Artikel vom 04.01.2011
Reisepreisminderung weil
im Hotel der Meerblick fehlte
Ein Urlauber hatte bei einem deutschen
Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Ibiza gebucht,
dabei entschied sich der Pauschaltourist für ein
Hotel, das in dem Reisekatalog als ein Haus mit fantastischem
Meerblick angepriesen wurde.
Vor Ort stellte sich dann aber leider heraus, dass von
dem Zimmer des Urlaubers nur eine große Hauswand
zu erkennen war, von einem fantastischen Meerblick also
nichts zu sehen war. Aus diesem Grund verklagte der Ibiza-Urlauber
seinen Reiseveranstalter zur anteiligen Erstattung des
Reisepreises.
Das Amtsgericht Duisburg (AZ.: 53 C 4617/09) hielt in
diesem Fall eine Reisepreisminderung von sieben Prozent
für gerechtfertigt, weil erwiesenermaßen von
dem gebuchten Hotel überhaupt kein Meerblick möglich
ist, also auch kein eingeschränkter Blick auf das
Meer.
(Quelle:
www.rp-online.de
-> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile:
"
Reiserecht - Meerblick fehlt: Geld zurück",
03.01.2011)