Die Rechte der Reisenden
bei Zug- oder Flugverspätung wegen starkem Schneefall
In den letzten Wochen sind in Europa wegen starken Schneefällen oder Eisregen
mehrere tausende Züge und Flüge verspätet am Zielort angekommen
oder fielen sogar ganz aus. Die Rechte für die, von den Verspätungen
bzw. Ausfällen im Schienen- und Flugverkehr, betroffenen Zug- / Flugreisenden
sind nun grundsätzlich davon abhängig, ob die Zug- bzw. Flugverspätung
auf höhere Gewalt oder auf ein Verschulden der Fluggesellschaft, des Flughafens
bzw. Bahngesellschaft zurückzuführen ist. Kann z.B. eine Flugverspätung
bzw. Flugannullierung eindeutig von der Fluggesellschaft mit höherer Gewalt
als Ursache begründet werden, stehen dem Fluggast zwar die weiter unten aufgeführten
Rechtsansprüche zu, weitergehende Schadensersatzansprüche nach einer
EU-Verordnung aus dem Jahre 2005 (weitere Infos hierzu unter "Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges")
stehen dem Fluggast i.d.R. nicht zu. In diesem Punkt sind sich allerdings
viele Reiserechtsexperten uneinig bzw. einige Reiserechtler sind der Meinung,
dass die Fluggesellschaften eine Flugverspätung oder Annullierung nur deswegen
mit höherer Gewalt begründen, um keine Schadensersatzansprüche
zahlen zu müssen. Nach Ansicht dieser Reiserechtsexperten ist beispielsweise
eine große Flugverspätung im Winter, weil nicht genügend Mitteln
(Enteisungsmittel, Enteisungsanlagen, Personal etc.) zur Verfügung stehen,
um ein Flugzeug zu enteisen, nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen.
Denn aus ihrer Sicht ist ein vereistes Flugzeug im Dezember kein kein unvorhersehbares
Ereignis, das Gleiche gilt eigentlich auch für Flugstörungen aufgrund
verschneiter Flugpisten. Reiserechtler auf Seiten der Fluggesellschaften bzw.
Flughafenbetreiber sehen dies natürlich ganz anders und zwischen diesen zwei
Meinungen steht nun leider der betroffene Fluggast, der seine Rechte wahrnehmen
will.
Die Rechte von Zugreisenden bei Zugausfällen oder
großen Zugverspätungen. 1.) ab 60 Minuten Verspätung im Bahnfernverkehr
stehen in Deutschland den Bahnreisende eine Entschädigung von 25 Prozent
des Reisepreises der einfachen Fahrt zu. 2.) ab 120 Minuten Verspätung
erhöht sich dieser Entschädigungsanspruch auf 50 Prozent des Reisepreises.
3.) Wird der Anschlußzug aufgrund einer Verspätung des Zubringerzuges
verpasst und der Bahnreisende erreicht den Zielbahnhof deswegen mit mindestens
60 Minuten Verspätung, hat der Bahnreisende das Recht, sich den gesamten
Fahrpreis für die einfache Fahrt erstatten zu lassen. Im Falle der massenhaften
Zugverspätungen wegen den extremen Wetterverhältinissen der vergangenen
Jahren wird sich allerdings darauf berufen, dass diese Verspätungen wegen
höherer Gewalt zu begründen seien und somit den Bahnkunden keine Entschädigungszahlungen
zustehen. Die Verbraucherzentrale Barten-Württemberg merkt zu diesem
Punkt allerdings an. "Ob und inwieweit sich die Bahn wegen Berufung auf
außerhalb des Eisenbahnverkehrs liegender Umstände entlasten kann,
muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlich zum Zeitpunkt
der Verspätung vorherrschenden Umstände und des Zeitfaktors geprüft
werden. Allein die Berufung auf "plötzlich" extremen Schneefall
und Kälte dürfte nicht ausreichen." (Quelle: www.vz-bawue.de
-> "Schnee und Eis auf Schienen und Flughäfen: Die Rechte der
Kunden bei Verspätungen und Ausfällen", 20.12.2010)
Die Rechte von Flugpassagieren bei
Flugausfällen oder großen Flugverspätungen aufgrund höherer
Gewalt. 1. Allgemeine Fluggastrechte: Die Fluggesellschaften sind
im Falle eines Flugausfalles auf jeden Fall dazu verpflichtet den bezahlten Flugpreis
inklusive Steuern und Gebühren zu erstatten oder, falls der Kunde einverstanden
ist, den Flugast kostenfrei auf einen anderen Flug umzubuchen. Das gleiche gilt
für Kurz- und Mittelstreckenflüge, die mit mehr als fünfstündiger
Verspätung starten. Nimmt der Fluggast das Angebot der Fluggesellschaft
an, ihn auf den nächst möglichen freien Flug kostenlos umzubuchen, dann
ist die Fluggesellschaft verpflichtet dem Flugpassagier die zusätzlichen
Kosten wie beispielsweise für Hotelübernachtung(en), Transfers und die
Kosten für zwei Telefonate (bzw. Telefaxe oder E-Mails) zu erstatten.
