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aktuelle
Reisenachrichten aus der Reisebranche
04.09.09
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Bei Online-Reisebuchungen
gilt nicht das Fernabsatzgesetz
Für Verkäufe und Vertragsabschlüsse,
die innerhalb Deutschlands über das Internet oder
Telefon getätigt werden, gilt i.A. das Fernabsatzgesetz,
nachdem der Kunde ein zweiwöchiges Widerrufsrecht
gesetzlich zugesichert bekommt.
Dieses Widerspruchsrecht gilt allerdings nicht für
Online-Reisebuchungen, laut BGB sind "Verträge
über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen
Unterbringung und Beförderung" von den Vorschriften
für Fernabsatzverträge ausgenommen.
Deshalb sollte vor einer Online-Buchung in den AGBs des
Anbieters besonders auf die anfallenden Stornogebühren
geachtet werden, weil
a.) bei einer Stornierung einer Online-Buchung fallen
auf jeden Fall Stornogebühren an. Dies gilt für
Internet-Buchungen von Pauschalreisen, Flüge, Hotels,
Ferienhäuser, Mietwagen, Boote etc.
b.) stark überhöhte Stornogebühren auf
einen unseriösen Reiseveranstalter, Ferienhausvermieter
etc. hinweisen
c.) die Stornogebühren, besonders von günstigen
Billigflügen, manchmal geringer sind, als die Kosten
für einen zusätzlich abgeschlossenen Vertrag
über eine Reiserücktrittsversicherung. Beim
Buchungsprozess eines Billigfluges von beispielsweise
15 Euro, wird dem Online-Kunde auch gerne einmal eine
Reiserücktrittsversicherung für 17 Euro untergejubelt.
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