Artikel vom 06.07.2011
Reiserecht: Ein Hitlergruß
von Animateuren in einem Hotel berechtigt zur Reisepreisminderung
Während einer siebentägigen
Pauschalreise nach Sharm-El-Sheik in Ägypten besuchte
ein deutscher Urlauber zwei Tage vor der Rückreise
ein von dem Hotel veranstaltetes Unterhaltungsprogramm,
im Rahmen dieser Veranstaltung wurde von den Animateuren
verschiedene Formen des Grüßens imitiert. Die
Art und Weise wie sich die Deutschen grüßen,
wurde dabei von den Animateuren so dargestellt, indem
sie mit erhobenen Armes, im Stechschritt über die
Bühne marschierten und laut "Heil" brüllten.
Der Pauschaltourist sah darin ein Verstoß gegen
das Diskriminierungsgesetz und forderte vom Reiseveranstalter
eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen entgangener
Urlaubsfreude. Der Reiseveranstalter weigerte sich allerdings
zu zahlen, und so landete dieser Fall vor dem Amtsgericht
München.
Vor Gericht bekam der Ägypten-Urlauber im Prinzip
Recht, weil dieser Vorfall über eine bloße
Unannehmlichkeit hinaus gehe und der Eindruck entstanden
sei, als Deutscher nicht willkommen zu sein, somit wurde
also der Urlaub des Pauschaltouristen beeinträchtigt.
Demnach stehe dem Kläger anteilig für die zwei
letzten Urlaubstage eine Reisepreisminderung von 20 Prozent
pro Tag zu. Bei einem Reisepreis von 689 Euro musste somit
der Reiseveranstalter 34,45 Euro zurückzahlen. Schadensersatzansprüche
wurden dem Ägypten-Urlauber allerdings nicht zugesprochen,
weil nach Ansicht der Richterin, bei einem geschmacklosem
Scherz, kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz
vorliege.
(Quelle:
www.sueddeutsche.de
-> Reise: "
Reiseurteil: Ägypten - Hitlergruß
ist ein Reisemangel", 04.07.2011)