Mit dem Auto ins Ausland - die Rechtslage
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weitere Infos & Tipps zu dem Thema mit dem Auto im
Ausland unterwegs
-
Verkehrsunfall
im Ausland
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Bußgelder
und Abzockmethoden auf den europäischen Straßen
Urlaub: Unfälle im Linksverkehr
Laut ADAC droht Autoreisenden in Ländern wie Großbritannien,
Irland, Malta und Zypern bei einem Zusammenstoß
auf der rechten Fahrbahn der Verlust des Versicherungsschutzes.
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat
das Landgericht Mainz die Klage eines Autofahrers auf
Versicherungsleistung abgewiesen. Wer in einem Land mit
Linksverkehr rechts fährt, verletzt die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt erheblich und handelt grob fahrlässig,
urteilte der Richter. Der Vollkaskoversicherte hat deshalb
keinen Anspruch auf Entschädigung. (focus-online)
Auslandsreise mit Leihwagen
Wer mit einem geliehen Wagen ins Ausland fahren möchte,
sollte unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeughalters bei
sich haben. Ganz gleich, ob man mit einem Firmenwagen
über die Grenze fährt oder mit dem Wagen eines
Freundes oder Bekannten verreist - ohne eine Vollmacht
droht bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei ein
vorzeitiges Ende der Fahrt. Nur die Vollmacht weist den
Fahrer als Berechtigten aus.
Die Vorsichtsmaßnahme sollten sich vor allem Reisende
zu Herzen nehmen, die mit geliehenen Fahrzeugen in die
Türkei oder in osteuropäische Länder aufbrechen.
Aber auch für Tripps innerhalb der EU ist eine formlose
Vollmacht des Wagenhalters ratsam. (WZ, Diesntag-Magazin,
S.16; 30.05.00)
In Italien kann das
Fahrzeug nach Fahren unter Alkoholeinfluss beschlagnahmt
werden
Wird man in
Italien von der Polizei beim Fahren
eines Motorrades oder PKWs mit mehr als 1,5 Promille Alkohol
im Blut ertappt, dann kann die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen,
sofern der Fahrer auch Besitzer des Fahrzeuges ist. Nach
dieser neuen Verordnung des italienischen Justizministerium,
wurden alleine im Großraum Mailand bereits 1500
Fahrzeuge nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss beschlagnahmt.
Nach der Enteignung wird das Fahrzeug versteigert. (ADACmotorwelt,
Heft 8 / 2008, S.6 "
Italien: Bei Alkohol Auto
weg", 07.08.2008)
Vollstreckung ausländischer
Bußgeldbescheide in Deutschland
Im Ausland geahntete Verkehrsordnungswidrigkeiten
können derzeit (Juli 2000) in Deutschland – mit der
Ausnahme von Österreich – nicht vollstreckt werden.
Außer mit Österreich gilt in Deutschland mit
keinem anderen Land ein Vollstreckungshilfevereinbarungen
für Bußgeld- oder Verwaltungssachen.
Laut ADAC ist aber in nächster Zeit mit dem Inkrafttreten
eines EU-Strafvollstreckungsübereinkommens zu rechnen,
wodurch die Geldbußenvollstreckung neu geregelt
wird. (ADAC-online, 22.07.00).
Spanische Kfz-Verkehrsvorschrift
schreibt zwei Warndreiecke vor
Seit dem 27.07.1999 gilt eine spanische Verkehrsvorschrift,
nach der in Autos u.a. zwei Warndreiecke (und Ersatzglühlampen)
mitgeführt werden müssen. Diese unsinnige Regelung
ist damit zu begründen, weil man in Spanien verpflichtet
ist, im Falle einer Wagenpanne, das Auto nach vorne wie
nach hinten (Abstand 50 m) mit einem Warndreieck abzusichern.
Bei nicht Beachtung dieser Regelung droht ein Verwarnungsgeld
bis zu 15.000 Ptas (entspricht etwa 180 DM) (ADAC-online,
22.07.00).
In der EU gilt auch weiterhin
der alte Führerschein
In der Vergangenheit wurde von Autofahren berichtet,
daß sie in Ländern der EU ein Bußgeld
bezahlen mussten, weil sie nicht im Besitz des neuen EU-Führerschein
im Scheckkartenformat waren. Nach einer Entscheidung der
Europäischen Kommission (AZ: K 1999/511) ist dieses
Bußgeld unrechtens, denn auch weiterhin sind die
alten grauen bzw. rosa farbenen Führerscheine gültig.
Die Verbraucherzentrale in NRW rät den Autofahren,
die mit einem alten Führerschein in ein EU-Land fahren,
diese Richtlinie im Fall der Fälle ausgedruckt dem
Polizeibeamten vorzuweisen. Die Richtlinie kann in einer
sechssprachigen Fassung zum Preis von 1,21 DM / min unter
der FAX-Nr. 01905-100 10 10 56 abgerufen werden.
Sollte diese EU-Entscheidung den Beamten nicht überzeugen,
rät die Verbraucherzentrale, das Bußgeld zu
bezahlen. Damit Sie später Einspruch gegen dieses
Bußgeld einlegen können, sollten Sie darauf
achten, daß neben dem Betrage auf dem Strafzettel
auch der Vermerk "ungültige Fahrerlaubnis"
zu lesen ist.(WZ, auto-magazin, S..15 , 14.04.01).
In Italien droht
ein Fahrverbot, wenn während der Fahrt mit dem
Handy telefoniert wird
- Wer in Italien beim Telefonieren mit dem Handy im
Straßenverkehr erwischt wird, kann mit einem
Fahrverbot bestraft werden. Auf manchen Autobahnabschnitte
wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 130 auf 150 km/h erhöht.
- In Frankreich wird ein Autofahrer, der in einen
Unfall mit Totesfolge verwickelt ist, nicht nur auf
Alkohol, sondern auch auf Rauschmittelmißbrauch
getestet.
- Die Niederlande planen für dieses Jahr die
Benutzung des Handy beim Fahren zu verbieten.
- In Griechenland wird in diesem Jahr der tollerierte
Blut-Alkohol-Gehalt auf 0,25 gesenkt.
(Quelle:Web-Site des Wirtschaftsmagazin Capital,
Topthema: "Gute Fahrt in 2002", von
Torsten Eßer, 14.01.2002)