Gerichtsurteile bezüglich der gebuchten Unterkunft
Schadensersatz
wegen Überbuchung des Hotels
Der Bundesgerichtshof
stärkt in einem Urteil vom Januar 2005 (BGH AZ: XZR 118/03) den Anspruch
auf Schadensersatz gegenüber einem Reiseveranstalter, wenn wegen Hotelüberbuchung
die Reise nicht angetreten werden kann. In
zwei gleichzeitig zu verhandelten Fällen war zu klären ob Schadensersatzansprüche
"wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" berechtigt sind.
Fall 1: Die gebuchte Unterkunft in einer Hotelanlage auf den Malediven mit hauseigenem
Korallenriff, konnte vom Reiseveranstalter, wegen Hotelüberbuchung, nicht
mehr angeboten werden, aber eine Ersatzunterkunft in einem vergleichbaren Hotel
auf den Malediven oder die Rückerstattung des Reisepreises. Der Kunde war
mit der angebotenen Ersatzunterkunft nicht einverstanden, blieb deshalb zu Hause,
und verlangte neben dem Reisepreis noch Schadensersatz. Der BGH sah in diesem
Fall 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung für berechtigt
an. Fall 2: Der Reiseveranstalter bestritt, dass der
Urlauber zu Hause geblieben ist und irgendwo anders einen Urlaub gebucht und durchgeführt
hat, somit also kein Anspruch auf Schadensersatz
"wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" besteht.
Der BGH wies in diesem Fall darauf hin, der Kunde braucht nicht zu beweisen, dass
er zu Hause geblieben ist und sah auch hier 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung
als gerechtfertigt. Die
jeweiligen Schadensersatzsätze werden auch zukünftig von den Gerichten
von Fall zu Fall zu klären sein, neu an diesem Urteil ist allerdings, dass
für die Festlegung des Schadensersatzanspruches, von
den Richter der Reisepreis und nicht das Einkommen
der Kunden als Grundlage herangezogen wurde.
Der BGH weist in dem Urteil auch daraufhin, dass ein Anspruch auf Schadensersatz
entfallen kann, wenn der Reiseveranstalter eine absolut gleichwertige Unterkunft
anbieten kann und der Kunde dieser Ersatzunterkunft zustimmt. (www.spiegel-online.de:
Reise-> aktuell -> "BGH-Urteil: Wenn
der Urlaub wegen Hotelüberbuchung ausfällt", 13.01.2005)

Hotelbewertungen aus dem
Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht geeignet
Kommt es zu Streitigkeiten weil das gebuchte Hotel als mangelhaft empfunden wurde,
sind Hotelbewertungen unter den diversen Hotelbewertungsseiten im Internet (z.B.
von OpenHolidayGuide), die den gleichen
Mangel beschreiben, als Beweimittel vor Gericht ungeeignet. Die Online-Bewertungen
können allerdings eventuell dafür genutzt werden, um mit der betreffenden
Person in Kontatkt zu treten und gemeinsam gegen das Hotel bzw. Reiseveranstalter
zu klagen. Des weiteren berechtigen schlechte Hotelkritiken nicht dazu, aufgrund
dieser schlechten Bewertung, eine Hotelbuchung kostenlos zu stonieren. (www.spiegel-online.de:
Nachri chten -> Reise-> aktuell -> Reiserecht: "Reiserecht: Online-Hotelbewertungen
gelten nicht als Beweismittel"", 17.01.2007)

Reisepreisminderung wegen
unerwarteter Abreise in der Nacht
Obwohl die Reiseveranstalter in ihren AGBs ausdrücklich darauf hinweisen,
dass die Flugzeiten geändert werden können, müssen sich die Pauschalreisenden
nicht alles gefallen lassen. Nach einem Urteil des Amtsgericht Bad Homburg (AZ:
32 C 221/03, 72) wurde einem Urlauber 27,05 Euro zugesprochen, weil der Reiseveranstalter
den auf 10 Uhr festgelegten Flug, auf 2.50 Uhr in der Nacht vorgezogen hat. Für
den Urlauber bedeutete dies, dass er um 0.30 Uhr vom Hotel abgeholt wurde. In
dem oben genannten Urteil wurde dies mit einer "massiven Beeinträchtigung
der Reisenden" begründet (Westdeutsche
Zeitung: reise-magazin "Reiserecht: Nachtruhe" S.13, 15.05.2004)

