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bequemer Esstischstuhlhochwertige Stühle:
Esstischstühle, Freischwinger, Konferenz- u. Veranstaltungsstühle
ergonomischer Schreibtischstuhlbequeme Schreibtischstühle:
Drehstühle, Chefsessel und Schreibtischstühle für Kinder
Edelstahl-Flatscreen-Halterungexklusive TV-Möbel:
TV-Racks, Standfüße für Flachbildschirme, TV-Wand- u. Deckenhalterungen
moderne Garderobenmöbelmoderne Garderobenmöbel:
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Prospektständer und InfosäuleProspektständer, Katalogregale und Prospekthalterungen zur Wandmontage
robuste Glasvitrinenhochwertige Vitrinen: Säulenvitrinen, Tischvitrinen etc. für Ladenlokale, Messen und öffentliche Einrichtungen
Die Regelungen zu Reisepass- und Visapflicht in ausgesuchten Reiseländer
(Teil 1: Europa und Afrika)
Die Einreisebestimmungen hinsichtlich der notwendigen Reisedokumenten (Reisepass, Mindest-Gültigkeitdauer eines Reisepasse, Visapflicht, maximale Aufenthaltszeit etc.) unterscheiden sich von Land zu Land. Deshalb sollten sich Reisende rechtzeitig und bei manchen Reiseländer auch nochmal kurzfristig vor Reisebeginn über die geltenden Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes informieren. Bei Fernflüge mit einem Zwischenstopp, sollten sich Reisende zudem über die Transitbestimmungen (z.B. Anforderungen der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses, Handgepäckbestimmungen etc.) des Transitlandes informieren.
Nachfolgend finden Sie die Einreisebestimmungen bezüglich der notwendigen Einreisedokumenten (Visa, Reisepass, mindest Gültigkeitsdauer eines Reisepasse, maximale Aufenthaltszeiten etc) von:
Ägypten | Australien | Brasilien | China | Dominikanische Republik | Indien | Indonesien | Jamaika | Japan | Kanada | Kap Verde | Kenia | Kuba | Malaysia | Malediven | Marokko | Mauritius | Mexiko | Montenegro | Namibia | Neuseeland | Russland | Serbien | Seychellen | Sri Lanka | Südafrika | Thailand | Türkei | Tunesien | USA | Vereinigte Arabisch Emirate | Vietnam | Venezuela |
Reisepass / Visum / Personalausweis*
weitere Infos im Internet
I. Europa
Länder der EU
  • Personalausweis (Gültigkeitsdauer: mindestens 3 Monate ab Einreise)
Zollbestimmungen innerhalb der EU mehr...
Montenegro
  • Personalausweis (Gültigkeitsdauer: mindestens 3 Monate ab Einreise). Bei der Einreise bzw. Durchreise muß allerdings an der Grenze ein kostenloser Passierschein ausgestellt werden und dies kann ggf. sehr zeitaufwendig sein. Daher wird zur Einreise nach Montenegro das Mitführen eines mindestens noch 3 Monate gültigen Reisepasses empfohlen, für den kein Passierschein ausgestellt werden muß
  • Kinderausweis: alte (ohne Lichtbild) und neue (mit Lichtbild) Kinderausweise werden bei der Einreise anerkannt.
  • in Montenegro besteht Meldepflicht, d.h. bei einer Übernachtung in Montenegro besteht die Verpflichtung sich bei der zuständigen Polizeibehörde zu melden. Im Falle einer Übernachtung in einem Hotel, wird dies automatisch durch den Hotelbetreiber gemeldet.
    - für Aufenthalte über 90 Tage besteht Visapflicht bzw. es muß bei den zuständigen Behörden in Montenegro eine Aufenthaltgenehmigung beantragt werden.
weitere Reise- und Sicherheitshinweise zu Montenegro vom Auswärtigen Amt
Russland
  • Visapflicht (die Kosten für ein Touristenvisum staffeln sich nach der Bearbeitungszeit, ein rechtzeitig beantragtes Visum, d.h. mindestens 4 Wochen vor Reiseantritt, kostet ca. 58 Euro, wenn dieses direkt bei der russischen Botschaft beantragt wird. Für kurzfristig ausgestellte Visas werden mitunter hohe Zuschläge fällig. Für nicht persönlich beantragte Visas fallen zusätzlich noch Bearbeitungsgebühren an (ab. ca. 50 Euro).
