|
Reisenews aus dem Jahre 2005
12.10.05 |
Kerosinzuschläge nun auch bei den Reiseveranstaltern Nach den
Linien- und Charterfluggesellschaften erheben nun auch die Reiseveranstalter TUI
und Thomas Cook Kerosinzuschläge auf Flugreisen. Folgende Flugbenzinzuschläge
werden von den Reiseveranstaltern erhoben: - TUI: 10 EUR pro Person und
Buchung auf Kurz- und Mittelstrecken (z.B. Flugziele im Mittelmeerraum). 26 EUR
pro Person und Buchung auf den Langstrecken (Karibik, Asien etc.)
- Thomas
Cook: 11 EUR pro Person und Buchung auf den Kurz- und Mittelstrecken und 23 EUR
pro Person und Buchung auf den Langstrecken
- FTI: 8 - 15 EUR pro Person
und Buchung auf Kurz- und Mittelstrecken und 20 - 22 EUR pro Person und Buchung
auf den Langstrecken
Andere Pauschalreiseveranstalter wie z.B. die
Reisemarken des Rewe-Konzerns (ITS, Jahn und Tjaereborg) wollen in der kommenden
Woche ebenfalls einen Kerosinzuschlag für Flugreisen erheben.(www.spiegle.de
-> Reise -> Aktuell "Tui und Thomas Cook: Pauschalreisende müssen
Kerosin-Zuschlag zahlen", 11.10.2005). | 16.09.05 |
Erhöhung der Kerosinzuschläge bei Lufthansa und Condor Der
im August 2004 eingeführte Kerosinzuschlag, wird von der Lufthansa ab dem
26.09.2005 zum vierten Mal erhöht. Auf Langstreckenflüge steigt dieser
Zuschlag um 15 Euro auf 50 Euro pro Flugstrecke an. Der Zuschlag auf den Deutschland-
und Europa-Strecken wird von Lufthansa um drei auf 12 Euro pro Flugstrecke angehoben.
(www.morgenpost.de,
Wirtschaft: "Lufthansa erhöht Kerosinzuschläge zum Ende des
Monats", 16.09.2005). Aufgrund der gestiegenen Kosten für Flugbenzin
erhöhen nicht nur die Linienfluggesellschaften die Kerosinzuschläge
in regelmäßigen Abständen, sondern auch bei den Charter- und Billigfluggesellschaften
werden z.Z. diese Zuschläge eingeführt bzw. erhöht. So wurde in
dieser Woche der Kerosinzuschlag auch bei Condor erhöht, auf den Kurzstrecken
um 3 auf 12 Euro und auf den Langstrecken um 5 auf nun 35 Euro pro Flugstrecke.
(Westdeutsche Zeitung, Wirtschaft und Verbraucher: "Condor erhöht
Kerosinzuschläge", S.9, 14.09.2005) | 29.08.05 |
Fünf Fluggesellschaften haben in Frankreich Start- und Landeverbot
Die französische Luftfahrtbehörde hat heute eine Schwarze Liste
mit Fluggesellschaften veröffentlicht, die wegen Sicherheitsmängel keine
Flugerlaubnis für Frankreich haben. Dazu zählen folgende fünf internationale
Airlines: · Air Koryo aus Nordkorea · Air Saint-Thomas
aus den USA · International Air Service aus Liberia ·
Lineas AER aus Mosambique · Phuket Airlines aus Thailand ·
Transairways (www.tagesschau.de
-> Wirtschaft "Frankreich stellt Liste online: Fünf Fluggesellschaften
auf "Schwarzer Liste"", 29.07.2005). - Weitere Infos (in
französisch) zu dieser "Schwarzen Liste" von der französischen
Luftfahrtbehörde unter www.dgac.fr
- Schwarze Liste ( 2004) der britischen Luftfahrtbehörde von Airlines,
die wegen Sicherheitsmängel keine Landerechte auf britischen Flughäfen
besitzen bitte hier klicken. |
18.08.05 |
Die 11 häufigsten Ärgernisse der Deutschen im Urlaub Nach
einer Umfrage der Innofact AG ärgern sich Frauen im Urlaub mehr als Männer.
