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Artikel vom 25.07.2011

Schadensersatz wegen verdorbenem Hotelessen: Urlauber sind in der Beweispflicht

Eine Mutter hatte mit ihren drei Kindern einen 15-tägigen Pauschalurlaub in der Türkei verbracht. Vor Ort erkrankte zuerst ein Kind und bekam Brechdurchfall, Magenkrämpfe und Fieber, die Erkrankung war sogar so stark, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig wurde. Auch die zwei weiteren Kinder der Urlauberin erkrankten während des Türkeiurlaub. Durch eine Untersuchung nach dem Urlaub wurde der Anfangsverdacht bestätigt, dass Salmonellen der Auslöser für die Erkrankung waren.
Die Urlauberin macht dafür, die ihrer Ansicht nach, mangelnde Hygiene in der Küche, im Restaurant und im Schwimmbad des gebuchten Hotels verantwortlich. Deshalb verklagte sie den Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz und verlangte außerdem den vollen Reisepreis zurück.
Der Reiseveranstalter zahlte aber nur 231 Euro, das entsprach etwa zehn Prozent des gesamten Reisepreises, und war zu weiteren Zahlungen nicht bereit. Das Landgericht Leipzig (AZ: 5 O 1659/10) entschied in diesem Fall zugunsten des Reiseveranstalters und lehnte die Klage der Urlauberin ab. Die Richter begründen ihr Urteil damit, weil die Klägerin nicht hinreichend beweisen konnte, dass die Erkrankung ihrer Kinder mit mangelnder Hygiene bzw. durch verdorbenes Hotelessen ausgelöst wurde. Nachweislich waren während der Urlaubszeit der Klägerin in dem Hotel weniger als zehn Prozent der Hotelgäste von Durchfallerkrankungen betroffen, somit könne die vermutete mangelnde Hygiene im Hotel nicht bewiesen werden.

Quelle: www.rp-online.de -> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile: "Recht auf Reisen: Krämpfe durch Salmonellen – Schadenersatz", 23.07.2011

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letzte Aktualisierung: 25.07.2011

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Urteil zum Thema Reiserecht - Schadensersatz wegen mangelnder Hygiene im Hotel und verdorbenem Hotelessen: Urlauber sind in der Beweispflicht

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