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Artikel vom 06.07.2011

Reiserecht: Ein Hitlergruß von Animateuren in einem Hotel berechtigt zur Reisepreisminderung

Während einer siebentägigen Pauschalreise nach Sharm-El-Sheik in Ägypten besuchte ein deutscher Urlauber zwei Tage vor der Rückreise ein von dem Hotel veranstaltetes Unterhaltungsprogramm, im Rahmen dieser Veranstaltung wurde von den Animateuren verschiedene Formen des Grüßens imitiert. Die Art und Weise wie sich die Deutschen grüßen, wurde dabei von den Animateuren so dargestellt, indem sie mit erhobenen Armes, im Stechschritt über die Bühne marschierten und laut "Heil" brüllten. Der Pauschaltourist sah darin ein Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz und forderte vom Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Der Reiseveranstalter weigerte sich allerdings zu zahlen, und so landete dieser Fall vor dem Amtsgericht München.
Vor Gericht bekam der Ägypten-Urlauber im Prinzip Recht, weil dieser Vorfall über eine bloße Unannehmlichkeit hinaus gehe und der Eindruck entstanden sei, als Deutscher nicht willkommen zu sein, somit wurde also der Urlaub des Pauschaltouristen beeinträchtigt.
Demnach stehe dem Kläger anteilig für die zwei letzten Urlaubstage eine Reisepreisminderung von 20 Prozent pro Tag zu. Bei einem Reisepreis von 689 Euro musste somit der Reiseveranstalter 34,45 Euro zurückzahlen. Schadensersatzansprüche wurden dem Ägypten-Urlauber allerdings nicht zugesprochen, weil nach Ansicht der Richterin, bei einem geschmacklosem Scherz, kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vorliege.
(Quelle: www.sueddeutsche.de -> Reise: "Reiseurteil: Ägypten - Hitlergruß ist ein Reisemangel", 04.07.2011)


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letzte Aktualisierung: 06.07.2011

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