    Ausnahme Visapflicht: Bei einem Tagesausflug, z.B. nach St. Petersburg im Rahmen einer Ostseekreuzfahrt, werden für schiffseitig organisierte Landgänge keine individuelle Visas benötigt, der Reiseveranstalter stellt dabei ein Gruppenvisum aus, das für die Orte des Ausflugprogrammes gültig ist.
  • eine Visapflicht besteht auch dann, wenn via Russland in ein Drittland gereist wird, z.B. bei Flügen ab Deutschland nach Kasachstan oder Vietnam via Moskau.
  • Reisepasspflicht (Gültigkeitsdauer: mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus)
  • Kinderausweis: neue Kinderausweise (mit Lichtbild) oder Kinderreisepass.
  • Kinder ab 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass.
  • Krankenversicherungspflicht
Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland Internet
Serbien
  • Reisepasspflicht (Gültigkeitsdauer: mindestens 3 Monate ab Einreise)
  • Kinderausweis: alte (ohne Lichtbild) und neue (mit Lichtbild) Kinderausweise werden bei der Einreise anerkannt. Bei der Einreise via Ungarn wird empfohlen einen neuen Kinderausweis mit Lichtbild ausstellen zu lassen.
Konsulatvertretung der Republik Serbien in Deutschland Internet

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Türkei
  • a.) bei der Einreise via Luftweg oder Seeweg (ohne PKW) ist die Einreise mit einem gültigen Personalausweis möglich.
    b.) bei der Einreise mit einem PKW ist ein Reisepass erforderlich, weil darin das KFZ-Kennzeichen und die individuelle erlaubte Aufenthaltszeit i.d.R. bis 30 Tage, auf Antrag auch bis zu 90 Tage eingetragen wird. Ein Überschreiten dieser erlaubten Aufenthaltszeit sollte unbedingt vermieden werden, weil eine Überschreitung schon um einen Tag, zu erheblichen Geldstrafen führen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren droht.
    Falls der Fahrer des PKWs nicht identisch ist mit dem PKW-Halter, ist es zwingend erforderlich sich bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland eine beglaubigte Genehmigung, zum Führen des PKWs ausstellen zu lassen.
    Für Autofahrten im europäischen Teil der Türkei ist die grüne Versicherungskarte ausreichend, bei Fahrten im asiatischen Teil der Türkei wird diese grüne Versicherungskarte im Falle eines Unfalles nicht anerkannt, es wird daher empfohlen an der Grenze beim Touringclub eine gesonderte KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • für die Einreise von Kindern wird ein Kinderausweis empfohlen (der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt, ab dem 10. Lebensjahr wird ein Lichtbild vorgeschrieben).
  • bei Aufenthalte über 90 Tage besteht eine Visapflicht
weitere Reise- und Sicherheitshinweise über die Türkei vom Auswärtigen Amt
II. Afrika
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Ägypten
  • Visapflicht: das Visum kann vor der Reise bei der ägyptischen Botschaft in Berlin oder bei einem der Generalkonsulaten in Franfurt und Hamburg beantragt werden und kostet dort z.Z. 22 Euro. Ein Touristenvisum, für einen Urlaub in Ägypten, kann aber auch auf einem ägyptischen Flughafen bei der Einreise ausgestellt werden, dieses kostet z.B. am Flughafen Kairo z.Z. 15 US-$
  • Bei der Einreise nur mit Personalausweis muss vor Ort ein spezielle Einreisekarte ausgestellt werden, dafür ist ein Passbild erforderlich, das von dem Reisenden mitgebracht werden muss. Zur schnelleren Einreise wird daher ein gültiger Reisepass empfohlen (die Ausweisdokumente müssen mindestens 2 Monate über das Datum der Ausreise gültig sein).