Ein WC ist besser als eine
Toilette Wird
in der Beschreibung eines Ferienhauses auf eine Toilette verwiesen, so kann dies
nach einem Urteil des Landgericht Hamburg (AZ 313 S 78/02) ein einfaches Plumpklo
mit Chemiekalienzusatz sein. Ein stilles Örtschen, welches als WC bezeichnet
wird, ist rechtlich gesehen ein besseres Klo mit Wasserspülung. (Westdeutsche
Zeitung: reise-magazin "Ferienhaus-Toilette darf auch ein Plumpsklo sein"
S.17, 20.03.2004)

Reisepreisminderung
wenn der Reiseveranstalter ein Hostel als Hotel anbietet
Bietet ein Reiseveranstalter ein Hostel (Herberge) als Hotel an, bzw. ordnet ein
Hostel im Reisekatalog oder im Internet unter der Rubrik "Hotels und Appartements"
ein, dann kann der Reisepreis, nach einem Urteil des Landgerichts Arnsberg (AZ:
5 S 115/06), gemindert werden. Die Richter sprachen den Urlaubern eine Reisepreisminderung
von 20 Prozent zu, weil der Standard eines Hostel nicht dem eines Hotels entspricht,
ist es irreführend ein Hostel in die Ruprik "Hotels" einzuordnen.
In diesem Fall konnte der Urlauber von der Urlaubsunterkunft also erwarten, dass
diese dem Standard eines einfachen Hotels entsprechen, z.B. Zimmer mit seperater
Dusche und WC. (Westdeutsche Zeitung: reise-magazin "Ein 'Hostel' darf nicht
als Hotel beworben werden" S.10, 09.06.2007) Weitere Informationen siehe
unter "Definition von
Hotelkategorien und Klassifizierung von Ferienunterkünften"

15
Prozent vom Preis zurück, wenn das Hotel noch eine Baustelle ist
Die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift
"Reiserecht aktuell" berichtet in ihrer neusten Ausgabe, dass Hotelgäste
die ein Hotel gebucht haben, in dem noch gebaut wird, eine Reisepreisminderung
von 15 Prozent verlangen können. Das gelte auch, wenn die Arbeiten nicht
unmittelbarer neben dem Hotelzimmer durchgeführt werden, dies entschied das
Oberlandesgericht Frankfurt (AZ.: 16 U 9/01). Eine weitere "erheblichen
Beeinträchtigung" für den Hotelgast ist beispielsweise eine nicht
zuverlässig funktionierende Wasserversorgung, in solch einem Fall sind auch
15 Prozent Preisnachlass gerechtfertigt. 25 Prozent Preisminderung kann ein
Urlauber verlangen, wenn die in den Katalogen oder Prospekten zugesagten Freizeiteinrichtungen
nicht vorhanden sind. (WZ:
reise-magazin" vom 11.05.02, S.13: "Hotel war noch eine Baustelle",
14.05.2002)
 Ein
"strandnahes" Hotel darf höchstens 300 m vom Strand liegen
Nach einem Urteil des Amtsgericht Bad Homburg (Az.: 2 C 1902/01-15), darf ein
Reiseveranstalter ein Hotel das 300 m vom Strand liegt und zudem nur durch überqueren
einer Straße zu erreichen ist, nicht als Hotel mit "Strandlage"
bezeichnen. Urlauber, die solch ein Hotel gebucht haben, können vor Ort
darauf bestehen auf Kosten des Reiseveranstalters in ein anderes, mindestens gleichwertiges
und strandnahes Hotels umzuziehen. (www.spiegel-online.de:
"300 Meter Entfernung sind keine "Strandlage"", 22.03.2002)

