aktuelle Reisenews aus der Reisebranche
Bußgelder ausgesuchter Verkehrsdelikte
Autobahngebühren in Europa
Gesetzesänderungen im europäischen Straßenverkehr & Bußgelder für das Telefonieren beim Autofahren
Was kostet der Weg über die Alpen
Telefonnummern für den Notfall
An- u. Abflugzeiten auf den großen nat. / intern. Airports
Visa auf die Schnelle: Bestimmungen und Adressen
E-mail und Internet im Ausland
Kennzeichnung bestrahlter Lebensmittel im Ausland
.

Geseztesänderungen im Straßenverkehr 2010

I. EU-Länder
Ab Oktober werden Bußgelder für Verkehrsverstöße ab 70 Euro europaweit eingetrieben

Dem schon im Jahre 2005 vom EU-Parlament verabschiedeten Beschluss, wonach sich alle EU-Mitgliedsländer verpflichten, eine nationale Rechtsgrundlage zu schaffen, dass Bußgelder ab 70 Euro für begangene Verkehrsverstöße EU-weit eingetrieben werden können, wurde am 13.Januar vom Kabinett der Bundesregierung zugestimmt.
Demnach werden von den deutschen Behörden ab Oktober 2010 konsequent Bußgelder ab 70 Euro für Verkehrsverstöße eingetrieben, die von Personen mit deutschem Wohnsitz in einem anderem EU-Land begangen wurden.
Die von den deutschen Behörden eingetriebenen Bußgelder für Verkehrsverstöße im europäischen Ausland gehen übrigens in die deutsche Staatskasse und werden nicht an das EU-Land weitergeleitet, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Nach Angaben des Justizministeriums wird mit einer Mehreinahme von Bußgeldern für im Ausland begangenen Verkehrsdelikte in Höhe von 10 Millionen Euro gerechnet, dieser Mehreinnahme stehen geschätzte Personalkosten zur Eintreibung dieser Bußgelder von 6 Millionen Euro gegenüber. 1
Für Autofahrer, die im Ausland unterwegs sind, gilt aber jetzt schon der dringende Ratschlag, sich an die national gültigen Verkehrsregeln zu halten, denn die Bußgelder für Verkehrsverstöße sind in vielen EU-Länder wesentlich höher als in Deutschland und müssen i.d.R. sowieso vor Ort bezahlt werden. (siehe hierzu auch unter: "Bußgelder und Abzockmethoden auf den europäischen Straßen"
1 Quelle: www.sueddeutsche.de -> Newsticker: "Regierung treibt Auslands-Knöllchen ein", 01.02.2010

Reiseinformationen Reiseinformationen

Geseztesänderungen im Straßenverkehr 2008

Deutschland:

  • Ab 2008 ist in vielen Städten die Schadstoffplakette für PKWs pflicht
    Viele Städte in Deutschland richten ab 2008 sogenannte Umweltschutzzonen ein, in diese Schutzzonen dürfen nur PKWs und LKWs fahren, die mit einer grünen, gelben oder roten Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Motorisierte Zwei- und Dreiräder und vorläufig Oldtimer, mit einem H- oder 07er-Kennzeichen, sind von der Plakettenpflicht befreit.
    Die Plakette kostet 5 Euro und Fahren ohne Plakette wird mit 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei geahndet. Ausgestellt wird die Plakette von den KFZ-Zulassungsbehörden, TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP, KÜS und jeder Innungswerkstatt, die berechtigt ist, Abgasmessungen für PKWs durchzuführen
    (www.avd.de Verkehrsrecht -> Vorschriften -> Feinstaubplakette "Umweltzonen und Feinstaubplaketten", 29.12.2007)
    Termine* einiger Städte, die Umweltschutzzonen einrichten:
    - ab dem 1.Januar: Berlin, Hannover und Köln
    - ab März: Augsburg, Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Neu-Ulm, Pleidelsheim, Regensburg, Stuttgart,Tübingen und Schwäbisch Gmünd
    - ab Juli: Bochum
    - ab Oktober: München, Wuppertal
    *Viele Städte gewähren eine Übergangsfrist von 2-3 Monaten, während denen Verstöße gegen die Plakettenpflicht nur ermahnt werden, danach kann Autofahren ohne Feinstaubplakette mit 40 Euro geahndet werden.

