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Bestimmungen für das Handgepäck im internationalen Flugverkehr Eine
allgemein gültige Verordnung was im Handgepäck mitgeführt werden
darf gibt es nicht. Die Bestimmungen für das Handgepäck sind vom jeweiligen
Reiseland und von den Fluggesellschaften abhängig und können sich je
nach politischer Lage täglich ändern. Bildergalerie über erlaubte
und nicht erlaubte Konsumgegenstände im Handgepäck bitte hier
klicken | Reiseland
| Regelungenfür das Handgepäck |
Europäische Union
| verbotene Gegenstände: -
stumpfe, spitze oder scharfe Gegenstände: alle Arten von Messern und
Scheren (z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen, Maniküresets, Besteck etc.). Glasflaschen
ab einer gewissen Größe (z.B. Deo-Roller aus Glas) können als
stumpfe und harte Schlaggegenstände eingeordnet und somit konfisziert werden.
- alle Arten von Waffen, Explosivstoffe und Munition (z.B. Elektroschocker)
auch Spielzeugpistolen
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alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind |
- viele Arten von Sportgeräten z.B. Wanderstöcke,
Baseballschläger, Golfschläger, Billardstöcke, Angelruten, Bowlingkugel,
Kamerastativ etc.
- leicht brennbare Stoffe, z.B. Feuerzeuge,
Reinigungs- und Feuerzeugbenzin, Nagellackentferner, Gasbehälter etc.
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alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind |
- chemische und toxische Stoffe, alle Arten von Säuren,
ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen (z.B. Bleichpulver und Superoxyd),
Pfeffersprays und Streichhölzer
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alle Produkte, die mit den nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet sind |
- giftige oder ansteckende Substanzen (Quecksilber / Fieberthermometer,
Bakterien- und Viruskulturen)
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alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind |
- Die aktuelle Liste "Verbotene Gegenstände bei Flugreisen"
der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de
Seit dem 06.11.2006 gelten neue Regelungen bezüglich
der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck im EU-Flugverkehr
- Alle Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc. müssen
in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml),
in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen
nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden (Beispiel
siehe Bilddokumentation).
- Flüssigkeiten (Spirituosen, Parfum etc.), die in den Duty Free
Shops oder an Board eines Flugzeuges von einem EU-Land gekauft wurden, müssen
in manipulationssicheren versiegelten Verkaufstaschen transportiert werden und
dürfen dann auch weiterhin mit ins Handgepäck.(1.)
Problematisch
sind gekaufte Flüssigkeiten am Flughafen oder im Flugzeug eines außereuropäischen
Landes, wenn der Fluggast einen Zwischenstop einlegen und das Flugzeug wechseln
muß. So wird beispielsweise die Flasche Bourbon-Whisky, die in Los Angeles
im Duty Free-Shop gekauft wurde, bei einem Zwischenstop in London oder Frankfurt,
bei einem Weiterflug z.B. nach München, beschlagnahmt. Das Gleiche gilt auch
für im Duty Free-Shop gekauftes Parfum, falls das Flagon mehr als 100 ml
Inhalt hat. So kann das teuer gekauft Parfum z.B. am Flughafen von Bangkok, bei
einem Flug von Bangkok nach Berlin, mit Zwischenstop in Frankfurt, am Frankfurter
Flughafen konfesziert werden.(2.) - Flüssige Babynahrung und spezielle
Getränke für Diabetiker dürfen auch weiterhin, in der Menge, die
für die Flugdauer benötigt wird, mit ins Handgepäck.
- Die
Kontrolle von Mäntel, Jacken und Klapprechner (Laptops) soll verstärkt
werden
- Das maximal erlaubte Gewicht für das Handgepäck unterscheidet
sich bei den Fluggesellschaften und reicht von 5 kg bei TUIfly bis 8 kg bei der
Lufthansa (weitere Infos, siehe weiter unten)
Quellen:
1.) www.salzburg.com,
Salzburger Nachrichten -> Nachrichten, "EU schränkt Flüssigkeiten
im Handgepäck ein", 27.09.2006 2.) www.spiegel-online.de,
reise -> aktuell "Neue Handgepäckregeln: Was darf noch ins
Flugzeug?", 30.10.2006 
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erlaubte Gegenstände
und Medikamente: - Verschreibungspflichtige Medikamente
als Pulver, Flüssigkeit, Tabletten und Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray).
