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Artikel vom 16.08.2012

Im Todesfall muss eine gebuchte Reise von den Erben bezahlt werden

Wurde eine gebuchte Pauschalreise von einer plötzlich verstorbenen Person vor Reiseantritt noch nicht vollständig bezahlt, sind die Erben verpflichtet den ausstehenden Betrag an den Reiseveranstalter zu bezahlen.
Weil das in Deutschland gültige Reiserecht ausdrücklich erlaubt, dass bis zum Reiseantritt die Person, welche die Reise gebucht hatte und der die Reise tatsächlich antritt, noch wechseln kann, werden die Erben des Verstorbenen automatisch zum Vertragspartner des Reiseveranstalters.
Der Erbe habe dann auch das Recht die gebuchte Reise des Verstorbenen durchzuführen, muss allerdings auch für die dadurch resultierenden Mehrkosten (z.B. Namensänderung auf dem Flugticket, je nach Fluggesellschaft zwischen 50 bis 150 Euro etc.) bezahlen.
Der Erbe hat natürlich auch das Recht, die Reise zu stornieren, in diesem Fall müssen an den Reiseveranstalter allerdings die Stornogebühren von bis zu 50 Prozent des Reisepreises bezahlt werden.
Quelle: stern.de -> Reise: "Todesfall vor Reiseantritt - Erbe muss Rechnung begleichen", 15.08.2012

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letzte Aktualisierung: 16.08.2012

 



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Reiserecht wenn eine gebuchte Reise von einem Verstorbenen nicht angetreten werden kann, wer bezahlt die Stornogebühren

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