zuständigen Polizeibehörde zu melden. Im Falle einer Übernachtung
in einem Hotel, wird dies automatisch durch den Hotelbetreiber gemeldet.
-
für Aufenthalte über 90 Tage besteht Visapflicht bzw. es muß bei
den zuständigen Behörden in Montenegro eine Aufenthaltgenehmigung beantragt
werden. | weitere Reise- und Sicherheitshinweise zu
Montenegro vom Auswärtigen
Amt |
Russland
- Visapflicht (die Kosten für ein Touristenvisum staffeln sich nach
der Bearbeitungszeit, ein rechtzeitig beantragtes Visum, d.h. mindestens 4 Wochen
vor Reiseantritt, kostet ca. 58 Euro, wenn dieses direkt bei der russischen Botschaft
beantragt wird. Für kurzfristig ausgestellte Visas werden mitunter hohe Zuschläge
fällig. Für nicht persönlich beantragte Visas fallen zusätzlich
noch Bearbeitungsgebühren an (ab. ca. 50 Euro).
Ausnahme Visapflicht:
Bei einem Tagesausflug, z.B. nach St. Petersburg im Rahmen einer Ostseekreuzfahrt,
werden für schiffseitig organisierte Landgänge keine individuelle Visas
benötigt, der Reiseveranstalter stellt dabei ein Gruppenvisum aus, das für
die Orte des Ausflugprogrammes gültig ist. - eine Visapflicht besteht
auch dann, wenn via Russland in ein Drittland gereist wird, z.B. bei Flügen
ab Deutschland nach Kasachstan oder Vietnam via Moskau.
- Reisepasspflicht
(Gültigkeitsdauer: mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus)
-
Kinderausweis: neue Kinderausweise (mit Lichtbild) oder Kinderreisepass.
-
Kinder ab 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass.
- Krankenversicherungspflicht
| Botschaft
der Russischen Föderation in Deutschland Internet |
Serbien
- Reisepasspflicht (Gültigkeitsdauer: mindestens 3 Monate ab Einreise)
-
Kinderausweis: alte (ohne Lichtbild) und neue (mit Lichtbild) Kinderausweise werden
bei der Einreise anerkannt. Bei der Einreise via Ungarn wird empfohlen einen neuen
Kinderausweis mit Lichtbild ausstellen zu lassen.
|
Konsulatvertretung der Republik Serbien in Deutschland Internet
|
Türkei
- a.) bei der Einreise via Luftweg oder Seeweg (ohne PKW) ist die Einreise
mit einem gültigen Personalausweis möglich.
b.) bei der Einreise
mit einem PKW ist ein Reisepass erforderlich, weil darin das KFZ-Kennzeichen und
die individuelle erlaubte Aufenthaltszeit i.d.R. bis 30 Tage, auf Antrag auch
bis zu 90 Tage eingetragen wird. Ein Überschreiten dieser erlaubten Aufenthaltszeit
sollte unbedingt vermieden werden, weil eine Überschreitung schon um einen
Tag, zu erheblichen Geldstrafen führen, die den Wert des Fahrzeugs um ein
Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren droht. Falls
der Fahrer des PKWs nicht identisch ist mit dem PKW-Halter, ist es zwingend erforderlich
sich bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland eine beglaubigte
Genehmigung, zum Führen des PKWs ausstellen zu lassen. Für Autofahrten
im europäischen Teil der Türkei ist die grüne Versicherungskarte
ausreichend, bei Fahrten im asiatischen Teil der Türkei wird diese grüne
Versicherungskarte im Falle eines Unfalles nicht anerkannt, es wird daher empfohlen
an der Grenze beim Touringclub eine gesonderte KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. -
für die Einreise von Kindern wird ein Kinderausweis empfohlen (der Kinderausweis
wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt, ab dem 10. Lebensjahr wird
ein Lichtbild vorgeschrieben).
- bei Aufenthalte über 90 Tage besteht
eine Visapflicht
| weitere Reise- und Sicherheitshinweise
über die Türkei vom Auswärtigen
Amt |
|
II. Afrika | |
Ägypten
- Visapflicht: das Visum kann vor der Reise bei der ägyptischen Botschaft
in Berlin oder bei einem der Generalkonsulaten in Franfurt und Hamburg beantragt
werden und kostet dort z.Z. 22 Euro. Ein Touristenvisum, für einen Urlaub
in Ägypten, kann aber auch auf einem ägyptischen Flughafen bei der Einreise
ausgestellt werden, dieses kostet z.B. am Flughafen Kairo z.Z. 15 US-$
-
Bei der Einreise nur mit Personalausweis muss vor Ort ein spezielle Einreisekarte
ausgestellt werden, dafür ist ein Passbild erforderlich, das von dem Reisenden
mitgebracht werden muss. Zur schnelleren Einreise wird daher ein gültiger
Reisepass empfohlen (die Ausweisdokumente müssen mindestens 2 Monate über
das Datum der Ausreise gültig sein).
