Mit dem Auto ins Ausland - die Rechtslage
Urlaub:
Unfälle im Linksverkehr Laut ADAC droht Autoreisenden in Ländern
wie Großbritannien, Irland, Malta und Zypern bei einem Zusammenstoß
auf der rechten Fahrbahn der Verlust des Versicherungsschutzes. In einem kürzlich
veröffentlichten Urteil hat das Landgericht Mainz die Klage eines Autofahrers
auf Versicherungsleistung abgewiesen. Wer in einem Land mit Linksverkehr rechts
fährt, verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erheblich und handelt
grob fahrlässig, urteilte der Richter. Der Vollkaskoversicherte hat deshalb
keinen Anspruch auf Entschädigung. (focus-online)

Auslandsreise
mit Leihwagen Wer mit einem geliehen Wagen ins Ausland fahren möchte,
sollte unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeughalters bei sich haben. Ganz gleich,
ob man mit einem Firmenwagen über die Grenze fährt oder mit dem Wagen
eines Freundes oder Bekannten verreist - ohne eine Vollmacht droht bei einer Fahrzeugkontrolle
durch die Polizei ein vorzeitiges Ende der Fahrt. Nur die Vollmacht weist den
Fahrer als Berechtigten aus. Die Vorsichtsmaßnahme sollten sich
vor allem Reisende zu Herzen nehmen, die mit geliehenen Fahrzeugen in die Türkei
oder in osteuropäische Länder aufbrechen. Aber auch für Tripps
innerhalb der EU ist eine formlose Vollmacht des Wagenhalters ratsam.
(WZ, Diesntag-Magazin, S.16; 30.05.00)

Vollstreckung
ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland Im Ausland geahntete
Verkehrsordnungswidrigkeiten können derzeit (Juli 2000) in Deutschland –
mit der Ausnahme von Österreich – nicht vollstreckt werden. Außer mit
Österreich gilt in Deutschland mit keinem anderen Land ein Vollstreckungshilfevereinbarungen
für Bußgeld- oder Verwaltungssachen. Laut ADAC ist aber in nächster
Zeit mit dem Inkrafttreten eines EU-Strafvollstreckungsübereinkommens zu
rechnen, wodurch die Geldbußenvollstreckung neu geregelt wird. (ADAC-online,
22.07.00).

Spanische
Kfz-Verkehrsvorschrift schreibt zwei Warndreiecke vor Seit dem 27.07.1999
gilt eine spanische Verkehrsvorschrift, nach der in Autos u.a. zwei Warndreiecke
(und Ersatzglühlampen) mitgeführt werden müssen. Diese unsinnige
Regelung ist damit zu begründen, weil man in Spanien verpflichtet ist, im
Falle einer Wagenpanne, das Auto nach vorne wie nach hinten (Abstand 50 m) mit
einem Warndreieck abzusichern. Bei nicht Beachtung dieser Regelung droht ein
Verwarnungsgeld bis zu 15.000 Ptas (entspricht etwa 180 DM) (ADAC-online,
22.07.00).

Verkehrsverstöße
im Ausland und ihre Auswikungen einige Beispiele aus:
Bussgelder für: | falsch
Parken*1 | 20
km/h zu schnell*2 | Allkohol
am Steuer*2 | Belgien: | ab
50 DM | ab
195 DM | 100
DM-19400 DM | Frankreich: |
bis 70 DM | ab
180 DM | bis
9000 DM | Griechenland: | bis
120 DM | bis
85 DM | ab
150 DM | Italien:*3 | ab
64 DM (in einer Bushaltestelle, 128 DM) | ab
257 DM (schon ab 10 km/h zu schnell) | bis
2400 DM | Niederlande | ab
80 DM | ab
115 DM | ab
360 DM | Portugal | ab
50 DM | ab
100 DM | 195
DM-1950 DM | Schweiz
| 50 bis 145
DM | ab 215
DM | 1200 DM-6000
DM | Spanien | bis
175 DM (in Palma auch mal 340 DM) | ab
190 DM | ab
590 DM | *Quelle:
ADAC-motorwelt, *1) 05/2000, *2) 04/1999, *3)
03/2001, S.90  
In
der EU gilt auch weiterhin der alte Führerschein In der Vergangenheit
wurde von Autofahren berichtet, daß sie in Ländern der EU ein Bußgeld
bezahlen mussten, weil sie nicht im Besitz des neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat
waren. Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission (AZ: K 1999/511)
ist dieses Bußgeld unrechtens, denn auch weiterhin sind die alten grauen
bzw. rosa farbenen Führerscheine gültig. Die Verbraucherzentrale in
NRW rät den Autofahren, die mit einem alten Führerschein in ein EU-Land
fahren, diese Richtlinie im Fall der Fälle ausgedruckt dem Polizeibeamten
vorzuweisen. Die Richtlinie kann in einer sechssprachigen Fassung zum Preis von
1,21 DM / min unter der FAX-Nr. 01905-100 10 10 56 abgerufen werden. Sollte
diese EU-Entscheidung den Beamten nicht überzeugen, rät die Verbraucherzentrale,
das Bußgeld zu bezahlen. Damit Sie später Einspruch gegen dieses Bußgeld
einlegen können, sollten Sie darauf achten, daß neben dem Betrage auf
dem Strafzettel auch der Vermerk "ungültige Fahrerlaubnis" zu lesen
ist.(WZ, auto-magazin, S..15 , 14.04.01). 
In
Italien droht ein Fahrverbot, wenn während der Fahrt mit dem Handy telefoniert
wird - Wer
in Italien beim Telefonieren mit dem Handy im Straßenverkehr erwischt wird,
kann mit einem Fahrverbot bestraft werden. Auf manchen Autobahnabschnitte wurde
die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 150 km/h erhöht.
- In
Frankreich wird ein Autofahrer, der in einen Unfall mit Totesfolge verwickelt
ist, nicht nur auf Alkohol, sondern auch auf Rauschmittelmißbrauch getestet.
- Die
Niederlande planen für dieses Jahr die Benutzung des Handy beim Fahren zu
verbieten.
- In
Griechenland wird in diesem Jahr der tollerierte Blut-Alkohol-Gehalt auf 0,25
gesenkt.
(Quelle:Web-Site des Wirtschaftsmagazin Capital,
Topthema: "Gute Fahrt in 2002", von Torsten Eßer, 14.01.2002)

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Update:
08.04.19 |