Als 11 häufigsten Gründe für Ärger im Urlaub wurden dabei
genannt: 1. Unfreundliches Hotelpersonal · 2. Baustelle rund um
das Hotel · 3. Schlechtes Essen · 4. Hotel entspricht
nicht der Katalog-Beschreibung · 5. Schlechtes Wetter ·
6. lästige Mücken · 7. Laute Nachbarn ·
8. Laute Musik rund um das Hotel · 9. Sonnenbrand ·
10. Flugverspätung · 11. Ärger mit dem Reisepartner (www.innofact.com,
"Unfreundliches Hotelpersonal ärgert die Deutschen im Urlaub am meisten",
17.08.2005). | 20.07.05 |
Überwiegend gute Badegewässerqualität in der EU Nach
einem ADAC-Test von 780 Badestrände in der Europäischen Union wurden
lediglich 26 Badestrände in Spanien, Italien und Kroatien gefunden, an denen
beim Schwimmen eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann. An folgenden
Stränden gibt es zur Zeit Badeverbote bzw. drohen Gesundheitsgefahren: ·
im Raum Pescara in Italienn · Belastung mit Darmbackterien in
Chiavari (Ligurien / Italien) · nesselnde Quallen in Livorno (Toskana
/ Italien) · im Mündungsbereich der Flüsse Osento und
Sinello bei Casalbordino (Abruzzen / Italien) · einzelne Abschnitte
der Badesträndes "La Tèrmica" und "Illa Roja"
(Katalonien / Spanien) sind wegen Bauarbeiten voraussichtlich bis Ende Juli gesperrt
· 9 gesperrte Strände rund um Rijeka (Kroatien). Grundsätzlich
sollte nicht in der Nähe von Flussmündungen und dies insbesondere nach
Regenfälle gebadet werden. (www.bild.t-online.de
-> Reise "Der ADAC warnt: An diesen Stränden sollten Sie nicht
baden!", 15.07.2005). Nach aktuellen Meldungen (www.spiegel.de
-> Reise "Genua: Badeverbot wegen giftiger Tropenalge verhängt",
19.07.2005) breitet sich ein Algenteppich mit der giftigen Algenart Ostreopsis
ovata in der Gegend um Genua (Ligurien / Italien) aus. Auch von der Ostseeküste
nördlich von Stockholm bis nach Blekinge in Südschweden werden Badebeeinträchtigungen
durch Blaualgen gemeldet. weitere Infos zur Badegewässerqualität
bitte hier klicken. |
02.07.05 |
Lufthansa erhöht Kerosinzuschlag Wegen des hohen Ölpreises
erhöht Lufthansa erneut den Kerosinzuschlag. Ab dem 08.07.2005 müssen
auf den Langstrecken anstatt 27 Euro dann 37 Euro pro Flugstrecke, als Treibstoffzuschlag
bezahlt werden. Auf den Kurz- und Mittelstrecken in Europa steigt diese Extra-Gebühr
von 7 auf 9 Euro für die einfache Strecke. (www.onvista.de,
News: "Lufthansa erhöht Kerosinzuschlag - Ab 8. Juli 9 statt 7 Euro
pro Europa-Ticket", 01.07.2005)'. In der vergangenen Woche hat schon
British Airways die Kerosinzuschläge für die einfache Strecke erhöht,
bei Langstrecken von 23,7 Euro auf 35,5 Euro und auf den Europa-Strecken von 8,9
Euro auf 11,8 Euro. | 08.06.05 |
Nie eine Reise ohne Sicherungsschein des Veranstalters buchen Muss
ein Reiseveranstalter Insolvenz anmelden und es wurde keine Insolvenzabsicherung
abgeschlossen, hat der Kunde eines solchen Veranstalters schlechte Chancen, nicht
erbrachte Leistungen des zahlungsunfähigen Reiseveranstalters, erstattet
zu bekommen. Im schlimmsten Fall tritt der Reisende ohne Anspruch auf die von
ihm bezahlten Leistungen (Unterkunft, Mietwagen, Flug etc.) seine Reise an und
bekommt am Urlaubsort mitgeteilt, dass das von ihm gebuchte Hotel und der Rückflug
vom Pleite gegangenen Reiseveranstalter nicht bezahlt sind. Genauso erging es
im Mai 2005 1280 Urlauber, die bei Interflug eine Türkeireise gebucht hatten
und wegen Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters vor Ort z.T. ohne Unterkunft
und alle ohne gültiges Rückflugticket am Flughaften von Antalya festsaßen.
