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Warenverkehr innerhalb der EU

Für den Warenverkehr innerhalb der EU gelten grundsätzlich keine Beschränkungen. Allerdings gibt es weiterhin noch sehr unterschiedliche Gesetzgebungen der einzelnen EU-Ländern für bestimmte Warengruppen, wie z.B für Alkoholika, landwirtschaftliche Produkte und Tabakwaren.

1. Zollfreie Warenmengen

Kaffee: 10 Kilogramm Kaffee
Tabak: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo) oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak.
Alkohol: 10 Liter Schnaps (Alkohol > 22 % vol.) und 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) und 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. (z.B. Campari, Portwein, Sherry) und 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein / Sekt) und 110 Liter Bier.
Benzin / Diesel:Eine Tankfüllung (kein umgebauter, also nachträglich vergrößerter Tank) und max. 20 Liter in einem Reservekanister.
In Deutschland ist nur ein Ersatzkanister pro Fahrzeug erlaubt. In anderen Ländern ist das Mitführen eines Ersatzkanister ganz verboten z.B. in Bulgarien, Griechenland, Luxemburg, Rumänien und Ungarn oder es sind verkehrsrechtlich nur 10 Liter bzw. 5 Liter erlaubt.
Max. 10 Liter in Ersatzkanister sind z.B. in Belgien, Dänemark, Frankreich, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien und Tschechien erlaubt.
Max. 5 Liter im Ersatzkanister sind z.B. in Montenegro und Serbien erlaubt.
Bargeld:Ab einem Betrag von 10.000 Euro muss Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel auf Verlangen eines Zollbeamten vorgezeigt werden. Aufgrund der in Deutschland geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche, besteht bei Bargeldbeträge ab 10.000 Euro im innereuropäischen Reiseverkehr und generell ab 12.500 Euro bei jedem Zahlungsverkehr die Nachweispflicht darüber, woher das Geld kommt, wem es gehört und über den Verwendungszweck.
Ein Verstoß gegen die Bargeld-Anmeldepflicht wird mit empfindlichen Geldstrafen bestraft.
Gesetz nach "§ 12a Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs" (Gesetzestext unter gesetze-im-internet.de)

2. Aussnahme Skandinavien

Finnland: Seit Anfang 2004 gelten modifizierte Zollbestimmungen bezüglich der Einfuhr von Tabakwaren und Spiritosen, sowie bei der Einreise mit einem Haustier.Tabakwaren und Spiritosen dürfen Personen über 20 Jahren laut Gesetz, bei Einreise aus einem EU-Land in unbegrenzter Menge einführen, solange sie zum persönlichen Verzehr bestimmt sind.
Norwegen:

weil Norwegen nicht der EU angehört gelten hier strengere Einfuhrbestimmungen:
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 250 Gramm andere Tabakwaren und 200 Blatt Zigarettenpapier.,
Alkoholika:

  1. alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent Alkohol und höchstens 60 Volumenprozent und 1,5 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent.
    oder 3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent.
  2. 2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent
    oder 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenproszent und höchstens 4,7 Volumenprozent
Dies bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen kann, wenn dies bei der Einreise das einzige alkoholische Getränk ist.
Das Mindestalter für alkoholische Getränke von mehr als 22 Volumenprozent ist 20 Jahren, ansonsten 18 Jahren.
- weitere Infos zu den Zollbestimmungen in Norwegen unter www.toll.no
(Quelle: Botschaft von Norwegen, Zollbestimmungen, 27.03.2008)

3. Steuerliche Sondergebiete der EU

Für die steuerlichen Sondergebiete der EU gelten die Einfuhrbestimmungen, als wenn aus einem 'Nicht EU-Land' Waren importiert bzw. exportiert werden.
Als steuerliche Sondergebiete gelten: Helgoland (Deutschland), die Kanaren (Gran Canaria, Lanzarote, Teneriffa, Fuerteventura, La Palma, La Gomera und El Hierro), französische Kolonialstaaten, die britischen Kanalinseln, Aland (Dänemark), Berg Athos (Griechenland)
Quelle, www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001

weitere Informationen zu den Zollbestimmungen der einzelnen Ländern im Internet:
Pauschalreisen Zollbestimmungen und Steuern der Bundesrepublik Deutschland unter www.zoll.de
Pauschalreisen Infos über Zollvorschriften der Länder weltweit unter www.auswaertiges-amt.de
Pauschalreisen EU-Verordnung über Ein- und Ausfuhr von Heimtieren, Infos unter www.tierarzt-uhl.de
Pauschalreisen Linkliste der nationalen Zollbehörden weltweit unter www.europa.eu.int


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