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Wer auf Reisen ist, sollte gut versichert sein! Eine Übersicht
was vor Abschluß einer Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittversicherung
und Reisegepäckversicherungen beachtet werden sollte.
Reiserücktritts-VersicherungWem vor einer
gebuchten Reise etwas unerwartetes passiert (Unfall, plötzliche schwere Krankheit,
Tod eines Angehörigen, Schwangerschaft, großer Schaden am Eigentum
z.B. durch Diebstahl, Feuer u.a.) und es wurde eine Reiserücktrittsversicherung
abgeschlossen, dann wird von der Versicherung die Stornogebühren und in speziellen
Fällen, der volle Reisepreis erstattet. Häufig werden die Leistungen
einer Reiserücktritts-Versicherung mit denen einer Reiseabbruch-Versicherung
verwechselt. Falls eine Reise wegen eines schweren unvorhersehbaren Ereignisses
beendet werden muß, zahlt eine Reiserücktrittsversicherung nicht für
etwaige Stornokosten (gebuchter Mietwagen, Rundreisen etc.), dafür muß
eine Reiseabbruchersicherung abgeschlossen sein. Eine Reise hat im Übrigen
beim Verlassen der Haustüre begonnen, wer beispielsweise wegen eines Verkehrsunfalles,
plötzlicher Erkrankung etc. auf dem Weg zum Flughafen, die Flugreise nicht
antreten kann, hat juristisch gesehen die Reise schon begonnen, und somit muß
eine Reiserücktrittsversicherung, in solchen Fällen, für Stornokosten
nicht haften. Tabelle: Von Reiseexperten als angemessen
empfundenen Stornosätzen* bei Pauschalreisen
Tage vor Reiseantritt | bis
30 | 29 - 22 |
21 - 15 | 14
- 7 | 6 - 1 |
Nichtantritt | Prozent
des Gesamtreisepreises | 20% |
30% | 40% |
50% | 55% |
75% | Quelle: www.stiftung-warentest.de
> Freizeit und Reise -> "Reisebuchung im Internet: Die besten
Anbieter", 27.07.2006 *Rechtlich bindende Sätze für die
Stornogebühren gibt es nicht, daher finden sich (Stand Juli 2006) in den
AGBs von manchen Reiseveranstaltern andere Stornosätze z.B. bei Alltours
100% Stornogebühr im Falle eines Nichtantritt einer Reise oder die TUI verlangt
bei Nichtantritt 80% Stornogebühr. | Kriterium | Bemerkung: |
Reisepreis | Die Tarife für eine
Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Preis der Reise, d.h. für
eine "günstige" Reise (i.d.R bis 800 EUR) ist die Versicherung
X teuerer als Versicherung Y, für eine Reise ab 1500 EUR ist wiederum Versicherung
X die beste Wahl. | Selbstbehalt |
Reiserücktrittsversicherungen mit Selbstbehalt (i.d.R 20% des Reisepreises
im Krankheitsfall, mindestens jedoch EUR 25,-) sind natürlich günstiger,
die Preisdifferenz zu einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt
liegt je nach Vertrag und Versicherung zwischen 15 - 30%. | aktuelles
Gerichtsurteil: Ein von einem Arzt attestierter grippialer Infekt reicht grundsätzlich
nicht aus, um eine gebuchte Reise zu stonieren und die Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung
erstattet zu bekommen. Das Amtsgericht Hamburg (AZ: 12 C 145/01) wies die Klage
einer Urlauberin ab, die wegen eines grippialen Infektes ihre gebuchte Kuba-Reise
nicht antreten wollte. Erst wenn eine Erkrankung mit besonders ausgeprägten
Beschwerden vorliegt und diese von einem Arzt attestiert wurden, ist ein Rücktritt
von einer gebuchten Reise berechtigt. Das bedeutet nun nicht, dass ein grippialer