Die Wahl des Hotels und des Transportmittels sollte allerdings vorher mit der
Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter abgesprochen werden, d.h. der Fluggast
hat nicht das Recht, sich für die zusätzliche Übernachtung das
teuerste Luxushotel vor Ort und einen teueren Privattransfer am Flughafen zu organisieren,
und diese Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. In der Regel wird
die Fluggesellschaft nur die Kosten für ein Mittelklassenhotel und den Preis
für den Transfer mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erstatten.
Die Fluggesellschaften sind außerdem dazu verpflichtet ihre Kunden im Falle
einer längeren Wartezeit, mit Essen und Getränken zu versorgen. 2. Die Rechtslage wenn der Hinflug wegen höherer Gewalt annuliert wurde:
Die Fluggesellschaft hat in solchen Fällen das Recht den Beförderungsvertrag
zu kündigen, d.h. sie ist zwar verpflichtet dem Fluggast den Preis für
das Flugticket inkl. Steuern und Gebühren zu erstatten, die Transferkosten
zum Flughafen und Stornokosten für das gebuchte Hotel, Mietwagen etc. müssen
von der Fluggesellschaft allerdings nicht erstattet werden. Bietet die Fluggesellschaft
dem Fluggast eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug an, wurde
also der Beförderungsvertrag seitens der Fluggesellschaft nicht gekündigt,
muss sie die zusätzlichen Kosten, die für den Fluggast wegen des verspäteten
Fluges entstehen, erstatten (also beispielsweise zusätzliche Transferkosten,
Telefonkosten, eventuelle Hotelkosten). In solchen Fällen ist allerdings
die Fluggesellschaft ebenfalls nicht verpflichtet, für die Stornokosten für
das gebuchte Hotel, Mietwagen etc. am Zielort aufzukommen. 3. Die Rechtslage
wenn der Rückflug wegen höherer Gewalt annuliert wurde: Kann
eine Fluggesellschaft aus witterungsbedingten Umständen (also wegen höherer
Gewalt) nicht am geplanten Zielort landen, ist die Airline dazu verpflichtet,
dass ihre Fluggäste schnellst möglich das gebuchte Flugziel erreichen,
d.h. entweder durch eine alternative Flugverbindung oder mit alternativen Verkehrsmittel
(Zugfahrt, Fähre, Bus etc.), dem Fluggast dürfen dabei keine zusätzliche
Kosten entstehen (Erstattung von zusätzlichen Hotelkosten etc. stehen dem
Fluggast ebenfalls zu, s.w.o). Flugpassagiere dürfen sich allerdings nicht
eigenmächtig ein Taxi mieten, wenn der Flug beispielsweise anstatt in Köln
in Frankfurt gelandet ist. Die Fluggesellschaft ist in solch einem Fall nur verpflichtet,
dem Fluggast die zusätzlichen Kosten für eine Zugfahrt von Köln
nach Frankfurt zu erstatten. Anzeige: 4. Die Rechtslage wenn der Flug
bei einer Fluggesellschaft aus einem Nicht-EU-Land gebucht wurde: a.)