weitere Informationen über Feinstaubplaketten für PKWs im Internet:

Österreich:

  • Ab 2008 gilt die Winterreifenpflicht, d.h. wer in der Zeit vom 01.November bis 15.April bei winterlichen Fahrverhältnissen ohne Winterreifen oder ohne Schneeketten auf den Antriebsachsen unterwegs ist wird bei einfachen Verstöße mit 35 Euro bestraft, kommt es dagegen zu einem Unfall bei schneebedeckter und der Autofahrer ist mit Sommerreifen unterwegs kann er mit einer Strafe mit bis 5000 Euro bestraft werden.
  • Ab 2008 wird die Strafe für das Telefonieren ohne Freisprechanlage verdoppelt und kostet nun 50 Euro
  • Die Lichtpflicht für PKWs auch am Tag das Ablendlicht einschalten zu müssen, wird wieder aufgehoben. (www.oeamtc.at, -> Recht-> "Was ist neu 2008?: Härtere Strafen für Verkehrssünder, CO2-Steuer kommt", 29.12.2007)
EU-Länder:
  • Wird man in Italien von der Polizei beim Fahren eines Motorrades oder PKWs mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut ertappt, dann kann die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen, sofern der Fahrer auch Besitzer des Fahrzeuges ist. Nach dieser neuen Verordnung des italienischen Justizministerium, wurden alleine im Großraum Mailand bereits 1500 Fahrzeuge nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss beschlagnahmt. Nach der Enteignung wird das Fahrzeug versteigert. (ADACmotorwelt, Heft 8 / 2008, S.6 "Italien: Bei Alkohol Auto weg", 07.08.2008)
  • Das bereits für 2007 angekündigte EU-Gesetz zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgelder für Verkehrsverstöße tritt vermutlich erst 2009 in Kraft. Nach dieser EU-Verordnung sollen Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten und Verkehrssünden (ab einem Strafmaß von 70 Euro), im Heimatland des Beschuldigten vollstreckt werden können. Ein Verkehrsverstoß in Italien mit einem Bußgeld ab 70 Euro könnte dann von der zuständigen deutschen Behörde anerkannt und vollstreckt werden.

Gesetzesänderungen 2007

  • In Österreich wurde eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung mit einem neuen Verkehrsschild eingeführt. So gibt es nun Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatz "IG-L-Gebiet". Dieser Zusatz besagt, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-Luft) zur Verringerung der Feinstaubbelastung begründet wird. Ein Verstoß gegen dieses Gebot wird demnach nicht nach der Straßenverkehrsordnung geahndet, sondern nach dem IG-Luft und Verstöße gegen dieses Gesetz können mit bis zu 2180 Euro geahndet werden. (Westdeutsche Zeitung, S.23 "Auto: Neue Bußgelder in Österreich", 15.05.2007)
  • In Tschechien werdn 2007 die Regelungen für die Autobahn-Vignetten geändert, so wird die Zwei-Monats- und 15-Tagesvignetten durch Monats- und Wochenvignetten ersetzt, der Preis soll jedoch nicht gesenkt werden. (siehe auch Autobahngebühren in Europa)
  • Viele Länder erhöhen die Geldbußen für Verkehrsverstöße, so planen z.B. Deutschland, Italien u.a. EU-Länder die Geldstrafen für Ordnungswidrigkeiten, bis zum Frühjahr 2007 zu erhöhen. Einige EU-Länder haben die Kosten für ein "Knöllchen" schon erhöht, in Schweden beispielsweise wird seit Jahresbeginn unangeschnalltes Autofahren mit ca. 173 Euro bei Erwachsene bzw. 288 Euro bei einem Kind geahndet. (weitere Infos unter "Die Kosten für Verkehrsverstöße im europäischen Ausland")
  • In Stockholm wird die City-Maut eingeführt und in London wird die sogenannte "Congestion Charge" auf die westliche Stadtteile ausgeweitet.
  • In der Republik Montenegro gilt seit 2007 eine Lichtpflicht für Autos auch am Tage und das Mitführen einer Warnweste ist vorgeschrieben, die Warnwestenpflicht gilt nun auch in der Slowakei und dies auch für Motorradfahrer.

