08.07.08
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Bei schlechten Hotelbewertungen
drohen Abmahnungen durch einen Anwalt
Besonders nach der Hauptreisezeit fühlen sich sehr
viele Urlauber dazu hingerissen, ihren erlebten Ärger
über das gebuchte Hotel, in einem der zahlreichen
Hotelbewertungsportalen im Internet zu veröffentlichen.
Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass immer
mehr Hotels und Hotelketten die Hotelbewertungen über
ihr Hotel genau beobachten und einige Hoteliers beauftragen,
im Falle einer besonders schlechten Hotelkritik, einen
deutschen Anwalt dazu, den Forenschreiber mit einer kostenpflichtigen
Abmahnung und einer Unterlassungserklärung mit Schadensersatzansprüchen
zu konfrontieren.
Damit eine schlechte Hotelkritik nicht zu einem teueren
juristischen Nachspiel führt, sollten einige Punkte
beachtet werden:
- Bei einer Hotelkritik sollten Sie sich über den
Unterschied zwischen einem Werturteil und einer Tatsachenbehauptung
bewusst sein.
Ein Werturteil ist eine subjektive Meinung, z.B. "das
Essen hat mir nicht geschmeckt" oder "die
Zimmer haben mir nicht gefallen", solche Werturteile
fallen unter die freie Meinungsäußerung und
sind juristisch unbedenklich.
Eine Tatsachenbehauptung ist z.B. "das Essen war
verbrannt" oder "die Zimmer waren in einem
desolaten Zustand", solche Tatsachenbehauptungen
müssen gegebenfalls bewiesen werden können.
- Bei getätigten Tatsachenbehauptungen müssen
Sie diese belegen / beweisen können, also z.B.
durch aussagekräftige Fotos über das verbrannte
Essen bzw. über den Zustand der Zimmereinrichtung
und / oder belegbare, glaubwürdige Zeugenaussagen,
die meine Tatsachenbehauptung bestätigen.
- Ein Werturteil sollte frei von Beleidigungen und persönlichen
Herabsetzungen sein, also z.B. Äußerungen
wie "der Hotelbetreiber ist ein Betrüger /
Abzocker" oder "das Hotelpersonal war dumm
und faul" etc., geht juristisch gesehen in Richtung
Schmähkritik und diese kann ebenfalls abmahnwürdig
sein.
(www.wdr.de
-> Fernsehen -> Information -> markt -> Sendung
vom 07. Juli 2008: "Internetforen: Folgenreiche
Bewertungen", 07.07.2008)
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