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Artikel vom 20.07.2011

Vor Ferienbeginn mit den Kindern in den Urlaub starten wird von den Schulbehörden mit Bußgeldern bestraft

Für viele Familien mit Kindern ist es zwar verlockend ein, zwei Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub zu starten, bzw. nach Ferienende die Kinder wieder in die Schule zu schicken, um damit entweder ein günstigere Flugreise buchen zu können bzw. um am Tag des Ferienstartes / Ferienendes nicht in kilometerlangen Staus zu stehen. Dieses Verhalten der Eltern ist allerdings gegenüber den Kindern keineswegs vorbildlich und außerdem kann der frühzeitige Aufbruch in den Uralaub oder das verspätete Erscheinen der Kinder zum Schulbeginn, von den Schulbehörden mit zum Teil drastischen Bußgeldern bestraft werden.
Die Höhe dieser Bußgelder sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, werden aber wegen den immer häufiger vorkommenden Fällen dieser Art des Schulschwänzens in den letzten Jahren von manchen Schulbehörden rigoros mit Bußgeldern bestraft.
Die Schulbehörde des Regierungsbezirgs Düsseldorf bestraft die Eltern von "Ferienschwänzern" beispielsweise mit 80 Euro pro Tag, Kind und Elternteil.

(Quelle: Westdeutsche Zeitung, 20.07.2011, Leben S.19: "Zu früh in den Urlaub kostet pro Tag 80 Euro ")


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letzte Aktualisierung: 21.10.2021

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Bußgelder für Eltern, die mit ihren Kindern vor Ferienbeginn in den Urlaub starten: Schulbehörden bestrafen Eltern von Schulschwänzern

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