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Artikel vom 25.07.2011
Schadensersatz wegen verdorbenem
Hotelessen: Urlauber sind in der Beweispflicht
Eine Mutter hatte mit ihren drei Kindern
einen 15-tägigen Pauschalurlaub in der Türkei
verbracht. Vor Ort erkrankte zuerst ein Kind und bekam
Brechdurchfall, Magenkrämpfe und Fieber, die Erkrankung
war sogar so stark, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig
wurde. Auch die zwei weiteren Kinder der Urlauberin erkrankten
während des Türkeiurlaub. Durch eine Untersuchung
nach dem Urlaub wurde der Anfangsverdacht bestätigt,
dass Salmonellen der Auslöser für die Erkrankung
waren.
Die Urlauberin macht dafür, die ihrer Ansicht nach,
mangelnde Hygiene in der Küche, im Restaurant und
im Schwimmbad des gebuchten Hotels verantwortlich. Deshalb
verklagte sie den Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz
und verlangte außerdem den vollen Reisepreis zurück.
Der Reiseveranstalter zahlte aber nur 231 Euro, das entsprach
etwa zehn Prozent des gesamten Reisepreises, und war zu
weiteren Zahlungen nicht bereit. Das Landgericht Leipzig
(AZ: 5 O 1659/10) entschied in diesem Fall zugunsten des
Reiseveranstalters und lehnte die Klage der Urlauberin
ab. Die Richter begründen ihr Urteil damit, weil
die Klägerin nicht hinreichend beweisen konnte, dass
die Erkrankung ihrer Kinder mit mangelnder Hygiene bzw.
durch verdorbenes Hotelessen ausgelöst wurde. Nachweislich
waren während der Urlaubszeit der Klägerin in
dem Hotel weniger als zehn Prozent der Hotelgäste
von Durchfallerkrankungen betroffen, somit könne
die vermutete mangelnde Hygiene im Hotel nicht bewiesen
werden.
Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile:
" Recht auf Reisen: Krämpfe durch Salmonellen
Schadenersatz", 23.07.2011
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letzte Aktualisierung:
25.07.2011
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