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Artikel vom 19.04.2011

Reiserecht: Ein fehlerhafter Reisepreis ist für einen Reiseveranstalter nicht immer bindend

Im Internet hatte ein Mann eine Pauschalreise für zwei Personen nach Dubai gebucht, der Gesamtpreis für diese Reise war mit rund 1400 Euro extrem günstig und wurde dem Internet-Kunde am Ende des Buchungsvorganges auch so bestätigt. Dieses extreme Reiseschnäppchen, das regulär mehr als das dreifache kostet, hatte sich der Kunde sogar noch von einem Mitarbeiter des Reiseunternehmens telefonisch bestätigen lassen.
Danach erkannte allerdings der Reiseveranstalter, dass die Reise aufgrund eines Computerfehlers, nicht zu diesem Preis hätte angeboten werden dürfen. Aus diesem Grund wollte der Reiseveranstalter den online abgeschlossenen Reisevertrag auch nicht erfüllen und hat diesen gegenüber seinem Kunden wieder gekündigt.
Damit war der Kunde wiederum nicht einverstanden und verklagte den Reiseveranstalter zur Rückerstattung seiner Anzahlung, zur Erfüllung einer vergleichbaren Ersatzreise, sowie zur Zahlung von Schadensersatz für die nutzlos verwendete Urlaubszeit.
Das Amtsgericht München (AZ.: 163 C 6277/09) wies allerdings die Klage im großen und ganzen ab, der Reiseveranstalter ist lediglich verpflichtet die Anzahlung zurückzuzahlen.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Kläger die Diskrepanz zwischen dem bestätigten Online-Preis und dem regulären Preis hätte erkennen müssen, indem er sich beispielsweise im Internet oder in einem Reisekatalog über den tatsächlichen Preis dieser Reise informierte.
Eine telefonische Bestätigung des Reisepreises erwies sich in diesem Fall erstaunlicherweise auch nicht als bindend, denn die Mitarbeiter des Reiseunternehmens hätten durch den Computerfehler auf die gleichen falschen Zahlen zurückgegriffen, so die Begründung der Richter.

Quelle:
www.spiegel.de -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: "Gerichtsurteil -
Kunde kann nicht auf Extremschnäppchen bestehen
", 18.04.2011

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letzte Aktualisierung: 19.04.2011

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Reiserecht: Ein fehlerhafter Reisepreis ist für einen Reiseveranstalter nicht immer bindend, Gerichtsurteil wenn im Internet ein extrem günstiger Preis für eine Pauschalreise bestätigt wird, der Reiseveranstalter den abgeschlossene Reisevertrag aber nicht erfüllt.

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