Ausgesuchte Bestimmungen für das Handgepäck im internationalen Flugverkehr


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- Liste mit "verbotenen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck"
- Medikamente im Reisegepäck: Was Sie beachten sollten mehr...
- Infos über Gepäckverlust, Beschädigung oder Diebstahl während einer Flugreise mehr...
Eine allgemein gültige Verordnung was im Handgepäck mitgeführt werden darf gibt es nicht. Die Bestimmungen für das Handgepäck sind vom jeweiligen Reiseland und von den Fluggesellschaften abhängig und können sich je nach politischer Lage täglich ändern. Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte Konsumgegenstände im Handgepäck bitte hier klicken
Reiseland
Regelungenfür das Handgepäck
Europäische Union

verbotene Gegenstände:

  • stumpfe, spitze oder scharfe Gegenstände: alle Arten von Messern und Scheren (z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen, Maniküresets, Besteck etc.). Glasflaschen ab einer gewissen Größe (z.B. Deo-Roller aus Glas) können als stumpfe und harte Schlaggegenstände eingeordnet und somit konfisziert werden.
  • alle Arten von Waffen, Explosivstoffe und Munition (z.B. Elektroschocker) auch Spielzeugpistolen
    alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
  • viele Arten von Sportgeräten z.B. Wanderstöcke, Baseballschläger, Golfschläger, Billardstöcke, Angelruten, Bowlingkugel, Kamerastativ etc.
  • leicht brennbare Stoffe, z.B. Feuerzeuge, Reinigungs- und Feuerzeugbenzin, Nagellackentferner, Gasbehälter etc.
    alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
  • chemische und toxische Stoffe, alle Arten von Säuren, ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen (z.B. Bleichpulver und Superoxyd), Pfeffersprays und Streichhölzer
    alle Produkte, die mit den nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet sind
  • giftige oder ansteckende Substanzen (Quecksilber / Fieberthermometer, Bakterien- und Viruskulturen)
    alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
  • Die aktuelle Liste "Verbotene Gegenstände bei Flugreisen" der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de

Seit dem 06.11.2006 gelten neue Regelungen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck im EU-Flugverkehr

  • Alle Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc. müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden (Beispiel siehe Bilddokumentation).
  • Flüssigkeiten (Spirituosen, Parfum etc.), die in den Duty Free Shops oder an Board eines Flugzeuges von einem EU-Land gekauft wurden, müssen in manipulationssicheren versiegelten Verkaufstaschen transportiert werden und dürfen dann auch weiterhin mit ins Handgepäck.(1.)
    Problematisch sind gekaufte Flüssigkeiten am Flughafen oder im Flugzeug eines außereuropäischen Landes, wenn der Fluggast einen Zwischenstop einlegen und das Flugzeug wechseln muß. So wird beispielsweise die Flasche Bourbon-Whisky, die in Los Angeles im Duty Free-Shop gekauft wurde, bei einem Zwischenstop in London oder Frankfurt, bei einem Weiterflug z.B. nach München, beschlagnahmt. Das Gleiche gilt auch für im Duty Free-Shop gekauftes Parfum, falls das Flagon mehr als 100 ml Inhalt hat. So kann das teuer gekauft Parfum z.B. am Flughafen von Bangkok, bei einem Flug von Bangkok nach Berlin, mit Zwischenstop in Frankfurt, am Frankfurter Flughafen konfesziert werden.(2.)
  • Flüssige Babynahrung und spezielle Getränke für Diabetiker dürfen auch weiterhin, in der Menge, die für die Flugdauer benötigt wird, mit ins Handgepäck.
  • Die Kontrolle von Mäntel, Jacken und Klapprechner (Laptops) soll verstärkt werden
  • Das maximal erlaubte Gewicht für das Handgepäck unterscheidet sich bei den Fluggesellschaften und reicht von 5 kg bei TUIfly bis 8 kg bei der Lufthansa (weitere Infos, siehe weiter unten)
Quellen:
1.) www.salzburg.com, Salzburger Nachrichten -> Nachrichten, "EU schränkt Flüssigkeiten im Handgepäck ein", 27.09.2006
2.) www.spiegel-online.de, reise -> aktuell "Neue Handgepäckregeln: Was darf noch ins Flugzeug?", 30.10.2006