Die weiter oben genannten Fluggastrechte gelten nur dann, falls der Flug bei einer
Fluggesellschaft gebucht wurde, die ihren Sitz außerhalb der EU hat, wenn
der Flug in einem EU-Land startet. Die Fluggastrechte gelten also beispielsweise
dann, wenn der Flug von Frankfurt nach Istanbul mit Turkish Airways annuliert
wurde bzw. stark verspätet startete. b.) Die in den EU-Bestimmungen festgelegten
Fluggastrechte gelten nicht für Abflüge außerhalb der EU mit einer
Fluggesellschaft, die ihren Sitz nicht in einem EU-Land hat. Die Fluggastrechte
gelten also beispielsweise nicht, wenn der Flug von Istanbul nach Frankfurt mit
Turkish Airways annuliert wurde bzw. stark verspätet startete.
5. Welche Rechte haben Pauschaltouristen? Fällt der Flug einer gebuchten
Flugpauschalreise wegen höherer Gewalt aus, sind Pauschaltouristen von der
Kulanz ihres Reiseveranstalters abhängig, d.h. rechtlich gesehen ist der
Reiseveranstalter nicht verpflichtet in solch einem Fall Schadensersatzansprüche
wegen entgangenen Urlaubsfreude oder zusätzliche Übernachtungskosten,
Reisekosten etc. zu erstatten. a.) Der Hinflug fällt aus: Der Reiseveranstalter
hat das Recht, wenn eine gebuchte Pauschalreise wegen höher Gewalt ausfällt,
den Reisevertrag einseitig zu kündigen und dem Kunden den Reisepreis zu erstatten.
Die Kosten für Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind
(z.B. für die Kosten zur Visabeschaffung) und für die der Reiseveranstalter
in Vorleistung getreten ist, kann der Reiseveranstalter von seinem Kunden zurück
verlangen. Verschiebt sich der Reisebeginn einer gebuchten zweiwöchigen
Flugpauschalreise wegen höherer Gewalt deutlich um ein bis drei Tage, hat
der Pauschaltourist nicht automatisch das Recht die Reise kostenlos zu stornieren.
Der Reiseveranstalter ist allerdings verpflichtet, den Reisepreis anteilig um
den / die entgangene(n) Urlaubstag(e) zu mindern. Bei einer gebuchten kurzen
Flugpauschalreise, beispielsweise eine dreitägige Städtereise, ist dagegen
ein deutlich verspäteter Abflug von mehr als einem Tag ein erheblicher Reisemangel,
der Pauschaltourist hat in solchen Fällen also das Recht, die Pauschalreise
kostenlos zu stornieren. Des weiteren müssen Flugpauschalreisende eine
geänderte Flugroute und die damit verbunden zusätzlichen Strapazen (mehrstündige
Busfahrt, Zugfahrt in einem hoffnungslos überfüllten Zug etc.) akzeptieren.
Die Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter hat also das Recht, wenn der Flug
wegen höherer Gewalt am planmäßigen Flughafen ausfällt, die
Flugreise von einem anderen Flughafen zu starten. Die Transportkosten zu dem alternativen
Startflughafen sind natürlich von dem Reiseveranstalter bzw. von der Fluggesellschaft
zu tragen. b.) Der Rückflug fällt aus: Wird der Rückflug
wegen höherer Gewalt annulliert, ist der Reiseveranstalter weiterhin dazu
verpflichtet, einen alternativen Rücktransport des Reisenden zu organisiern.
