hochwertige Barhockermoderne und bequeme Barhocker Barhocker, Stehtische und Bistrotische
bequemer Esstischstuhlhochwertige Stühle:
Esstischstühle, Freischwinger, Konferenz- u. Veranstaltungsstühle
ergonomischer Schreibtischstuhlbequeme Schreibtischstühle:
Drehstühle, Chefsessel und Schreibtischstühle für Kinder
Edelstahl-Flatscreen-Halterungexklusive TV-Möbel:
TV-Racks, Standfüße für Flachbildschirme, TV-Wand- u. Deckenhalterungen
Design-WandgarderobemoderneGarderobenmöbel:
Wandgarderoben, Garderobenständer, Schuhschränke u. Beistelltische
moderne Büroeinrichtungrobuste und moderne Büromöbel
erweiterbare BüroregaleRegalsysteme: beliebig erweiterbare Büro- und Lagerregale
Prospektständer und InfosäuleProspektständer, Katalogregale und Prospekthalterungen zur Wandmontage
robuste Glasvitrinenhochwertige Vitrinen: Säulenvitrinen, Tischvitrinen etc. für Ladenlokale, Messen und öffentliche Einrichtungen



Wer auf Reisen ist, sollte gut versichert sein!
Eine Übersicht was vor Abschluß einer Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittversicherung und Reisegepäckversicherungen beachtet werden sollte.

Reiserücktritts-Versicherung

Wem vor einer gebuchten Reise etwas unerwartetes passiert (Unfall, plötzliche schwere Krankheit, Tod eines Angehörigen, Schwangerschaft, großer Schaden am Eigentum z.B. durch Diebstahl, Feuer u.a.) und es wurde eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, dann wird von der Versicherung die Stornogebühren und in speziellen Fällen, der volle Reisepreis erstattet.
Häufig werden die Leistungen einer Reiserücktritts-Versicherung mit denen einer Reiseabbruch-Versicherung verwechselt. Falls eine Reise wegen eines schweren unvorhersehbaren Ereignisses beendet werden muß, zahlt eine Reiserücktrittsversicherung nicht für etwaige Stornokosten (gebuchter Mietwagen, Rundreisen etc.), dafür muß eine Reiseabbruchersicherung abgeschlossen sein. Eine Reise hat im Übrigen beim Verlassen der Haustüre begonnen, wer beispielsweise wegen eines Verkehrsunfalles, plötzlicher Erkrankung etc. auf dem Weg zum Flughafen, die Flugreise nicht antreten kann, hat juristisch gesehen die Reise schon begonnen, und somit muß eine Reiserücktrittsversicherung, in solchen Fällen, für Stornokosten nicht haften.

Tabelle: Von Reiseexperten als angemessen empfundenen Stornosätzen* bei Pauschalreisen
Tage vor Reiseantritt
bis 30
29 - 22
21 - 15
14 - 7
6 - 1
Nichtantritt
Prozent des Gesamtreisepreises
20%
30%
40%
50%
55%
75%
Quelle: www.stiftung-warentest.de > Freizeit und Reise -> "Reisebuchung im Internet: Die besten Anbieter", 27.07.2006
*Rechtlich bindende Sätze für die Stornogebühren gibt es nicht, daher finden sich (Stand Juli 2006) in den AGBs von manchen Reiseveranstaltern andere Stornosätze z.B. bei Alltours 100% Stornogebühr im Falle eines Nichtantritt einer Reise oder die TUI verlangt bei Nichtantritt 80% Stornogebühr.
KriteriumBemerkung:
Reisepreis Die Tarife für eine Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Preis der Reise, d.h. für eine "günstige" Reise (i.d.R bis 800 EUR) ist die Versicherung X teuerer als Versicherung Y, für eine Reise ab 1500 EUR ist wiederum Versicherung X die beste Wahl.
Selbstbehalt Reiserücktrittsversicherungen mit Selbstbehalt (i.d.R 20% des Reisepreises im Krankheitsfall, mindestens jedoch EUR 25,-) sind natürlich günstiger, die Preisdifferenz zu einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt liegt je nach Vertrag und Versicherung zwischen 15 - 30%.
aktuelles Gerichtsurteil:
Ein von einem Arzt attestierter grippialer Infekt reicht grundsätzlich nicht aus, um eine gebuchte Reise zu stonieren und die Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung erstattet zu bekommen. Das Amtsgericht Hamburg (AZ: 12 C 145/01) wies die Klage einer Urlauberin ab, die wegen eines grippialen Infektes ihre gebuchte Kuba-Reise nicht antreten wollte.
Erst wenn eine Erkrankung mit besonders ausgeprägten Beschwerden vorliegt und diese von einem Arzt attestiert wurden, ist ein Rücktritt von einer gebuchten Reise berechtigt. Das bedeutet nun nicht, dass ein grippialer Infekt nicht zu einem Reiserücktritt berechtigt, denn eine Grippe kann durchaus zu besonders ausgeprägten Beschwerden führen, nur diese müssen von einem Arzt attestiert werden. (Westdeutsche Zeitung, Dienstags-Magazin: "Trotz Grippe verreisen"; S.9, 08.07.2003)