Eine ärztliche Bestätigung (bei Reisen ins Ausland in englisch) wird
dringend empfohlen. Diese Bestätigung schützt allerdings nicht vor Beschlagnahmung
der Medikamente durch die zuständige Behörde, deshalb sollte im Handgepäck
nur die für die Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt werden,
die für die Reisedauer notwendige Medikamentenmenge sollte im aufgegebenen
Reisegepäck befördert werden. Dabei ist es auch dringend ratsam sich
über die jeweiligen Bestimmungen in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn
nicht selten sind hier zugelassene Medikamente anderswo verboten.
- Insulin
für Diabetiker maximal 148 ml
- medizinisch notwendige Flüssigkeiten,
z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen, Hustensaft etc. maximal 120 ml
- Laptops,
Handys (müssen aber i.d.R. ausgeschaltet bleiben*), MP3-Player,
kleinere Fotoapparate und Kamerazubehör (keine übergroße
Objektive und Kamerastative, diese könnten als Schlaggegenstände eingeordnet
werden und somit beschlagnahmt bzw. der Mitflug verweigert werden. Genaue Maßangaben
hierzu gibt es nicht und man ist, ähnlich wie bei den Medikamente, von der
Willkür der zuständigen Behörde abhängig.)
(Quelle: www.fit-for-travel.de,
"Medikamente im Handgepäck: Was darf mit?", direkt zum Artikel
bitte hier
klicken, 18.09.2006) *Bei einigen Fluggesellschaften ist das Telefonieren
während eines Fluges, zu vorgeschriebenen Zeiten, wieder erlaubt, z.B. Ryanair,
Emirates u.a. - Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte Konsumgegenstände
im Handgepäch bitte hier
klicken
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| Großbritannien
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und Handgepäck
im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei, bitte hier
klicken) | verbotene Gegenstände
und Bestimmungen für Medikamente und Babynahrung: - alle
unter dem Punkt "Europäische Union" genannten Gegenstände
-
Sonderregelungen: z.Z. (19.09.2006) ist die Mitnahme von Flüssigkeiten
(Getränke, Shampoos, Lotionen, Cremes etc.) im Handgepäck verboten,
diese Regelung soll allerdings im Laufe dieser Woche gelockert werden. Nach der
Sicherheitszone, also im Duty Free Shop können Flüssigkeiten gekauft
werden und im Handgepäck mitgeführt werden. Das Verbot gilt also für
alle Flüssigkeiten, die außerhalb der Sicherheitszone gekauft wurden.
-
Behälter die Flüssigkeiten entahlten könnten
- generelles
Verbot von Feuerzeugen auch nicht im aufgegebenen Gepäck (das teuere
Dupont-Feuerzeug sollte man bei Flügen nach Großbritannien und in die
USA nicht mitnehmen.)
- an verschreibungspflichtigen Medikamente in
flüssiger Form, falls diese für den Flug dringend benötigt
werden (ärztliche Bestätigung!), dürfen maximal 50 ml im
Handgepäck mitgeführt werden. Für flüssige Medikamente, die
nicht vorgekostet werden können, bedarf es gegebenfalls einen Unbedenklichkeitsnachweis
durch die Airport-Apotheke
- flüssige Babynahrung darf mitgeführt
werden, muss aber vom Fluggast vorgekostet werden!!!!
(Quelle: www.london.diplo.de,
Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen Botschaft in London. Merkblatt
als pdf-Datei / 153 kb bitte hier
klicken) aktuelle Meldung: Die britische Regierung hat
die Bestimmungen für das Reisegepäck etwas gelockert. Seit dem 22.09.2006
darf wieder ein Handgepäckstück in normaler Größe
(B x H x T = 56 x 45 x 25 cm) mit an Board genommen werden. Künftig sind
auch wieder Musikinstrumente als zweites Handgepäckstück erlaubt. (Quelle:
www.spiegel.de, Nachrichten
-> Reise -> Aktuell "Handgepäck: Briten lassen wieder kleine
Koffer an Bord", 21.09.2006) | USA
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und Handgepäck
im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei, bitte hier
klicken) | verbotene / erlaubte
Gegenstände und Bestimmungen für Medikamente: - alle
unter den Punkten "Großbritannien" und "Europäische
Union" genannten Gegenstände und Verordnungen (vorkosten von flüssigen
Medikamenten und Babynahrung etc.)