Infekt nicht zu einem Reiserücktritt berechtigt, denn eine Grippe kann durchaus
zu besonders ausgeprägten Beschwerden führen, nur diese müssen
von einem Arzt attestiert werden. (Westdeutsche Zeitung, Dienstags-Magazin: "Trotz
Grippe verreisen"; S.9, 08.07.2003) | Reiseabbruch-VersicherungEine
Reiseabbruch-Versicherung ersetzt die Kosten / entgangenen Leistungen, wenn eine
Reise wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses beendet werden muß. Die Kriterien
einer Reiseabbruchversicherung finden sich in den AGBs der Anbieter, z.B. was
wird als unvorhersehbares Ereignis angesehen, Kostenerstattung für verlängertem
Aufenthalt etc. Der Preis einer Reiseabbruchversicherung richtet sich i.d.R. nach
dem Reisepreis bzw. Mietpreis der Ferienwohnung. Eine Reiseabbruchversicherung
des ADAC kostet für eine 2.000 Euro teuere Reise ca. 22 Euro (Stand: März
/ 2007) Betreffende Gerichtsurteile zum Thema Reiseabbruchversicherung bitte
hier klicken. |
Reisegepäck-VersicherungDas Hauptkriterium
einer Reisegepäck-Versicherung ist das Kleingedruckte in den AGBs
des Anbieters, dort finden sich viele Ausnahmeklauseln, die auf einer Reise beachten
werden sollten. Die Tarife der einzelnen Anbieter varieren auch stark in Anbhängigkeit
der Reisedauer, Reiseart und des Reisezieles. Betreffende
Gerichtsurteile zum Thema Reiseversicherung und Reisegepäckversicherung bitte
hier klicken. Für ein Vergleich
Ihrer individuellen Reisewünsche siehe Übersicht
der Reiseversicherungen | Reisekrankenversicherung-Versicherung
RKVDie normale Krankenversicherung gleich ob gesetzlich oder privat
bietet insbesondere bei Reisen innerhalb der EU einen umfassenden Reiseversicherungsschutz
an (Ausnahme siehe Reisedauer). Für gesetzlich Versicherte besteht das Risiko
im Krankheitsfall, dass sie etwaige überzogene Arztkosten am Urlaubsort vom
Versicherungsträger nicht zu 100% erstattet bekommen oder ein Krankenrücktransport
problematischer bzw. teuerer ist. | Reisedauer | Eine
normale RKV gilt nur für eine begrenzte Reisedauer i.d.R bis 42 Tage. Langzeitreisende,
d.h. wer länger als 6 Wochen unterwegs ist oder wenn die Summe der Reisetage
in einem Jahr mehr als 42 Tagen beträgt, sollten die geeignete Reisenkrankenversicherung
sorgfältig auswählen. Besonders die Rubrik Selbstbehalt oder Eigenanteil,
in den AGBs der Versicherungsgesellschaft, sollte dabei gut durchgelesen sein. |
Reiseland | Je weiter ein Fernreiseziel von Deutschland
entfernt ist und wenn eine potentiell hohe Erkrankungsgefährdung in einem
Reiseland (z.B. Malaria-Gebiete) vorliegt, desto teuerer die Reisekrankenversicherung. |
Reisealter, Single od. Familie | Für
Familien gelten oftmals Sondertarife, für einen umfassenden Versicherungschutz
auf Reisen. Die Reisekrankenversicherung sind bei den meisten Versicherungsgesellschaften
auch nach Alter gestafelt, so zahlt ein 70 jähriger Urlauber mehr als ein
Reisender der 50 Jahre alt ist. | Legende: *Nach
einer persönlichen Analyse vom 06.11.02 und aus FINANZtest Heft 4 2001 (Quelle:
test, S.70,
06/2001) | (Alle
Angaben ohne Gewähr, für Hinweise über falsche Angaben auf dieser
Seite, würde ich mich über eine E-Mail an: info@sellpage.de,
sehr freuen. | Anzeige
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