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Artikel vom 25.11.2010
Eine Autofahrt ohne Winterreifen bei Schnee und Glätte kann teuer werden: Die Bußgelder für die Missachtung der Winterreifenpflicht in Europa
Seit dem 29. November 2011 gilt in Deutschland eine reformierte Winterreifen- bzw. Allwetterreifenpflicht. Nach dieser neuen Straßenverkehrsverordnung können Autofahrer in Deutschland, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht mit Winter- oder Allwetterreifen unterwegs sind mit einem Bußgeld von 40 Euro belangt werden.
Für alle PKWs sind nun bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen auf allen Achsen (bei Bussen und LKWs nur auf den Antriebsachsen) vorgeschrieben, die mit dem MS-Symbol und / oder dem Schneflockensymbol gekennzeichnet sind. Leider ist das M+S-Symbol (engl. für Mud and Snow / dt: Matsch und Schnee) keine gesetzlich geschützte Kennzeichnung und es könnten daher auch winteruntaugliche Reifen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden. "Insbesondere chinesische und amerikanische Hersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen"4. Aussagekräftiger ob nun ein Reifen wintertauglich ist oder nicht, ist daher das oben abgebildete Schneeflockensymbol. Dieses Symbol ist zwar ebenfalls in Europa kein geschütztes bzw. definiertes Gütesiegel, die Voraussetzungen damit Reifenhersteller ihre Reifen mit dem Schneeflocken-Symbol kennzeichnen dürfen sind allerdings höher als für das MS-Symbol. Das Schneeflockensymbol wird von der "National Highway Traffic Safety Administration" (Bundesbehörde der USA für Straßen- und Fahrzeugsicherheit) vergeben.
Auch in vielen anderen europäischen Ländern gelten unterschiedliche Verordnungen bezüglich einer verpflichtenden Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Land Straßenverkehrsordnung gültig für PKW bis 3,5 Tonnen Bussgelder
Deutschland Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben, die mit dem M + S-Symbol gekennzeichnet sind. Die Mindestprofiltiefe muss 1,6 Millimeter betragen.1.
Eine Profiltiefe von weniger als 2 mm für Winterreifen ist allerdings nach Ansicht vieler Straßenverkehrsexperten viel zu wenig, Winterreifen sollten daher für Ihre eigene Sicherheit mindestens 3 mm besser 4 mm Profiltiefe haben.
• generell 40 Euro und 1 Punkt in der   Verkehrssünderdatei
• im Falle eines Unfalls oder einer Straßenverkehrgefährdung 80 EUR (und 1 Punkt in Flensburg)
Dänemark In Dänemark besteht keine generelle Winterreifenpflicht, Schneeketten können allerdings bei winterlichen Straßenverhältnisse vorgeschrieben werden.5.
Finnland Vom 1. Dezember bis 28.Februar sind in Finnland generell (also unabhängig von den Straßenverhältnissen) Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben. Diese Reifen müssen mit dem M + S-Symbol gekennzeichnet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 Millimeter.5. • Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ab 35 Euro 4.
Frankreich In Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht, auf vielen Straßen, insbesondere in den Alpen und den Pyrenäen, kann allerdings für Kraftfahrzeuge eine Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Straßen mit Schneekettenpflicht (pneus neige) werden durch das abgebildetete Verkehrszeichen gekennzeichnet 2. • Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung 90 Euro
• fehlende Schneeketten 35 Euro
Italien In Italien gelten unterschiedliche Regelungen, so gilt z.B. in der Provinz Mailand bei winterlichen Straßenverhältnissen vom 15.11.-31.03. eine Winterreifenpflicht, im Aostatal gilt diese Regelung vom 15.10.-15.04. (alternativ dürfen bei schneebedeckten Straßen auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden). Generell können witterungsbedingt auf allen italienischen Straßen Schneketten oder Winterreifen vorgeschrieben werden, diese Straßen sind durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnet. 2.) 3.) • Verstoß gegen die Schneeketten- oder Winterreifenpflicht 78 Euro
Norwegen In Norwegen besteht keine generelle Winterreifenpflicht, Schneeketten können allerdings bei winterlichen Straßenverhältnisse vorgeschrieben werden.5.
Österreich Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in der Zeit vom 1. November bis 15. April Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben, die mit dem M + S-Symbol gekennzeichnet sind. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 Millimeter (bei Diagonalreifen 5 mm).
Alternativ sind Schneeketten auf Sommerreifen und auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Dies gilt allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. 3.
• generell 35 Euro
• im Falle eines Unfalls oder einer Straßenverkehrgefährdung bis zu 5000 EUR
Schweiz In der Schweiz gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Auf vielen Straßen insbesondere in den Alpen kann witterungsbedingt eine Schneekettenpflicht gelten, diese Straßen sind durch das hier abgebildete Verkehrsschild gekennzeichnet. 2. • Verstoß gegen die Schneekettenpflicht 70 Euro
• im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen bekommt der sommerbereifte Autofahrer eine erhebliche Mitschuld zugesprochen.
Schweden Vom 1. Dezember bis 31. März sind in Schweden generell (also unabhängig von den Straßenverhältnissen) Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben. Diese Reifen müssen mit dem M + S-Symbol gekennzeichnet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 Millimeter.5.
Slowakei Winterreifenpflicht (erlaubt sind auch Ganzjahresreifen) bei winterlichen Straßenverhältnissen. 5. • Verstoß gegen die Winterreifenpflicht 60 Euro 4.
Slowenien Eine generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. März, sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen außerhalb dieses Zeitraums. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 mm. 3. • Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung 120 Euro
• bei Verkehrsbehinderung 400 Euro 4.
Tschechien Vom 1. November bis 30. April gilt eine Winterreifenpflicht auf allen Straßen, die mit dem entsprechenden Verkehrsschild gekennzeichnet sind (alternativ sind auch Schneeketten auf den Sommerreifen der Antriebsrädern erlaubt). 3. • Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung 80 Euro
In folgenden Ländern besteht z.Z. keine Winterreifen oder Schneekettenpflicht: Polen, Bulgarien, Luxemburg, Belgien und Niederlande 6.
Fahren mit Spikereifen: In sehr vielen europäischen Ländern ist das Fahren mit Spikereifen verboten, dies gilt für Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Kroatien, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei und Ungarn. 3.
Quellen:
1. Westdeutsche Zeitung, S.1 "Ab kommender Woche sind Winterreifen Pflicht", 25.11.2010
2. www.bild.de -> Auto -> Autoreifen: "Die wichtigsten Fragen zum Reifenwechsel", 23.11.2010
3. www.oeamtc.at -> Reise -> Reise-Ratgeber: "Winterausrüstung in Europa", 25.11.2010
4. www.pro-winterreifen.de -> Presseberichte: "Jetzt auf Regeln und Gesetze im Urlaubsland einstellen - Mit der richtigen Bereifung in den Urlaub Europa", 15.12.2009
5. www.adac.de -> Reise & Freizeit -> Aktuelle Nachrichten: "Ohne Winterreifen meist Endstation", 10.11.2010
6. www.avd.de -> Recht & Wissen -> Verkehrsvorschriften -> Ausland: "Winterreifenpflicht in Europa", 25.11.2010
7. de.wikipedia.org -> Autoreifen




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