  • Kinder unter 16 Jahren, die noch keine Ausweisdokumente besitzen, können in den Reisepass eines Elternteil mit eingetragen werden. Für Kinder ab 2 Jahren ist ein Passbild erforderlich. Ein vorläufig ausgestellter Personalausweis ist für die Einreise nach Ägypten nicht ausreichend.
weitere Einreise- und Visabestimmungen von Ägypten von der Deutschen Botschaft in Kairo
Kap Verde
  • Visapflicht. Ein Visum muß bei der kapverdischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Bei Pauschalreisen kann ein Visium vom Reiseveranstalter beantragt werden.
  • Reisepass der mindestens noch 6 Monate nach Einreisedatum gültig ist. Ein "Vorläufiger Reisepass" wird akzeptiert.
  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass. Der Eintrag eines Kind im Reisepass eines Elternteils ist möglich, Lichtbild erforderlich.
  • für Aufenthalte über 90 Tage ist ein Visum vorgeschrieben
weitere Infos über die Visabeantragung von der Botschaft der Republik Kap Verde
Kenia
  • Visapflicht für deutsche Staatsbürger über 16 Jahre: das Visum kann vor der Reise bei der kenianischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Ein Touristenvisum, für einen Urlaub in Kenia, kann aber auch bei der Einreise (als Zahlungsmittel wird US-$ empfohlen) ausgestellt werden. Ein Standardvisum kostet in beiden Fällen 20 Euro und ist für Aufenthalte bis 12 Wochen gültig. Um lange Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, wird empfohlen, sich das Visum vor Reiseantritt in Deutschland zu besorgen.
  • Reisepasspflicht: der Reisepass muss noch mindestens 6 Monaten gültig sein
  • für Kinder wird das Mitführen eines Kinderreisepasses mit Lichtbild empfohlen.
  • bei der Einreise muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden.
Visaantrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin
Marokko
  • Reisepass der mindestens noch 6 Monate nach Einreisedatum gültig ist. Für Pauschalreisen im Rahmen einer Gruppenreise ist ein gültiger Personalausweis ausreichend, Pauschaltouristen sollten sich aber bei dem Reiseveranstalter vorab darüber informieren, ob die gebuchte Reise eine Einreise ohne Reisepass ermöglicht.
  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass (nach neuem Muster) oder ein Kinderausweis als Passersatz, auf jeden Fall mit Lichtbild.
  • für Aufenthalte über 90 Tage ist ein Visum vorgeschrieben
weitere Reise- und Sicherheitshinweise zu Marokko vom Auswärtigen Amt

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Mauritius
  • Reisepass, der nocht mindestens 6 Monate nach dem Ausreisedatum gültig ist.
    Ein Aufenthalt ist bis zu 6 Monate ohne Visum möglich.
  • Bei der Einreise müssen Sie belegen können, dass Sie über genügend finanzielle Mittel für einen Aufenthalt in Mauritius verfügen und es muß ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt bzw. als Geldwert hinterlegt werden. In dem Reisepass wird bei der Einreise die erlaubte Aufenthaltszeit eingetragen, die in der Regel mit dem Datum des Rückflugtickets übereinstimmt.
    Vor Ort kann diese eingetragene Aufenthaltszeit im "Passport and Immigration Office" in Port Louis auf bis zu maximal 6 Monate verlängert werden, vorausgesetzt der Nachweis von genüngend finanziellen Mittel für die Aufenthaltszeit und für den Rückflug kann nachgewiesen werden.
    Verstöße gegen die Aufenthaltsgesetze werden auf Mauritius, wie in jedem anderen Land der Welt, hart bestraft und können eine Abschiebehaft zur Folge haben.
  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass, der deutsche Kinderausweis nach altem Muster wird anerkannt, sofern dieser ein Lichtbild enthält. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls möglich (Lichtbild erforderlich).
weitere Infos über Einreise- und Visabestimmungen erteilt die Botschaft der Republik von Mauritius in Berlin (Seite auf englisch)
Namibia
  • Reisepass der mindestens noch 6 Monate nach Einreisedatum gültig ist und der noch mindestens 2 freie Seiten für Ein- und Ausreisestempel enthält. Bei der Einreise wird im Reisepass die erlaubte Aufenthaltszeit (max. 90 Tage) eingetragen, i.d.R. das Datum des vorhandenen Rückflugtickets. Diese Aufenthaltszeit sollte auf keinen Fall überschritten werden, auch wenn diese nicht länger als 90 Tage beträgt. Bei Überschreitung des sogenannten "Visitors Entry Permit" drohen dem Reisende bei der Ausreise drastische Strafe (Haftstrafen sind möglich).