Mindestgröße
eines Doppelzimmers -
Ein
Doppelzimmer, das nicht über eine Mindestgröße von 12 qm (ohne
Badezimmer) verfügt, ist bei einer Belegung mit zwei Personen als mangelhaft
anzusehen. -
Ein
Reisemangel liegt auch dann vor, wenn ein Bett für zwei Personen nur 1,20
m breit ist. -
Der
Umzug innerhalb eines Hotels ist als Urlaubstag in der Regel als zur Hälfte
verloren anzusehen. Liegen die oben beschriebenen Mängel vor, so ist eine
Minderung des Reisepreises möglich. (AZ: AG Bad Homburg, Urt.
v. 16.9.1994; 2 C 4549/93 - 21/4) (Quelle:
ARD-Ratgeber-Recht)

Reisemangel
bei schnarchenden Mitreisenden Kommt ein Reisender, der Einzelzimmer gebucht
hat, in ein Doppel- bzw. Dreibettzimmer und wird dort durch lautes Schnarchen
der Mitreisenden gestört, so stellt dies ein Reisemangel dar, der den Reisenden
zu einer Minderung des Reisepreises berechtigt. (AZ:AG Königstein
i.T., Urt. v. 10.11.1995; 22 C 139/95;) Diebstahl
aus Hotelsafe Der Diebestahl von Wertgegenständen aus einem Hotelsafe
kann nicht dem Reiseveranstalter angelastet und als Reisemangel angesehen werden.
Der Reiseveranstalter haftet nicht wie ein Beherbergungswirt für eingebrachte
Sachen nach � 701 BGB. Auch verborgenen Sicherheitsmängeln beim Hotelier
muß er nicht nachspüren. Er würde der ihn treffenden Verkehrssicherungspflicht
erst dann nicht genügen, wenn er Sicherheitsrisiken, die sich bei genauerem
Hinsehen jedermann offenbaren, nicht fest- und abstellen würde. (OLG
München, Urteil vom 26.04.1999, RRa 1999, 174) (Quelle: Rechtsanwalt Paul
Degot,t , http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/wam4.htm)  
Urlaub
in einem idyllischen Hotel mit Blick auf eine Tankstelle Wer entgegen
der Versprechungen des Reiseveranstalter in einem trostlosen Hotel mit Blick auf
eine Tankstelle untergebracht wird, kann den Reisevertrag noch am Urlaubsort kündigen.
Diese Kündigung bleibt auch dann wirksam, wenn der Urlauber trotzdem in dem
Hotel bleibt, da sich der Veranstalter weigert, ihn nach Hause zu transportieren.
Auf dieses Urteil des Landgericht Düsseldorf (AZ.: 22 S 516/98) macht die
Deutsche Gesellschaft für Reiserecht aufmerksam.
In dem verhandelten Fall ging es um eine Ägypten-Reise mit angeblicher Unterbringung
in einem idyllisch gelegen Hotel. Das dann tatsächlich vorgefundene Haus
mit Blick auf eine Tankstelle, wurde von dem Gericht als "erhebliche Abweichung"
vom Reisevertrag gewertet, die eine Kündigung rechtfertige. Da der Urlauber
aber trotzdem blieb und auch Besichtigungen unternahm, bezifferte das Gericht
die Reisepreisminderung nur auf 40 Prozent. (WZ-Reise Magazin,
gms, S.14; 20.05.00).

Schlafzimmer
ohne Fenster Fehlt dem Schlafzimmer einer für drei Wochen gemieteten
Wohnung ein Fenster, ohne daß der Vermieter darauf hingewiesen hat, besteht
ein fristloser Kündigungsgrund für den Mieter. (AZ: AG
Flensburg, Urt. v. 30.1.1996; 62 C 657/95) (Quelle: ARD-Ratgeber-Recht) Irreführende
Hotelsterne Eine Hotelwerbung mit vier Sternen wird von vielen Verbrauchern
so verstanden, daß sie auf einer �offiziellen Klassifizierung� beruht, mit
der das Hotel in eine bestimmte Komfort-Kategorie eingeordnet wurde. Ist dies
nicht der Fall, ist die Werbung nach � 3 UWG irreführend und unzulässig
(SchlHOLG, Urteil vom 18.5.1999, OLG Report 1999, 267). Praxishinweis:
Nach �1 Absatz 1 lit. c) der Informationsverordnung muß der Reiseveranstalter
in der Katalogbeschreibung auch Kategorie oder Komfort der ausgeschriebenen Hotels
angeben. Hierbei ist in erster Linie die touristische Einstufung durch die zuständige
Stelle des jeweiligen Urlaubslandes maßgeblich. Fehlt eine solche, kann
der Veranstalter eine eigene Klassifizierung einführen. Er muß deren
Wertigkeit aber erklären und definieren.(Quelle: P.Degott
und IWW-Institut)