Reiseabbruch-Versicherung

Eine Reiseabbruch-Versicherung ersetzt die Kosten / entgangenen Leistungen, wenn eine Reise wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses beendet werden muß. Die Kriterien einer Reiseabbruchversicherung finden sich in den AGBs der Anbieter, z.B. was wird als unvorhersehbares Ereignis angesehen, Kostenerstattung für verlängertem Aufenthalt etc. Der Preis einer Reiseabbruchversicherung richtet sich i.d.R. nach dem Reisepreis bzw. Mietpreis der Ferienwohnung. Eine Reiseabbruchversicherung des ADAC kostet für eine 2.000 Euro teuere Reise ca. 22 Euro (Stand: März / 2007)
Betreffende Gerichtsurteile zum Thema Reiseabbruchversicherung bitte hier klicken.

Reisegepäck-Versicherung

Das Hauptkriterium einer Reisegepäck-Versicherung ist das Kleingedruckte in den AGBs des Anbieters, dort finden sich viele Ausnahmeklauseln, die auf einer Reise beachten werden sollten. Die Tarife der einzelnen Anbieter varieren auch stark in Anbhängigkeit der Reisedauer, Reiseart und des Reisezieles.
Betreffende Gerichtsurteile zum Thema Reiseversicherung und Reisegepäckversicherung bitte hier klicken.
Für ein Vergleich Ihrer individuellen Reisewünsche siehe Übersicht der Reiseversicherungen

Reisekrankenversicherung-Versicherung RKV

Die normale Krankenversicherung gleich ob gesetzlich oder privat bietet insbesondere bei Reisen innerhalb der EU einen umfassenden Reiseversicherungsschutz an (Ausnahme siehe Reisedauer). Für gesetzlich Versicherte besteht das Risiko im Krankheitsfall, dass sie etwaige überzogene Arztkosten am Urlaubsort vom Versicherungsträger nicht zu 100% erstattet bekommen oder ein Krankenrücktransport problematischer bzw. teuerer ist.

ReisedauerEine normale RKV gilt nur für eine begrenzte Reisedauer i.d.R bis 42 Tage. Langzeitreisende, d.h. wer länger als 6 Wochen unterwegs ist oder wenn die Summe der Reisetage in einem Jahr mehr als 42 Tagen beträgt, sollten die geeignete Reisenkrankenversicherung sorgfältig auswählen. Besonders die Rubrik Selbstbehalt oder Eigenanteil, in den AGBs der Versicherungsgesellschaft, sollte dabei gut durchgelesen sein.
ReiselandJe weiter ein Fernreiseziel von Deutschland entfernt ist und wenn eine potentiell hohe Erkrankungsgefährdung in einem Reiseland (z.B. Malaria-Gebiete) vorliegt, desto teuerer die Reisekrankenversicherung.
Reisealter, Single od. FamilieFür Familien gelten oftmals Sondertarife, für einen umfassenden Versicherungschutz auf Reisen.
Die Reisekrankenversicherung sind bei den meisten Versicherungsgesellschaften auch nach Alter gestafelt, so zahlt ein 70 jähriger Urlauber mehr als ein Reisender der 50 Jahre alt ist.
Legende:
*Nach einer persönlichen Analyse vom 06.11.02 und aus FINANZtest Heft 4 2001 (Quelle: test, S.70, 06/2001)

 

(Alle Angaben ohne Gewähr, für Hinweise über falsche Angaben auf dieser Seite, würde ich mich über eine E-Mail an: info@sellpage.de, sehr freuen.

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letzte Aktualisierung: 20.10.2021
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