Artikel vom 28.05.2011
Auch Kinder ab 5 Jahre haben
Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude
Eine Mutter mit ihrem Sohn hatte ein
Pauschalreise in einem Clubhotel in Ägypten gebucht
und diese Hotelanlage sollte über einen Kinderclub
mit einm Kinderpool verfügen. Vor Ort stellte sich
aber heraus, dass in dem neugebauten Clubhotel der Kinderclub
und Kinderpool noch nicht fertiggestellt waren. Außerdem
konnte das Kind wegen Bauarbeiten nicht ungestört
in der Hotelanlage und am Strand spielen.
Aus diesem Grund hat die Urlauberin den Reiseveranstalter
auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verklagt
und verlangte zudem eine Reisepreisminderung.
Die Richer des Landgericht Frankfurt am Main (AZ: 2-24
S 61/10) verurteilten in diesem Fall den Reiseveranstalter,
den Reisepreis nachträglich um 73 Prozent zu mindern,
zudem sprachen sie dem Sohn eine Schadensersatzzahlung
von 1765 Euro zu.
In der Urteilsbegründung waren die Richter der Meinung,
dass auch Kinder ab fünf Jahren Schadensersatzansprüche
wegen entgangener Urlaubsfreude haben. Speziell habe in
diesem Fall der fehlende Kinderpool, der nicht geöffnete
Kinderclub und die durchgeführten Bauarbeiten in
der Hotelanlage, den Erlebniswert des Urlaubs für
das kleine Kind erheblich geschmälert.
Quelle:
www.spiegel.de
-> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: "
Urteil
- Kind erhält Schadenersatz für fehlenden Hotelpool",
27.05.2011