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aktuelle Angebote: kostenloser Girokonten

Artikel vom 22.07.2011

Vorsicht beim Planen der Reisekasse: Mit der neuen EC-Karte gibt es kein Geld an einem Geldautomaten im nicht-europäischen Ausland

Urlauber und Geschäftsreisende, für die ein Aufenthalt im nicht-europäischen Ausland* bevorsteht, sollten bei der Planung ihrer Reisekasse unbedingt beachten, dass mit sehr vielen neu ausgestellten Girokarten, also mit einer sogenannten EC-Karte, kein Geld mehr an einem Geldautomaten außerhalb von Europa abgehoben werden kann.
Betroffen davon sind alle Bankkunden, deren Bank auf das neue Bezahlverfahren "V-Pay" umgestellt haben (z.B. Postbank, einige Volks- / Raiffeisen und wenige Sparkassen).
EC-Karten, die mit dem neuen V-Pay-System funktionen, sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:


Aber auch viele Kunden anderer Banken können mit der herkömmlichen Girokarte kein Geld oder nur noch eingeschränkt Geld an einem Geldautomaten im nicht-europäischen Ausland abheben.
So bekommen beispielsweise Bankkunden mit einer Girokarte der Deutschen Bank, grundsätzlich kein Geld mehr an einem Geldautomaten im nicht-europäischen Ausland*. Privatkunden der Deutschen Bank können sich allerdings ein täglich verfügbares Bargeldkontingent, das mit der EC-Karte in einem Land außerhalb der EU an einem Geldautomaten abgehoben werden kann, einräumen lassen.
Hintergrund dieser Maßnahmen ist, dass immer häufiger Geldautomaten manipuliert werden, um die EC-Kartendaten der Bankkunden auszuspähen. Durch dieses sogenannte Skimming werden dann von zumeist gut organisierten kriminellen Banden, Duplikate von Girokarten angefertigt, mit denen die Konten von den betroffenen Bankkunden, meist an Geldautomaten im Ausland, geplündert werden (siehe hierzu auch "Starker Anstieg beim Ausspähen von EC-Kartendaten an den Geldautomaten".)
Aus diesem Grund haben nun einige Banken auf das als sicher geltende V-Pay-System umgestellt, weil bei diesem Bezahlsystem sensible Daten, wie z.B. Geheim- und Kontonummer, nicht mehr auf dem als unsicher geltenden Magnetstreifen abgespeichert werden.
Andere Banken und Sparkassen setzen, wie die Deutsche Bank (s.w.o.), ein maximal verfügbares Limit fest, das der Bankkunde mit einer Girokarte an einem Geldautomaten im nicht-europäischen Ausland* abheben kann, z.B.
  • Rheinische Sparkassen und Giroverband: max. 500 Euro täglich und max. 2000 Euro pro Woche
  • Sparda-Bank West: max. 200 Euro täglich (auf Kundenwunsch änderbar)
  • Commerzbank: max. 500 Euro täglich und max. 2000 Euro pro Woche
  • Deutsche Bank: grundsätzlich 0 Euro (auf Kundenwunsch änderbar)
  • Postbank: 0 Euro wegen V-Pay

    *Als nicht-europäisches Ausland gelten in diesem Fall Länder, die nicht Mitglied der sogenannten "Single European Payments Area" (Sepa) sind. Zur Sepa zählen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten, sowie die Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Norwegen und Island.
    In allen anderen Länder also beispielsweise Kroatien, Türkei, Ägypten und natürlich in den USA, Kanada, Thailand etc. können die oben genannten Probleme bei der Bargeldbeschaffung mit einer EC-Karte an einem Geldautomaten relevant sein. Bankkunden, die mit einer Girokarte / EC-Karte in ein solches Land reisen und beabsichtigen, sich mit dieser Geldkarte vor Ort Geld zu besorgen, sollten unbedingt rechtzeitig vor Reisebeginn mit ihrer Bank über mögliche Einschränkungen sprechen und ggf. die Zusammenzesetzung der notwendigen Reisekasse anders planen als gewohnt, beispielsweise wieder mit Reisecheck.und Kreditkarte.

    (Quelle: Westdeutsche Zeitung, 19.07.2011, Wirtschaft S.14: "Im Ausland ohne Bargeld")

02.07.2011
Starker Anstieg beim Ausspähen von EC-Kartendaten an den Geldautomaten

In der Kriminalitätsstatistik einzelner Landeskriminalämter (LKAs) ist ein rasanter Anstieg von manipulierten Geldautomaten, an denen versucht wird die geheimen Daten von EC-Karten auszuspähen, zu beobachten. Bei diesem sogenannten "Skimming (engl. für Abschöpfen) werden illegal die Daten von Geldkarten (Kreditkarten, EC-Karten etc.) ausgespäht und auf gefälschte Karten kopiert, mit denen meist im Ausland, die Konten von den betroffenen Bankkunden geplündert werden. Der durch Skimming entstandene Schaden in Deutschland beträgt so jährlich rund 40 Millionen Euro.2.
Allein in Nordrhein-Westfalen registrierte im vergangenem Jahr das LKA 1203 manipulierte Geldautomaten, im Jahr 2009 wurden nur 271 manipulierte Geldautomaten entdeckt, damit hat sich die Anzahl manipulierter Geldautomaten innerhalb eines Jahres fast vervierfacht.1.
Aber nicht nur Geldautomaten können von Ganoven zum Ausspähen der EC-Kartendaten manipuliert sein, auch an Fahrscheinautomaten der öffentlichen Verkehrsbetriebe und generell an allen Verkaufsautomaten, an denem mit einer EC-Karte bezahlt werden kann, besteht die Gefahr zu einem Skimming-Opfer zu werden.
Für Bankkunden mit einer EC-Karte bleibt daher nur die Hoffnung, dass die Banken das eigentlich kinderleichte Kopieren von EC-Karten zu erschweren bzw. am besten unmöglich zu machen, indem der als erwiesenermaße sehr unsicher geltende Magnetstreifen als Datenträger auf einer Geldkarte abgeschafft wird.
Bis dahin bleibt für die Benutzer von EC-Karten nur der dringende Ratschlag, sich an die von den Banken und Polizeibehörden empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen beim Einsatz einer Geldkarte zu halten.

