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Geseztesänderungen im Straßenverkehr
2010
I. EU-Länder
Ab Oktober werden Bußgelder für
Verkehrsverstöße ab 70 Euro
europaweit eingetrieben
Dem schon im Jahre 2005 vom EU-Parlament
verabschiedeten Beschluss, wonach sich
alle EU-Mitgliedsländer verpflichten,
eine nationale Rechtsgrundlage zu schaffen,
dass Bußgelder ab 70 Euro für
begangene Verkehrsverstöße
EU-weit eingetrieben werden können,
wurde am 13.Januar vom Kabinett der Bundesregierung
zugestimmt.
Demnach werden von den deutschen Behörden
ab Oktober 2010 konsequent Bußgelder
ab 70 Euro für Verkehrsverstöße
eingetrieben, die von Personen mit deutschem
Wohnsitz in einem anderem EU-Land begangen
wurden.
Die von den deutschen Behörden eingetriebenen
Bußgelder für Verkehrsverstöße
im europäischen Ausland gehen übrigens
in die deutsche Staatskasse und werden
nicht an das EU-Land weitergeleitet, in
dem der Verkehrsverstoß begangen
wurde. Nach Angaben des Justizministeriums
wird mit einer Mehreinahme von Bußgeldern
für im Ausland begangenen Verkehrsdelikte
in Höhe von 10 Millionen Euro gerechnet,
dieser Mehreinnahme stehen geschätzte
Personalkosten zur Eintreibung dieser
Bußgelder von 6 Millionen Euro gegenüber.
1
Für Autofahrer, die im Ausland unterwegs
sind, gilt aber jetzt schon der dringende
Ratschlag, sich an die national gültigen
Verkehrsregeln zu halten, denn die Bußgelder
für Verkehrsverstöße sind
in vielen EU-Länder wesentlich höher
als in Deutschland und müssen i.d.R.
sowieso vor Ort bezahlt werden. (siehe
hierzu auch unter: "Bußgelder
und Abzockmethoden auf den europäischen
Straßen"
1 Quelle: www.sueddeutsche.de
-> Newsticker: "Regierung treibt
Auslands-Knöllchen ein",
01.02.2010
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Geseztesänderungen im Straßenverkehr
2008
Deutschland:
- Ab
2008 ist in vielen Städten die
Schadstoffplakette für PKWs pflicht
Viele Städte in Deutschland richten
ab 2008 sogenannte Umweltschutzzonen
ein, in diese Schutzzonen dürfen
nur PKWs und LKWs fahren, die mit
einer grünen, gelben oder roten
Feinstaubplakette gekennzeichnet sind.
Motorisierte Zwei- und Dreiräder
und vorläufig Oldtimer, mit einem
H- oder 07er-Kennzeichen, sind von
der Plakettenpflicht befreit.
Die Plakette kostet 5 Euro und Fahren
ohne Plakette wird mit 40 Euro und
einem Punkt in der Verkehrssünderdatei
geahndet. Ausgestellt wird die Plakette
von den KFZ-Zulassungsbehörden,
TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP, KÜS
und jeder Innungswerkstatt, die berechtigt
ist, Abgasmessungen für PKWs
durchzuführen
(www.avd.de
Verkehrsrecht -> Vorschriften ->
Feinstaubplakette "Umweltzonen
und Feinstaubplaketten",
29.12.2007)
Termine* einiger Städte, die
Umweltschutzzonen einrichten:
- ab dem 1.Januar: Berlin, Hannover
und Köln
- ab März: Augsburg, Ilsfeld,
Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Neu-Ulm,
Pleidelsheim, Regensburg, Stuttgart,Tübingen
und Schwäbisch Gmünd
- ab Juli: Bochum
- ab Oktober: München, Wuppertal
*Viele Städte gewähren eine
Übergangsfrist von 2-3 Monaten,
während denen Verstöße
gegen die Plakettenpflicht nur ermahnt
werden, danach kann Autofahren ohne
Feinstaubplakette mit 40 Euro geahndet
werden.
weitere
Informationen über Feinstaubplaketten
für PKWs im Internet:
Österreich:
- Ab
2008 gilt die Winterreifenpflicht,
d.h. wer in der Zeit vom 01.November
bis 15.April bei winterlichen Fahrverhältnissen
ohne Winterreifen oder ohne Schneeketten
auf den Antriebsachsen unterwegs ist
wird bei einfachen Verstöße
mit 35 Euro bestraft, kommt es dagegen
zu einem Unfall bei schneebedeckter
und der Autofahrer ist mit Sommerreifen
unterwegs kann er mit einer Strafe
mit bis 5000 Euro bestraft werden.
