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Esstischstühle, Freischwinger, Konferenz- u. Veranstaltungsstühle
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Drehstühle, Chefsessel und Schreibtischstühle für Kinder
Edelstahl-Flatscreen-Halterungexklusive TV-Möbel:
TV-Racks, Standfüße für Flachbildschirme, TV-Wand- u. Deckenhalterungen
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Prospektständer und InfosäuleProspektständer, Katalogregale und Prospekthalterungen zur Wandmontage
robuste Glasvitrinenhochwertige Vitrinen: Säulenvitrinen, Tischvitrinen etc. für Ladenlokale, Messen und öffentliche Einrichtungen

Zollbestimmungen / Einfuhrbestimmungen beim Postversand
innerhalb der EU nach Deutschland

I. Postversand innerhalb der Europäischen Union

  • Päckchen und Pakete können innerhalb der EU im Allgemeinen ohne Zollformalitäten versendet werden
  • Ausnahmeregelungen gelten allerdings beim Versand bestimmter Warengruppen z.B. Waffen, Feuerwerkskörper, Alkohol, Tabakwaren, Parfüm oder Kaffee-Produkte
  • Ausnahme Tabakwaren:
    laut Tabaksteuergesetz dürfen generell keine Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen (also auch Zigaretten aus einem EU-Land) nach Deutschland per Post versendet werden.
  • Ausnahme alkoholhaltige Getränke , sogenannte Energieerzeugnisse (Kraft- und Heizstoffe), Kaffee-Produkte.
    Werden alkoholhaltige Getränke (ausgenommen Wein*) und Kaffee-Produkte innerhalb der EU von Privat an Privat verschickt, gelten diese Waren als gewerblich bezogen, weil die Waren nicht selbst transportiert wurden.
    Für solche Produkte müssen also die jeweiligen Verbrauchsteuer (Kaffeesteuer, Branntweinsteuer etc.) an das zuständige Zollamt entrichtet werden.
    *Für Wein wird in Deutschland keine Verbrauchsteuer erhoben. Wein kann also für den privaten Verbrauch steuerfrei nach Deutschland per Post versendet werden.
  • Im Großen und Ganzen gelten zwar in den EU-Mitgliedsländern einheitliche Regelungen im länderübergreifenden Warenverkehr (z.B. beim Postversand), allerdings sind auch weiterhin länderspezielle Einfuhrbestimmungen und Steuergesetze gültig.
    So dürfen beispielsweise nach Frankreich und Italien keine gefälschte Markenprodukte, auch nicht für den privaten Gebrauch eingeführt werden (in Deutschland für den privaten Gebrauch erlaubt). Gefälschte Kleidung, Schuhe, Schmuck etc. gilt dort generell als nicht verkehrsfähig, also nicht für den Handel und Versand zulässig, dürfen somit beschlagnahmt und vernichtet werden.
    In Deutschland ist z.B. allgemein der Erwerb von Nazisymbolen, Nazischriften etc. verboten und demnach nicht verkehrsfähig.
    Zur Vermeidung von Problemen gilt die dringende Empfehlung, sich vor dem Postversand, über die Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes zu informieren.

Reiseinformationen

  • Beim Postversand von verbrauchsteuerpflichtiger Ware von Privat an Privat, werden die Zollformalitäten (Anmeldung von steuerpflichtigen Waren, Steuerbegleichung etc.) .i.d.R. vom Empfänger getätigt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Absender verbrauchsteuerpflichtige Ware bei Aufgabe der Postsendung anmeldet und der Empfänger die Ware im zuständigen Zollamt, nach Begleichung der anfallenden Steuer, in Empfang nimmt.
  • Beim Postversand eines gewerblichen Versandhändlers an Privat ist der Verkäufer verpflichtet, verbrauchsteuerpflichtige Ware bei der deutschen Zollbehörde anzumelden und die anfallende Verbrauchsteuer zu bezahlen, bzw. der Verkäufer muss eine in Deutschland gemeldete Person (i.d.R. den Empfänger) benennen, der die steuerlichen Pflichten, für den Verkäufer in Deutschland übernimmt.
    Vor einer Bestellung von verbrauchsteuerpflichtiger Ware im Ausland gilt demnach der dringende Ratschlag, sich vom Verkäufer schriftlich bestätigen zu lassen, dass er seinen steuerlichen Verpflichtungen gegenüber der deutschen Zollbehörden nachkommt, bzw. im Kaufpreis sind die anfallenden Verbrauchsteuern bereits enthalten, die dann der Käufer beim Empfang der Ware begleicht.
  • Ausnahme zollrechtliche Sondergebiete.
    Bei folgenden Gebieten, die zwar politisch zur EU gehören, gelten allerdings beim Postversand die Zollbestimmungen für Nicht-EU-Staaten: Insel Helgoland, deutsche Exklave Büsingen im Landkreis Konstanz (gehört politisch zu Deutschland, steuerrechtlich zur Schweiz), französische Überseegebiete (Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Reunion, Polynesien u.a.), Färöer-Inseln, ehemalige niderländische Kolonien (Aruba, Bonaire, Curacao, Sant Maarten u.a.), die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla in Marokko, Kanarische Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura etc.) u.a
weitere Informationen im Internet:
  • Infos über Posterversand innerhalb der EU unter zoll.de
  • Linkliste der Zollbehörden von EU-Ländern unter europa.eu
  • Informationen über die Einfuhrbestimmungen von tierischen Erzeugnissen im Reiseverkehr und in Kleinsendungen unter zoll.de

 

Alle Angaben ohne Gewähr
Zeitpunkt der Recherche: 29. Mai 2014

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letzte Aktualisierung: 17.08.2017
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