  • für Kinder wird das Mitführen eines Kinderreisepasses mit Lichtbild empfohlen.
  • für Aufenthalte über 90 Tage ist ein Visum vorgeschrieben
Weitere Infos von namibischen Botschaft in Berlin
Seychellen
  • Reisepass, der am Ausreisetag noch gültig ist.
    Ein Aufenthalt ist bis zu 12 Monate ohne Visum möglich.
  • Bei der Einreise müssen Sie belegen können, dass Sie über genügend finanzielle Mittel für einen Aufenthalt auf den Seychellen verfügen, außerdem muß der Nachweis über eine Hotelbuchung und ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden.
    Verstöße gegen die Aufenthaltsgesetze werden auf den Seychellen, wie in jedem anderen Land der Welt, hart bestraft und können eine Abschiebehaft zur Folge haben.
  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls möglich.
weitere Infos über Einreise- und Visabestimmungen erteilt die Botschaft der Seychellen in Berlin (Seite auf englisch)

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Südafrika
  • für touristische Reisen besteht keine Visapflicht, wenn bei der Einreise folgende Dokumente vorgelegt werden können:
    - Reisepass der mindestens noch 30 Tage nach dem Ausreisedatum gültig ist und der noch mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke enthält.
    - Unterlagen, die den Zweck und Dauer der Reise belegen (z.B. Hotelvoucher, Buchungsunterlagen etc.)
    - ein gültiges Rückflugticket oder Barhinderlegung für den Preis eines Rückflugtickets (diese Barhinderlegung wird bei der Ausreise wieder zurück bezahlt).
  • Bei der Einreise wird im Reisepass die erlaubte Aufenthaltszeit eingetragen, i.d.R. das Datum des vorhandenen Rückflugtickets. Diese Aufenthaltszeit sollte auf keinen Fall überschritten werden. Bei Überschreitung der eingetragenen Aufenthaltszeit drohen dem Reisende bei der Ausreise drastische Strafe (mitunter ist auch eine Abschiebehaft möglich).
  • für Kinder wird das Mitführen eines Kinderreisepasses mit Lichtbild empfohlen, auch hier sollten mindestens 2 freie Seiten im Pass vorhanden sein..
  • für Aufenthalte über 90 Tage oder für Aufenthalte aus nicht touristischen Gründen ist ein Visum vorgeschrieben
Weitere Infos erteilt die Südafrikanische Botschaft in Berlin
Tunesien
  • Individual-Touristen benötigen einen Reisepass, der mindestens noch 6 Monate nach Einreisedatum gültig ist.
  • für Pauschaltouristen, die per Flugzeug einreisen, ist ein mindestens noch 6 Monate gültiger Personalausweis ausreichend, dabei muß der Reisende die Buchungsunterlagen mit einem gültigen Rückflugticket und den Hotelvoucher für die Aufenthaltsdauer vorweisen.
  • es wird dringend empfohlenm, den von den tunesischen Behörden ausgestellte Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident", sorgfältig aufzubewahren.
  • für Kinder wird das Mitführen eines Kinderreisepasses mit Lichtbild empfohlen. Der Eintrag von Kindern (mit Passbild) in den Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls möglich.
  • für Aufenthalte über 90 Tage ist ein Visum vorgeschrieben
weitere Reise- und Sicherheitshinweise zu Tunesien vom Auswärtigen Amt

*alle Angaben ohne Gewähr. Die Einreisebestimmungen eines Landes können sich jeder Zeit ohne Vorankündigung ändern, vor Reiseantritt in ferne Länder sollten Sie sich daher über die aktuellen Einreisebestimmungen des bereisten Landes informieren.
Die hier aufgeführten Bestimmungen gelten i.d.R. für deutsche Staatsbürger und nur für touristische Reisen. Für Geschäftsreisen, Bildungsreisen und für langfristige Aufenthalte gelten i.A. andere Bestimmungen.
Über falsche Angaben auf dieser Seite, freuen wir uns über eine Info an kontakt@sellpage.de

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