Quellen:
1. Westdeutsche Zeitung: "Geldautomat: Neue Tricks der Gauner", S.1, 30.06.2011
2. www.wdr.de -> Fernsehen -> WDR Regional -> daheim&unterwegs: "Service - Manipulierte Fahrscheinautomaten", 01.06.2011

weitere Infos zur EC-Kartensicherheit im Internet:
  • Aktuelle Infos zum EC-Karten-Skimming und allgemeine Infos zur Kartensicherheit unter www.kartensicherheit.de
  • Infos und Tipps des Landeskriminalamt NRW: "Vorsicht! 'Skimming'- jetzt auch an Fahrscheinautomaten" als pdf-Datei
  • Spezielle Länderinformationen bezüglich Bargeldbeschaffung im Ausland mehr...
  • Wissenswerte zur Planung der Reisekasse mehr...
Nachfolgen einige Tipps,
wie Sie sich vor "Skimming" an einem Geldautomaten schützen können:

  1. Sehr häufig werden die Magnetstreifen einer Geldkarte an dem Türöffner zu dem Raum mit den Geldautomaten, durch das Anbringen eines manipulierten Kartenlesegerätes, kopiert, die Geheimnummer "PIN" wird dann am Geldautomaten, i.d.R. durch versteckte Digitalkameras ausspioniert.
    Bankkunden, die im Besitz von zwei Geldkarten sind, können sich in solchen Fällen vor einem EC-Karten-Skimming schützen, indem sie sich mit der einen Bankkarte Zugang zu dem Raum mit dem Geldautomaten verschaffen und mit der anderen Karte am Automaten Geld abheben. Dadurch können die Betrüger kein Duplikat der Bankkarte mit der zugehörigen Geheimnummer anfertigen.
  2. Bei keinem Bankinstitut wird vor dem Eintritt in den Geldautomatenraum die Eingabe der "PIN" verlangt, die Geheimnummer sollte daher nur am Geldautomaten selbst eingegeben werden.
  3. Bei Eingabe der Geheimnummer sollten Sie das Tastaturfeld entweder mit der freien Hand oder einem Gegenstand (Geldbörse, Blatt Papier u.a.) abdecken, damit die Eingabe Ihrer Geheimnummer nicht durch eine Kamera ausspioniert werden kann.
  4. Achten Sie darauf, dass Sie keine Person in der Nähe des Geldautomaten bei der Eingabe ihrer Geheimnummer beobachtet.
  5. Nutzen Sie keinen Geldautomaten, an dem Ihnen etwas ungewöhnliches auffällt, z.B. angebrachte Leisten oder Verblendungen, abstehende und lockere Teile, Spuren von Klebstoff rund um den Kartenschlitz.
  6. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontosauszüge und wenden Sie sich bei Auffälligkeiten umgehend an Ihre Bank
  7. Bei auffälligen illegalen Abbuchungen außerhalb den Bankgeschäftszeiten, z.B. am Wochenende oder an Feiertagen, kontaktieren Sie sofort die Sperrnotrufnummer "116 116", um Ihre Geldkarte sperren zu lassen.2.
  8. Weil in den allermeisten Fällen mit Geldkartenduplikaten, die mittels Geldkarten-Skimming angefertigt wurden, Geld durch ausländische Banken von den Konten der Opfer abgebucht wird, kann sich der Bankkunde vor illegalen Abbuchungen aus dem Ausland dadurch schützen, indem er seiner Bank untersagt Geld an eine ausländische Bank zu überweisen. Dieser Ratschlag ist natürlich nur für solche Bankkunden sinnvoll, die über ihr Bankkonto keine Auslandsgeschäfte abwickeln.
  9. Besondere Sicherheitsmaßnahmen beim Gebrauch einer EC-Karte sollte vor allem bei Auslandsaufenthalte beachtet werden.
    a.) Wenn möglich sollten Sie nur an Geldautomaten, die sich direkt in einem großen Bankinstitut befinden, Geld abheben, also nicht an freistehenden Geldautomaten am Strand oder in irgendwelchen dunklen Seitenstraßen.
    b.) Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist natürlich die empfohlene regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge nicht ohne weiteres möglich.
    Ausdrücklich nicht zu empfehlen ist hier für Online-Banking-Kunden, die Kontoausgänge per Onlinebanking in einem Internetcafe oder an einem Internetterminal z.B. in der Hotellobby zu kontrollieren, denn diese Internetrechner können leicht manipuliert und Ihre "PIN" kann somit unbemerkt von Betrügern abgefangen werden.
    Die Kontobewegungen sollten Sie daher nur an sicheren Internetrechner im Ausland kontrollieren oder besser durch eine Vertrauensperson in der Heimat kontrollieren lassen.
    c.) Haben Sie ihre Geldkarte im Ausland verloren oder sollten Sie feststellen, dass Sie Opfer von Geldkarten-Skimming wurden, müssen Sie sich direkt mit ihrem Bankinstitiut in Verbindung setzen und / oder ihre Bankkarte unverzüglich unter der Sperrnotrufnummer "0043 - 116 116" sperren lassen.

nützliche Informationen bezüglich Geldabheben am Geldautomaten:

  • Spezielle Länderinformationen bezüglich Bargeldbeschaffung im Ausland mehr...
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Bankempfehlungen von Banken mit kostenlosen Girokonto, EC-Karten und Visa-Karten fuer den Urlaub mehr...

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16.06.2011
Eine falsche Kontonummer bei einer Banküberweisung kann teuer werden

Seit in Kraft treten einer EU-Verordnung im November 2009, sind die Banken nicht mehr verpflichtet bei einem Überweisungsauftrag (z.B. mittels Überweisungsträger, Online-Banking oder Bankterminal) die Kontonummer und Bankleitzahl mit dem Namen des Zahlungsempfänger abzugleichen. Seit diesem Zeitpunkt gelten auch bei den Banken neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, wonach dem Bankkunde der Widerruf einer Überweisung nicht mehr möglich ist.
Beim Ausfüllen einer Banküberweisung sollten daher Bankkunden besonders darauf achten, dass die Kontonummer und Bankleitzahl des Empfängers stimmen, denn durch eine falsche Kontonummer kann das zu überweisende Geld auf einem fremden Konto landen. Dieses Geld wieder zurückholen kostet dann für den Bankkunden eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.
Nach einer Stichprobe durch die Verbraucherzentrale NRW ist die Höhe dieser Bearbeitungsgebühr von Bank zu Bank unterschiedlich hoch. Für das Zurückholen einer Inlandsüberweisung werden so i.d.R. zwischen 10 und 15 Euro fällig, eine Bank verlangte sogar 25 Euro für diesen Service. Eine falsche Kontonummer in einem Überweisungsauftrag kann somit recht teuer werden und bei niedrigen Beträgen unter 10 Euro kann ein Zurückholungsauftrag teuerer sein, als der falsch überwiesene Betrag.
Quelle: Westdeutsche Zeitung: "Überweisung zurückholen, ist teuer", S.21, 11.06.2011

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16.06.2010
Lockvogelangebote bei Darlehensverträge sind verboten

Seit dem 01.Juni 2010 gelten in Deutschland neue Gesetze im Verbraucherkreditrecht, damit wurden EU-Vorgaben zu einer einheitlichen europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt, mit dem Ziel die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen zu stärken.
Nachfoldend die wesentlichen Richtlinien dieser EU-Verordnung:

