Anfang Februar dieses Jahres stimmten
die Mitglieder des EU-Parlamentes in Straßburg noch mit großer Mehrheit
für eine Verbesserung der Fluggastrechte bei Flugverspätungen und Flugannullierungen.
Selbstverständlich sind die Fluggesellschaften über diesen Beschluß
weniger erfreut und einige Vertreter der kommerziellen Luftfahrtbranche wetterten
gegen diese verbraucherfreundliche Gesetzesvorlage mit den üblichen Floskeln,
dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fluggesellschaften
verschlechtert würde und die geplanten Ausgleichszahlungen für die Airlines
viel zu teuer wären.
Vermutlich aufgrund erfolgreicher Lobbyarbeit hat
nun der EU-Ministerrat in Brüssel einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die
Fluggastrechte bei Flugverspätungen und Fluggannullierungen, nicht wie mehrheitlich
von den EU-Parlamentarieren beschlossen, verbessert sondern massiv eingeschränkt
werden sollten.
Nach dem Gesetzesentwurf des EU-Ministerrat sollen Flugpassagiere,
bei Flügen bis 3500 Kilometer erst ab fünf Stunden Verspätung (bisher
ab 3 Stunden) und bei Flügen bis 6000 Kilometer sogar erst ab neun Stunden
(bisher ab 4 Stunden), gesetzliche Ansprüche auf Ausgleichszahlungen haben.
(weitere Infos hierzu unter "
Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges")
(Quelle:
spielgel.de ->
Reise: "
Bei Verspätungen: EU-Ministerrat will Rechte von Flugreisenden
verschlechtern", 06.03.2014)