Wird die vom Reiseveranstalter organisierte andere Rückbeförderung teurer
als der ursprüngliche Flug, müssen sich Reiseveranstalter und Kunde
die Mehrkosten teilen. Häufig ist allerdings die Fluggesellschaft verpflichtet,
den Rückflug kostenneutral umzubuchen (s.w.o.), so dass für den Rücktransport
keine Mehrkosten entstehen. Weitere Mehrkosten etwa Übernachtungskosten
trägt der Kunde im Verhältnis zum Reiseveranstalter selbst. Auch
hier kann es jedoch Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geben.
Wird bei einem annulierten Rückflug wegen höherer Gewalt der Reisevertrag
seitens des Reiseveranstalters nicht gekündigt, bleibt er in der Pflicht
zur vollständigen Erfüllung des Vertrages. Er muss den Reisenden sobald
als möglich zurückbefördern. Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa
für weitere Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport als
den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen Rücktransport,
der unverhältnismäßig teurer ist als der annullierte Flug, kann
der Reisende jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der Rücktransport erheblich,
liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden berechtigen kann, eine anteilige
Rückerstattung des Reisepreises zu verlangen. (Quelle: Newsletter
vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der
Justiz: Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche, 21.04.2010) 8. Welche Pflichten haben Flugreisende? Pauschaltouristen oder Fluggäste
einer Fluggesellschaft müssen sich über die aktuelle Wettersituation
bei ihrem Reiseveranstalter oder Airlines informieren und deren Anweisungen folgen.
03.12.2010
Mallorca war im Juli und August der unpünktlichste Flughafen
in Europa Der internationale Flughafen Son Sant Joan (Lettercode = PMI)
in Palma de Mallorca war in der diesjährigen Hauptreisezeit von Juli bis
August der unpünktlichste Flughafen in Europa. So waren statistisch gesehen
70 Prozent der Flüge im Juli 2010 ab Palma de Mallorca verspätet, im
August verspäteten sich immerhin noch 63 Prozent der Abflüge ab PMI.
Damit waren durchschnittlich alle Flüge ab Palma de Mallorca mit mehr als
40 Minuten verspätet. Der Flughafen in Palma de Mallorca hat damit in
den Sommermonaten den bis dahin als unpünktlichsten geltende Airport, den
Flughafen in London-Gatwick abgelöst. Auf den weiteren Rängen dieser
Negativ-Rankliste folgen die Flughäfen in Madrid (Barajas), Rom (Fiumicino),
Paris (Charels de Gaulle), Mailand (Malpensa) und Athen (Eleftherios Venizelos).
Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> News: "Flughafen Palma de Mallorca - Der unpünktlichste
Airport Europas", 01.12.2010
weitere nützliche Reiseinformationen zur optimalen Urlaubsplanung:
Welche Rechte haben Flugpassagiere wenn
wegen starken Schneefall Flüge ausfallen mehr...
Ausgesuchte
Gerichtsurteile zum Thema Reiserechtmehr...
02.12.2010
Bus- und Bahnfahrten sind in Deutschland überdurchschnittlich teuer Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sind in vielen deutschen
Städten und Verkehrsverbünden im internationalen Vergleich überdurchschnittlich
teuer, zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Reiseportals ab-in-den-urlaub.de.
Demnach sind zwar die Einzeltickets im öffentlichen Nahverkehr von Zürich
und Amsterdam am teuersten, dannach folgen aber bereits München und Berlin.
Vergleichbare Einzeltickets für Bus, Bahn, U- oder S-Bahn sind dagegen z.B.
in London, New York, Paris, Tokio oder Wien günstiger. Noch schlechter
fällt der Preisvergleich eines Tagesticket für die Nutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel aus, da sind selbst deutsche Provinzstädte wie Aachen, Bergisch-Gladbach
(8 Euro pro Person), Kassel, Kiel und Lübeck teuerer als viele weltweiten
Metropolen wie beispielsweise New York (8,28 Euro für ein Tagesticket). Auch
bei dem Preisvergleich der Monatstickets liegen die deutsche Städte im internationalen
Vergleich weit vorne. Besonders teuer sind nach dieser Preisanalyse die Monatstickets
in Frankfurt, Berlin, Mainz, Wiesbaden und Kassel. Im Vergleich zu dem durchschnittlich
verfügbaren Bruttoeinkommen ist in Berlin das Monatsticket mit 72 Euro am
teuersten, dies entspricht 3,2 Prozent von dem durchschnittlichen Bruttoeinkommens
eines Berliners. (Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> News: "Internationaler Preisvergleich - Nahverkehr in
Deutschland besonders teuer", 30.11.2010)
29.11.2010
Eine
Autofahrt ohne Winterreifen bei Schnee und Glätte kann teuer werden: Die
Bußgelder für die Missachtung der Winterreifenpflicht in Europa Seit dem 29. November
2011 gilt in Deutschland eine reformierte Winterreifen- bzw. Allwetterreifenpflicht.