  • Lockvogelangebote mit besonders günstigen Zinssätze für Verbraucherkredite, die nur in Einzelfällen gewährt werden, sind verboten:
    Kreditinstitute dürfen nur noch mit Zinssätze für Ratenkredite werben, den mindestens auch zwei Drittel der Bankkunden erhalten, die aufgrund dem in der Werbung angepriesenen effektiven Jahreszins, einen Kreditantrag abschließen. Werbung für Kreditverträge mit besonders günstigen Zinssätze, die nur in besonders seltenen Einzelfällen gewährt werden, sind also verboten.
  • Bei einem Kreditvertrag muss ein Standard-Kreditvertrag verwendet werden:
    Kreditinstitute sind bei Verbraucherdarlehensverträgen verpflichtet, das Muster "Euro-
    päische Standardinformation für Verbraucherkredite“ mit vorgeschriebenen Standardinformationen zu verwenden.
  • Bei der Berechnung des effektiven Jahreszins gelten europaweit einheitliche Richtlinien
  • Jeder Kreditnehmer hat einen Anspruch auf einen Tilgungsplan
  • Neues Kündigungsrecht:
    Unbefristete Darlehensverträge können von den Kreditnehmern jederzeit gekündigt werden. Der Darlehensgeber muss bei unbefristeten Kreditverträge eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten.
    Befristete Kreditverträge dürfen künftig nun von den Darlehensnehmer jederzeit ganz oder teilweise zurück bezahlt werden, nach altem Recht ist dies grundsätzlich erst nach neun Monaten möglich.
  • Die Kosten einer Restschuldversicherung müssen gegebenfalls mit in den effektiven Jahreszins einberechnet werden:
    Bei Darlehensverträge, die nur in Verbindung mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen werden können, müssen die Kosten für die oftmals überteuerten Restschuldversicherung, mit in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.

Durch den VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) wird allerdings auch Kritik an den neuen Richtlinien für Kreditvermittler geübt, weiter Infos hierzu unter "Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie" -> "Negativ für die Verbraucher:.." als pdf-Datei

Quelle: www.vzbv.de (Verbraucherzentrale Bundesverband) -> Presse -> Pressemitteilungen: "Mehr Verbraucherschutz beim Kreditvertrag", 08.06.2010

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10.03.2010
Durch EC-Karten-Skimming wurden 2009 in Deutschland rund 40 Millionen Euro ergaunert
Durch das sogenannte Skimming (engl. für "das Abschöpfen") von Bankkarten wurden im vergangenem Jahr rund 40 Millionen Euro illegal von den Konten deutscher Bankkunden geplündert, d.h. 18.000 Deutsche wurden 2009 Opfer von Geldkarten-Skimming, dies entsprechen zwar nur 0,02 Prozent der 90 Millionen EC-Karten, die in Deutschland im Verkehr sind1, allerdings breitet sich diese Betrugsmasche weiterhin weiter aus.
Nachfolgend finden Sie einige Vorsichtsmaßnahmen wie Sie sich vor einem Geldkarten-Skimming schützen können:
  1. Sehr häufig werden die Magnetstreifen einer Geldkarte an dem Türöffner zu dem Raum mit den Geldautomaten, durch das Anbringen eines manipulierten Kartenlesegerätes, kopiert, die Geheimnummer "PIN" wird dann am Geldautomaten, i.d.R. durch versteckte Digitalkameras ausspioniert.
    Bankkunden, die im Besitz von zwei Geldkarten sind, können sich in solchen Fällen vor einem EC-Karten-Skimming schützen, indem sie sich mit der einen Bankkarte Zugang zu dem Raum mit dem Geldautomaten verschaffen und mit der anderen Karte am Automaten Geld abheben. Dadurch können die Betrüger kein Duplikat der Bankkarte mit der zugehörigen Geheimnummer anfertigen.
  2. Bei keinem Bankinstitut wird vor dem Eintritt in den Geldautomatenraum die Eingabe der "PIN" verlangt, die Geheimnummer sollte daher nur am Geldautomaten selbst eingegeben werden.
  3. Bei Eingabe der Geheimnummer sollten Sie das Tastaturfeld entweder mit der freien Hand oder einem Gegenstand (Geldbörse, Blatt Papier u.a.) abdecken, damit die Eingabe Ihrer Geheimnummer nicht durch eine Kamera ausspioniert werden kann.
  4. Achten Sie darauf, dass Sie keine Person in der Nähe des Geldautomaten bei der Eingabe ihrer Geheimnummer beobachtet.
  5. Nutzen Sie keinen Geldautomaten, an dem Ihnen etwas ungewöhnliches auffällt, z.B. angebrachte Leisten oder Verblendungen, abstehende und lockere Teile, Spuren von Klebstoff rund um den Kartenschlitz.
  6. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontosauszüge und wenden Sie sich bei Auffälligkeiten umgehend an Ihre Bank
  7. Bei auffälligen illegalen Abbuchungen außerhalb der Bankgeschäftszeiten, z.B. am Wochenende oder an Feiertagen, kontaktieren Sie sofort die Sperrnotrufnummer "116 116", um Ihre Geldkarte sperren zu lassen. lassen .2.
  8. Weil in den allermeisten Fällen mit Geldkartenduplikaten, die mittels Geldkarten-Skimming angefertigt wurden, Geld von ausländischen Banken von den Konten der Opfer abgebucht wird, kann sich der Bankkunde vor illegalen Abbuchungen aus dem Ausland dadurch schützen, indem er seiner Bank untersagt Geld an eine ausländische Bank zu überweisen. Dieser Ratschlag ist natürlich nur für solche Bankkunden sinnvoll, die über ihr Bankkonto keine Auslandsgeschäfte abwickeln.
  9. Besondere Sicherheitsmaßnahmen beim Gebrauch einer EC-Karte sollte vor allem bei Auslandsaufenthalte beachtet werden.
    a.) Wenn möglich sollten Sie nur an Geldautomaten, die sich direkt in einem großen Bankinstitut befinden, Geld abheben, also nicht an freistehenden Geldautomaten am Strand oder in irgendwelchen dunklen Seitenstraßen.
    b.) Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist natürlich die empfohlene regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge nicht ohne weiteres möglich.
    Ausdrücklich nicht zu empfehlen ist hier für Online-Banking-Kunden, die Kontoausgänge per Onlinebanking in einem Internetcafe oder an einem Internetterminal z.B. in der Hotellobby zu kontrollieren, denn diese Internetrechner können leicht manipuliert und Ihre "PIN" kann somit unbemerkt von Betrügern abgefangen werden.
    Die Kontobewegungen sollten Sie daher nur an sicheren Internetrechner im Ausland kontrollieren oder besser durch eine Vertrauensperson in der Heimat kontrollieren lassen.
    c.) Haben Sie ihre Geldkarte im Ausland verloren oder sollten Sie feststellen, dass Sie Opfer von Geldkarten-Skimming wurden, müssen Sie sich direkt mit ihrem Bankinstitiut in Verbindung setzen und / oder ihre Bankkarte unverzüglich unter der Sperrnotrufnummer "0043 - 116 116" sperren lassen.

