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13.02.09

Medikamente im Reisegepäck: Was Sie beachten sollten Chronisch Kranke, die eine Flugreise planen, sollten vor Reiseantritt einige wichtige Punkte beachten, damit die Versorgung mit oftmals lebensnotwendigen Medikamten während der Flugreise nicht gefährdet wird:
  1. Bei Auslandsreisen, insbesondere außerhalb der EU, wird dringend empfohlen sich vor Reiseantritt eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung (optimal in englisch und in der Landessprache des Reisezieles), über alle notwendige Medikamente und erforderlichen medizinischen Hilfsmittel (z.B. Spritzen, Insulinpumpe etc.) zu besorgen. Diese Bescheinigung sollte unbedingt auch die Unterschrift und ein Stempel mit Anschrift des behandelnden Arztes enthalten.
    Diese Bescheinigung ist besonders bei Reisen in einige Arabische Länder z.B. Vereinigte Arabische Emirate, Malediven, bei Reisen nach Singapur und vielen anderen Länder besonders wichtig.
    - Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung als pdf-Datei bitte hier klicken (Quelle BfArM)
    -weiter Infos über die Mitnahme von Medikamente bei Auslandsreisen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de
  2. Die notwendigen Medikamente sollten immer in der Orginalverpackung aufbewahrt werden.
  3. Bei Auslandsreisen ist es ratsam, dass der notwendige Medikamentenvorrat für zwei bis fünf Tage länger als die geplante Reisezeit ausreicht, damit bei einer ungewollten Reiseverlängerung z.B. durch Flugausfall, die Versorgung mit den wichtigen Medikamenten gewährleistet ist.
    Allerdings sollte die Überversorgung mit Medikamente nicht übertrieben werden, insbesondere bei starken Schmerz- und Beruhigungsmittel kann dies in einigen Reiseländern zu erheblichen Problemen führen. Wenn man beispielsweise auf einer 10-tägigen Reise nach Dubai für 40 Tage medizinisch notwendige Schmerzmittel dabei hat, besteht die Gefahr, dass die Zollbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate dem Reisenden die Straftat des Drogenmissbrauches bzw. -Schmuggels unterstellen.
  4. Der Transport von lebenswichtigen Medikamente sollte bei längeren Auslandsreisen auf das aufgegebene Gepäck und das Handgepäck verteilt werden, damit beim Verlust eines Gepäckstückes nicht gleich der gesamte Medikamentenvorrat weg ist. Die Befürchtung, dass Medikamente im aufgegebenen Gepäck durch zu niedrige Temperaturen im Frachtraum eines Flugzeuges geschädigt werden könnten, ist bei den meisten Medikamenten unbegründet, weil in modernen Passagierflugzeugen die Temperatur im Frachtraum stets über Null Grad Celsius liegt.
    Den Ratschlag von manchen Reiseexperten die Medikamente auch auf das Reisegepäck eines Mitreisenden aufzuteilen, kann allerdings zu Problemen führen, weil dieser Mitreisende nicht über die notwendige Bescheinigung über die Berechtigung des Besitzes dieser Medikamente verfügt.

weitere Infos zu Reisegepäck auf einer Flugreise siehe unter:
- Ausgesuchte Bestimmungen für das Handgepäck im internationalen Flugverkehr mehr...
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