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Bußgelder und Abzockmethoden auf den europäischen Straßen

weitere Informationen zum Thema "Autoreisen"

Die Kosten für Verkehrsverstöße im europäischen Ausland (alle Angaben in Euro gerundet)

Bußgelder* für: falsches Parken Überholen im Überholverbot bei Rot über die Ampel 20 km/h zu schnell Allkohol am Steuer (Promillengrenze)
Belgien: ab 50 ab 150 ab 150 ab 100 ab 140 (0,5)
Dänemark: 20 150 150-200 70 - 270 ab 540 (0,5)
Deutschland:
5-50 30-125 50-200 bis 35 ab 250 (0,5)
Frankreich: ab 10 ab 90 ab 90 ab 90 ab 750 (0,5)
Griechenland: 35-65 bis 355 165 35 ab 80 (0,5)
Großbritannien: ab 30 ab 130 ab 130 ab 72 bis 7200 (0,8)
Italien: ab 35 ab 70 ab 140 ab 140 ab 260 (0,5)
Kroatien ab 40 ab 40 130 ab 40 ab 70 (0,0)
Niederlande 50 130 ab 130 ab 70 ab 190 (0,5)
Österreich ab 10 70-145 70-145 20-55 ab 220 (0,5)
Polen ab 25 ab 65 ab 65 ab 15 bis 1200 (0,2)
Portugal ab 30 ab 120 ab 100 ab 60 ab 250 (0,5)
Schweden
ab 20 115 ab 130 ab 130 ab 30 TS** (0,2)
In Schweden gilt seit 01.01.2007 ein höher Bußgeldkatalog, die Bußgelder für Geschwindigkeitüberschreitungen haben sich nahezu verdoppelt, die oben genannten Preise stammen aus dem Jahre 2006.
Schweiz
ab 25 ab 150 160 ab 120 ab 775** (0,5)
**In der Schweiz (ähnlich wie in Schweden) gilt seit 2007 eine neue Bestimmung, wonach sich die höhe des Strafmaß nach an dem Einkommen des Verurteilten richtet.
Spanien bis 90 90-300 90-300 90-300 ab 300 (0,5)
Tschechien ab 15 ab 15 60 ab 15 bis 450 (0,0)
Türkei 20 35 35 35 ab 150 (0,5)
Ungarn ab 10 bis 80 bis 80 bis 230 bis 380 (0,0)
Bußgelder für: Falsches Parken Überholen im Überholverbot bei Rot über die Ampel 20 km/h zu schnell Allkohol am Steuer
*Quelle: ADAC-motorwelt, "Verkehrssünden im Ausland", S.33; Heft 6/2006
Das Bezahlen der Bußgelder im Ausland ist i.d.R nur durch Barzahlung möglich, was im Zeitalter der Kreiditkarte oftmals mit weiteren Problemen verbunden ist.
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Neuer Bußgeldkatalog: Bei vielen Verkehrsverstöße drohen höhere Bußgelder Seit dem 01.Februar 2009 gilt der neue Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße, einige Verkehrsdelikte können nun mit wesentlich höheren Geldstrafen geahndet werden. Nachfolgend finden Sie eine Liste von Verkehrssünden, die teuerer geworden sind.
Verkehrsverstoss
Strafe nach neuen und alten Bußgeldkatalog
 
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
I. Tempoüberschreitung
21 - 25 km/h innerorts
50
80
1
21 - 25 km/h außerorts
40
70
1
26- 30 km/h innerorts
60
100
3
26 - 30 km/h außerorts
50
80
3
31 - 40 km/h innerorts
100
160
3
31 - 40 km/h außerorts
75
120
3
41 - 50 km/h innerorts
125
200
4
41 - 50 km/h außerorts
100
160
3
51 - 60 km/h innerorts
175
280
4
51 - 60 km/h außerorts
150
240
4
61 - 70 km/h innerorts
300
480
4
61 - 70 km/h außerorts
275
400
4
über 70 km/h innerorts
425
680
4
über 70 km/h außerorts
375
600
4
II. Dichtes Auffahren / Drängeln
IIa. Drängeln bei 80 - 130 km/h
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
5/10 des halben Tachowertes
40
75
1
4/10 des halben Tachowertes
60
100
2
3/10 des halben Tachowertes
100
160
3
2/10 des halben Tachowertes
150
240
4
1/10 des halben Tachowertes
200
320
4
IIa. Drängeln ab 131 km/h
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
5/10 des halben Tachowertes
60
100
2
4/10 des halben Tachowertes
100
180
3
3/10 des halben Tachowertes
150
240
4
2/10 des halben Tachowertes
200
320
4
1/10 des halben Tachowertes
250
400
4
III. Verkehrsgefährdendes Überholen
 
