Mit dem Auto ins Ausland - die Rechtslage
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weitere Infos & Tipps zu dem Thema mit dem Auto im Ausland unterwegs
- Verkehrsunfall im Ausland
- Bußgelder und Abzockmethoden auf den europäischen Straßen Urlaub: Unfälle im Linksverkehr
Laut ADAC droht Autoreisenden in Ländern wie Großbritannien, Irland, Malta und Zypern bei einem Zusammenstoß auf der rechten Fahrbahn der Verlust des Versicherungsschutzes. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat das Landgericht Mainz die Klage eines Autofahrers auf Versicherungsleistung abgewiesen. Wer in einem Land mit Linksverkehr rechts fährt, verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erheblich und handelt grob fahrlässig, urteilte der Richter. Der Vollkaskoversicherte hat deshalb keinen Anspruch auf Entschädigung. (focus-online)

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Auslandsreise mit Leihwagen
Wer mit einem geliehen Wagen ins Ausland fahren möchte, sollte unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeughalters bei sich haben. Ganz gleich, ob man mit einem Firmenwagen über die Grenze fährt oder mit dem Wagen eines Freundes oder Bekannten verreist - ohne eine Vollmacht droht bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei ein vorzeitiges Ende der Fahrt. Nur die Vollmacht weist den Fahrer als Berechtigten aus.

Die Vorsichtsmaßnahme sollten sich vor allem Reisende zu Herzen nehmen, die mit geliehenen Fahrzeugen in die Türkei oder in osteuropäische Länder aufbrechen. Aber auch für Tripps innerhalb der EU ist eine formlose Vollmacht des Wagenhalters ratsam. (WZ, Diesntag-Magazin, S.16; 30.05.00)

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In Italien kann das Fahrzeug nach Fahren unter Alkoholeinfluss beschlagnahmt werden
Wird man in Italien von der Polizei beim Fahren eines Motorrades oder PKWs mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut ertappt, dann kann die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen, sofern der Fahrer auch Besitzer des Fahrzeuges ist. Nach dieser neuen Verordnung des italienischen Justizministerium, wurden alleine im Großraum Mailand bereits 1500 Fahrzeuge nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss beschlagnahmt. Nach der Enteignung wird das Fahrzeug versteigert. (ADACmotorwelt, Heft 8 / 2008, S.6 "Italien: Bei Alkohol Auto weg", 07.08.2008)

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Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland
Im Ausland geahntete Verkehrsordnungswidrigkeiten können derzeit (Juli 2000) in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gilt in Deutschland mit keinem anderen Land ein Vollstreckungshilfevereinbarungen für Bußgeld- oder Verwaltungssachen.
Laut ADAC ist aber in nächster Zeit mit dem Inkrafttreten eines EU-Strafvollstreckungsübereinkommens zu rechnen, wodurch die Geldbußenvollstreckung neu geregelt wird. (ADAC-online, 22.07.00).

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Spanische Kfz-Verkehrsvorschrift schreibt zwei Warndreiecke vor
Seit dem 27.07.1999 gilt eine spanische Verkehrsvorschrift, nach der in Autos u.a. zwei Warndreiecke (und Ersatzglühlampen) mitgeführt werden müssen. Diese unsinnige Regelung ist damit zu begründen, weil man in Spanien verpflichtet ist, im Falle einer Wagenpanne, das Auto nach vorne wie nach hinten (Abstand 50 m) mit einem Warndreieck abzusichern.
Bei nicht Beachtung dieser Regelung droht ein Verwarnungsgeld bis zu 15.000 Ptas (entspricht etwa 180 DM) (ADAC-online, 22.07.00).

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In der EU gilt auch weiterhin der alte Führerschein
In der Vergangenheit wurde von Autofahren berichtet, daß sie in Ländern der EU ein Bußgeld bezahlen mussten, weil sie nicht im Besitz des neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat waren. Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission (AZ: K 1999/511) ist dieses Bußgeld unrechtens, denn auch weiterhin sind die alten grauen bzw. rosa farbenen Führerscheine gültig. Die Verbraucherzentrale in NRW rät den Autofahren, die mit einem alten Führerschein in ein EU-Land fahren, diese Richtlinie im Fall der Fälle ausgedruckt dem Polizeibeamten vorzuweisen. Die Richtlinie kann in einer sechssprachigen Fassung zum Preis von 1,21 DM / min unter der FAX-Nr. 01905-100 10 10 56 abgerufen werden.
Sollte diese EU-Entscheidung den Beamten nicht überzeugen, rät die Verbraucherzentrale, das Bußgeld zu bezahlen. Damit Sie später Einspruch gegen dieses Bußgeld einlegen können, sollten Sie darauf achten, daß neben dem Betrage auf dem Strafzettel auch der Vermerk "ungültige Fahrerlaubnis" zu lesen ist.(WZ, auto-magazin, S..15 , 14.04.01).

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In Italien droht ein Fahrverbot, wenn während der Fahrt mit dem Handy telefoniert wird

  • Wer in Italien beim Telefonieren mit dem Handy im Straßenverkehr erwischt wird, kann mit einem Fahrverbot bestraft werden. Auf manchen Autobahnabschnitte wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 150 km/h erhöht.
  • In Frankreich wird ein Autofahrer, der in einen Unfall mit Totesfolge verwickelt ist, nicht nur auf Alkohol, sondern auch auf Rauschmittelmißbrauch getestet.
  • Die Niederlande planen für dieses Jahr die Benutzung des Handy beim Fahren zu verbieten.
  • In Griechenland wird in diesem Jahr der tollerierte Blut-Alkohol-Gehalt auf 0,25 ‰ gesenkt.
    (Quelle:Web-Site des Wirtschaftsmagazin Capital, Topthema: "Gute Fahrt in 2002", von Torsten Eßer, 14.01.2002)

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(sellpage.de übernimmt für in dieser Sammlung aufgeführten Gerichtsurteile keine Gewähr über die juristisch korrekte Wiedergabe)

 




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letzte Aktualisierung: 10 April, 2012
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