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hochwertige
Möbel ausgesuchter Hersteller | moderne
und bequeme Barhocker Barhocker, Stehtische
und Bistrotische | hochwertige
Stühle: Esstischstühle, Freischwinger,
Konferenz- u. Veranstaltungsstühle | bequeme
Schreibtischstühle: Drehstühle,
Chefsessel und Schreibtischstühle für Kinder |
exklusive
TV-Möbel: TV-Racks, Standfüße
für Flachbildschirme, TV-Wand- u. Deckenhalterungen |
moderneGarderobenmöbel: Wandgarderoben,
Garderobenständer, Schuhschränke u. Beistelltische |
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gewerbliche Möbel |
robuste
und moderne Büromöbel |
Regalsysteme:
beliebig erweiterbare Büro- und Lagerregale
| Prospektständer,
Katalogregale und Prospekthalterungen zur Wandmontage |
hochwertige
Vitrinen: Säulenvitrinen, Tischvitrinen
etc. für Ladenlokale, Messen und öffentliche Einrichtungen |
| Zollbestimmungen
/ Einfuhrbestimmungen beim Postversand innerhalb der EU nach Deutschland
I.
Postversand innerhalb der Europäischen Union | - Päckchen
und Pakete können innerhalb der EU im Allgemeinen ohne Zollformalitäten
versendet werden
- Ausnahmeregelungen gelten allerdings beim Versand bestimmter
Warengruppen z.B. Waffen, Feuerwerkskörper, Alkohol, Tabakwaren, Parfüm
oder Kaffee-Produkte
- Ausnahme Tabakwaren:
laut Tabaksteuergesetz
dürfen generell keine Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen (also auch Zigaretten
aus einem EU-Land) nach Deutschland per Post versendet werden. - Ausnahme
alkoholhaltige Getränke , sogenannte Energieerzeugnisse (Kraft-
und Heizstoffe), Kaffee-Produkte.
Werden alkoholhaltige Getränke
(ausgenommen Wein*) und Kaffee-Produkte innerhalb der EU von Privat an Privat
verschickt, gelten diese Waren als gewerblich bezogen, weil die Waren nicht selbst
transportiert wurden. Für solche Produkte müssen also die jeweiligen
Verbrauchsteuer (Kaffeesteuer, Branntweinsteuer etc.) an das zuständige Zollamt
entrichtet werden. *Für Wein wird in Deutschland keine Verbrauchsteuer
erhoben. Wein kann also für den privaten Verbrauch steuerfrei nach Deutschland
per Post versendet werden.
- Im Großen und Ganzen gelten zwar
in den EU-Mitgliedsländern einheitliche Regelungen im länderübergreifenden
Warenverkehr (z.B. beim Postversand), allerdings sind auch weiterhin länderspezielle
Einfuhrbestimmungen und Steuergesetze gültig.
So dürfen beispielsweise
nach Frankreich und Italien keine gefälschte Markenprodukte, auch nicht für
den privaten Gebrauch eingeführt werden (in Deutschland für den privaten
Gebrauch erlaubt). Gefälschte Kleidung, Schuhe, Schmuck etc. gilt dort generell
als nicht verkehrsfähig, also nicht für den Handel und Versand zulässig,
dürfen somit beschlagnahmt und vernichtet werden. In Deutschland ist z.B.
allgemein der Erwerb von Nazisymbolen, Nazischriften etc. verboten und demnach
nicht verkehrsfähig. Zur Vermeidung von Problemen gilt die dringende Empfehlung,
sich vor dem Postversand, über die Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes
zu informieren.
- Beim
Postversand von verbrauchsteuerpflichtiger Ware von Privat an Privat, werden
die Zollformalitäten (Anmeldung von steuerpflichtigen Waren, Steuerbegleichung
etc.) .i.d.R. vom Empfänger getätigt. Es besteht aber auch die Möglichkeit,
dass der Absender verbrauchsteuerpflichtige Ware bei Aufgabe der Postsendung anmeldet
und der Empfänger die Ware im zuständigen Zollamt, nach Begleichung
der anfallenden Steuer, in Empfang nimmt.
- Beim Postversand eines gewerblichen
Versandhändlers an Privat ist der Verkäufer verpflichtet, verbrauchsteuerpflichtige
Ware bei der deutschen Zollbehörde anzumelden und die anfallende Verbrauchsteuer
zu bezahlen, bzw. der Verkäufer muss eine in Deutschland gemeldete Person
(i.d.R. den Empfänger) benennen, der die steuerlichen Pflichten, für
den Verkäufer in Deutschland übernimmt.
Vor einer Bestellung von
verbrauchsteuerpflichtiger Ware im Ausland gilt demnach der dringende Ratschlag,
sich vom Verkäufer schriftlich bestätigen zu lassen, dass er seinen
steuerlichen Verpflichtungen gegenüber der deutschen Zollbehörden nachkommt,
bzw. im Kaufpreis sind die anfallenden Verbrauchsteuern bereits enthalten, die
dann der Käufer beim Empfang der Ware begleicht. - Ausnahme zollrechtliche
Sondergebiete.
Bei folgenden Gebieten, die zwar politisch zur EU gehören,
gelten allerdings beim Postversand die Zollbestimmungen für Nicht-EU-Staaten:
Insel Helgoland, deutsche Exklave Büsingen im Landkreis Konstanz (gehört
politisch zu Deutschland, steuerrechtlich zur Schweiz), französische Überseegebiete
(Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Reunion, Polynesien u.a.),
Färöer-Inseln, ehemalige niderländische Kolonien (Aruba, Bonaire,
Curacao, Sant Maarten u.a.), die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla in Marokko,
Kanarische Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura etc.) u.a weitere
Informationen im Internet:Infos über Posterversand
innerhalb der EU unter zoll.deLinkliste
der Zollbehörden von EU-Ländern unter europa.euInformationen
über die Einfuhrbestimmungen von tierischen Erzeugnissen im Reiseverkehr
und in Kleinsendungen unter zoll.de
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Angaben ohne Gewähr Zeitpunkt der Recherche: 29. Mai 2014
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