(Quellen:
1.www.spiegel.de -> Nachrichten -> Netzwelt -> Web -> Plastikgeldt: "EC-Karten-Skimming - Überfall im Geldautomatenn", 10.03.2010)
2.www.polizei-sachsen.de -> pdf-Datei: "Web-Geldautomaten.pdf", 10.03.2010)

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09.02.2010
Die Schufa plant eine kräftige Preiserhöhung für eine Selbstauskunft Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) will die Kosten für eine Selbstauskunft von Verbrauchern über ihre bei der Schufa gespeicherten Daten kräftig erhöhen. So soll zukünftig eine Kreditauskunft bei der Schufa 18,50 Euro, statt bisher 7,80 Euro, kosten.
Hintergrund dieser Preiserhöhung könnte die ab April gültige Vorschrift sein, wonach die Schufa verpflichtet ist, dem Verbraucher einmal jährlich bei Antrag eine kostenlose Selbstauskunft zu erteilen. Nach einem Bericht der Bildzeitung soll diese kostenlose Selbstauskunft allerdings so unübersichtlich gestaltet sein, dass sie als Kreditauskunft nicht geeignet sei.
Eine Selbstauskunft über die bei der Schufa gespeicherten Daten kann direkt bei der Schufa online unter www.meineschufa.de gestellt werden.


(Quelle: Westdeutsche Zeitung, Wirtschaft: "Die Schufa will Preise erhöhen", S.19, 08.02.2010)

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29.01.2010
Die Gebühren zum Geldabheben an fremden Geldautomaten sind in Deutschland kräftig gestiegen
Nach einer Studie der FMH-Finanzberatung haben die Banken die Gebühren für das Abheben von Bargeld mit EC-Karte von fremden Bankkunden kräftig erhöht, als fremde Bankkunden gelten Personen mit EC-Karte, die nicht von dem Geldinstitut ausgestellt wurde bzw. die an Geldautomaten von Banken Geld abheben, die nicht zu einem Bankenverbund gehören.
In Deutschland gibt es mehrere Bankenverbünde, zu dem größten Verbund zählt dabei die Gruppe der Sparkassen mit bundesweit 25.7000 Geldautomaten, gefolgt von Genossenschafts- und Raiffeisenbanken mit 18.600 Geldautomaten, die Privatbanken wie beispielsweise Deutsche Bank, Postbank, Hypo-Vereinsbank und Commerzbank sind zu einem Bankenpool mit 7000 Automaten zusammengeschlossen, desweiteren haben sich die Direktbanken (Onlinebanken) zu einem Bankenpool mit 2500 Geldautomaten in Deutschland zusammengeschlossen. Die Bankenpools sind durch folgende Symbole gekennzeichnet:
cahpool-symbol*CashPool-Symbol (z.B. SEB, netbank, Wüstenrot Bank u.a.)freecash-symbol**Free Cash-Symbol (z.B. Citibank u.a.)freecash-symbol***Cash Group-Symbol (Deutsche Bank, Postbank, Commerzbank u.a.)
Vor Nutzung eines Geldautomaten sollten sich also Bankkunden im Klaren sein, ob die jeweilige Bank zu einem Bankenverbund der Hausbank angehört und falls nicht, sollten Sie sich genau über die anfallenden Gebühren für eine Geldabhebung mit EC-Karte informieren, denn nicht selten kassieren Banken sage und schreibe 10 Euro Gebühr pro Vorgang. Im Übrigen haben sich diese Gebühren innerhalb der letzten 6 Monaten in Schnitt um 13 Prozent erhöht und liegen nach der Erhebung durch die FMH-Finanzberatung z.Z. durchschnittlich bei 5,64 Euro. Bis Ende 2001 betrugen die Gebühren für das Geldabheben mit EC-Karte an fremden Geldautomaten übrigens nur 4 DM.
Diese aktuell sehr hohen Bankgebühren erscheinen gerade aus dem Aspekt als abzocke weil beispielsweise der Bankenexperte Max Herbst von der FMH-Finanberatung davon ausgeht, dass pro Geldabhebung an einem fremden Geldautomat für die durchführende Bank Kosten von 60 Cent pro Vorgang anfallen.
Die Bankgebühren bei Geldabhebung mit EC-Karte an einem "Fremdautomaten" von ausgesuchter Banken
Bank / SparkasseGebühr Bank / SparkasseGebühr
DBK10 EURDeutsche Bank 5,99 EUR
Sparda Südwest u.
Sparda-Bank West
10 EURPostbank5,99 EUR
SparkasseFürstenfeldbruck u.
Sparkasse Landshut
10 EURCommerzbank5,98 EUR
VR-Bank Coburg 10 EURING-Diba5,00 EUR

(Quelle: www.sueddeutsche.de -> Geld -> Banken: "Abzocke am Geldautomaten - 50 Euro abheben, zehn Euro zahlen", 27.01.2010

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16.12.2009
Privatkunden werden vor einer Geldanlage von den meisten Banken schlecht beraten
Die Zeitschrift "Finanztest" hat 21 Bankinstitute hinsichtlicht ihrer Beraterqualität für eine gewünschte Geldanlage getestet. Im Rahmen dieses Testes wurde in 147 verdeckten Beratungsgespräche der Wunsch geäußert, 30.000 Euro auf fünf Jahre möglichst sicher und mit einer Rendite von vier Prozent anlegen zu wollen. Der Wunsch von 4% Rendite für die Geldanlage, war in diesem Test als Eignungsprüfung für die Kompetenz des Beraters geäußert worden. Den Testern war es also schon bewusst, dass 4 Prozent für eine absolut sichere Geldanlage angesichts der aktuellen Finanzlage eher unrealistisch sind, solche Renditen sind i.A. nur mit einer mehr oder weniger unsichereren Geldanlagen realisierbar. Leider haben auf diesen Sachverhalt nur vier Banken hingewiesen und wurden mit der Note "gut" bewertet, sage und schreibe sieben Banken erhielten in diesem Punkt ein "mangelhaft" als Bewertung, vier Banken schnitten gerade mal mit "ausreichend" ab.
Als katastrophales Gesamtergebnis aus diesem Test wurden nur drei Banken mit "befriedeigend" (Bestnote 3,4, als Schulnote eher drei minus für die Commerzbank) bewertet, 16 Banken sind von den Testern als "ausreichend" eingestuft worden und zwei Banken erhielten die Note "mangelhaft", bzüglich ihrer Beraterqualitäten für eine Geldanlage.

Quelle: www.test.de -> Tests + Themen > Geldanlage + Banken > Tests: "Anlageberatung von Banken - Keine berät „gut“", 15.12.2009
05.11.2009
Seit dem 01.November gelten bei den Banken neue Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Banken sind seit dem 01.11.2009 dazu verpflichtet Rechtsvorgaben, die von der Europäische Kommission "Generaldirektion Gesundheit- und Verbraucherschutz" vorgeschrieben sind, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingunen (AGBs) zu berücksichtigen. Allerdings sind die von der "EU-Verbraucherschutz-Kommission" beschlossenen Regelungen nicht nur vorteilhaft für die Bankkunden (Verbraucher), durch einige dieser EU-Gesetze werden sogar die Rechte der Bankkunden geschwächt.
Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Änderungen in den AGBs der Banken, die von der EU vorgeschrieben wurden:

Folgende Änderungen der AGBs können nachteilige Auswirkungen für die Bankkunden haben