Ferienwohnung
im Lawinengebiet: Ein Urlauber hat lange vor Ferienbeginn eine Ferienwohnung
in einem Schnee-Gebiet gemietet. Bei Ferienbeginn herrscht in dieser Region jedoch
plötzlich vorübergehend extreme Lawinengefahr mit der höchsten
Lawinenwarnstufe vor. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Zufahrtsstraßen
jederzeit gesperrt werden können. Der Urlauber möchte seine Reise deshalb
nicht antreten. Die extreme Wetterlage ist ein wichtiger Grund, um den Vertrag
kündigen zu können. (AG Herne-Wanne, Urteil vom 08.07.1999; RRa 2000,
38).

Doppelzimmer
statt Appartement, und im falschen Ort Wenn ein Pauschalurlauber statt
des gebuchten Zwei-Zimmer-Appartements nur ein Doppelzimmer erhält, das zudem
noch zehn Kilometer vom ursprünglichen Ferienort entfernt ist, rechtfertigt
dies eine Preisminderung von 95 Prozent. (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2432/96-19
03/9). Hotelzimmer:
Fotos im Katalog müssen stimmen Auch Fotos sagen etwas über
die geplante Reise aus, wenn im Text NICHT ausdrücklich darauf verwiesen
wird, dass es auch anders aussehen kann. Die Beschränkung im Katalog auf
die Abbildung des schönsten Hotelzimmers reicht nicht aus, wenn es in dem
Hotel Zimmer mit anderer Ausstattung gibt. Sonst verletzt der Reiseveranstalter
seine Informationspflicht gegenüber seinem Kunden. Ein Kläger erhielt
einen Minderungsanspruch in Höhe von 15 Prozent des Reisepreises, weil sein
Zimmer nicht der Abbildung im Katalog entsprochen hatte. Es war halb so groß,
hatte keine Holzdecke, nur ein Fenster, die abgebildete Möbel wie Couch oder
drei Tischleuchten waren nicht vorhanden. Die Einrichtung bestand außerdem
nur aus Plastik. (AG Düsseldorf, Az: 29 C 16301/97).

Auf
eigene Gefahr in die Badewanne Urlauber, die im Hotel in einer Badewanne
ausrutschen, haben keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Die Veranstalter
müssten zwar für den Sicherheitsstandard eines Hotels sorgen, aber nicht
für die Ausstattung der Badewannen mit Rutschmatten und Haltegriffen. Anders
als im Krankenhaus oder Altersheim gehe die "Gefährdungslage" beim
Baden und Duschen nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus, so urteilte
das Amtsgericht Bad Homburg (AZ: 2C 594/99). (WZ:
reise-magazin, S.12, 24.06.00)

Kurzfristige
Bereitstellung einer Ersatz-Unterkunft Wird ein Reisender in einer 80
Kilometer vom vereinbarten Urlaubsort gelegenen Ersatz-Unterkunft untergebracht,
so stellt dies nach einem Urteil des Landesgericht Frankfurt ( LG Frankfurt am
Main, Urteil vom 13.01.2000, RR 2000, 90) einen Reisemangel dar, der zur Kündigung
berechtigt. Fliegt der Reisende sofort wieder zurück, erhält er den
Reisepreis wieder, sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Und zwar auch dann, wenn er seinen Urlaub nun zu Hause verbringt. (
Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal vom 22.07.00)
Taschenkontrollen
nach Verlassen des Speisesaals, in einem Hotel der Mittelklasse, berechtigen einen
Schadenersatzanspruch Eine Türkei-Urlauberin bekam von dem Amtsgericht
Kleve (AZ.: 3 C 346/00) Schadensersatz zugesprochen, weil diese in einem Hotel
der gehobenen Mittelklasse regelmäßig eine Taschenkontrolle über
sich ergehen lassen musste. Das Reiseunternehmen begründete diese Maßnahme
mit der Unterbindung der Mitnahme von Getränke und Speisen auf die Hotelzimmer.
Das Amtsgericht Kleve kam zu dem Entschluß, daß diese Maßnahme
in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse unangemessen sei und somit einen Reisemangel
begründet. (rp-online,
reise-Kurznachrichten, vom 24.08.01)