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
unter Mißachtung von Verkehrszeichten /
Überholen im Überholverbot
75
150
4
Überholen im Überholverbot mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
125
250
4
Auf der Autobahn rechts überholen
50
100
3
ohne ausreichende Geschwindigkeit
40
80
3
III. Verkehrsverstöße auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
 
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
beim Einfahren Vorfahrt mißachtet
50
75
3
gegen Rechtsfahrverbot verstoßen und den Verkehr behindert
40
80
1
unerlaubte Nutzung des Standstreifes
50
75
2
gewendet, rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung gefahren
a.) auf Seitenstreifen
100
130
4
gewendet, rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung gefahren
b.) auf der Fahrbahn
150
200
4
III. Verkehrsverstöße bei einer roten Ampel
 
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
bei Rot über die Ampel gefahren
50
90
3
bei Rot über die Ampel gefahren bei gleichzeitiger Gefährdung
125
200
4
Rotphase war länger als 1 sec.
125
200
4
Rotphase war länger als 1 sec. bei gleichzeitiger Gefährdung
200
320
4
III. Alkohol und Drogen
 
Geldstrafe bis 31.01.
Geldstrafe seit dem 01.02.09
Punkte*
0,5 - 1,09 Promille Blutalkohol
250
500
4
0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol
250
500
4
nachgewiesener Drogenkonsum
250
500
4
Quelle: Westdeutsche Zeitung, S.1 "Verkehr - Ab Sonntag gilt der neue Bußgeldkatalog", 30.01.2009

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Besondere Warnungen hinsichtlich "Abzockerei" beim Autofahrer
und kriminielle Gefahren in ausgesuchten Reiseländer
-siehe auch "Mit dem Auto ins Ausland - die Rechtslage"
und "Gesetzesänderungen im Straßenverkehr 2002"

alle EU-Länder In der EU sind nach einen Urteil aus Brüssel auch weiterhin die alten, rosa farbenen Führerscheine gültig, obwohl dieser sehr häufig von der Polizei im EU-Ausland nicht akzeptiert wird.
Es empfiehlt sich den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung mitzunehmen. Sie ist in deutscher, englischer, spanischer, italienischer und niederländischer Sprache auf der Web-Site der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als Download erhältlich. Hierzu bitte hier klicken
Frankreich

Die Französische Polizei ist besonders dafür bekannt, die Geschwindigkeit der Autofahrer streng zu kontrollieren und bei einer hohen Überschreitung der Geschwindigkeit droht der sofortige Führerscheinentzug, wenn in diesem Falle kein Mitreisender einen gültigen Führerschein vorweisen kann, wird das Fahrzeug beschlagtnahmt und der Urlaub ist zu Ende.
Laut ADACmotorwelt (Heft 06/02) warnt die ADAC-Notrufzentrale auch dieses Jahr vor Raubüberfälle, insbesondere in Südfrankreich, auf Urlauber, welche mit ihren Fahrzeugen auf Autobahnraststätten und anderen Parkplätze übernachten.