1.
Die Bank ist nicht mehr verpflichtet Kontonummer und Bankleitzahl mit dem Namen des Zahlungsempfänger abzugleichen:
Bei einem Überweisungsauftrag ist nur noch die Kontonummer und Bankleitzahl verbindlich, d.h. die Banken sind nicht mehr dazu verpflichtet den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegeben Kontonummer bzw. Bankleitzahl abzugleichen. Für Bankkunden besteht also die Gefahr, dass Überweisungsaufträge mit einer falschen Kontonummer bei einem unberechtigten Zahlungsempfänger landen.
2.
Der Widerruf einer Überweisung ist nicht mehr möglich:
Hat ein Bankkunde seiner Bank einen Überweisungsauftrag (z.B. mittels Überweisungsträger, per Online-Banking oder Bank-Terminal) übermittelt und er stellt im Nachhinein fest, dass ihm beim Ausfüllen des Überweisungsauftrages ein Fehler unterlaufen ist bzw. es sich um eine unberechtigte Überweisung handelt, so kann er den Überweisungsauftrag nicht mehr widerrufen.
Anmerkung zu 1. und 2.:
Ist dem Bankkunden in einem Überweisungsauftrag ein Fehler unterlaufen und das Geld wird unberechtigt bzw. einem falschen Zahlungsempfänger gutgeschrieben, dann gilt selbstverständlich auch weiterhin der Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches der "Ungerechtfertigte Bereicherung" des falschen Zahlungsempfänger, d.h. dieser ist natürlich verpflichtet das überwiesene Geld wieder herauszugeben.
Für Bankkunden bedeutet dies allerdings, dass sie mit hohen Bearbeitungsgebühren der Banken und einen persönlich hohen Zeitaufwand rechnen müssen.
Einige Banken haben auch schon angekündigt, unberechtigte Überweisungen gebührenfrei zurückzufordern.
Bankkunden sollten sich also bei ihrer Hausbank bezüglich dieser Änderungen der AGBs genau informieren.
3.
Selbstbehalt von 150 Euro bei einem Kartenverlust:
Verliert bzw. bekommt ein Bankkunde seine EC-Karte oder eine andere Geldkarte gestohlen und mit der Bankkarte wird Geld vom Konto abgehoben, so sieht das neue EU-Gesetz vor, dass der Bankkunde bis 150 Euro des unberechtigt abgehobenen Geldbetrages selber bezahlen muß.
Einige Banken haben aber auch in diesem Punkt angekündigt diese verbraucherunfreundliche EU-Richtlinie nicht umzusetzen, d.h. sie erklären sich auch weiterhin bereit, den vollen Schaden zu ersetzen, der durch einen nicht grob fahrlässigen Kartenverlust (Kartenklau) entstanden ist.
Auch zu diesem Punkt sollten sich Bankkunden bei ihrer Hausbank bzw. bei Kontoeröffnung genau erkundigen und ggf. das Konto wechseln, falls die Bank diese EU-Richtlinie umsetzt.
Bei einem nachweislich grob fahrlässigen Verhalten des Bankkunden mit seiner Geheimnummer (z.B. Geheimnummer steht auf der EC-Karte oder ist an der gleichen Stelle wie die EC-Karte auffindig), dann haftet dieser auch weiterhin im vollen Umfang für den entstanden Schaden.
Dies gilt auch für die PIN und TANs beim Online-Banking und auch dann wenn der Bankkunde nicht unverzüglich bei Kartenverlust bzw. PIN-Verlust sein Konto sperren lässt.

Folgende Änderungen der AGBs sind vorteilhaft für die Bankkunden haben

1.
Überweisungen müssen EU-weit innerhalb von drei bzw. vier Arbeitstagen beim Zahlungsempfänger gutgeschrieben sein:
Nach dem neuen EU-Gesetz sind die Banken verpflichtet, Überweisungsaufträge innerhalb von drei Werkstagen bei elektronischer Überweisung (Online-Überweisung oder per Bankterminal) bzw. vier Arbeitstagen bei einer schriftlichen Überweisung mittels Überweisungsträger dem Zahlungsempfänger gutzuschreiben. Dies gilt auch bei einer länderübergreifenden Überweisung innerhalb der EU.
Bei Auslandsüberweisungen muss allerdings der Bankkunde den Überweisungsauftrag nach dem Sepa-Verfahren (Single Euro Payment Area) seiner Bank übermitteln, also die IBAN und BIC des Überweisungsempfänger angeben, damit die Bank verpflichtend die Frist einhalten muss (weitere Infos zum Sepa-Verfahren bitte hier klicken).
2.Lastschriften müssen innerhalb der EU möglich sein:
Banken aus einem EU-Land sind nun verpflichtet ein Lastschriftverfahren länderübergreifend zu ermöglichen. Deutsche Staatsbürger, die beispielsweise ihren Zweitwohnsitz in Spanien haben, können jetzt die Miete ihres spanischen Vermieters von ihrem Konto bei einer Bank in Deutschland abbuchen lassen und müssen nicht extra ein Konto bei einer spanischen Bank eröffnen.
Zu beachten ist allerdings, dass auch bei länderübergreifenden Lastschriftaufträge das Sepa-Verfahren vorgeschrieben ist (weitere Infos zum Sepa-Verfahren bitte hier klicken).
Lastschriften können bis zu acht Wochen, bei Betrug sogar bis zu 13 Monaten, nach der Abbuchung zurückgefordert werden.
3.Gebührentransparenz:
Bei einer Auslandsüberweisung sind die Banken verpflichtet vom Bankkunden eine ausdrückliche Genehmigung zur Begleichung der anfallenden Bankgebühren einzufordern. Die Banken dürfen also nicht mehr nachträglich die Bankgebühren vom Überweisungsbetrag abziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass beim Zahlungsempfänger der ihm zustehende Geldbetrag gutgeschrieben wird.

Quellen:
1
www.rp-online.de -> Wirtschaft -> News: "Die wichtigsten Änderungen - Neue Bank-Regeln sind jetzt gültig", 02.11.2009
2 www.haufe.de -> Finance -> Wissen -> News: "Kontoführung - Sechs Änderungen durch die neuen Banken-AGB", 03.11.2009

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25.09.2009
Die Kosten zur Führung eines Girokontos liegen in Deutschland durchschnittlich bei 89 Euro
Nach einer Studie der EU-Kommission über die Qualität von 224 europäischen Banken, die zusammen ca. 80 Prozent des europäischen Bankenmarktes für Privatkunden abdecken, belegten deutsche Banken nur ein Platz im Mittelfeld. So gebe es zahlreiche Hinweise, dass von sehr vielen Banken grundlegende Verbraucherschutzrechte verletzt würden, wie beispielsweise eine komplizierte Preisgestaltung einzelner Bankprodukte, versteckte Gebühren, mangelhafte Produktinformationen und schlechte Bankberatung.
Außerdem sind die Kontoführungskosten bei deutschen Banken im EU-Vergleich überdurchschnittlich hoch, diese liegen durchschnittlich bei 89 Euro jährlich. Am teuersten ist laut der EU-Studie die Kontoführung in Italien (253 Euro), gefolgt von Spanien (178 Euro), die Bankkunden in Bulgarien müssen mit durchschnittlich 27 Euro am wenigsten für die Führung eines Girokontos bezahlen.
(Quelle: www.saarbruecker-zeitung.de -> Nachrichten -> dpa -> wirtschaft & geld: "EU-Studie: Bankkunden werden schlecht beraten", 22.09.2009

