Land |
Straßenverkehrsordnung
gültig für PKW bis 3,5 Tonnen |
Bussgelder |
Deutschland |
Bei winterlichen
Straßenverhältnissen
sind Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben,
die mit dem M + S-Symbol gekennzeichnet sind.
Die Mindestprofiltiefe muss 1,6 Millimeter betragen.1.
Eine Profiltiefe von weniger als 2 mm für
Winterreifen ist allerdings nach Ansicht vieler
Straßenverkehrsexperten viel zu wenig,
Winterreifen sollten daher für Ihre eigene
Sicherheit mindestens 3 mm besser 4 mm Profiltiefe
haben. |
generell 40 Euro und 1 Punkt in der Verkehrssünderdatei
im Falle eines Unfalls oder einer Straßenverkehrgefährdung
80 EUR (und 1 Punkt in Flensburg) |
Dänemark |
In
Dänemark besteht keine generelle Winterreifenpflicht,
Schneeketten können allerdings bei winterlichen
Straßenverhältnisse vorgeschrieben
werden.5. |
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Finnland |
Vom
1. Dezember bis 28.Februar sind in Finnland
generell (also unabhängig von den Straßenverhältnissen)
Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben.
Diese Reifen müssen mit dem M + S-Symbol
gekennzeichnet sein. Die Mindestprofiltiefe
beträgt 3 Millimeter.5. |
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
ab 35 Euro 4.
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Frankreich |
In
Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht,
auf vielen Straßen, insbesondere in den
Alpen und den Pyrenäen, kann
allerdings für Kraftfahrzeuge eine Winterausrüstung
vorgeschrieben werden. Straßen mit Schneekettenpflicht
(pneus neige) werden durch das abgebildetete
Verkehrszeichen gekennzeichnet 2.
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Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung
90 Euro
fehlende Schneeketten 35 Euro |
Italien |
In
Italien gelten unterschiedliche Regelungen,
so gilt z.B. in der Provinz Mailand bei winterlichen
Straßenverhältnissen vom 15.11.-31.03.
eine Winterreifenpflicht, im Aostatal gilt diese
Regelung vom 15.10.-15.04. (alternativ dürfen
bei schneebedeckten Straßen auch Schneeketten
auf Sommerreifen aufgezogen werden). Generell
können witterungsbedingt auf allen italienischen
Straßen Schneketten oder Winterreifen
vorgeschrieben werden, diese Straßen sind
durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnet.
2.) 3.) |
Verstoß gegen die Schneeketten- oder Winterreifenpflicht
78 Euro |
Norwegen |
In
Norwegen besteht keine generelle Winterreifenpflicht,
Schneeketten können allerdings bei winterlichen
Straßenverhältnisse vorgeschrieben
werden.5. |
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Österreich |
Bei winterlichen
Straßenverhältnissen
sind in der Zeit vom 1. November bis 15. April
Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben,
die mit dem M + S-Symbol gekennzeichnet sind.
Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 Millimeter
(bei Diagonalreifen 5 mm).
Alternativ sind Schneeketten auf Sommerreifen
und auf mindestens zwei Antriebsrädern
erlaubt. Dies gilt allerdings nur, wenn die
Straße durchgängig oder fast durchgängig
mit Schnee oder Eis bedeckt ist. 3. |
generell 35 Euro
im Falle eines Unfalls oder einer Straßenverkehrgefährdung
bis zu 5000 EUR |
Schweiz |
In
der Schweiz gilt keine generelle Winterreifenpflicht.
Auf vielen Straßen insbesondere in den
Alpen kann witterungsbedingt eine Schneekettenpflicht
gelten, diese Straßen sind durch das hier
abgebildete Verkehrsschild gekennzeichnet. 2. |
Verstoß gegen die Schneekettenpflicht
70 Euro
im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen
bei winterlichen Straßenverhältnissen
bekommt der sommerbereifte Autofahrer eine erhebliche
Mitschuld zugesprochen. |
Schweden |
Vom
1. Dezember bis 31. März sind in Schweden
generell (also unabhängig von den Straßenverhältnissen)
Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben.
Diese Reifen müssen mit dem M + S-Symbol
gekennzeichnet sein. Die Mindestprofiltiefe
beträgt 3 Millimeter.5. |
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Slowakei |
Winterreifenpflicht
(erlaubt sind auch Ganzjahresreifen) bei winterlichen
Straßenverhältnissen. 5.
|
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
60 Euro 4. |
Slowenien |
Eine
generelle Winterreifenpflicht vom 15. November
bis 15. März, sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen
außerhalb dieses Zeitraums. Die Mindestprofiltiefe
beträgt 3 mm. 3.
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Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung
120 Euro
bei Verkehrsbehinderung 400 Euro 4. |
Tschechien |
Vom
1. November bis 30. April gilt eine Winterreifenpflicht
auf allen Straßen, die mit dem entsprechenden
Verkehrsschild gekennzeichnet sind (alternativ
sind auch Schneeketten auf den Sommerreifen
der Antriebsrädern erlaubt). 3.
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Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung
80 Euro |
In folgenden Ländern
besteht z.Z. keine Winterreifen oder Schneekettenpflicht:
Polen, Bulgarien, Luxemburg, Belgien und Niederlande
6. |
Fahren mit Spikereifen:
In sehr vielen europäischen Ländern
ist das Fahren mit Spikereifen verboten,
dies gilt für Bulgarien, Deutschland, Griechenland,
Kroatien, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien,
Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Türkei und Ungarn. 3. |
Quellen:
1. Westdeutsche Zeitung, S.1 "Ab
kommender Woche sind Winterreifen Pflicht",
25.11.2010
2.
www.bild.de -> Auto -> Autoreifen:
"Die wichtigsten Fragen zum Reifenwechsel",
23.11.2010
3.
www.oeamtc.at -> Reise -> Reise-Ratgeber:
"Winterausrüstung in Europa",
25.11.2010
4.
www.pro-winterreifen.de -> Presseberichte:
"Jetzt auf Regeln und Gesetze im Urlaubsland
einstellen - Mit der richtigen Bereifung in
den Urlaub Europa", 15.12.2009
5.
www.adac.de -> Reise & Freizeit ->
Aktuelle Nachrichten: "Ohne Winterreifen
meist Endstation", 10.11.2010
6.
www.avd.de -> Recht & Wissen ->
Verkehrsvorschriften -> Ausland: "Winterreifenpflicht
in Europa", 25.11.2010
7.
de.wikipedia.org -> Autoreifen |