aktuelle Reisenachrichten aus der Reisebranche

01.08.09

Viele aufblasbare Badeartikel sind nach einem Test vom TÜV Rheinland mit Giftstoffen belastet Der TÜV Rheinland hat 25 aufblasbare Badeartikel (Schwimmringe, Luftmatrazen, Schwimmtiere und Schwimmsitze für Kleinkinder) getestet. Dabei wurden Billigprodukte in der Preiskategorie von 5 bis 10 Euro untersucht, die im Juni 2009 in verschiedenen Strandläden in Griechenland, Italien, Kroatien, Spanien und der Türkei gekauft wurden.
Als erschreckendes Ergebnis stellten die Tester fest, dass 17 Produkte nicht den Anforderungen einer geltenden EU-Sicherheitsnorm erfüllen und somit nicht in der EU verkauft werden dürften. Vor allem wegen der minderwertigen Qualität, durch die schlechte Verarbeitung von schlechten Materialien, wird vom Kauf der meisten dieser getesteten Produkten abgeraten. Besonders besorgniserregend ist allerdings die hohe Konzentrations an gesundheitsgefährdenten Phthalat-Weichmachern in 21 von 25 getesteten aufblasbaren Strandartikel, die in Einzelfällen sogar um das 500-Fache über dem zulässigen EU-Grenzwert liegen. Sechs dieser Produkte enthielten sogar Krebs erzeugende und Erbgut schädigende polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Diese sogenannten PAKs sind besonders bei längerem Hautkontakt und speziell für Kleinkiner und Babys als sehr gefährlich einzustufen. Die Tester wiesen des Weiteren daraufhin, dass alle getesten Luftmatrazen eine zu hohe Giftstoffkonzentration enthalten. Unverständlicherweise werden Luftmatrazen allerdings als Freizeitartikel bewertet und müssen somit nicht die strengeren Grenzwerte erfüllen, die für Spielzeugartikel gelten, obwohl gerade Luftmatrazen von Kindern als beliebtes Strand- und Badespielzeug genutzt werden.
Als gefährlich wurden auch die meisten der getesteten Schwimmhilfen und Schwimmsitzen für Babys und Kleinkinder bewertet, so erfüllten 7 Schwimmringe und Schwimmsitze nicht die geltende EU-Norm.
Das Gesamtergebnis diese Testes als pdf-Datei vom TÜV-Rheinland bitte hier klicken

Einkaufstipps für aufblasbare Strandartikel und Schwimmhilfen
:
  • Besonders Badeartikel für Kleinkinder und Babys sollte im Fachhandel gekauft werden und auf Billigprodukte sollte verzichtet werden
  • Aufblasbare Badeartikel sollten phthalat-frei sein, auf eine diesbezügliche Kennzeichnung auf der Verpackung sollte geachtet werden.
  • Schwimmhilfen (aufblasbare Arm- / Schwimmringe) und Kinderschwimmsitze sollten idealer Weise ein GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) besitzen, Schwimmsitze sollten zudem mit der EU-Norm "EN 13138-3" gekennzeihnet sein. Schwimmsitze sollten eine für deren Nutzung geeignete Alters- und Gewichtsangabe besitzen, generell sollten diese Produkte das Sitzen der Kinder nicht einengen.
  • Sicht- und Tastkontrolle: scharfe Nahtkanten und wackelige Ventile, lassen auf eine schlechte Qualität des Produktes schließen
  • Geruchstest: extrem auffällig riechendes Plastikspielzeug enthält oftmals eine hohe Konzentrations gesundheitsschädlicher Lösungsmittel
  • Hersteller oder Importeur müssen auf der Verpackung eindeutig genannt werden.
  • Strandspielzeug für Kleinkinder bis drei Jahre darf keine verschluckbare Kleinteile beinhalten. Produkte für Kleinkinder müssen außerdem Alters-, Warn- und Bedienungshinweise enthalten.
Quelle: www.tuv.com -> Presse -> Pressemeldungen: "TÜV Rheinland LGA testet aufblasbare Schwimmartikel - Vergifteter Badespaß", 29.07.2009


weitere nützliche Reiseinformationen:
  • Infos über die großen intern. Passagieflughäfen (Verkehrsanbindung, Taxipreise etc.) bitte mehr...
  • Übersicht über interessante Reiseinformationen zur optimalen Urlaubsplanung mehr...

nach oben
  weitere interessante Reisenachrichten
 
<
im Internet Nach Reiseinfos unter sellpage.de suchen

© sellpage.de, 1998 - 2024
Home | Imprssum | E-Mail

.

l

Viele aufblasbare Badeartikel sind nach einem Test vom TÜV Rheinland mit Giftstoffen belastet: gefährliche Schwimmringe, Luftmatrazen, Schwimmtiere und Schwimmsitze