- Ab
2008 wird die Strafe für das
Telefonieren ohne Freisprechanlage
verdoppelt und kostet nun 50 Euro
- Die
Lichtpflicht für PKWs auch am
Tag das Ablendlicht einschalten zu
müssen, wird wieder aufgehoben.
(www.oeamtc.at,
-> Recht-> "Was ist
neu 2008?: Härtere Strafen für
Verkehrssünder, CO2-Steuer kommt",
29.12.2007)
EU-Länder:
- Wird man in Italien von der
Polizei beim Fahren eines Motorrades
oder PKWs mit mehr als 1,5 Promille
Alkohol im Blut ertappt, dann kann
die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen,
sofern der Fahrer auch Besitzer des
Fahrzeuges ist. Nach dieser neuen
Verordnung des italienischen Justizministerium,
wurden alleine im Großraum Mailand
bereits 1500 Fahrzeuge nach einer
Fahrt unter Alkoholeinfluss beschlagnahmt.
Nach der Enteignung wird das Fahrzeug
versteigert. (ADACmotorwelt, Heft
8 / 2008, S.6 "Italien: Bei
Alkohol Auto weg", 07.08.2008)
-
Das
bereits für 2007 angekündigte
EU-Gesetz zur grenzüberschreitenden
Vollstreckung von Bußgelder
für Verkehrsverstöße
tritt vermutlich erst 2009 in Kraft.
Nach dieser EU-Verordnung sollen
Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten
und Verkehrssünden (ab einem
Strafmaß von 70 Euro), im
Heimatland des Beschuldigten vollstreckt
werden können. Ein Verkehrsverstoß
in Italien mit einem Bußgeld
ab 70 Euro könnte dann
von der zuständigen deutschen
Behörde anerkannt und vollstreckt
werden.
Gesetzesänderungen
2007
- In
Österreich wurde eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung
mit einem neuen Verkehrsschild eingeführt.
So gibt es nun Geschwindigkeitsbeschränkungen
mit dem Zusatz "IG-L-Gebiet".
Dieser Zusatz besagt, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung
mit dem Immissionsschutzgesetz Luft
(IG-Luft) zur Verringerung der Feinstaubbelastung
begründet wird. Ein Verstoß
gegen dieses Gebot wird demnach nicht
nach der Straßenverkehrsordnung
geahndet, sondern nach dem IG-Luft
und Verstöße gegen dieses
Gesetz können mit bis zu 2180
Euro geahndet werden. (Westdeutsche
Zeitung, S.23 "Auto: Neue
Bußgelder in Österreich",
15.05.2007)
- In
Tschechien werdn 2007 die Regelungen
für die Autobahn-Vignetten geändert,
so wird die Zwei-Monats- und 15-Tagesvignetten
durch Monats- und Wochenvignetten
ersetzt, der Preis soll jedoch nicht
gesenkt werden. (siehe auch Autobahngebühren
in Europa)
-
Viele
Länder erhöhen die Geldbußen
für Verkehrsverstöße,
so planen z.B. Deutschland, Italien
u.a. EU-Länder die Geldstrafen
für Ordnungswidrigkeiten, bis
zum Frühjahr 2007 zu erhöhen.
Einige EU-Länder haben die
Kosten für ein "Knöllchen"
schon erhöht, in Schweden beispielsweise
wird seit Jahresbeginn unangeschnalltes
Autofahren mit ca. 173 Euro bei
Erwachsene bzw. 288 Euro bei einem
Kind geahndet. (weitere Infos unter
"Die
Kosten für Verkehrsverstöße
im europäischen Ausland")
- In
Stockholm wird die City-Maut eingeführt
und in London wird die sogenannte
"Congestion Charge" auf
die westliche Stadtteile ausgeweitet.
- In
der Republik Montenegro gilt seit
2007 eine Lichtpflicht für Autos
auch am Tage und das Mitführen
einer Warnweste ist vorgeschrieben,
die Warnwestenpflicht gilt nun auch
in der Slowakei und dies auch für
Motorradfahrer.
