Artikel vom 29.08.2011
Eine stark verspätete
Ankunft im Hotel berechtigt zur Reisepreisminderung bei
einer Pauschalreise
Ein Pauschaltourist hatte eine Reise
nach Ägypten gebucht und sollte laut Reiseplan um
2 Uhr in der Nacht im gebuchten Hotel ankommen. Der Flug
von Berlin über Kairo nach Hurghada verzögerte
sich jedoch um ca. drei Stunden, aus diesem Grund wurde
auch der Anschlußflug von Kairo nach Hurghada verpasst.
So kam der Urlauber erst um 7:15 Uhr, also mit über
fünf Stunden Verspätung, im Hotel an.
Der Pauschaltourist verklagte deswegen seinen Reiseveranstalter
vor dem Amtsgericht Hamburg (AZ: 8B 194/10) auf Minderung
des Reisepreises. Die Richter sprachen dem Kläger
eine Reisepreisminderung von zehn Prozent anteilig der
Reisekosten für einen Tag zu, dies entsprach in diesem
Fall einer Rückerstattung von 17,11 Euro.
In der Urteilbegründung wurde von den Richtern allerdings
auch darauf hingewiesen, dass eine verspätete Ankunft
in einem Hotel von bis zu vier Stunden, als duldbare Unannehmlichkeit
hinzunehmen ist. Bei einer Verspätung von über
vier Stunden, stehe jedoch einem Pauschalurlauber eine
Reisepreisminderung von fünf Prozent, anteilig auf
den Tagespreis, für jede angefangene Stunde zu.
Quelle:
www.sueddeutsche.de
-> Newsticker: "
Deutlich verspätete Ankunft
ist ein Reisemangel", 26.08.2011