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Artikel vom 10.03.2014

Nach einem Gesetzesentwurf des EU-Ministerrates sollen zukünftig Flugpassagiere
bei Flugverspätungen weniger Rechte haben

Anfang Februar dieses Jahres stimmten die Mitglieder des EU-Parlamentes in Straßburg noch mit großer Mehrheit für eine Verbesserung der Fluggastrechte bei Flugverspätungen und Flugannullierungen. Selbstverständlich sind die Fluggesellschaften über diesen Beschluß weniger erfreut und einige Vertreter der kommerziellen Luftfahrtbranche wetterten gegen diese verbraucherfreundliche Gesetzesvorlage mit den üblichen Floskeln, dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fluggesellschaften verschlechtert würde und die geplanten Ausgleichszahlungen für die Airlines viel zu teuer wären.
Vermutlich aufgrund erfolgreicher Lobbyarbeit hat nun der EU-Ministerrat in Brüssel einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die Fluggastrechte bei Flugverspätungen und Fluggannullierungen, nicht wie mehrheitlich von den EU-Parlamentarieren beschlossen, verbessert sondern massiv eingeschränkt werden sollten.
Nach dem Gesetzesentwurf des EU-Ministerrat sollen Flugpassagiere, bei Flügen bis 3500 Kilometer erst ab fünf Stunden Verspätung (bisher ab 3 Stunden) und bei Flügen bis 6000 Kilometer sogar erst ab neun Stunden (bisher ab 4 Stunden), gesetzliche Ansprüche auf Ausgleichszahlungen haben. (weitere Infos hierzu unter "Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges")
(Quelle: spielgel.de -> Reise: "Bei Verspätungen: EU-Ministerrat will Rechte von Flugreisenden verschlechtern", 06.03.2014)
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