Hotel
überbucht und keine gleichwertige Ersatz-Unterkunft Ein deutsches
Ehepaar hat für Malta eine einwöchige Pauschalreise gebucht, auf Malta
angekommen mussten sie leider feststellen, daß das Hotel bereits ausgebucht
war. Die Reiseleitung boten dem Ehepaar für eine Nacht eine Ersatz-Unterkunft
in einem Hotel geringerer Kategorie an, mit der Bemerkung man wolle am nächsten
Tag eine gleichwertige Unterkunft finden. Nach Informationen des Ehepaares war
zu dieser Zeit aber Malta ausgebucht und somit die Versprechungen der Reiseleitung
zu vage. Deswegen flogen sie umgehend nach Hause und haben somit die Pauschalreise
gekündigt. Desweiteren verlangten sie den vollen Reisepreis zurück und
verlangten Schadensersatz für "nutzlos aufgewandte Urlaubszeit".
Das Amtsgericht München I gab dem Ehepaar auch in der Berufung recht. So
urteilten die Richter, daß Urlauber, die mit einer begründeten Beschwerde
an den Reisveranstalter herantreten, diesem die Möglichkeit geben müssen
den Reisemangel zu beseitigen. In diesem Fall sei aber das angebotene Ersatz-Hotel
nicht gleichwertig gewesen und mit dem Hintergrund einer ausgebuchten Insel und
einem nur einwöchigen Aufenthalt dort, mussten die Urlauber dem Reiseveranstalter
keine weitere Frist setzen. Das Ehepaar bekam nach diesem Urteil den Reisepreis
zurück, ihre Ausgaben (Taxis und Flugkosten) musste der Reiseveranstalter
ersetzen und zudem eine Entschädigung für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit
an die Urlauber bezahlen.(AG München, Az. 123 C 2325/00 und LG München
I, Az. 15 S 12104/00) (Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal: "Hotel überbucht", S.3 vom 10.11.01)

Ein
Hotel an einer stark befahrenen Autobahn kann ein erheblicher Reisemangel sein
Das Landgericht Düsseldorf (Az. 22 S 261/99) kam in einem Urteil
zu dem Entschluss, daß ein Schlafzimmer einer Ferienunterkunft, welches
in einer Entfernung von 150 m von einer stark befahrenen Autobahn liegt, einen
erheblichen Reisemangel darstellt und somit zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn der Reiseveranstalter in seinem
Reisekatalog vor möglicher Lärmbelästigung warnt. (wz,
reise-magazin, "Recht auf Reisen: Autobahn in 150 Metern Nähe ist Kündigungsgrund",
S.10 vom 19.01.02)

Ferienhaus
mit Mängel Ein Ferienhaus mit erheblichen Mängel, in diesem
Fall war das Ferienhaus anstatt der zugesicherten 85 qm nur 49 qm groß,
statt 300 m waren es 1,5 km zum Strand und zudem war die Ferienwohnung nicht gereinigt,
berechtigen, falls dem Anbieter vor Ort die Möglichkeit gegeben wurde eine
Ersatz-Unterkunft zu stellen, dieser dazu aber nicht bereit bzw. fähig war,
zur Annulierung des Reisevertrages. Der Anbieter dieser Ferienwohnung musste also,
nach einem Urteil des Landgerichts Bad Homburg, die gezahlte Miete in vollen Umfang
zurückerstatten, außerdem wurde der Vermieter zum Zahlen von Schadensersatz
wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verurteilt (saarbrücker-zeitung,
reise-journal, "Ferienhaus mit Mängel", S.12 vom 19.11.01)
Ferienhäuser
und Hotels ohne Mängel finden Sie, wenn Sie hier
klicken

© sellpage.de, 1998 - 2025 letzte Aktualisierung: 10
Juni, 2007 41068 Mönchengladbach � Bergerstr. 44
E-Mail: info@sellpage.de
|