Artikel vom 03.02.2011
Ägypten-Krise: Nicht
alle Reiseveranstalter bieten eine kostenlose Stornierung
von Pauschalreisen nach Ägypten an
Obwohl das Auswärtige Amt der Bundesrepublik
Deutschland seit dem 01.02.2011 die Sicherheitshinweise
bezüglich von Reisen nach Ägypten verschärft
hatte und nun dringend von allen Reisen nach Ägypten
abrät, bieten nicht alle Reiseveranstalter eine kostenlose
Stornierung von gebuchten Pauschalreisen an, die in den
kommenden Wochen in das Land der Pharaonen starten sollten.
Vor allem viele kleinere und mittlere Reiseveranstalter
verlangen auch weiterhin von ihren Kunden Stornokosten,
falls diese ihren gebuchten Pauschalurlaub nach Ägypten
nicht antreten wollen. Aufgrund der undurchsichtigen Lage
in Ägypten kann dieses Verhalten als äußerst
unverantwortlich angesehen werden und ist nur damit zu
begründen, dass die betreffenden Reiseveranstalter
angst davor haben pleite zu gehen, wenn sie ihren Kunden
100 Prozent des Reisepreises zurückzahlen müssten.
Denn bei einer kurzfristigen Stornierung einer Pauschalreise
können Reiseveranstalter rechtlich gesehen 80 bis
85 Prozent des Reisepreises einbehalten.
Im Falle der politischen Unruhen in Ägypten raten
Reiserechtsexperten den betroffenen Pauschaltouristen,
den Reisevertrag mit einem uneinsichtigen Reiseveranstalter
einseitig zu gündigen und sich dabei auf höhere
Gewalt zu berufen. Allerdings ist es leider wahrscheinlich,
dass einige Reiseveranstalter sich nicht darauf einlassen
und die einbehaltenen Stornogebühren nicht zurückzahlen.
Diesen Kunden bleibt dann bedauerlicherweise nichts anderes
möglich, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und
gegebenfalls die einbehaltenen Stornogebühren des
Reiseveranstalters vor Gericht einzuklagen.
Dummerweise ist die Rechtslage für Pauschaltouristen,
die wegen den politischen Unruhen in Ägypten kostenlos
ihre Reisebuchung stornieren wollen, nicht ganz eindeutig,
weil das Auswärtige Amt noch keine formale Reisewarnung
für Ägypten gegeben hat, denn nur dann besteht
für die Kunden eines Reiseveranstalters eindeutig
das Recht eine gebuchte Reise kostenlos stornieren zu
dürfen. Allerdings sind einige Reiserechtsexperten
der Meinung, dass im Falle von Ägypten auch ohne
eine formale Reisewarnung des Außenministeriums,
für Pauschaltouristen das Recht besteht, eine für
die kommenden Wochen gebuchte Pauschalreise nach Ägypten
stornofrei gündigen zu können. So besteht zwar
z.Z. möglicherweise keine unmittelbare Gefahr für
Leib und Leben der Touristen in den ägyptischen Feriengebieten
am Roten Meer, was zu einer formalen Reisewarnung des
Auswärtigen Amtes führen würde, die Lage
in Ägypten sei aber augenscheinlich so unübersichtlich,
dass sich von heute auf morgen eine lebensbedrohliche
Situation auch für Touristen ergeben kann, die sich
nicht in den ägyptischen Metropolen wie z.B. Kairo,
Alexandria und Suez aufhalten. Des weiteren kann auch
nicht ausgeschlossen werden, dass in Ägypten kurzfristig
die Infrastruktur zusammenbricht, wodurch landesweit keine
ausreichende Versorgung mit Lebensmittel, Bargeld, Medikamente
etc. gewährleistet werden kann, wodurch selbstverständlich
kein unbeschwerter Urlaub mehr möglich ist.
Diesen Argumenten könnte sich möglicherweise
auch ein Richter anschließen, falls ein Kunde seinen
Reiseveranstalter verklagen muss, weil dieser ihm nicht
den vollen Reisepreis erstatten will.
Glückerweise zeigen sich allerdings nahezu alle großen
deutschen Reiseveranstalter in dieser Frage kulant und
verantwortungsbewusster, d.h. sie ermöglichen vorläufig
bis Mitte Februar (eventuell auch darüber hinaus,
entsprechend der politischen Lage) eine kostenlose Stornierung
von Pauschalreisen nach Ägypten und bis Ende Februar
können gebuchte Reisen nach Ägypten kostenlos
umgebucht werden.
die Rechte von Individualtouristen:
Rechtlich gesehen haben leider auch Individualtouristen,
also Touristen die eigenständig einen Flug und Unterkunft
gebucht haben, keinen Anspruch darauf, den Flug bzw. die
Unterkunft kostenlos stornieren oder umbuchen zu dürfen.
Die großen deutschen Charter- und Linienfluggesellschaften
zeigen sich aber auch hier meist eher kulant. So können
bei Air Berlin Flüge nach Ägypten, die bis zum
14.02.2011 starten, kostenlos storniert werden und Flüge
bis zum 28.02.2011 können kostenlos umgebucht werden.
Bei Condor und TUIfly können Flüge nach Ägypten
bis zum 28.02.2011 gebührenfrei umgebucht oder storniert
werden.
Bei Lufthansa ist eine kostenlose Stornierung nur dann
möglich, wenn der Flug nicht stattfindet, es besteht
allerdings die Möglichkeit, gebuchte Flüge nach
Ägypten (vorläufig bis zum 15.02.2011), auf
ein anderes Flugziel umzubuchen, ohne dass dabei Umbuchungsgebühren
erhoben werden.
Quelle:
ksta.de
(Kölner Stadt-Anzeiger) -> News: "
Ägypten-Urlaub:
Nicht jede Reise kostenlos stornierbar", 03.02.2011