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Artikel vom 28.03.2013

Ab dem 01. April gilt die neue Straßenverkehrsordnung: Falschparken wird teuerer und die StVO bemüht sich um geschlechtsneutrale Sprache

Für Kraftfahrzeugführende, Fahrrad Fahrende und zu Fuß Gehende gilt ab dem 01.04.2013 eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO).
Für am Straßenverkehr teilnehmende Personen werden folgende Verkehrsverstöße teuerer:
  • Parken ohne gültigen Parkschein oder Parkscheibe:
    Falschparkende, die ohne gültigen Parkschein oder vorgeschriebener Parkscheibe parken, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen (bisher 5 Euro). Wird die Parkzeit um mehr als eine halbe bis eine ganze Stunde überzogen, kann dies mit 15 Euro (bisher 10 Euro) geahndet werden. Ab zwei Stunden überzogener Parkzeit wird ebenfalls um 5 Euro teuerer und kostet ab April 20 Euro.
  • Parken im Fußgänger(Innen)bereich (z.B. auf einem BürgerInnensteig).:
    Wer ein Auto führt und dies in einem Fußgängerbereich (oder besser in Zonen für zu Fuß Gehende:-) parkt), riskiert ab April ein Knöllchen von 25 Euro (bisher 15 Euro). LKW-Fahrer können für diesen Verkehrsverstoß sogar mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet werden (bisher 20 Euro), dies gilt natürlich auch für LKW-Fahrerinnen;-).
  • unvorsichtiges aussteigen aus einem Auto:
    Wer unvorsichtig aus einem Auto aussteigt und dabei andere am Verkehr teilnehmende gefährdet riskiert eine Verwarnung von 20 Euro (bisher 10 Euro).
  • Fahren ohne Licht bei schlechten Lichtverhältnissen:
    Das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Licht bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen kann mit einem Bußgeld von 20 Euro (bisher 10 Euro) bestraft werden, dies gilt auch wenn die Scheinwerfer oder Rücklichter mit Dreck oder Schnee bedeckt sind.
  • Fahren gegen die Einbahnstraße:
    Wer gegen die vorgeschriebene Richtung einer Einbahnstraße oder eines Kreisverkehres fährt, riskiet eine Verwarnung von 25 Euro (bisher 20 Euro), wird dabei noch eine am Straßenverkehr teilnehmende Person gefährdet kann dies mit 35 Euro geahndet werden.
In der Neufassung, der ab April gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO), wird nun auch stark auf geschlechterneutrale Formulierungen geachtet.
Maskuline Bezeichnungen wie Fußgänger, Fahrzeugführer, Mofafahrer etc. sind in der neuen StVO beispielsweise mit "wer zu Fuß geht", Fahrzeugführende und Mofa Fahrende ersetzt.
Das kann dann wohl als Verkehr ohne Geschlecht bezeichnet werden.
Quelle: spiegel.de: -> Auto -> Aktuell: "Änderungen in der StVO: Das Gesetz der Straße - jetzt neu", 28.03.2012

Der Anweisung eines Polizeibeamten ist dagegen (nach der neuen StVO) auch weiterhin zu folgen, dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn eine Polizistin einer am Straßenverkehr teilnehmende Person anweist beispielsweise den Führerschein, bzw. geschlechtsneutral die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges, vorzuzeigen.
Bei der Formulierung von beispielsweise einer Rad fahrenden Person ist natürlich auf der Rad Fahrende und die Rad Fahrende zu achten, das könnte zu einer Geschlechterverwechslung führen.
Des weiteren stellt sich bei dieser Gendermanie nun auch die Frage wenn zwei Fußgänger bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sind, welche Formulierung dann korrekt ist, entweder wurden zwei zu Fuß gehende tödlich verletzt oder zwei zu Fuß gegangene sind bei einem Autounfall von uns gegangen.
Negativ belastende Bezeichnungen wie Raser, Geisterfahrer etc. bleiben natürlich auch weiterhin männlich, keine Rede also von mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden und auf Schnellstraßen gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahrenden Personen;-).
Für mich stellt sich nun die Frage wer ist der Sündenbock / die Sündenzicke für dieses Behörden-Dummdeutsch.

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In der neuen Straßenverkehrsordnung wird nun auf geschlechterneutrale Formulierungen geachtet

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