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erlaubte Gegenstände und Medikamente:

  • Verschreibungspflichtige Medikamente als Pulver, Flüssigkeit, Tabletten und Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray). Eine ärztliche Bestätigung (bei Reisen ins Ausland in englisch) wird dringend empfohlen. Diese Bestätigung schützt allerdings nicht vor Beschlagnahmung der Medikamente durch die zuständige Behörde, deshalb sollte im Handgepäck nur die für die Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt werden, die für die Reisedauer notwendige Medikamentenmenge sollte im aufgegebenen Reisegepäck befördert werden. Dabei ist es auch dringend ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn nicht selten sind hier zugelassene Medikamente anderswo verboten.
  • Insulin für Diabetiker maximal 148 ml
  • medizinisch notwendige Flüssigkeiten, z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen, Hustensaft etc. maximal 120 ml
  • Laptops, Handys (müssen aber i.d.R. ausgeschaltet bleiben*), MP3-Player, kleinere Fotoapparate und Kamerazubehör (keine übergroße Objektive und Kamerastative, diese könnten als Schlaggegenstände eingeordnet werden und somit beschlagnahmt bzw. der Mitflug verweigert werden. Genaue Maßangaben hierzu gibt es nicht und man ist, ähnlich wie bei den Medikamente, von der Willkür der zuständigen Behörde abhängig.)
    (Quelle: www.fit-for-travel.de, "Medikamente im Handgepäck: Was darf mit?", direkt zum Artikel bitte hier klicken, 18.09.2006)
    *Bei einigen Fluggesellschaften ist das Telefonieren während eines Fluges, zu vorgeschriebenen Zeiten, wieder erlaubt, z.B. Ryanair, Emirates u.a.
  • Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte Konsumgegenstände im Handgepäch bitte hier klicken
Großbritannien
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und Handgepäck im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei, bitte hier klicken)

verbotene Gegenstände und Bestimmungen für Medikamente und Babynahrung:

  • alle unter dem Punkt "Europäische Union" genannten Gegenstände
  • Sonderregelungen: z.Z. (19.09.2006) ist die Mitnahme von Flüssigkeiten (Getränke, Shampoos, Lotionen, Cremes etc.) im Handgepäck verboten, diese Regelung soll allerdings im Laufe dieser Woche gelockert werden. Nach der Sicherheitszone, also im Duty Free Shop können Flüssigkeiten gekauft werden und im Handgepäck mitgeführt werden. Das Verbot gilt also für alle Flüssigkeiten, die außerhalb der Sicherheitszone gekauft wurden.
  • Behälter die Flüssigkeiten entahlten könnten
  • generelles Verbot von Feuerzeugen auch nicht im aufgegebenen Gepäck (das teuere Dupont-Feuerzeug sollte man bei Flügen nach Großbritannien und in die USA nicht mitnehmen.)
  • an verschreibungspflichtigen Medikamente in flüssiger Form, falls diese für den Flug dringend benötigt werden (ärztliche Bestätigung!), dürfen maximal 50 ml im Handgepäck mitgeführt werden. Für flüssige Medikamente, die nicht vorgekostet werden können, bedarf es gegebenfalls einen Unbedenklichkeitsnachweis durch die Airport-Apotheke
  • flüssige Babynahrung darf mitgeführt werden, muss aber vom Fluggast vorgekostet werden!!!!
    (Quelle: www.london.diplo.de, Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen Botschaft in London. Merkblatt als pdf-Datei / 153 kb bitte hier klicken)
aktuelle Meldung: Die britische Regierung hat die Bestimmungen für das Reisegepäck etwas gelockert. Seit dem 22.09.2006 darf wieder ein Handgepäckstück in normaler Größe (B x H x T = 56 x 45 x 25 cm) mit an Board genommen werden. Künftig sind auch wieder Musikinstrumente als zweites Handgepäckstück erlaubt. (Quelle: www.spiegel.de, Nachrichten -> Reise -> Aktuell "Handgepäck: Briten lassen wieder kleine Koffer an Bord", 21.09.2006)
USA
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und Handgepäck im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei, bitte hier klicken)

verbotene / erlaubte Gegenstände und Bestimmungen für Medikamente:

  • alle unter den Punkten "Großbritannien" und "Europäische Union" genannten Gegenstände und Verordnungen (vorkosten von flüssigen Medikamenten und Babynahrung etc.)
  • In den USA dürfen wieder Flüssigkeiten (Getränke, Parfum, Körperpflegemittel), die in den Geschäften nach der Sicherheitszone (Duty Free-Shops) gekauft werden, im Reisegepäck versiegelt mitgeführt werden. Auch die Mitnahme von Flüssigkeiten, die außerhalb der Sicherheitszone gekauft wurden, dürfen in geringen Mengen wieder in das Handgepäck. So sind im Handgepäck maximal 0,1 Liter (100 ml = 3,38 fl oz) an Shampoo, Deodorant oder andere unbedenklichen flüssigen Konsumgüter erlaubt, diese müssen allerdings in einer durchsichtigen Plastiktüte transportiert werden. (www.spiegel.de, -> Reise -> aktuell: "Flugsicherheit: US-Behören erlauben wieder Flüssigkeiten", 25.09.2006)
  • an rezeptfreien flüssigen Medikamente (Hustensaft etc) dürfen maximal 4 oz = ca. 113 ml mitgeführt werden, diese müssen ggf. vorgekostet werden.
  • Sonderregelung für Handgepäckgröße: Bei Flügen ab USA und innerhalb der USA darf das Handgepäck folgende Maßen nicht überschreiten: Breite: 55 cm x 40 cm x 20 cm (alle Maßen inkl. Rädern, Tragegriffen und Seitentaschen)
    (Quelle: www.london.diplo.de, Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen Botschaft in London. Merkblatt als pdf-Datei / 153 kb bitte hier klicken)
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Handgepäckbestimmungen ausgesuchter Fluggesellschaften
Fluggesellschaft
Bestimmung (i.d.R. 1 Handgepäck pro Person erlaubt)
allgemein Die Bestimmungen was mit an Board bzw. was dort konsumiert werden darf, weichen unter den Fluggesellscaften stark voneinander ab. So ist bei vielen Airlines die Mitnahme von heißen Getränken an Board untersagt oder der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken im Flugzeug ist nicht erlaubt. Deshalb gilt der Ratschlag sich über die jeweiligen Handgepäck-Bestimmungen der gebuchten Fluggesellschaft zu informieren.
Air Berlin max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg (bei Flügen ab London gelten die Bestimmungen weiter oben)
Condor max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg
wichtig: die Mitnahme von Aktentaschen ist nicht erlaubt
Easy jet max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 45 x 40 x 20. Die Mitnahme von Glasflaschen ist nicht erlaubt.
TUIfly max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 45 x 35 x 20; max. Gewicht = 5 kg (bei Flügen ab Großbritannien gelten die Bestimmungen weiter oben)
Lufthansa max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 8 kg (bei Flügen ab Großbritannien und USA gelten die Bestimmungen weiter oben)
In der Business Class sind 2 Handgepäckstücke pro Person erlaubt und ein Kleidersach mit (max 57 cm x 54 cm x 15 cm gilt als Handgepäck)
LTU max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 8 kg (bei Flügen ab Großbritannien und USA gelten die Bestimmungen weiter oben)
Ryanair max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 10 kg (bei Flügen ab Großbritannien gelten die Bestimmungen weiter oben).
Sonderregelung bezüglich Allkoholkonsum, bei den Iren ist trinken von Alkohol verboten.

*max. Größe = Maßen inkl. Rädern, Tragegriffen und Seitentaschen
(Quelle: www.fit-for-travel.de, "Medikamente im Handgepäck: Was darf mit?", direkt zum Artikel bitte hier klicken, 18.09.2006)
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weitere Infos über verbotene Gegenstände im Handgepäck im Internet:
-
aktuelle Liste "Verbotene Gegenstände bei Flugreisen" der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de

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