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von ausgesuchten Banken, die ein kostenloses Girokonto anbieten.
Direktbank / Onlinebank Filialbank
  • Augsburger Girokonto der Augsburger Aktienbank
  • Girokonto der comdirect bank
  • Girokonto der ING-Diba
  • Girokonto der

Quellen:
1
www.test.de -> Geldanlage + Banken -> Tests: "Girokonto - Mit Gratiskonten sparen", 24.06.2009
2 www.bild.de -> Ratgeber -> Geld & Karriere: "67 Girokonten im „Finanztest“-Vergleich - Diese 17 Konten sind kostenlos", 24.06.2009

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23.09.2009
Weiter fallende Zinssätze für Tagesgeldanlage und Festgeldanlage

Die von den Banken und Sparkassen angebotenen Zinssätze für Fest- und Tagesgeldanlagen befinden sich weiterhin im freien Fall. Nach Angaben der Frankfurter Finanzagentur "FMH" liegt der durchschnittliche Zinssatz für eine Tagesgeldanlage von 5000 Euro z.Z. nur noch bei 1,4 Prozent, Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von 12 Monaten werden mit durchschnittlich 1,5 Prozent unwesentlich besser verzinst als eine Tagesgeldanlage.
Die Finanzexperten raten daher die Angebote der verschiedenen Anbieter genau zu vergleichen, denn auch bei einem Leitzinssatz von aktuell nur noch einem Prozent, können Anleger immer noch von gut verzinste Tagesgeldangebote einzelner Banken profitieren. Laut "FMH" bringen die bestn Tagesgeldanlagen bis zu 2,5 Prozent, bei einer einjährigen Festgeldanlage sind bis zu 3,0 Prozent möglich.
Einige Finanzexperten raten allerdings eine Festgeldanlage mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten abzuschließen, weil die Zinssätze in der nächsten Zeit vorausichtlich wieder steigen werden. Bei einer mehrjährigen Festgeldanlage zu einem festgeschriebenen Zinssatz, könnten daher Anleger bei einem steigenden Leitzinssatz leicht Geld verschenken.
Für eine langfristige Geldanlage sind nach Ansicht mancher Finanzexperte Bundesschaftzbriefe eine empfehlenswerte Alternative zu einer Festgeldanlage, so werde beispielsweise ein Schatzbrief vom Typ B mit einer siebenjährigen Laufzeit mit 2,7 Prozent verzinst.
Sparanlagen der Bankkunden wie beispielsweise Tagesgeldanlagen, Festgeldanlagen, Girokontoeinlagen und Sparguthaben sind im Übrigen seit dem 1.Juli 2009 gesetzlich besser abgesichert, so gilt EU-weit eine Mindestabdeckung von 50.000 Euro (vorher 20.000 Euro) und die Verlustbeteiligung, im Falle einer Bankeninsolvenz, von 10 Prozent auf das Sparguthaben entfällt. Zudem sind Ausfallsicherungsfonds der Banken verpflchtet, Sparanlagen nach maximal 30 Tagen an den Anleger auszuzahlen.3

Die Zinsentwicklung des durchschnittlichen Zinssatzes für Tages- oder Festgeldanlage
Bankdienstleistung
Zinssatz
Januar 20091
Zinssatz
Stand Juli 2009
Zinssatz
September 20093
Tagesgeldanlage bis 5000 Euro2,90%2,12%21,4%2
Festgeldanlage mit einer Laufzeit von 12 Monaten2,97%1,63%31,5%3

Quellen:
- 1 www.spiegel.de -> Nachrichten -> Wirtschaft -> Finanzkrise 2009: Kampf gegen die Rezession: "Teure Kredite - Banken nehmen Kunden in die Zins-Zange?", 05.02.2009)
-2 www.tagesgeldvergleich.net -> Statistiken -> "Zinsentwicklung bei Tagesgeldkonten - 5.000 Euro Anlagesumme", 30.07.2009
-3 www.rp-online.de -> Wirtschaft -> Ratgeber -> Geldanlage: "Tagesgeld bei zirka 1,4 Prozent - Geldanlage: Zinsen im freien Fall", 13.09.2009

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02.08.2009
Tipps zur Tagesgeldanlage und die Testsieger der Anbietern für eine Tagesgeldanlage
Die Konditionen für Tages- und Festgeldanlagen wurden von den Banken in den vergangenen Monaten besonders häufig dem sinkenden Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) angepasst.
Der Leitzinssatz ist das maßgebliche Instrument der EZB zur Steuerung des Geld- und Kapitalmarktes in der Europäischen Währungsunion, je niedriger der Leitzinssatz desto günstiger können sich die Geschäftsbanken bei einer Zentralbank Geld beschaffen, im gleichen Maße sinkt allerdings auch der Zinssatz für Geldanlagen. Weil dieser Leitzinssatz von der EZB innerhalb eines Jahres von 4,25% (Juli 2008) schrittweise auf aktuell 1% gesenkt wurde, haben die Anbieter von Tages- und Festgeldanlagen die Guthabenzinsen gleichermaßen nach unten korrigiert.
Weil sich die Konditionen der Anbieter von Tages- und Festgeldanlagen ständig ändern, werden von den verschiedenen Finanzmagazine regelmäßig neue Testsieger gekürt, die zum Zeitpunkt des Testes die besten Konditionen für eine Geldanlage boten. Diese Testergebnisse können allerdings schon am Tag der Veröffentlichung nicht mehr ganz zutreffend sein, weil sich beispielsweise kurzfristig die Konditionen für eine Tagesgeldanlage des jeweiligen Testsieger verschlechtert haben, bzw. sich die Konditionen eines anderen Tagesgeldanlage-Anbieters kurzfristig verbessert haben.
Bankkunden sollten sich daher immer zeitnach über die aktuellen Zinssätze der verschiedenen Anbietern von Tagesgeldanlage informieren.
Als wesentliche Bewertungskriterien über ein gutes Tagesgeldangebot einer Bank, sollten vor Vertagsabschluß auf folgende Konditionen geachtet werden:

