23.08.09
|
Ein unbeaufsichtigter
Koffer auf einem Bahnhof oder Flughafen kann für
den Besitzer zu sehr hohen Geldstrafen und Schadensersatzansprüchen
führen
Aufgrund einer längeren Wartezeit im Hamburger
Hauptbahnhof entschloss sich am vergangenem Donnerstag
ein japanischer Tourist, die Aufenthaltszeit für
eine Stadterkundung zu nutzen. Weil der Japaner bei
dieser Besichtungstour nicht seinen Reisekoffer mitschleppen
und er anscheinend das Geld für ein Schließfach
sparen wollte, kettete er sein Reisegepäck mit
einem Schloss an eine Sitzbank im Bahnhof an und machte
sich von dannen. Der herrenlose Koffer fiel allerdings
schon nach kurzer Zeit aufmerksamen Bahnreisenden auf,
die das seltsam abgesicherte Reisegepäck der Bahnpolizei
meldeten. Wegen einer latenten Terrorgefahr hatte die
Bundespolizei vier Bahnsteige und einige Bahnhofsgeschäfte
evakuiert. Die Folgen dieser Evakuierung waren zwei
Zugausfälle, 38 verspätete Züge und Umsatzeinbußen
der betroffenen Bahnhofsgeschäfte. Eine Bahnsprecherin
hat aufgrund dieser Störung des Bahnverkehrs auch
darauf hingewiesen, dass der Japaner, wegen seines arglosen
Verhaltens, mit erheblichen Schadensersatzforderungen
rechnen muss.
(Quelle:www.abendblatt.de
-> Hamburg: "Japanischer Tourist legt Hauptbahnhof
lahm", 22.08.2009).
In Zeiten einer sehr verbreiteten und besonders sensiblen
Terrorangst, sollten sich Reisende bewusst sein, dass
ein unbeaufsichtigtes Gepäckstück schnell
als potentielle Bombenbedrohung eingestuft werden kann,
mit der Folge einer Evakuierung des verdächtigten
öffentlichen Bereiches (Flughafen, U-Bahnstation,
Bahnhof etc.). Eine Evakuierung eines öffentlichen
Bereiches verusacht auf jeden Fall erhebliche Kosten
für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Schadensersatzansprüche
von Dritten (z.B. Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften,
Bahngesellschaften etc.), die von dem Reisenden, der
sein Gepäck unbeaufsichtigt lies, erstattet werden
muß.
Auf einem internationalen Flughafen bzw. Bahnhof, in
einem Reiseland mit einer erhöhten (bzw. hoch empfunden)
Terrorgefahr z.B. alle US-Flughäfen, Flughafen
Mallorca, U-Bahn Paris, London etc. kann das arglose
Verhalten eines Touristen, wenn durch sein unbeaufsichtigtes
Gepäckstück ein Bombenalarm ausgelöst
wird, neben einer sehr hohen Geldstrafe auch schnell
zu einer Gefängnisstrafe führen.
weitere nützliche Reiseinformationen zur optimalen
Urlaubsplanung:
|