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vom 30.08.09 |
Die USA verweigern
Passagierflugzeuge mit unliebsamen Flugpassagieren
die Überflugrechte
Während eines Linienfluges mit Air France von Paris
nach Mexiko-City, wurde dem Piloten eine Stunde nach dem
Start das Überfliegen des US-amerikanischen Territorium
verboten, weil sich an Bord ein Flugpassagier befand,
der auf der sogenannten No-Fly-Liste des US-amerikanischen
Heimatschutzministeriums steht. Nach einem Abkommen der
USA mit der EU dürfen Fluggesellschaften, welche
in die USA fliegen, keine Passagiere an Bord nehmen, die
in dieser No-Fly-Liste registriert sind, dies gilt auch
für Transitflüge, also für einen Flugpassagier,
der lediglich in den USA zwischenlandet und nicht einreist.
Nach Einschätzung von Luftfahrtrechtsexperten gilt
dieses Abkommen aber nicht für Flüge, die nur
den Luftraum der USA durchqueren. Allerdings scheint das
US-Heimatschutzministerium nun auch Personen als Sicherheitsrisiko
einzustufen, die auf der "No-Fly-Liste" stehen
und lediglich die USA in 10.000 Meter überfliegen
wollen.
Auf dieser "No-Fly-Liste" befinden sich von
den US-Geheimdiensten als gefährlich eingestuften
Personen, dazu zählen neben auffällig gewordenen
Straftäter auch unbescholtene Bürger wie z.B.
Menschenrechtler, Regimekritiker, zum Islam konfertierte
Personen, Kunden von Online-Buchhändlern, die dort
ein als verfassungsfeindlich geltendes Buch bestellt hatten
und viele weitere Menschen, von denen mit Sicherheit keine
Gefahr für die USA ausgeht.
Dem Air France-Flug von Paris nach Mexiko-City wurde im
Übrigen ein Überflugverbot der USA erteilt,
weil sich an Bord ein Mitarbeiter der Fraktion der Linken
(GUE/NGL) im Europaparlament befand, der sich selbst als
entschiedener aber friedlicher Globalisierungsgegner ansieht.
(Quelle: www.sueddeutsche.de
-> Reise -> Aktuell: "USA Überflugrechte
- Der gesperrte Himmel", 28.08.2009)
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