Vor solchen ungewollten Überraschungen und finanziellen Verlusten können
sich Urlauber schützen, wenn sie in einem kompetenten Reisebüro buchen
(z.B. Büro Bon Voyage),
das die unseriösen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften kennt und vor
allem, wenn darauf geachtet wird, dass ein gültiger Sicherungsschein
des Reiseveranstalters ausgestellt wird. (weitere Infos siehe unter "Wissenswerte
zu einem Sicherungsschein.." | 28.05.05 |
Autofähren mit schweren Mängel Nach einem Test des ADAC
von 30 Fährschiffen in der Ostsee, im Mittelmeer und Kanaren haben nur 57
Prozent der getesteten Fähren die Bewertungskriterien erfüllt. Besonders
bei Autofähren im Mittelmeer und zu den kanarischen Inseln wurden zum Teil
schwere Mängel festgestellt. So wurde die zwischen dem griechischen Festland
und Mykonos verkehrende Fähre "Penelope A" von der Reederei Agoudimos
Line mit sehr mangelhaft getestet. Der Sicherheitszustand von zwei Autofähren
wurden als mangelhaft eingestuft, zum einem die Vulcán de Tenaqua der Reederei
"Naviera Armas" (verkehrt zwischen Teneriffa und El Hierro) und zum
anderen die "Snav Sicilia" der Reederei Alisnav (verkehrt zwischen Neapel
und Palermo / Sizilien). Testsieger wurde die Autofähre "Color Fantasy"
der Reederei Color Line (verkehrt zwischen Kiel und Oslo), gefolgt von dem Fährschiff
"Skane" der Reederei Scandlines (verkehrt zwischen Rostock und Trelleborg),
beide Fähren haben die Testkriterien nahezu 100 Prozent erfüllt und
gelten somit als sehr sicher. (adac.de,
Tests -> Reise-Tests -> Fähren -> 2005: "ADAC-Test 2005:
30 europäische Autofähren", 27.05.2005)' |
15.05.05 |
Bildergalerie von Mahlzeiten der Fluggesellschaften Unter www.airlinemeals.net
sind z.Z. 12.176 Fotos von 449 Fluggesellschaften veröffentlicht. Diese Bildersammlung
dokumentiert eindrucksvoll den optischen Zustand der Mahlzeiten im Flugzeug. Link
zur Bildersammlung
"Essen im Flugzeug" | 06.04.05 |
Lufthansa bietet billige One-Way-Flüge an Wochenenden an Auf
innerdeutschen Flügen bietet die Lufthansa an den Wochenenden verbilligte
Flugtickets, ab 58 EUR inkl. Steuern und Gebühren zuzüglich 10 Euro
Ticket-Gebührfür, für One-Way-Flüge (einfache Strecke) an.
Bisher verkaufte Lufthansa One-Way-Flüge nur in der teuersten Kategorie.
Dieses Angebot ist allerdings, ähnlich wie bei den Billigfluggesellschaften,
auf eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen, je nach Flugstrecke und Tageszeit,
begrenzt. Angaben über das genaue Kontigent dieser verbilligten Flugtickets
macht die Lufthansa nicht. (sueddeutssche.de,
Finanzen:"Lufthansa verbilligt One-Way-Flüge an Wochenenden",
05.04.2005)' | 15.03.05 |
Reiserecht: Ein Fall, zwei Urteile vom gleichen Gericht Zwei Klagen
wegen Schadenseratzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter führten
vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu zwei völlig unterschiedlichen
Urteilen. Reiserecht -> Haftung bei Zubuchung
von Zusatzleistungen vor Ort | 18.02.05 |
Neue Beschwerdestelle für Flugpassagiere beim Luftfahrtbundesamt
Seit dem 17.02.2005 gilt die neue EU-Verordnung (VO
(EG) Nr.261/2004), durch die ein Fluggast mehr Entschädigungsrechte,
bei Überbuchung, Streichung oder großer Verspätung von Flügen,
gegenüber der Fluggesellschaft hat (weitere Infos hierzu siehe unter "Ab
2005 haben Flugpassagiere mehr Rechte"). Gleichzeitig wurde das Luftfahrt-Bundesamt
(LBA) vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen als zuständige
Behörde für die Durchsetzung dieser neuen Verordnung in Deutschland
bestimmt. Betroffene Flugpassagiere können sich unter www.lba.de
direkt an diese Behörde wenden. | 12.01.05 |
Durch ein BGH-Urteil gibt es mehr Rechte bei Überbuchung eines Hotels
Durch ein im Januar 2005 erlassenes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH AZ:
XZR 118/03) haben Pauschalreisende, im Falle einer Hotelüberbuchung, grundsätzlich
Anspruch auf Schadensersatz. (Westdeutsche Zeitung, Tagesthemen: "Überbuchtes
Hotel: Recht auf Ersatz"; S.5, 11.01.2005) weitere Infos siehe Reiserecht
unter Schadensersatz wegen
Überbuchung des Hotels |
|
|