  1. Zinssatz: das wesentliche Kriterium einer guten Tagesgeldanlage ist natürlich der Zinssatz, der für die Tagesgeldanlage gutgeschrieben wird, dieser reicht z.Z. von 0,15% bis 6%. Die Anbieter von Tagesgeldanlagen sind allerdings i.d.R. berechtigt (Ausnahme: z.B. erhöhte / befristete Zinssätze für Neukunden), den anfänglich angebotenen Zinsatz jeder Zeit zu senken bzw. zu erhöhen, d.h. ein verlockendes Angebot eines Tagesgeldanlage-Anbieters mit einem anfänglich hohen Zinssatz, kann sich innerhalb weniger Monate zu einer Tagesgeldanlage mit niedrigen Zinsen entwickeln. Dies gilt insbesondere für Geldanlagen bei einer ausländischen Bank, die an eine nationale Zentralbank mit starken Zinsschwankungen gebunden ist. So kann eine Tagesgeldanlage bei einer Bank aus einem Land der Europäischen Währungsunion, die aktuell eine Tagesgeldanlage anbietet, deren Verzinsung bei 3 Prozent liegt und eine mittel- bis langfristigen Zinsatzentwicklung von +/- 1 Prozent prognostiziert wird, empfehlenswerter sein, als die Geldanlage bei einer ausländischen Bank mit einem Tagesgeldzinssatz von 5 Prozent, mit einer möglichen Zinssatzschwankung von plus 1 Prozent bis minus 3 Prozent.
    Oftmals ist ein über einen längeren Zeitraum gemittelter Zinssatz, den eine Bank seinen Kunden für eine Tagesgeldanlage durchschnittlich in einem Zeitraum von beispielsweise 2 Jahren gutgeschrieben hat, aussagekräftiger, als die versprochenen hohen Zinsätze von manchen Tagesgeldangebote, die häufig nur für Neukunden und nur für einen befristeten Zeitrum gelten.
  2. Fußnoten: Ein auf den ersten Blick verlockendes Bankangebot für eine besonders hoch verzinste Tagesgeldanlage, entpuppt sich in vielen Fällen, durch kleingedruckte Zussatzbedingungen in der Fußnote des Angebotes, zu einem nicht empfehlenswerten Tagesgeldkonto.
    Zu den üblichen Klauseln in den Fußnoten einiger Banken zählen:
    a.) Ein in besonders großen Buchstaben garantierter Zinsatz von beispielsweise 4,5%, gilt nur für Neukunden und nur für einen befristeten Zeitraum von 4 bis 12 Wochen. Zur Bewertung solcher Tagesgeldangebote ist der auf einen längeren Zeitraum gemittelte und der aktuelle Zinsatz, den diese Bank seinen Bestandskunden gewährt, aussagekräftiger, als der in der Werbung angepriesene Zinssatz.

    b.) Der angegebene Zinssatz für ein Tagesgeldkonto gilt nur in Verbindung mit einem Vertragsabschluß über ein andere, oftmals kostenpflichtige, Bankdienstleistung.
    Weitere Klauseln, wodurch ein Tagesgeldkonto als nicht empfehlenswert eingestuft werden kann, finden sich natürlich auch in den AGBs der Banken und Sparkassen (siehe "weitere Konditionen")
  3. weitere Konditionen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbietern von Tagesgeldkonten enthalten oftmals noch Bestimmungen, die vor Vertragsabschluß besonders bedacht werden sollten.
    Dazu zählen eventuelle Kontoführungsgebühren, Mindest- und Maximal-Anlagebetrag, Gebühren für individuell erforderlichen Bankdienstleistungen, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Geldverfügbarkeit, Zeitintervalle der Zinsgutschreibungen, Zinsratenstaffelung u.a.
    Für viele Tagesgeldkonten gilt eine Zinsratenzstaffelung zu einem aktuell gewährten Basiszinssatz, dabei gilt der Basiszinssatz von beispielsweise 2,5 Prozent nur für eine Geldanlage z.B. bis 5000 Euro, ab einer Geldanlage von 5000 Euro sinkt dieser Basiszinssatz um 0,5%, ab 10.000 um weitere 0,25% etc. (bei einer Festgeldanlage verläuft diese Zinsratenstaffelung genau umgekehrt, d.h. bei einer hohen Festgeldanlage von beispielsweise 20.000 Euro, gewähren die Banken i.A. einen höheren Zinssatz, als bei einem Festgeldkonto mit einem Anlagebetrag von 5.000 Euro. Die Zinssätze der meisten Festgeldkonten werden allerdings in erster Linie von der vertraglich festgelegten Laufzeit des Festgeldkontos bestimmt, je länger die Laufzeit desto höher der Zinssatz. Dies sollte besonders bei Geldanlageangebote einiger Banken beachtet werden, bei denen der Zinssatz für eine Festgeldanlage mit einer Laufzeit von einem Jahr geringer ist, als der Zinssatz für ein Tagesgeldkonto. In solchen Fällen und auch nur dann, wenn das auf einem Festgeldkonto gebundene Kapital nicht benötigt wird, ist eine Festgeldanlage mit einer langen Laufzeit empfehlenswert.)
  4. Einlagensicherung: Die für die Banken gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherungsbestimmungen für Geldanlagen von Privatkunden, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank, sind international recht unterschiedlich. Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsgrenze für deutsche Banken beträgt beispielsweise 20.000 Euro pro Anleger mit einem obligatorischen Selbstbehalt von 10 Prozent6. Viele Banken bieten aber, durch zusätzliche Einlagensicherungsfonds, eine bessere Einlagengarantie an, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung von privaten Geldanlagen liegt. So sollten bei einem Tagesgeldkonto eine Geldanlage bis 30.000 Euro zu 100 Prozent abgesichert sein.
    Eine Bank ist im Übrigen dazu verpflichtet den Kunden vor Kontoeröffnung darüber zu informieren, ob die Bank einem Einlagensicherungsfond angehört oder nicht. Eine Liste der Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des "Bundesverbandes deutscher Banken" finden Sie unter www.bankenverband.de.
    Zur E-Mailanfrage über die Einlagen-Sicherungsgrenzen einer Bank, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angehört, bitte hier klicken.
  5. Tagesgeldkonten-Vergleich: Weil sich die Angebote der Banken für eine Tagesgelanlage ständig ändern, sollten Anleger die Angebote der einezelnen Banken und Sparkassen immer aktuell vergleichen. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einige Testsieger verschiedener Finanzmagazine und Internetportale:
    Testsieger für eine Tagesgeldanlage von Privatkunden
    bewertet durch Finanzmagazin o. Internetportal / Datum
    Comdirekt Bank:
    - 1,75% Zinsen (Zinsatz von August 2009) auf eine Tagesgeldanlage von 0,01 - 5.000 Euro
    - Geldanlage jederzeit verfügbar
    - einfach Kontoführung ohne Kündigungsfrist
    - Einlagesicherung von 100% bei Geldanlagen bis 108.267.000 Euro pro Kunde
    Stiftung Warentest / Ausgabe März 2009
    Bank of Scotland:
    - 3% Zinsen (Zinsatz von August 2009) auf eine Tagesgeldanlage von 0,01 - 500.000 Euro
    - Geldanlage jederzeit verfügbar
    - keine Kontoführungsgebühren
    - Einlagesicherung von 100% bei Geldanlagen bis 50.000 brit. Pfund pro Kunde
    Testsieger bei den Internetportalen vergleich.de, biallo.de und tagesgeld-news.de / Stand August 2009
    Cortal Consors :
    - 4% Zinsen (Zinsatz von August 2009) auf eine Tagesgeldanlage bis 25.000 Euro gültig nur für Neukunden und bei gleichzeitiger Eröffnung eines Wertpapierendepots. Der Zinssatz auf eine Tagegeldanlage bis 25.000 Euro für "Bestandskunden" liegt dagegen z.Z. nur bei 1,75% (Stand August 2009)
    - dieses Tagesgeldkonto ist nur für Anleger empfehlenwert, die auch in Wertpapieren investieren wollen und deswegen ein Wertpapierendepot anlegen müssen.
    bei tagesgeldvergleich.net wird Cortal Consors als der Anbieter mit dem höchsten Zinssatz für Tagesgeldanlagen geführt. Dieses Angebot ist allerdings nur für Anleger interessant, die gleichzeitig über ein Wertpapierendepot verfügen wollen.

