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Artikel vom 16.08.2012
Im Todesfall muss eine gebuchte Reise von
den Erben bezahlt werden
Wurde eine gebuchte Pauschalreise von einer
plötzlich verstorbenen Person vor Reiseantritt noch
nicht vollständig bezahlt, sind die Erben verpflichtet
den ausstehenden Betrag an den Reiseveranstalter zu bezahlen.
Weil das in Deutschland gültige Reiserecht ausdrücklich
erlaubt, dass bis zum Reiseantritt die Person, welche die
Reise gebucht hatte und der die Reise tatsächlich antritt,
noch wechseln kann, werden die Erben des Verstorbenen automatisch
zum Vertragspartner des Reiseveranstalters.
Der Erbe habe dann auch das Recht die gebuchte Reise des
Verstorbenen durchzuführen, muss allerdings auch für
die dadurch resultierenden Mehrkosten (z.B. Namensänderung
auf dem Flugticket, je nach Fluggesellschaft zwischen 50
bis 150 Euro etc.) bezahlen.
Der Erbe hat natürlich auch das Recht, die Reise zu
stornieren, in diesem Fall müssen an den Reiseveranstalter
allerdings die Stornogebühren von bis zu 50 Prozent
des Reisepreises bezahlt werden.
Quelle: stern.de
-> Reise: " Todesfall vor Reiseantritt - Erbe
muss Rechnung begleichen", 15.08.2012
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