Ein Ehepaar hatte bei einem Reiseveranstalter
eine All-Inklusive-Pauschalreise gebucht und waren davon
überzeugt, dass im Reisepreis das Mittagessen im Hotel
enthalten ist. Vor Ort sollten die beiden aber für
das tägliche Mittagessen extra bezahlen, deshalb verlangten
sie von ihrem Reiseveranstalter, die Kosten für das
Mittagessen zu bezahlen bzw. anteilig den Reisepreis zu
mindern.
Der Reiseveranstalter weigerte sich allerdings, die Kosten
für ein Mittagessen zu übernehmen bzw. den Reisepreis
zu mindern. Seine Weigerungshaltung begründete der
Reiseveranstalter damit, dass in einem All-Inklusive-Reiseangebot
bei den Verpflegungsleistungen kein Mittagessen enthalten
sein muss, desweiteren sei der Begriff All-Inklusive juristisch
nicht genau definiert. Aus diesem Grund verklagte das Ehepaar
ihren Reiseveranstalter und bekamen vor dem Amtsgericht
Leipzig recht gesprochen (AZ: 109 C 5850/09).
Die Richter waren zwar auch der Meinung, dass der Begriff
All-Inklusive juristisch nicht genau definiert ist, unter
einer All-Inklusive-Reise wird allerdings allgemein ein
Hotelaufenthalt verstanden, wo alle üblichen Verpflegungsleistungen,
also auch ein Mittagessen, enthalten sein muss.
Außerdem sei ein Reiseveranstalter bei einem All-Inklusive-Reisepaket
verpflichtet, alle enthaltene Leistungen detailliert aufzulisten,
diese seien aber von dem Reiseveranstalter nicht sorgfältig
offengelegt worden.
In diesem Fall wurde also der Reiseveranstalter zu einer
Reisepreisminderung von 20 Prozent verurteilt, zudem muss
er an das Ehepaar einen Schadensersatz von insgesamt 250
Euro bezahlen. Dieser Schadensersatz stehe den Reisenden
deshalb zu, weil sie während der zehntägigen Pauschalreise
jeden Tag mit einem entsprechenden Kosten- und Zeitaufwand
ein Mittagessen organisieren mussten.
(Quelle:
www.rp-online.de
-> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile: "
Reise-Urteil:
Mittagessen gehört zu All-Inclusive", 29.06.2011)