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Nachricht vom 30.08.09

Die USA verweigern Passagierflugzeuge mit unliebsamen Flugpassagieren die Überflugrechte

Während eines Linienfluges mit Air France von Paris nach Mexiko-City, wurde dem Piloten eine Stunde nach dem Start das Überfliegen des US-amerikanischen Territorium verboten, weil sich an Bord ein Flugpassagier befand, der auf der sogenannten No-Fly-Liste des US-amerikanischen Heimatschutzministeriums steht. Nach einem Abkommen der USA mit der EU dürfen Fluggesellschaften, welche in die USA fliegen, keine Passagiere an Bord nehmen, die in dieser No-Fly-Liste registriert sind, dies gilt auch für Transitflüge, also für einen Flugpassagier, der lediglich in den USA zwischenlandet und nicht einreist.
Nach Einschätzung von Luftfahrtrechtsexperten gilt dieses Abkommen aber nicht für Flüge, die nur den Luftraum der USA durchqueren. Allerdings scheint das US-Heimatschutzministerium nun auch Personen als Sicherheitsrisiko einzustufen, die auf der "No-Fly-Liste" stehen und lediglich die USA in 10.000 Meter überfliegen wollen.
Auf dieser "No-Fly-Liste" befinden sich von den US-Geheimdiensten als gefährlich eingestuften Personen, dazu zählen neben auffällig gewordenen Straftäter auch unbescholtene Bürger wie z.B. Menschenrechtler, Regimekritiker, zum Islam konfertierte Personen, Kunden von Online-Buchhändlern, die dort ein als verfassungsfeindlich geltendes Buch bestellt hatten und viele weitere Menschen, von denen mit Sicherheit keine Gefahr für die USA ausgeht.
Dem Air France-Flug von Paris nach Mexiko-City wurde im Übrigen ein Überflugverbot der USA erteilt, weil sich an Bord ein Mitarbeiter der Fraktion der Linken (GUE/NGL) im Europaparlament befand, der sich selbst als entschiedener aber friedlicher Globalisierungsgegner ansieht.
(Quelle: www.sueddeutsche.de -> Reise -> Aktuell: "USA Überflugrechte - Der gesperrte Himmel", 28.08.2009)

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Die USA verweigern Passagierflugzeuge mit unliebsamen Fluggäste die Überflugrechte: US-Überflugverbot für Flugpassagiere, die auf der No-Fly-Liste stehen.

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