- Kinder unter 16 Jahren, die
noch keine Ausweisdokumente besitzen, können in den Reisepass eines Elternteil
mit eingetragen werden. Für Kinder ab 2 Jahren ist ein Passbild erforderlich.
Ein vorläufig ausgestellter Personalausweis ist für die Einreise nach
Ägypten nicht ausreichend.
| weitere Einreise-
und Visabestimmungen von Ägypten von der Deutschen
Botschaft in Kairo |
Kap
Verde - Visapflicht. Ein Visum muß bei der kapverdischen Botschaft
in Berlin beantragt werden. Bei Pauschalreisen kann ein Visium vom Reiseveranstalter
beantragt werden.
- Reisepass der mindestens noch 6 Monate nach Einreisedatum
gültig ist. Ein "Vorläufiger Reisepass" wird akzeptiert.
-
Kinder benötigen einen Kinderreisepass. Der Eintrag eines Kind im Reisepass
eines Elternteils ist möglich, Lichtbild erforderlich.
- für
Aufenthalte über 90 Tage ist ein Visum vorgeschrieben
| weitere
Infos über die Visabeantragung von der Botschaft
der Republik Kap Verde |
Kenia - Visapflicht für deutsche Staatsbürger
über 16 Jahre: das Visum kann vor der Reise bei der kenianischen Botschaft
in Berlin beantragt werden. Ein Touristenvisum, für einen Urlaub in Kenia,
kann aber auch bei der Einreise (als Zahlungsmittel wird US-$ empfohlen) ausgestellt
werden. Ein Standardvisum kostet in beiden Fällen 20 Euro und ist für
Aufenthalte bis 12 Wochen gültig. Um lange Wartezeiten bei der Einreise zu
vermeiden, wird empfohlen, sich das Visum vor Reiseantritt in Deutschland zu besorgen.
- Reisepasspflicht: der Reisepass muss noch mindestens 6 Monaten gültig
sein
- für Kinder wird das Mitführen eines Kinderreisepasses
mit Lichtbild empfohlen.
- bei der Einreise muss ein gültiges Rückflugticket
vorgelegt werden.
| Visaantrag bei der kenianischen
Botschaft in Berlin |
Marokko - Reisepass der mindestens noch 6
Monate nach Einreisedatum gültig ist. Für Pauschalreisen im Rahmen einer
Gruppenreise ist ein gültiger Personalausweis ausreichend, Pauschaltouristen
sollten sich aber bei dem Reiseveranstalter vorab darüber informieren, ob
die gebuchte Reise eine Einreise ohne Reisepass ermöglicht.
- Kinder
benötigen einen Kinderreisepass (nach neuem Muster) oder ein Kinderausweis
als Passersatz, auf jeden Fall mit Lichtbild.
- für Aufenthalte über
90 Tage ist ein Visum vorgeschrieben
| weitere Reise-
und Sicherheitshinweise zu Marokko vom Auswärtigen
Amt
|
Mauritius
- Reisepass, der nocht mindestens 6 Monate nach dem Ausreisedatum gültig
ist.
Ein Aufenthalt ist bis zu 6 Monate ohne Visum möglich. - Bei
der Einreise müssen Sie belegen können, dass Sie über genügend
finanzielle Mittel für einen Aufenthalt in Mauritius verfügen und es
muß ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt bzw. als
Geldwert hinterlegt werden. In dem Reisepass wird bei der Einreise die erlaubte
Aufenthaltszeit eingetragen, die in der Regel mit dem Datum des Rückflugtickets
übereinstimmt.
Vor Ort kann diese eingetragene Aufenthaltszeit im "Passport
and Immigration Office" in Port Louis auf bis zu maximal 6 Monate verlängert
werden, vorausgesetzt der Nachweis von genüngend finanziellen Mittel für
die Aufenthaltszeit und für den Rückflug kann nachgewiesen werden.
Verstöße gegen die Aufenthaltsgesetze werden auf Mauritius, wie in
jedem anderen Land der Welt, hart bestraft und können eine Abschiebehaft
zur Folge haben. - Kinder benötigen einen Kinderreisepass, der deutsche
Kinderausweis nach altem Muster wird anerkannt, sofern dieser ein Lichtbild enthält.
Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls möglich
(Lichtbild erforderlich).
| weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die Botschaft
der Republik von Mauritius in Berlin (Seite auf englisch) |
Namibia - Reisepass der mindestens
noch 6 Monate nach Einreisedatum gültig ist und der noch mindestens 2 freie
Seiten für Ein- und Ausreisestempel enthält. Bei der Einreise wird im
Reisepass die erlaubte Aufenthaltszeit (max. 90 Tage) eingetragen, i.d.R. das
Datum des vorhandenen Rückflugtickets. Diese Aufenthaltszeit sollte auf keinen
Fall überschritten werden, auch wenn diese nicht länger als 90 Tage
beträgt. Bei Überschreitung des sogenannten "Visitors Entry Permit"
drohen dem Reisende bei der Ausreise drastische Strafe (Haftstrafen sind möglich).
- für Kinder wird das Mitführen eines Kinderreisepasses mit
Lichtbild empfohlen.
- für Aufenthalte über 90 Tage ist ein
Visum vorgeschrieben
| Weitere Infos von namibischen
Botschaft in Berlin |
Seychellen - Reisepass, der am Ausreisetag
noch gültig ist.
Ein Aufenthalt ist bis zu 12 Monate ohne Visum möglich. - Bei
der Einreise müssen Sie belegen können, dass Sie über genügend
finanzielle Mittel für einen Aufenthalt auf den Seychellen verfügen,
außerdem muß der Nachweis über eine Hotelbuchung und ein gültiges
Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden.
Verstöße gegen
die Aufenthaltsgesetze werden auf den Seychellen, wie in jedem anderen Land der
Welt, hart bestraft und können eine Abschiebehaft zur Folge haben. - Kinder
benötigen einen Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild. Der Eintrag
eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls möglich.
|
weitere Infos über Einreise- und Visabestimmungen erteilt die Botschaft
der Seychellen in Berlin (Seite auf englisch)
|
Südafrika
- für touristische Reisen besteht keine Visapflicht, wenn bei der
Einreise folgende Dokumente vorgelegt werden können:
- Reisepass der
mindestens noch 30 Tage nach dem Ausreisedatum gültig ist und der noch mindestens
2 freie Seiten für Sichtvermerke enthält. - Unterlagen, die den
Zweck und Dauer der Reise belegen (z.B. Hotelvoucher, Buchungsunterlagen etc.)
- ein gültiges Rückflugticket oder Barhinderlegung für den
Preis eines Rückflugtickets (diese Barhinderlegung wird bei der Ausreise
wieder zurück bezahlt). - Bei der Einreise wird im Reisepass die erlaubte
Aufenthaltszeit eingetragen, i.d.R. das Datum des vorhandenen Rückflugtickets.
Diese Aufenthaltszeit sollte auf keinen Fall überschritten werden. Bei Überschreitung
der eingetragenen Aufenthaltszeit drohen dem Reisende bei der Ausreise drastische
Strafe (mitunter ist auch eine Abschiebehaft möglich).
- für
Kinder wird das Mitführen eines Kinderreisepasses mit Lichtbild empfohlen,
auch hier sollten mindestens 2 freie Seiten im Pass vorhanden sein..
-
für Aufenthalte über 90 Tage oder für Aufenthalte aus nicht touristischen
Gründen ist ein Visum vorgeschrieben
| Weitere
Infos erteilt die Südafrikanische
Botschaft in Berlin |
Tunesien - Individual-Touristen benötigen
einen Reisepass, der mindestens noch 6 Monate nach Einreisedatum gültig ist.
-
für Pauschaltouristen, die per Flugzeug einreisen, ist ein mindestens noch
6 Monate gültiger Personalausweis ausreichend, dabei muß der Reisende
die Buchungsunterlagen mit einem gültigen Rückflugticket und den Hotelvoucher
für die Aufenthaltsdauer vorweisen.
- es wird dringend empfohlenm,
den von den tunesischen Behörden ausgestellte Einreisenachweis "Carte
de visiteur non-résident", sorgfältig aufzubewahren.
-
für Kinder wird das Mitführen eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
empfohlen. Der Eintrag von Kindern (mit Passbild) in den Reisepass eines Elternteils
ist ebenfalls möglich.
- für Aufenthalte über 90 Tage ist
ein Visum vorgeschrieben
| weitere Reise- und Sicherheitshinweise
zu Tunesien vom Auswärtigen
Amt |
*alle Angaben
ohne Gewähr. Die Einreisebestimmungen eines Landes können sich jeder
Zeit ohne Vorankündigung ändern, vor Reiseantritt in ferne Länder
sollten Sie sich daher über die aktuellen Einreisebestimmungen des bereisten
Landes informieren. Die hier aufgeführten Bestimmungen gelten i.d.R.
für deutsche Staatsbürger und nur für touristische Reisen. Für
Geschäftsreisen, Bildungsreisen und für langfristige Aufenthalte gelten
i.A. andere Bestimmungen. Über falsche Angaben auf dieser Seite, freuen
wir uns über eine Info an kontakt@sellpage.de
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