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gewerbliche Möbel |
robuste
und moderne Büromöbel |
Regalsysteme:
beliebig erweiterbare Büro- und Lagerregale
| Prospektständer,
Katalogregale und Prospekthalterungen zur Wandmontage |
Sichtschutzwände
und Raumteiler: vielseitig einsetzbare und standstabile Stellwände |
Glasvitrinen:
Säulenvitrinen, Tischvitrinen etc.
für Ladenlokale, Messen und öffentliche Einrichtungen |
hochwertige Möbel für
Privat | moderne
und bequeme Barhocker Barhocker, Stehtische
und Bistrotische | hochwertige
Stühle: Esstischstühle, Freischwinger,
Konferenz- u. Veranstaltungsstühle | bequeme
Schreibtischstühle: Drehstühle,
Chefsessel und Schreibtischstühle für Kinder |
exklusive
TV-Möbel: TV-Racks, Standfüße
für Flachbildschirme, TV-Wand- u. Deckenhalterungen |
moderneGarderobenmöbel: Wandgarderoben,
Garderobenständer, Schuhschränke u. Beistelltische |
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Verkehrsunfall im Ausland
-siehe auch "Mit dem
Auto ins Ausland - die Rechtslage"
und "Bußgelder und
Abzockmethoden auf den europäischen Straßen-"
2003 hatten rund 150.000 deutsche Autofahrer
einen Autounfall im Ausland. In solch einem Fall
sorgt zwar eine EU-weit geltende Kraftfahrt-Haftpflicht-Richtlinie
für eine Erleichterung bei der Abwicklung
einer Schadensregulierung, dennoch kann ein Verkehrsunfall
im Ausland zu juristischen Komplikatioen führen.
So sollten Sie sich schon vor einer Fahrt ins
Ausland darüber informieren, was in solch
einem Fall zu tun ist.
Stichwort: |
Bemerkung / Quelle |
Infos im Internet |
Europäischer
Unfallbericht |
Vor einer Reise
ins EU-Ausland sollten Sie sich bei Ihrer
Versicherung unbedingt den Europäischen
Unfallbericht in zweifacher Ausführung
besorgen, einmal in Deutsch und einmal in
der jeweiligen Landessprache oder zumindest
in Englisch.
Im übrigen ist es auch von Vorteil einen
Europäischen Unfallbericht im Hanschuhfach
liegen zu haben, falls man in Deutschland
in einen Unfall mit einem Autofahrer aus dem
EU-Ausland verwickelt ist. (1.) |
- Der Europäische Unfallbericht auf
Deutsch zum herunterladen unter www.kfz-auskunft.de
- Dieser Unfallbericht kann auch beim
Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. in Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch,
Italienisch, Niederländisch, Polnisch,
Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch
und Ungarisch unter www.versicherung-und-verkehr.de
kostenlos bestellt werden
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Schadensregulierungsbeauftragten |
Ein(e) Regulierungsbeauftragte(r)
ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten
ein Schadenersatzangebot zu unterbreiten,
die Versicherungen sind wiederum verpflichtet
solch eine Person in jedem Land der EU zu
benennen. (1.) |
Unter dem Zentralruf der Versicherungen.
Tel.Nr. 01802-5026 bzw. im Internet unter
www.zentralruf.de
können Sie erfahren bei welcher Versicherung
der Unfallgegner versichert ist. Hier gibt
es auch weitere nützliche Informationen
wie man sich im Falle eines Verkehrsunfalls
im Ausland verhält.
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Verkehrsopferhilfe |
Bei Autounfällen mit Personenschäden
und einer nicht zahlungswilligen Versicherung
kann die Verkehrsopferhilfe e.V. (eine Einrichtung
der deutschen Auto-Haftpflichtversicherer)
eventuell weiterhelfen. (2.) |
Entschädigungsfonds
für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen
und Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle
unter www.verkehrsopferhilfe.de |
Beweise sammeln |
Zur Darstellung des Unfallherganges
kann wie w.o. erwähnt das Formblatt zu
einem Europäischen Unfallbericht eine
große Hilfe sein. Da sollte vor allem
eine Skizze zum Unfall angefertigt werden.
Den Unfall zu fotografieren ist natürlich
auch sehr zu empfehlen, so kann eine billige
Einwegkamera im Handschuhfach im Falle eines
Unfalles sehr hilfreich sein (einen teueren
Fotoapparat sollten Sie wegen Diebstahlgefahr
nicht ständig im Auto deponieren). Außerdem
sollten Sie die Namen und Adressen von eventuellen
Zeugen des Unfalls notieren.
Beachten Sie auch, dass es in manchen Ländern
z.B. in Italien oder Frankreich nicht ohne
weiteres möglich ist, anhand des KFZ-Kennzeichens
die Versicherung und den Halter des Unfallgegners
ausfindig zu machen, deshalb unbedingt die
Angaben der Versicherungsmarke notieren, die
i.d.R an der Windschutzscheibe klebt.
Beachten Sie auch, dass in vielen Ländern
z.B. in Frankreich, Österreich, Belgien
und Luxemburg die Polizei in der Regel nur
bei Personenschäden erscheint. (1.) |
Reparaturkosten |
Die Reparaturkosten für
einen unverschuldeten Unfall im Ausland werden
auch weiterhin nach den jeweiligen Reparatursätze
bezahlt, die in dem Land gelten, wo sich der
Unfall ereignet hat. Falls ein Schaden nun
in Deutschland repariert wird und die Reparatur
ist hier teuerer als in dem "Unfalland",
muss man den Differenzbetrag aus eigener Tasche
bezahlen. Diese Zusatzkosten könnten
vermieden werden, wenn man das Auto in dem
Land reparieren lässt, wo sich der Unfall
ereignet hat. Nur leider ist dies auch nicht
immer empfehlenswert, nämlich dann wenn
die Reparatur mangelhaft ausgeführt wurde,
Gewährleistungsansprüche können
leider nur in der ausländischen Werkstatt
geltend gemacht werden. |
Auslandsschutzbrief |
Durch einen Auslandsschutz sind
die Kosten abgedeckt, die entstehen falls
Ihr Auto wegen eine Unfalls nicht mehr fahrbereit
ist oder Ihr Auto geklaut wurde, also Übernachtungs-
und Rückreisekosten. Die Reparaturkosten
an sich werden durch die Leistungen eines
Auslandsschutzbriefes nicht abgedeckt. Auslandsschutzbriefe
werden von den Autoversicherer und Automobilclubs
angeboten. Zu empfehlen ist hierzu die Leistungen
und Preise eines Auslandsschutzbriefes zu
vergleichen. (2.) |
Grüne Versicherungskarte |
Die Grüne Versicherungskarte
ist für deutsche Autofahrer im EU-Ausland
im allgemeinen nicht vorgeschrieben, sie enthält
aber die wichtigsten Angaben zur Versicherung
und so sollten Sie bei Auslandsfahrten eine
Grüne Versicherungskarte bei Ihrer Versicherung
beantragen, insbesondere wenn die Autofahrt
in ein Nicht-EU-Land oder auf die britischen
Inseln geht. (1.) |
Quellen:
1.) swr.de,
Fernsehen -> Kaffee oder Tee -> Auto &
mobil: "Unfall im Ausland" ,
20.05.2004)
2.) wdr.de,
ServiceZeit -> Verkehr: "Unverschuldete
Unfälle im Ausland", 20.05.2004)
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