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01.08.09
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Viele
aufblasbare Badeartikel sind nach einem Test vom TÜV
Rheinland mit Giftstoffen belastet
Der TÜV Rheinland hat 25 aufblasbare
Badeartikel (Schwimmringe, Luftmatrazen, Schwimmtiere
und Schwimmsitze für Kleinkinder) getestet. Dabei
wurden Billigprodukte in der Preiskategorie von 5 bis
10 Euro untersucht, die im Juni 2009 in verschiedenen
Strandläden in Griechenland, Italien, Kroatien, Spanien
und der Türkei gekauft wurden.
Als erschreckendes Ergebnis stellten die Tester fest,
dass 17 Produkte nicht den Anforderungen einer geltenden
EU-Sicherheitsnorm erfüllen und somit nicht in der
EU verkauft werden dürften. Vor allem wegen der minderwertigen
Qualität, durch die schlechte Verarbeitung von schlechten
Materialien, wird vom Kauf der meisten dieser getesteten
Produkten abgeraten. Besonders besorgniserregend ist allerdings
die hohe Konzentrations an gesundheitsgefährdenten
Phthalat-Weichmachern in 21 von 25 getesteten aufblasbaren
Strandartikel, die in Einzelfällen sogar um das 500-Fache
über dem zulässigen EU-Grenzwert liegen. Sechs
dieser Produkte enthielten sogar Krebs erzeugende und
Erbgut schädigende polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen.
Diese sogenannten PAKs sind besonders bei längerem
Hautkontakt und speziell für Kleinkiner und Babys
als sehr gefährlich einzustufen. Die Tester wiesen
des Weiteren daraufhin, dass alle getesten Luftmatrazen
eine zu hohe Giftstoffkonzentration enthalten. Unverständlicherweise
werden Luftmatrazen allerdings als Freizeitartikel bewertet
und müssen somit nicht die strengeren Grenzwerte
erfüllen, die für Spielzeugartikel gelten, obwohl
gerade Luftmatrazen von Kindern als beliebtes Strand-
und Badespielzeug genutzt werden.
Als gefährlich wurden auch die meisten der getesteten
Schwimmhilfen und Schwimmsitzen für Babys und Kleinkinder
bewertet, so erfüllten 7 Schwimmringe und Schwimmsitze
nicht die geltende EU-Norm.
Das Gesamtergebnis diese Testes als pdf-Datei vom TÜV-Rheinland
bitte hier
klicken
Einkaufstipps für aufblasbare Strandartikel und Schwimmhilfen:
-
Besonders Badeartikel für Kleinkinder
und Babys sollte im Fachhandel gekauft werden und
auf Billigprodukte sollte verzichtet werden
- Aufblasbare Badeartikel sollten phthalat-frei sein,
auf eine diesbezügliche Kennzeichnung auf der Verpackung
sollte geachtet werden.
-
Schwimmhilfen (aufblasbare Arm- /
Schwimmringe) und Kinderschwimmsitze sollten idealer
Weise ein GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) besitzen,
Schwimmsitze sollten zudem mit der EU-Norm "EN
13138-3" gekennzeihnet sein. Schwimmsitze sollten
eine für deren Nutzung geeignete Alters- und
Gewichtsangabe besitzen, generell sollten diese Produkte
das Sitzen der Kinder nicht einengen.
-
Sicht- und Tastkontrolle: scharfe
Nahtkanten und wackelige Ventile, lassen auf eine
schlechte Qualität des Produktes schließen
-
Geruchstest: extrem auffällig
riechendes Plastikspielzeug enthält oftmals eine
hohe Konzentrations gesundheitsschädlicher Lösungsmittel
-
Hersteller oder Importeur müssen
auf der Verpackung eindeutig genannt werden.
-
Strandspielzeug für Kleinkinder
bis drei Jahre darf keine verschluckbare Kleinteile
beinhalten. Produkte für Kleinkinder müssen
außerdem Alters-, Warn- und Bedienungshinweise
enthalten.
Quelle: www.tuv.com
-> Presse -> Pressemeldungen: "TÜV
Rheinland LGA testet aufblasbare Schwimmartikel - Vergifteter
Badespaß", 29.07.2009
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