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Allgemeine Informationen über Einreisebestimmungen, Reisepass- und Visapflicht

Informationen und Flugstrecken von folgenden Linien- u. Billigfluggesellschaften:

  • Infos über die Regelungen zu Reisepass- und Visapflicht in ausgesuchten Reiseländer mehr...
  • Die unter den Infoseiten von sellpage.de gemachten Aussagen über Einreisebestimmungen von Reiseländern außerhalb der EU, gelten i.d.R. nur für Touristen. Fernreisende mit der Absicht eventuell in einem Reiseland spontan eine Aushilfstätigkeit auszuüben, sollten sich sehr genau über die speziellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes informieren, denn bei Verstöße gegen die Einreisebestimmungen drohen in vielen Ländern empfindliche Strafen.
  • Die Einreisebestimmungen gelten allgemein bei der Einreise und nicht für sogenannte "Stopover-Airports", dennoch können spezielle Einreisebestimmungen auf solchen Airports gelten. Insbesondere Flüge via USA und Großbritannien z.B. nach Cancun / Mexiko via London mit Zwischenstopp in Los Angeles. Auf solchen Flugverbindungen sind die britischen, US-amerikanischen und die mexikanischen Gepäckbestimmungen zu beachten, außerdem gelten z.T. US-amerikanische Einreisebestimmungen und natürlich die mexikanischen Einreisebestimmungen.
  • Beim Ausfüllen von ausländischen Formularen sollten Sie darauf achten, dass Sie das meist in Englisch verfasste Formular richtig ausfüllen, vor allem auf die Art und Weise wie in dem entsprechenden Land ein behördliches Formular ausgefüllt wird, sollte beachtet werden. In vielen Einreiseformularen erfolgt die Datumsangabe mit: "M / D / Y", also Monat, Tag und Jahr und nicht Tag, Monat und Jahr. Hat man beispielsweise am 05.November 1972 Geburtstag, muss das Geburtsdatum mit 11 / 05 / 1972 angeben werden. Falsche Angaben in einem Einreiseformular kann zu Problemen führen. Penible Beamte des Heimatschutzministerium der USA haben auf einem Einreiseformular sogar schon eine sieben mit Querbalken moniert, weil in der amerikanischen Schreibweise nur eine "7" ohne Querbalken gilt.
  • Einreisebestimmungen einiger Fernreiseländer können sich schnell und ohne Vorankündigung ändern, insbesondere nach politischen Veränderungen in dem jeweiligen Reiseland, sollten Sie sich vor einer Reise, genau über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren.
  • Bei längeren Auslandsreisen sollten Sie darauf achten, dass in der Zeit zwischen der ersten Ausreise und der zweiten Einreise, die Mindest-Gültigkeitsdauer des Reisepasses nicht unterschritten wird, denn dies kann bei der Wiedereinreise zu Problemen führen.
    Beispiel: Sie planen eine Südostasien- / Australien-Rundreise ab Kuala Lumpur (Malaysia), bei Ankunft in Kuala Lumpur ist ihr Reisepass noch 7 Monate gültig, also einen Monat länger als die Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten. Nach einer einwöchiger Rundreise in Malaysia, reisen Sie für 2 Wochen z.B. nach Thailand und danach fliegen Sie von Bangkok nach Sydney, um sich 3 Wochen lang Australien anzuschauen, ihre geplante Rundreise beenden Sie mit einem einwöchigen Aufenthalt in Singapore, um dann wieder ab Kuala Lumpur zurück nach Deutschland zu fliegen. In diesem Fall wäre die Gültigkeitsdauer ihres Reisepasses, bei der zweiten Einreise nach Malaysia, um 3 Wochen unterschritten und dies kann zu großen Problemen führen.
  • Im Reiepass sollten mindestens noch zwei Seiten, i.d.R. eine für den Einreise- und eine für den Ausreisestempel, frei sein.
  • Allgemein gilt, wegen den verschärften Sicherheitsvorschriften, sollte insbesondere bei Fernreiseflügen, penibel darauf geachtet werden, dass die Schreibweise des Namens auf der Boarding-Card (Flugschein) identisch ist mit der im Reisepass. So gab es schon Fälle wo Flugreisende anstatt in Frankfurt, im Büro der Immegration (Einwanderungsbehörden) gelandet sind, weil auf der Boarding-Card z.B. der Vorname mit Carsten angegeben war, im Reisepass stand allerdings Karsten. Dies hat neben behördlichen Ärger noch zur Folge, dass man den nächst möglichen, meist sehr teueren Rückflug buchen muss.
  • In vielen Ländern drohen hohe Strafen bei einem Verstoß gegen die Drogen- und Medikamentengesetze. Reisende, die auf ein verschreibungspflichtigen Medikament angewiesen sind, sollten sich vor einer Fernreise unbedingt von einem Arzt beraten lassen und nie ohne ärtzliches Attest reisen.
    Als Beispiel seien Reisen in die Vereinigte Arabische Emirate / Dubai genannt, denn in den VAE gelten sehr strenge Bestimmungen bezüglich Drogen und Medikamenten. So wurden schon Touristen auf dem Flughafen von Dubai verhaftet, weil an der Kleidung Anhaftungen von Mohnsamen aus einem Mohnbrötchen nachgewiesen wurden. Andere Touristen bekamen großen Ärger wegen Inhaltsstoffe mancher verschreibungspflichtigen, und für den Touristen medizinisch notwendigen Medikamenten, z.B. Kodein oder Melatonin etc.
    Außerdem drohen demjeniegen Haftstrafen, falls aus irgendwelchen Gründen eine Blutprobe entnommen wird und im Blut Spuren einer Droge nachgewiesen wird.
    - Liste mit verbotenen Substanzen (Inhaltsstoffen von Medikamenten) und Drogen vom "UNITED ARAB EMIRATES MINISTRY OF HEALTH DRUG CONTROL DEPARTMENT" als pdf-Datei

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    E-Mail an: info@sellpage.de

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    letzte Aktualisierung: 20.10.2021
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