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Verkehrsunfall im Ausland

-siehe auch "Mit dem Auto ins Ausland - die Rechtslage"
und "Bußgelder und Abzockmethoden auf den europäischen Straßen-"

2003 hatten rund 150.000 deutsche Autofahrer einen Autounfall im Ausland. In solch einem Fall sorgt zwar eine EU-weit geltende Kraftfahrt-Haftpflicht-Richtlinie für eine Erleichterung bei der Abwicklung einer Schadensregulierung, dennoch kann ein Verkehrsunfall im Ausland zu juristischen Komplikatioen führen. So sollten Sie sich schon vor einer Fahrt ins Ausland darüber informieren, was in solch einem Fall zu tun ist.

Stichwort: Bemerkung / Quelle Infos im Internet
Europäischer Unfallbericht Vor einer Reise ins EU-Ausland sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung unbedingt den Europäischen Unfallbericht in zweifacher Ausführung besorgen, einmal in Deutsch und einmal in der jeweiligen Landessprache oder zumindest in Englisch.
Im übrigen ist es auch von Vorteil einen Europäischen Unfallbericht im Hanschuhfach liegen zu haben, falls man in Deutschland in einen Unfall mit einem Autofahrer aus dem EU-Ausland verwickelt ist. (1.)
  • Der Europäische Unfallbericht auf Deutsch zum herunterladen unter www.kfz-auskunft.de
  • Dieser Unfallbericht kann auch beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. in Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch unter www.versicherung-und-verkehr.de kostenlos bestellt werden
Schadensregulierungsbeauftragten Ein(e) Regulierungsbeauftragte(r) ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Schadenersatzangebot zu unterbreiten, die Versicherungen sind wiederum verpflichtet solch eine Person in jedem Land der EU zu benennen. (1.) Unter dem Zentralruf der Versicherungen.
Tel.Nr. 01802-5026 bzw. im Internet unter www.zentralruf.de können Sie erfahren bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist. Hier gibt es auch weitere nützliche Informationen wie man sich im Falle eines Verkehrsunfalls im Ausland verhält.
Verkehrsopferhilfe Bei Autounfällen mit Personenschäden und einer nicht zahlungswilligen Versicherung kann die Verkehrsopferhilfe e.V. (eine Einrichtung der deutschen Auto-Haftpflichtversicherer) eventuell weiterhelfen. (2.) Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle unter www.verkehrsopferhilfe.de
Beweise sammeln Zur Darstellung des Unfallherganges kann wie w.o. erwähnt das Formblatt zu einem Europäischen Unfallbericht eine große Hilfe sein. Da sollte vor allem eine Skizze zum Unfall angefertigt werden. Den Unfall zu fotografieren ist natürlich auch sehr zu empfehlen, so kann eine billige Einwegkamera im Handschuhfach im Falle eines Unfalles sehr hilfreich sein (einen teueren Fotoapparat sollten Sie wegen Diebstahlgefahr nicht ständig im Auto deponieren). Außerdem sollten Sie die Namen und Adressen von eventuellen Zeugen des Unfalls notieren.
Beachten Sie auch, dass es in manchen Ländern z.B. in Italien oder Frankreich nicht ohne weiteres möglich ist, anhand des KFZ-Kennzeichens die Versicherung und den Halter des Unfallgegners ausfindig zu machen, deshalb unbedingt die Angaben der Versicherungsmarke notieren, die i.d.R an der Windschutzscheibe klebt.
Beachten Sie auch, dass in vielen Ländern z.B. in Frankreich, Österreich, Belgien und Luxemburg die Polizei in der Regel nur bei Personenschäden erscheint. (1.)
Reparaturkosten Die Reparaturkosten für einen unverschuldeten Unfall im Ausland werden auch weiterhin nach den jeweiligen Reparatursätze bezahlt, die in dem Land gelten, wo sich der Unfall ereignet hat. Falls ein Schaden nun in Deutschland repariert wird und die Reparatur ist hier teuerer als in dem "Unfalland", muss man den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen. Diese Zusatzkosten könnten vermieden werden, wenn man das Auto in dem Land reparieren lässt, wo sich der Unfall ereignet hat. Nur leider ist dies auch nicht immer empfehlenswert, nämlich dann wenn die Reparatur mangelhaft ausgeführt wurde, Gewährleistungsansprüche können leider nur in der ausländischen Werkstatt geltend gemacht werden.
Auslandsschutzbrief Durch einen Auslandsschutz sind die Kosten abgedeckt, die entstehen falls Ihr Auto wegen eine Unfalls nicht mehr fahrbereit ist oder Ihr Auto geklaut wurde, also Übernachtungs- und Rückreisekosten. Die Reparaturkosten an sich werden durch die Leistungen eines Auslandsschutzbriefes nicht abgedeckt. Auslandsschutzbriefe werden von den Autoversicherer und Automobilclubs angeboten. Zu empfehlen ist hierzu die Leistungen und Preise eines Auslandsschutzbriefes zu vergleichen. (2.)
Grüne Versicherungskarte Die Grüne Versicherungskarte ist für deutsche Autofahrer im EU-Ausland im allgemeinen nicht vorgeschrieben, sie enthält aber die wichtigsten Angaben zur Versicherung und so sollten Sie bei Auslandsfahrten eine Grüne Versicherungskarte bei Ihrer Versicherung beantragen, insbesondere wenn die Autofahrt in ein Nicht-EU-Land oder auf die britischen Inseln geht. (1.)


Quellen:
1.) swr.de, Fernsehen -> Kaffee oder Tee -> Auto & mobil: "Unfall im Ausland" , 20.05.2004)
2.) wdr.de, ServiceZeit -> Verkehr: "Unverschuldete Unfälle im Ausland", 20.05.2004)

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letzte Aktualisierung: 15.10.2014
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