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hochwertige
Möbel ausgesuchter Hersteller | moderne
und bequeme Barhocker Barhocker, Stehtische
und Bistrotische | hochwertige
Stühle: Esstischstühle, Freischwinger,
Konferenz- u. Veranstaltungsstühle | bequeme
Schreibtischstühle: Drehstühle,
Chefsessel und Schreibtischstühle für Kinder |
exklusive
TV-Möbel: TV-Racks, Standfüße
für Flachbildschirme, TV-Wand- u. Deckenhalterungen |
moderneGarderobenmöbel:
Wandgarderoben, Garderobenständer,
Schuhschränke u. Beistelltische |
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gewerbliche Möbel |
robuste
und moderne Büromöbel |
Regalsysteme:
beliebig erweiterbare Büro- und Lagerregale
| Prospektständer,
Katalogregale und Prospekthalterungen zur Wandmontage |
hochwertige
Vitrinen: Säulenvitrinen, Tischvitrinen
etc. für Ladenlokale, Messen und öffentliche Einrichtungen |
| Wer
auf Reisen ist, sollte gut versichert sein! Eine Übersicht was vor Abschluß
einer Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittversicherung und Reisegepäckversicherungen
beachtet werden sollte.
Reiserücktritts-VersicherungWem vor einer gebuchten Reise etwas
unerwartetes passiert (Unfall, plötzliche schwere Krankheit, Tod eines Angehörigen,
Schwangerschaft, großer Schaden am Eigentum z.B. durch Diebstahl, Feuer
u.a.) und es wurde eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, dann wird
von der Versicherung die Stornogebühren und in speziellen Fällen, der
volle Reisepreis erstattet. Häufig werden die Leistungen einer Reiserücktritts-Versicherung
mit denen einer Reiseabbruch-Versicherung verwechselt. Falls eine Reise wegen
eines schweren unvorhersehbaren Ereignisses beendet werden muß, zahlt eine
Reiserücktrittsversicherung nicht für etwaige Stornokosten (gebuchter
Mietwagen, Rundreisen etc.), dafür muß eine Reiseabbruchersicherung
abgeschlossen sein. Eine Reise hat im Übrigen beim Verlassen der Haustüre
begonnen, wer beispielsweise wegen eines Verkehrsunfalles, plötzlicher Erkrankung
etc. auf dem Weg zum Flughafen, die Flugreise nicht antreten kann, hat juristisch
gesehen die Reise schon begonnen, und somit muß eine Reiserücktrittsversicherung,
in solchen Fällen, für Stornokosten nicht haften. Tabelle:
Von Reiseexperten als angemessen empfundenen Stornosätzen* bei Pauschalreisen
Tage
vor Reiseantritt | bis 30 |
29 - 22 | 21
- 15 | 14 - 7 |
6 - 1 | Nichtantritt |
Prozent des Gesamtreisepreises | 20% |
30% | 40% |
50% | 55% |
75% | Quelle: www.stiftung-warentest.de
> Freizeit und Reise -> "Reisebuchung im Internet: Die besten
Anbieter", 27.07.2006 *Rechtlich bindende Sätze für die
Stornogebühren gibt es nicht, daher finden sich (Stand Juli 2006) in den
AGBs von manchen Reiseveranstaltern andere Stornosätze z.B. bei Alltours
100% Stornogebühr im Falle eines Nichtantritt einer Reise oder die TUI verlangt
bei Nichtantritt 80% Stornogebühr. | Kriterium | Bemerkung: |
Reisepreis | Die Tarife für eine
Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Preis der Reise, d.h. für
eine "günstige" Reise (i.d.R bis 800 EUR) ist die Versicherung
X teuerer als Versicherung Y, für eine Reise ab 1500 EUR ist wiederum Versicherung
X die beste Wahl. | Selbstbehalt |
Reiserücktrittsversicherungen mit Selbstbehalt (i.d.R 20% des Reisepreises
im Krankheitsfall, mindestens jedoch EUR 25,-) sind natürlich günstiger,
die Preisdifferenz zu einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt
liegt je nach Vertrag und Versicherung zwischen 15 - 30%. | aktuelles
Gerichtsurteil: Ein von einem Arzt attestierter grippialer Infekt reicht grundsätzlich
nicht aus, um eine gebuchte Reise zu stonieren und die Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung
erstattet zu bekommen. Das Amtsgericht Hamburg (AZ: 12 C 145/01) wies die Klage
einer Urlauberin ab, die wegen eines grippialen Infektes ihre gebuchte Kuba-Reise
nicht antreten wollte. Erst wenn eine Erkrankung mit besonders ausgeprägten
Beschwerden vorliegt und diese von einem Arzt attestiert wurden, ist ein Rücktritt
von einer gebuchten Reise berechtigt. Das bedeutet nun nicht, dass ein grippialer
Infekt nicht zu einem Reiserücktritt berechtigt, denn eine Grippe kann durchaus
zu besonders ausgeprägten Beschwerden führen, nur diese müssen
von einem Arzt attestiert werden. (Westdeutsche Zeitung, Dienstags-Magazin: "Trotz
Grippe verreisen"; S.9, 08.07.2003) | Reiseabbruch-VersicherungEine
Reiseabbruch-Versicherung ersetzt die Kosten / entgangenen Leistungen, wenn eine
Reise wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses beendet werden muß. Die Kriterien
einer Reiseabbruchversicherung finden sich in den AGBs der Anbieter, z.B. was
wird als unvorhersehbares Ereignis angesehen, Kostenerstattung für verlängertem
Aufenthalt etc. Der Preis einer Reiseabbruchversicherung richtet sich i.d.R. nach
dem Reisepreis bzw. Mietpreis der Ferienwohnung. Eine Reiseabbruchversicherung
des ADAC kostet für eine 2.000 Euro teuere Reise ca. 22 Euro (Stand: März
/ 2007) Betreffende Gerichtsurteile zum Thema Reiseabbruchversicherung bitte
hier klicken. |
Reisegepäck-VersicherungDas Hauptkriterium
einer Reisegepäck-Versicherung ist das Kleingedruckte in den AGBs
des Anbieters, dort finden sich viele Ausnahmeklauseln, die auf einer Reise beachten
werden sollten. Die Tarife der einzelnen Anbieter varieren auch stark in Anbhängigkeit
der Reisedauer, Reiseart und des Reisezieles. Betreffende
Gerichtsurteile zum Thema Reiseversicherung und Reisegepäckversicherung bitte
hier klicken. Für ein Vergleich
Ihrer individuellen Reisewünsche siehe Übersicht
der Reiseversicherungen | Reisekrankenversicherung-Versicherung
RKVDie normale Krankenversicherung gleich ob gesetzlich oder privat
bietet insbesondere bei Reisen innerhalb der EU einen umfassenden Reiseversicherungsschutz
an (Ausnahme siehe Reisedauer). Für gesetzlich Versicherte besteht das Risiko
im Krankheitsfall, dass sie etwaige überzogene Arztkosten am Urlaubsort vom
Versicherungsträger nicht zu 100% erstattet bekommen oder ein Krankenrücktransport
problematischer bzw. teuerer ist. | Reisedauer | Eine
normale RKV gilt nur für eine begrenzte Reisedauer i.d.R bis 42 Tage. Langzeitreisende,
d.h. wer länger als 6 Wochen unterwegs ist oder wenn die Summe der Reisetage
in einem Jahr mehr als 42 Tagen beträgt, sollten die geeignete Reisenkrankenversicherung
sorgfältig auswählen. Besonders die Rubrik Selbstbehalt oder Eigenanteil,
in den AGBs der Versicherungsgesellschaft, sollte dabei gut durchgelesen sein. |
Reiseland | Je weiter ein Fernreiseziel von Deutschland
entfernt ist und wenn eine potentiell hohe Erkrankungsgefährdung in einem
Reiseland (z.B. Malaria-Gebiete) vorliegt, desto teuerer die Reisekrankenversicherung. |
Reisealter, Single od. Familie | Für
Familien gelten oftmals Sondertarife, für einen umfassenden Versicherungschutz
auf Reisen. Die Reisekrankenversicherung sind bei den meisten Versicherungsgesellschaften
auch nach Alter gestafelt, so zahlt ein 70 jähriger Urlauber mehr als ein
Reisender der 50 Jahre alt ist. | Legende: *Nach
einer persönlichen Analyse vom 06.11.02 und aus FINANZtest Heft 4 2001 (Quelle:
test, S.70,
06/2001) | (Alle
Angaben ohne Gewähr, für Hinweise über falsche Angaben auf dieser
Seite, würde ich mich über eine E-Mail an: info@sellpage.de,
sehr freuen. | |