(www.oeamtc.at, -> Reise-> Länderinformationen -> Länder-News -> " Europa: Neues für Reisende 2007: Was gilt wo?.", 05.01.2007)

Gesetzesänderungen seit 2005

  • Neben Italien und Spanien gilt seit dem 01.01.2005 auch in Österreich eine Warnwestenpflicht für PKWs und LKWs, in Portugals soll diese Verordnung ab dem 25.06.2005 gelten. Diese Regelungen gelten auch für ausländische Kraftfahrer. In Italien und Spanien ist nur das Tragen einer Warnweste vorgeschrieben, wenn man den PKW wegen einer Panne oder eines Unfalles verlassen muss. In Österreich und Portugal gilt zudem eine Mitführpflicht einer Warnweste. Bei Verstöße drohen folgende Bußgelder. In Österreich ab 21 Euro, in Portugal ab 60 Euro bei Nichtmitführen und 120 Euro bei Nichttragen. Das Nichttragen einer Warnweste kostet in Italien 35 Euro und in Spanien bis 91 Euro. (www.adac.de, Mitgliedschaft & Leistungen -> motorwelt -> Meldungen: "Westenpflicht in 4 Ländern", 15.06.2005)

Gesetzesänderungen auf deutschen Straßen seit 2004
(Die hier aufgeführten Neuregelungen für den Straßenverkehr sind seit dem 01.April 2004 gültig)

  • Telefonieren ohne Freisprechanlage während der Autofahrt kostet dann EUR 40,- und weil für Knöllchen ab EUR 40,- Eintragungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig werden, wird das Telefonieren mit dem Handy beim Autofahren zusätzlich mit einem Punkt geahndet. Radfahrer zahlen übrigens EUR 25,-, wenn sie telefonierend beim Radfahren erwischt werden.
  • Ebenfalls ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von EUR 40,- drohen dem Autofahrer, der sein Auto so parkt, dass Rettungsfahrzeuge behindert werden könnten.
  • Das falsche Einfahren in einen Kreisverkehr, z.B. durch Blinkersetzen, kann mit EUR 20,- geahndet werden.
  • In Bussen mit Anschnallgurten, wird es eine Anschnallpflicht für Passagiere geben. Erwischt die Polizei nicht angeschnallte Fahrgäste, können diese mit EUR 30,- zu Kasse gebeten werden. (Quelle: www.ndr.de, "Gesetze: Wichtige Änderungen für Autofahrer ab 1. Januar 2004", 04.01.2004)
  • Verkehrsverstöße die als Ordnungswidrigkeiten bewertet werden, können nach der neuen Gesetzesgrundlage mit einem zusätzlichen Fahrverbot bis sechs Monaten (bisher maximal drei Monate) geahndet werden.
  • Eintragungen in der Flensburger Verkehrssünderdatei gelten zukünftig ab dem Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes und nicht mehr ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft, dadurch bleiben Eintragungen länger bestehen. (Quelle: www.rp-online.de, Ratgeber -> Auto & Verkehr "Wichtige Änderungen für Autofahrer im neuen Jahr", 04.01.2004)

    Gesetzesänderungen seit dem 01.01.2003
  • In Italien werden 2003 Verkehrsverstöße teuerer
    Alle zwei Jahren werden in Italien die Bußgelder erhöht, so auch in diesem Jahr um ca. fünf Prozent.
    So werden nun einfache Parkverstöße mit saftigen 33,60 €, das Überfahren einer roten Ampel wird mit 68,25 € und das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 10 - 40 km/h wird mit einem mindestens 134,55 € teueren Protokoll geahndet.(Quelle: ADACmotorwelt 02/2003; S. 8 "Italien: Verkehrssünden teureratorium für Verkehrssicherheit", 09.02.2003)
  • Seit September auch in Frankreich stationäre Geschwindigkeitskontrollen
    Galt bisher Frankreich als starenkastenfreie Zone, hat sich dies seit September 2003 geändert. Aufgrund der hohen Anzahl von Vekehrstoten (2002 über 8000 Verkehrstote) beschloss das französische Verkehrsministerium in Städten und auf Landstraßen, Starenkästen zur Geschwindigkeitskontrolle zu installieren. Das Netz der festinstallierten Geschwindigkeitsmeßgeräten soll in den kommenden Monaten kräftig ausgebaut werden. (Westdeutsche Zeitung , Aus aller Welt "Auf Frankreichs Straßen blitzt es ", S.7, 06.11.2003)

