Artikel vom 15.11.2010
In Deutschland klagen nur wenige Flugpassagiere
ihre zustehende Fluggastrechte ein
Seit Anfang 2005 gilt in den Ländern der Europäischen
Union eine EU-Verordnung, nach der Flugpassagiere Entschädigungszahlungen
von einer Fluggesellschaft einfordern können, falls sich
ein Flug mit mehr als zwei Stunden verspätet bzw. kompeltt
ausfällt (weitere Infos hierzu unter "
Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines
Fluges").
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau nehmen allerdings
in Deutschland nur wenige Flugpassagiere ihre gesetzlich zustehende
Fluggastrechte wahr und fordern von einer Fluggesellschaft
Entschädigungszahlungen ein, falls sich der Flug stark
verspätet hat bzw. annulliert wurde. So ergab eine Analyse
der Verbraucher-Datenbank "EU-Claim", dass im vergangenem
Jahr von Februar bis Dezember in Deutschland 1816 Flüge
mehr als 90 Minuten Verspätung hatten und 5298 Flüge
wurden sogar komplett gestrichen, demnach hätten in dem
untersuchten Zeitraum mehr als 100.000 Flugpassagiere Entschädigungszahlungen
zugestanden.
Nach Auskunft des Luftfahrtbundesamtes werden allerdings in
Deutschland jährlich nur zwischen 3000 und 4000 Beschwerden
wegen Flugverspätungen und Flugausfälle gestellt,
in den Niederlanden sind es dagegen jährlich ca. 12.000
Beschwerden.
Quelle:
www.fr-onlinel.de
-> Wirtschaft: "
Rechte von Fluggästen
- Schlecht informiert", 13.11.2010
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