| |
hochwertige
Möbel ausgesuchter Hersteller | moderne
und bequeme Barhocker Barhocker, Stehtische
und Bistrotische | hochwertige
Stühle: Esstischstühle, Freischwinger,
Konferenz- u. Veranstaltungsstühle | bequeme
Schreibtischstühle: Drehstühle,
Chefsessel und Schreibtischstühle für Kinder |
exklusive
TV-Möbel: TV-Racks, Standfüße
für Flachbildschirme, TV-Wand- u. Deckenhalterungen |
moderne
Garderobenmöbel: Wandgarderoben,
Garderobenständer, Schuhschränke u. Beistelltische |
|
gewerbliche Möbel |
robuste
und moderne Büromöbel |
Regalsysteme:
beliebig erweiterbare Büro- und
Lagerregale | Prospektständer,
Katalogregale und Prospekthalterungen zur Wandmontage |
hochwertige
Vitrinen: Säulenvitrinen, Tischvitrinen
etc. für Ladenlokale, Messen und öffentliche Einrichtungen |
|
Artikel vom 28.03.2013 Ab dem
01. April gilt die neue Straßenverkehrsordnung: Falschparken wird teuerer
und die StVO bemüht sich um geschlechtsneutrale SpracheFür
Kraftfahrzeugführende, Fahrrad Fahrende und zu Fuß Gehende gilt ab
dem 01.04.2013 eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Für am Straßenverkehr
teilnehmende Personen werden folgende Verkehrsverstöße teuerer: Parken
ohne gültigen Parkschein oder Parkscheibe: Falschparkende, die ohne
gültigen Parkschein oder vorgeschriebener Parkscheibe parken, müssen
mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro rechnen (bisher 5 Euro). Wird die
Parkzeit um mehr als eine halbe bis eine ganze Stunde überzogen, kann dies
mit 15 Euro (bisher 10 Euro) geahndet werden. Ab zwei Stunden überzogener
Parkzeit wird ebenfalls um 5 Euro teuerer und kostet ab April 20 Euro. Parken
im Fußgänger(Innen)bereich (z.B. auf einem BürgerInnensteig).:
Wer ein Auto führt und dies in einem Fußgängerbereich (oder
besser in Zonen für zu Fuß Gehende:-) parkt), riskiert ab April ein
Knöllchen von 25 Euro (bisher 15 Euro). LKW-Fahrer können für diesen
Verkehrsverstoß sogar mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet werden
(bisher 20 Euro), dies gilt natürlich auch für LKW-Fahrerinnen;-). unvorsichtiges
aussteigen aus einem Auto: Wer unvorsichtig aus einem Auto aussteigt und
dabei andere am Verkehr teilnehmende gefährdet riskiert eine Verwarnung von
20 Euro (bisher 10 Euro). Fahren
ohne Licht bei schlechten Lichtverhältnissen: Das Führen eines
Kraftfahrzeuges ohne Licht bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen
kann mit einem Bußgeld von 20 Euro (bisher 10 Euro) bestraft werden, dies
gilt auch wenn die Scheinwerfer oder Rücklichter mit Dreck oder Schnee bedeckt
sind. Fahren gegen
die Einbahnstraße: Wer gegen die vorgeschriebene Richtung einer Einbahnstraße
oder eines Kreisverkehres fährt, riskiet eine Verwarnung von 25 Euro (bisher
20 Euro), wird dabei noch eine am Straßenverkehr teilnehmende Person gefährdet
kann dies mit 35 Euro geahndet werden.
In
der Neufassung, der ab April gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO),
wird nun auch stark auf geschlechterneutrale Formulierungen geachtet. Maskuline
Bezeichnungen wie Fußgänger, Fahrzeugführer, Mofafahrer etc. sind
in der neuen StVO beispielsweise mit "wer zu Fuß geht", Fahrzeugführende
und Mofa Fahrende ersetzt. Das kann dann wohl als Verkehr ohne Geschlecht
bezeichnet werden. Quelle: spiegel.de:
-> Auto -> Aktuell: " Änderungen in der StVO: Das Gesetz der
Straße - jetzt neu", 28.03.2012 Der Anweisung eines Polizeibeamten
ist dagegen (nach der neuen StVO) auch weiterhin zu folgen, dies gilt ausdrücklich
auch dann, wenn eine Polizistin einer am Straßenverkehr teilnehmende Person
anweist beispielsweise den Führerschein, bzw. geschlechtsneutral die Erlaubnis
zum Führen eines Kraftfahrzeuges, vorzuzeigen. Bei der Formulierung von
beispielsweise einer Rad fahrenden Person ist natürlich auf der Rad Fahrende
und die Rad Fahrende zu achten, das könnte zu einer Geschlechterverwechslung
führen. Des weiteren stellt sich bei dieser Gendermanie nun auch die Frage
wenn zwei Fußgänger bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sind,
welche Formulierung dann korrekt ist, entweder wurden zwei zu Fuß gehende
tödlich verletzt oder zwei zu Fuß gegangene sind bei einem Autounfall
von uns gegangen. Negativ belastende Bezeichnungen wie Raser, Geisterfahrer
etc. bleiben natürlich auch weiterhin männlich, keine Rede also von
mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden und auf Schnellstraßen
gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahrenden Personen;-). Für mich
stellt sich nun die Frage wer ist der Sündenbock / die Sündenzicke für
dieses Behörden-Dummdeutsch.
weitere nützliche Reiseinformationen zur optimalen
Urlaubsplanung: | |
© sellpage.de, 1998 - 2024
| . .
.
. |
Erklärung der Abkürzungen und engl. Fachbegriffen
im Hotel bzw. während einer Hotelbuchung mehr... |
| |
| Ferienwohnungen & Appartements |
Ferienhäuser
u. Ferienwohnugen in Europa (in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien,
Irland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Slowakei,
Spanien. Tschechien, Ungarn und Florida.) online
buchen | | |