    weitere empfehlenswerte Tagesgeldkonten:

    Mercedes-Benz Bank:
    - 1,3% Zinsen (Zinsatz von August 2009) auf eine Tagesgeldanlage bei einer Online-Kontoführung, ansonsten 1,1%
    - monatliche Zinsgutschreibung
    - Geldanlage jederzeit verfügbar
    - keine Kontoführungsgebühren
    - Einlagensicherung von 100%
    Wüstenrot Bank:
    - der aktuelle Zinsatz für eine Tagesgeldanlage beträgt 2,02% ab dem 1 Euro (Stand August 2009)
    - einmalige Bonuszahlung von 25 Euro bei einer Tagesgeldanlage von 3.000 Euro für mindestens 3 Monate (Angebot gültig bis 31.08.2009)
    - Geldanlage jederzeit verfügbar
    - keine Kontoführungsgebühren
    - Einlagensicherung von 100%
    DKB (Deutsche Kreditbank:
    - auf einem DKB Cash-Konto werden 2,05% Zinsen auf Geldanlagen ab 1 Euro gewährt (Stand Aug. '09)
    - Geldanlage jederzeit verfügbar
    - keine Kontoführungsgebühren
    - kostenlose Maestro- / EC-Karte und DKB-Visa-Card zum gebührenfreien Geldabheben an allen Geldautomaten weltweit mit dem Visa-Symbol
    - Einlagensicherung von 100%
     

Die Zinsentwicklung des durchschnittlichen Zinssatzes für ausgesuchte Bankdienstleistungen
Bankdienstleistung
Zinssatz in Prozent
Januar 20091
Zinssatz in Prozent
Stand Juli 2009
Tagesgeldanlage bis 5000 Euro2,90%2,12%2
Festgeldanlage mit einer Laufzeit von 12 Monaten2,97%1,63%3
Ratenkredit mit einer Laufzeit von 36 Monaten8,09%8,29%5
Dispositionskredit / Überziehungskredit bei einem Girokonto 12,17%12,5%4

Quellen:
- 1 www.spiegel.de -> Nachrichten -> Wirtschaft -> Finanzkrise 2009: Kampf gegen die Rezession: "Teure Kredite - Banken nehmen Kunden in die Zins-Zange?", 05.02.2009)
-2 www.tagesgeldvergleich.net -> Statistiken -> "Zinsentwicklung bei Tagesgeldkonten - 5.000 Euro Anlagesumme", 30.07.2009
-3 www.geld-magazin.de -> Finanzen -> Sparen & Anlegen: "Tagesgeld, Festgeld: Das sind aktuell die besten Angebote", 02.08.2009
-4 www.welt.de -> Finanzen -> Verbrauchertipps: " Kredite - Wie Sie Ihre Dispo-Zinsen drücken können", 12.07.2009
-5 www.biallo.de -> Geldanlage -> Biallo-Index -> Ratenkredite: durchschnittlicher Zinssatz für einen Privatkredit mit einer Laufzeit von 36 Monaten, gemittelt aus 95 Kreditangebote verschiedener Banken, Stand Juli 2009
-6 http://de.wikipedia.org -> Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz


25.06.2009
Übersicht der Anbieter von kostenlosen Girokonten

Die Zeitschrift "Finanztest" von Stiftung Warentest hat das Preis-Leistungs-Verhältnis von 141 Girokonten analysiert (veröffentlicht in der aktullen Juli-Ausgabe '09). Die Tester kamen dabei zu dem Ergebnis, dass bezüglich Kontoführungskosten ein Einsparpotenzial von über 100 Euro im Jahr besteht, wenn sich der Bankkunde für ein kostenloses Girokonto entscheidet. Bei der Wahl des richtigen Girokonto sollte allerdings auf das Kleingedruckte des jeweiligen Anbieters geachtet werden, denn dort finden sich viele Voraussetzungen und Bestimmungen, wodurch ein auf den ersten Blick attraktives Girokonto, unter Umständen nicht zu empfehlen ist. So werden bei einigen kostenlosen Girokonten ein monatlicher Geldeingang von bis zu 3000 Euro vorausgesezt, damit keine Kontoführungskosten anfallen. Bei anderen Girokonten fallen extrem hohe Überziehungszinsen an oder es werden für weitere Bankleistungen wie z.B. für Überweisungen, Geldbeschaffung via EC-Karte etc., überdurchschnittliche hohe Gebühren verlangt. Laut dem Test von Finanztest können auch nur 17 Girokonten als kostenlos angesehen werden und diese werden auch überwiegend nur von Direktbanken (Online-Banken) ohne Filialnetz angeboten. Lediglich 4 Filialbanken und dies, mit Ausnahme der Norisbank, regional begrenzt, bieten ein kostenloses Girokonto an. Nachfolgend finden Sie die 17 Banke, die ein kostenloses Girokonto anbieten.
Direktbank / Onlinebank Filialbank
  • Augsburger Girokonto der Augsburger Aktienbank
  • Girokonto der comdirect bank
  • Girokonto der ING-Diba
  • Girokonto der

Quellen:
1
www.test.de -> Geldanlage + Banken -> Tests: "Girokonto - Mit Gratiskonten sparen", 24.06.2009
2 www.bild.de -> Ratgeber -> Geld & Karriere: "67 Girokonten im „Finanztest“-Vergleich - Diese 17 Konten sind kostenlos", 24.06.2009



24.04.2009
Mehr Guthabenzinsen beim kostenlosen Girokonto der Comdirekt Bank
  1. Die "comdirekt bank" hat die Konditionen ihres kostenlosen Girokontos verbessert. Alle Neukunden, die bis zum 31.08.2009 ein kostenloses Girokonto bei der Comdirekt Bank eröffnen, erhalten in Verbindung mit dem kostenlosen "Tagesgeld PLUS-Konto" 4 Prozent Guthabenzinsen (vorbehaltlich Zinsanpassung gemäß Marktentwicklung). Außerdem erhalten Neukunden 50 Euro auf ihrem Girokonto gutgeschrieben, wenn in den ersten 3 Monaten nach Kontoeröffnung mindestens 5 Transaktionen je über 25 Euro oder mehr durchgeführt wurden.
    Eine weiterer Vorteil dieses Girokontos ist, dass mit der kostenlosen Visakarte an über 900.000 Geldautomaten weltweit gebührenfrei Geld abgehoben werden kann.
    Weitere Infos über das kostenlose Girokonto der "comdirekt bank" bitte hier klicken
  • Bankempfehlungen von Banken mit kostenlosen Girokonto, EC-Karten und Visa-Karten fuer den Urlaub mehr...

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