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08.07.08



Bei schlechten Hotelbewertungen drohen Abmahnungen durch einen Anwalt
Besonders nach der Hauptreisezeit fühlen sich sehr viele Urlauber dazu hingerissen, ihren erlebten Ärger über das gebuchte Hotel, in einem der zahlreichen Hotelbewertungsportalen im Internet zu veröffentlichen. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass immer mehr Hotels und Hotelketten die Hotelbewertungen über ihr Hotel genau beobachten und einige Hoteliers beauftragen, im Falle einer besonders schlechten Hotelkritik, einen deutschen Anwalt dazu, den Forenschreiber mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und einer Unterlassungserklärung mit Schadensersatzansprüchen zu konfrontieren.
Damit eine schlechte Hotelkritik nicht zu einem teueren juristischen Nachspiel führt, sollten einige Punkte beachtet werden:

  1. Bei einer Hotelkritik sollten Sie sich über den Unterschied zwischen einem Werturteil und einer Tatsachenbehauptung bewusst sein.
    Ein Werturteil ist eine subjektive Meinung, z.B. "das Essen hat mir nicht geschmeckt" oder "die Zimmer haben mir nicht gefallen", solche Werturteile fallen unter die freie Meinungsäußerung und sind juristisch unbedenklich.
    Eine Tatsachenbehauptung ist z.B. "das Essen war verbrannt" oder "die Zimmer waren in einem desolaten Zustand", solche Tatsachenbehauptungen müssen gegebenfalls bewiesen werden können.
  2. Bei getätigten Tatsachenbehauptungen müssen Sie diese belegen / beweisen können, also z.B. durch aussagekräftige Fotos über das verbrannte Essen bzw. über den Zustand der Zimmereinrichtung und / oder belegbare, glaubwürdige Zeugenaussagen, die meine Tatsachenbehauptung bestätigen.
  3. Ein Werturteil sollte frei von Beleidigungen und persönlichen Herabsetzungen sein, also z.B. Äußerungen wie "der Hotelbetreiber ist ein Betrüger / Abzocker" oder "das Hotelpersonal war dumm und faul" etc., geht juristisch gesehen in Richtung Schmähkritik und diese kann ebenfalls abmahnwürdig sein.

(www.wdr.de -> Fernsehen -> Information -> markt -> Sendung vom 07. Juli 2008: "Internetforen: Folgenreiche Bewertungen", 07.07.2008)

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