(www.oeamtc.at,
-> Reise-> Länderinformationen
-> Länder-News -> "
Europa: Neues für Reisende 2007:
Was gilt wo?.", 05.01.2007)
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Gesetzesänderungen
seit 2005
-
Neben
Italien und Spanien gilt seit dem 01.01.2005
auch in Österreich eine Warnwestenpflicht
für PKWs und LKWs, in Portugals
soll diese Verordnung ab dem 25.06.2005
gelten. Diese Regelungen gelten auch für
ausländische Kraftfahrer. In Italien
und Spanien ist nur das Tragen einer Warnweste
vorgeschrieben, wenn man den PKW wegen
einer Panne oder eines Unfalles verlassen
muss. In Österreich und Portugal
gilt zudem eine Mitführpflicht einer
Warnweste. Bei Verstöße drohen
folgende Bußgelder. In Österreich
ab 21 Euro, in Portugal ab 60 Euro bei
Nichtmitführen und 120 Euro bei Nichttragen.
Das Nichttragen einer Warnweste kostet
in Italien 35 Euro und in Spanien bis
91 Euro. (www.adac.de,
Mitgliedschaft & Leistungen ->
motorwelt -> Meldungen: "Westenpflicht
in 4 Ländern", 15.06.2005)
Gesetzesänderungen
auf deutschen Straßen seit 2004
(Die hier aufgeführten Neuregelungen
für den Straßenverkehr sind seit
dem 01.April 2004 gültig)
- Telefonieren
ohne Freisprechanlage während der
Autofahrt kostet dann EUR 40,- und weil
für Knöllchen ab EUR 40,- Eintragungen
in der Flensburger Verkehrssünderkartei
fällig werden, wird das Telefonieren
mit dem Handy beim Autofahren zusätzlich
mit einem Punkt geahndet. Radfahrer zahlen
übrigens EUR 25,-, wenn sie telefonierend
beim Radfahren erwischt werden.
- Ebenfalls
ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld
von EUR 40,- drohen dem Autofahrer, der
sein Auto so parkt, dass Rettungsfahrzeuge
behindert werden könnten.
- Das
falsche Einfahren in einen Kreisverkehr,
z.B. durch Blinkersetzen, kann mit EUR
20,- geahndet werden.
- In
Bussen mit Anschnallgurten, wird es eine
Anschnallpflicht für Passagiere geben.
Erwischt die Polizei nicht angeschnallte
Fahrgäste, können diese mit
EUR 30,- zu Kasse gebeten werden. (Quelle:
www.ndr.de,
"Gesetze: Wichtige Änderungen
für Autofahrer ab 1. Januar 2004",
04.01.2004)
- Verkehrsverstöße
die als Ordnungswidrigkeiten bewertet
werden, können nach der neuen Gesetzesgrundlage
mit einem zusätzlichen Fahrverbot
bis sechs Monaten (bisher maximal drei
Monate) geahndet werden.
- Eintragungen
in der Flensburger Verkehrssünderdatei
gelten zukünftig ab dem Zeitpunkt
des Verkehrsverstoßes und nicht
mehr ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft,
dadurch bleiben Eintragungen länger
bestehen. (Quelle: www.rp-online.de,
Ratgeber -> Auto & Verkehr "Wichtige
Änderungen für Autofahrer im
neuen Jahr", 04.01.2004)
Gesetzesänderungen seit dem 01.01.2003
- In
Italien werden 2003 Verkehrsverstöße
teuerer
Alle zwei Jahren werden in Italien
die Bußgelder erhöht, so auch
in diesem Jahr um ca. fünf Prozent.
So werden nun einfache Parkverstöße
mit saftigen 33,60 €, das Überfahren
einer roten Ampel wird mit 68,25 €
und das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
um 10 - 40 km/h wird mit einem mindestens
134,55 € teueren Protokoll geahndet.(Quelle:
ADACmotorwelt 02/2003; S. 8 "Italien:
Verkehrssünden teureratorium für
Verkehrssicherheit", 09.02.2003)
- Seit
September auch in Frankreich stationäre
Geschwindigkeitskontrollen
Galt bisher Frankreich als starenkastenfreie
Zone, hat sich dies seit September 2003
geändert. Aufgrund der hohen Anzahl
von Vekehrstoten (2002 über 8000
Verkehrstote) beschloss das französische
Verkehrsministerium in Städten und
auf Landstraßen, Starenkästen
zur Geschwindigkeitskontrolle zu installieren.