- In den USA dürfen wieder Flüssigkeiten
(Getränke, Parfum, Körperpflegemittel), die in den Geschäften nach
der Sicherheitszone (Duty Free-Shops) gekauft werden, im Reisegepäck versiegelt
mitgeführt werden. Auch die Mitnahme von Flüssigkeiten, die außerhalb
der Sicherheitszone gekauft wurden, dürfen in geringen Mengen wieder in das
Handgepäck. So sind im Handgepäck maximal 0,1 Liter (100 ml = 3,38 fl
oz) an Shampoo, Deodorant oder andere unbedenklichen flüssigen Konsumgüter
erlaubt, diese müssen allerdings in einer durchsichtigen Plastiktüte
transportiert werden. (www.spiegel.de,
-> Reise -> aktuell: "Flugsicherheit: US-Behören erlauben wieder
Flüssigkeiten", 25.09.2006)
- an rezeptfreien flüssigen
Medikamente (Hustensaft etc) dürfen maximal 4 oz = ca. 113 ml mitgeführt
werden, diese müssen ggf. vorgekostet werden.
- Sonderregelung für
Handgepäckgröße: Bei Flügen ab USA und innerhalb der
USA darf das Handgepäck folgende Maßen nicht überschreiten: Breite:
55 cm x 40 cm x 20 cm (alle Maßen inkl. Rädern, Tragegriffen und Seitentaschen)
(Quelle: www.london.diplo.de,
Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen Botschaft in London. Merkblatt
als pdf-Datei / 153 kb bitte hier
klicken)  |
Handgepäckbestimmungen
ausgesuchter Fluggesellschaften |
Fluggesellschaft | Bestimmung (i.d.R.
1 Handgepäck pro Person erlaubt) |
allgemein | Die Bestimmungen was mit an Board bzw. was dort
konsumiert werden darf, weichen unter den Fluggesellscaften stark voneinander
ab. So ist bei vielen Airlines die Mitnahme von heißen Getränken an
Board untersagt oder der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken
im Flugzeug ist nicht erlaubt. Deshalb gilt der Ratschlag sich über die jeweiligen
Handgepäck-Bestimmungen der gebuchten Fluggesellschaft zu informieren. |
Air Berlin | max.
Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht
= 6 kg (bei Flügen ab London gelten die Bestimmungen weiter oben) |
Condor | max. Größe*
(Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg wichtig:
die Mitnahme von Aktentaschen ist nicht erlaubt |
Easy jet | max. Größe* (Breite
x Höhe x Tiefe in cm) = 45 x 40 x 20. Die Mitnahme von Glasflaschen ist nicht
erlaubt. | TUIfly |
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 45 x 35 x 20; max.
Gewicht = 5 kg (bei Flügen ab Großbritannien gelten die Bestimmungen
weiter oben) | Lufthansa |
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max.
Gewicht = 8 kg (bei Flügen ab Großbritannien und USA gelten die Bestimmungen
weiter oben) In der Business Class sind 2 Handgepäckstücke pro Person
erlaubt und ein Kleidersach mit (max 57 cm x 54 cm x 15 cm gilt als Handgepäck)
| LTU | max.
Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht
= 8 kg (bei Flügen ab Großbritannien und USA gelten die Bestimmungen
weiter oben) | Ryanair |
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max.
Gewicht = 10 kg (bei Flügen ab Großbritannien gelten die Bestimmungen
weiter oben). Sonderregelung bezüglich Allkoholkonsum, bei den Iren ist
trinken von Alkohol verboten. |
*max. Größe = Maßen inkl. Rädern, Tragegriffen und Seitentaschen
(Quelle: www.fit-for-travel.de,
"Medikamente im Handgepäck: Was darf mit?", direkt zum Artikel
bitte hier
klicken, 18.09.2006) - Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte
Konsumgegenstände im Handgepäch bitte hier
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Infos über verbotene Gegenstände im Handgepäck im Internet:
- aktuelle Liste " Verbotene Gegenstände bei Flugreisen"
der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de
weitere nützliche Reiseinformationen unter sellpage.de:
- Liste mit allen wichtigen Telefonnummern für den Notfall im Urlaub
(Kreditkartensperre, Notrufnummern etc.) klick hier
- die Autobahngebühren in Europa klick
hier - Links zu nationalen Wetterdiensten und weltweiten Infodiensten
zum Klima, Wetter, Pollenflug etc. klick
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