    Gesetzesänderungen seit dem 01.01.2002


    In Deutschland
  • Durch die Ökosteuer wurden Benzin und Diesel um 3,56 Cent / Liter teuerer
  • Bei der Umrechnung der Bußgelder von DM in EUR wurden die Beträge abgerundet, d.h. ein Verkehrsdelikt das 2001 mit 75 DM geahntet wurde, kostet nun 35 EUR, dies entspricht einer "Ersparnis" von 3,25 EUR
  • Radarwarngeräte aller Art sind nun entgültig verboten. Wird man mit solch einem Gerät erwischt, so ist die Polizei berechtigt dieses einzuziehen, ein Bußgeld von 75 EUR wird fällig und in der Flensburger Verkehrssünderkartei bekommt man 4 Punkte eingetragen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen darf nun die Standspur auf der Autobahn als Fahrspur benutzt werden, die Erlaubnis hierzu muss aber ausdrücklich mit den folgenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sein
  • Autofahrer über 65 Jahre und alle Besitzer des alten rosafarbenen Führerscheins, müssen eine ärztlichen Pflichtuntersuchung vorweisen, falls sie ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen fahren
  • Der Parkraum in den Innenstädten wurde neu geregelt, d.h. es darf von den Städten nur noch ein gewisser Anteil der Parkflächen als Anwohnerparkplatz ausgewiesen werden, für Besucher soll dadurch mehr Parkplätze geschaffen werden.
  • Der Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog wurden als einheitliches Regelwerk zusammengefasst

In Europa

  • Wer in Italien beim Telefonieren mit dem Handy im Straßenverkehr erwischt wird, kann mit einem Fahrverbot bestraft werden. Auf manchen Autobahnabschnitte wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 150 km/h erhöht.
  • In Frankreich wird ein Autofahrer, der in einen Unfall mit Totesfolge verwickelt ist, nicht nur auf Alkohol, sondern auch auf Rauschmittelmißbrauch getestet.
  • Die Niederlande planen für dieses Jahr die Benutzung des Handy beim Fahren zu verbieten.
  • In Griechenland wird 2002 der tollerierte Blut-Alkohol-Gehalt auf 0,25 ‰ gesenkt.
    (Quelle: Web-Site des Wirtschaftsmagazin Capital, Topthema: "Gute Fahrt in 2002", von Torsten Eßer, 14.01.2002)

Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung beim Autofahren: Bußgelder in Europa

Aktuelle Gesetzesänderungen:

Italien: Völlig überraschend hat das italienische Verkehrsministerium zwei neue Verkehrsregeln in Kraft gesetzt, die vorerst bis Ende August 2002 gälten.
So wurde ohne Vorwarnung die Promillegrenz von 0,8 auf 0,5 gesenkt, bei einem erhöhten Blut-Alkohol-Spiegel droht in Italien ein Bußgeld von 774 EUR bis 2582 EUR und ein Fahrverbot von 15 Tagen bis zu drei Monaten, das übrigens sofort verhängt werden kann.
Außderdem werden Autofahrer, die ohne Abblendlicht auf der Autobahn fahren und erwischt werden, mit 32 EUR bestraft, Motorradfahrer müssen auf allen Straßen mit Abblendlicht fahren. (Quelle: focus-online, traxx-reisen News:"Italien: Auf Autobahnen nur mit Licht" , 01.07.2002)

 

Reiseinformationen Reiseinformationen

sellpage.de
© sellpage.de, 1998 - 2024
letzte Aktualisierung: 28.03.2012
[E-Mail] [Impressum]

sellpage.de