Italien Auch in Italien werden auf Landstraßen und Ortschaften viele Polizeikontrollen durchgeführt, dabei sei besonders auf das hohe Bußgeld von mindestens 130 €, ab 10 km/h zu schnell, hingewiesen.
Die italienische Polizei ist ebenfalls dafür bekannt die Mautstellen zu beobachten, dies kann für einen unerfahrenen Touristen fatale Folgen haben. So z.B dann, wenn man mit Kreditkarte die Maut bezahlen will, fälschlicherweise an einen "Barzahlungs-Autoschalter" vorfährt bzw. umgekehrt. In solch einer Situation neigt man dazu, ein paar Meter rückwärts zu fahren, um sich dann an den richtigen Schalter einzuordnen. In diesem Fall droht eine Geldbuße von 1500 € und der Carabineri ist berechtig das Fahrzeug drei Monate lang stillzulegen.
Tipp: - Schalter zum Barzahlen erkennt man an einem Geldscheinsymbol und tragen die Aufschrift "con resto", Schalter zum Bezahlen mit Kreditkarte sind mit den entsprechenden Symbolen der Kreditkarten-Anbietern gekennzeichnet.
Der ADAC warnt Autofahrer in Italien vor Abzockmethoden an italienischen Tankstellen. So wird von ADAC-Clubmitgliedern berichtet, dass angeblich defekte Luftfilter ausgebaut werden, Ersatzteile überteuert verkauft und die Kreditkarte mit einem zu hohen Betrag belastet werden.
Österreich Deutsche Autofahrer missachten oft das Nacht-Tempolimit von 110 km/h (statt 130 km/h) in der Zeit von 22 Uhr - 5 Uhr auf der Tauernautobahn, der Inntalautobahn, auf der Brennerstrecke und im Rheintal. In Österreich werden besonders in Baustellenbereichen und in Tunnels die Tempolimits kontrolliert.
In Österreich ist jeder Autofahrer verpflichtet auf Verlangen einen Alkoholtest durchzuführen und dabei gilt was der Automat anzeigt, es gibt keine Tolleranz und auch keine Blutalkohol-Messung.
Quelle: ADAC-motorwelt, Recht: Vorsicht - Kein Bonus für Touristen, S.38-41; Heft 06/2002
Stichwort Internationaler Führerschein:
Nach Informationen des Automobilclubs Kraftfahrerschutz können in vielen Ländern Probleme auf den Autofahrer zukommen, falls man keinen internationalen Führerschein vorweisen kann. Aus diesem Grund rät der Autoclub bei Reisen nach Ungarn, Polen, Rumänien, Ägypten, Kanada und in die USA einen internationalen Führerschein mitzunehmen. Selbst in dem EU-Land Großbritanien kann es zu Probleme kommen, wenn man nur den Euro-Führerschein besitzt. Der internationale Führerschein kann auf der Führerscheinstelle beantragt werden, er kostet zwischen 12,20 und 16,30 EUR und ist ein bis drei Jahre gültig.
Quelle: Spiegel-online, Reise; Reisetipp: Internationaler Führerschein mancherorts Pflicht, 14.06.02

Bußgelder für das Fahren ohne Abblendlicht und Lichtpflicht am Tag:

An dieser Stelle sei auf wissenschaftlichen Studien hingewiesen, in denen hervorgeht, dass eine durchgängige Beleuchtung beim Autofahren, für mehr Verkehrssicherheit sorgt. So kann "eine durchgängige Verwendung von Licht am Tag bis zu 2000 weniger Verletzte und rund 40 weniger Verkehrstote pro Jahr in Österreich bringen." (Quelle: kfv.at Kuratorium für Verkehrssicherheit, 08.12.02)

In vielen europäischen Ländern ist das Einschalten des Abblendlichtes auch am Tage vorgeschrieben. Die folgende Tabelle enthält die Bußgelder bei Mißachtung der Lichtpflicht am Tag. (Stand Januar 2008)

Land
Bußgeld in €
Lichtpflicht gilt nur
Land
Bußgeld in €
Lichtpflicht gilt nur
Dänemark
70
inner- u. außerorts / ganzjährig Norwegen
190
inner- u. außerorts / ganzjährig
Eastland
35
inner- u. außerorts / ganzjährig Österreich
Lichtpflicht am Tag ist seit 2008 wieder aufgehoben
Finnland
50
inner- u. außerorts / ganzjährig Polen
50
01.10.-01.03.
Island
60
inner- u. außerorts / ganzjährig Portugal
nur auf der IP 5
ganzjährig
Italien
35
auf Autobahnen und Schnellstraßen / ganzjährig Schweden
55
inner- u. außerorts / ganzjährig
Kroatien
40
inner- u. außerorts / ganzjährig Slowakei
50
inner- u. außerorts / 15. 10.-15.03.
Lettland
15
inner- u. außerorts / ganzjährig Slowenien
40
inner- u. außerorts / ganzjährig
Litauen
15
inner- u. außerorts/ 01.11.-01.03. Tschechien
35
inner- u. außerorts / ganzjährig
  Ungarn
bis 40
außerorts / ganzjährig
(Quelle: ADACmotorwelt, "Lichtpflicht: wo und wann", S.33; Heft 06/2006)

 

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Für Hinweise über falsche Angaben auf dieser Seite, freue ich mich über eine
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letzte Aktualisierung: 15.10.2014
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