Das Netz der festinstallierten Geschwindigkeitsmeßgeräten
soll in den kommenden Monaten kräftig
ausgebaut werden. (Westdeutsche Zeitung
, Aus aller Welt "Auf Frankreichs
Straßen blitzt es ", S.7,
06.11.2003)
Gesetzesänderungen seit dem 01.01.2002
In Deutschland
- Durch
die Ökosteuer wurden Benzin und Diesel
um 3,56 Cent / Liter teuerer
- Bei
der Umrechnung der Bußgelder von
DM in EUR wurden die Beträge abgerundet,
d.h. ein Verkehrsdelikt das 2001 mit 75
DM geahntet wurde, kostet nun 35 EUR,
dies entspricht einer "Ersparnis"
von 3,25 EUR
- Radarwarngeräte
aller Art sind nun entgültig verboten.
Wird man mit solch einem Gerät erwischt,
so ist die Polizei berechtigt dieses einzuziehen,
ein Bußgeld von 75 EUR wird fällig
und in der Flensburger Verkehrssünderkartei
bekommt man 4 Punkte eingetragen.
- Unter
bestimmten Voraussetzungen darf nun die
Standspur auf der Autobahn als Fahrspur
benutzt werden, die Erlaubnis hierzu muss
aber ausdrücklich mit den folgenden
Verkehrszeichen gekennzeichnet sein
- Autofahrer über 65 Jahre und alle
Besitzer des alten rosafarbenen Führerscheins,
müssen eine ärztlichen Pflichtuntersuchung
vorweisen, falls sie ein Fahrzeug über
3,5 Tonnen fahren
- Der
Parkraum in den Innenstädten wurde
neu geregelt, d.h. es darf von den Städten
nur noch ein gewisser Anteil der Parkflächen
als Anwohnerparkplatz ausgewiesen werden,
für Besucher soll dadurch mehr Parkplätze
geschaffen werden.
- Der
Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog
wurden als einheitliches Regelwerk zusammengefasst
In
Europa
- Wer
in Italien beim Telefonieren mit dem Handy
im Straßenverkehr erwischt wird,
kann mit einem Fahrverbot bestraft werden.
Auf manchen Autobahnabschnitte wurde die
zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 130 auf 150 km/h erhöht.
- In
Frankreich wird ein Autofahrer, der in
einen Unfall mit Totesfolge verwickelt
ist, nicht nur auf Alkohol, sondern auch
auf Rauschmittelmißbrauch getestet.
- Die
Niederlande planen für dieses Jahr
die Benutzung des Handy beim Fahren zu
verbieten.
- In
Griechenland wird 2002 der tollerierte
Blut-Alkohol-Gehalt auf 0,25 gesenkt.
(Quelle: Web-Site des Wirtschaftsmagazin
Capital,
Topthema: "Gute Fahrt in 2002",
von Torsten Eßer, 14.01.2002)
Telefonieren
ohne Freisprecheinrichtung beim Autofahren:
Bußgelder in Europa
Aktuelle
Gesetzesänderungen:
Italien:
Völlig überraschend hat das italienische
Verkehrsministerium zwei neue Verkehrsregeln
in Kraft gesetzt, die vorerst bis Ende August
2002 gälten.
So
wurde ohne Vorwarnung die Promillegrenz von
0,8 auf 0,5 gesenkt, bei einem erhöhten
Blut-Alkohol-Spiegel droht in Italien ein
Bußgeld von 774 EUR bis 2582 EUR und
ein Fahrverbot von 15 Tagen bis zu drei Monaten,
das übrigens sofort verhängt werden
kann.
Außderdem werden Autofahrer, die ohne
Abblendlicht auf der Autobahn fahren und erwischt
werden, mit 32 EUR bestraft, Motorradfahrer
müssen auf allen Straßen mit Abblendlicht
fahren. (Quelle:
focus-online,
traxx-reisen News:"Italien:
Auf Autobahnen nur mit Licht" ,
01.07.2002)
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