Nach dieser neuen Straßenverkehrsverordnung können Autofahrer in Deutschland,
die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht
mit Winter- oder Allwetterreifen unterwegs sind mit einem Bußgeld von 40
Euro belangt werden. Für
alle PKWs sind nun bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen auf
allen Achsen (bei Bussen und LKWs nur auf den Antriebsachsen) vorgeschrieben,
die mit dem MS-Symbol und / oder dem Schneflockensymbol gekennzeichnet sind. Leider
ist das M+S-Symbol (engl. für Mud and Snow / dt: Matsch und Schnee) keine
gesetzlich geschützte Kennzeichnung und es könnten daher auch winteruntaugliche
Reifen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden. "Insbesondere chinesische
und amerikanische Hersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen"4.
Aussagekräftiger ob nun ein Reifen wintertauglich ist oder nicht, ist daher
das oben abgebildete Schneeflockensymbol. Dieses Symbol ist zwar ebenfalls in
Europa kein geschütztes bzw. definiertes Gütesiegel, die Voraussetzungen
damit Reifenhersteller ihre Reifen mit dem Schneeflocken-Symbol kennzeichnen dürfen
sind allerdings höher als für das MS-Symbol. Das Schneeflockensymbol
wird von der "National Highway Traffic Safety Administration" (Bundesbehörde
der USA für Straßen- und Fahrzeugsicherheit) vergeben. Auch in
vielen anderen europäischen Ländern gelten unterschiedliche Verordnungen
bezüglich einer verpflichtenden Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Land
Straßenverkehrsordnung
gültig für PKW bis 3,5 Tonnen
Bussgelder
Deutschland
Bei
winterlichen Straßenverhältnissen
sind Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben, die mit dem M + S-Symbol gekennzeichnet
sind. Die Mindestprofiltiefe muss 1,6 Millimeter betragen.1. Eine Profiltiefe
von weniger als 2 mm für Winterreifen ist allerdings nach Ansicht vieler
Straßenverkehrsexperten viel zu wenig, Winterreifen sollten daher für
Ihre eigene Sicherheit mindestens 3 mm besser 4 mm Profiltiefe haben.
generell 40 Euro und 1 Punkt in der Verkehrssünderdatei
im Falle eines Unfalls oder einer Straßenverkehrgefährdung 80 EUR (und
1 Punkt in Flensburg)
Dänemark
In
Dänemark besteht keine generelle Winterreifenpflicht, Schneeketten können
allerdings bei winterlichen Straßenverhältnisse vorgeschrieben werden.5.
Finnland
Vom
1. Dezember bis 28.Februar sind in Finnland generell (also unabhängig von
den Straßenverhältnissen)
Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben. Diese Reifen müssen mit dem
M + S-Symbol gekennzeichnet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 Millimeter.5.
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ab 35 Euro 4.
Frankreich
In
Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht, auf vielen Straßen,
insbesondere in den Alpen und den Pyrenäen, kann
allerdings für Kraftfahrzeuge eine Winterausrüstung vorgeschrieben werden.
Straßen mit Schneekettenpflicht (pneus neige) werden durch das abgebildetete
Verkehrszeichen gekennzeichnet 2.
Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung 90 Euro
fehlende Schneeketten 35 Euro
Italien
In
Italien gelten unterschiedliche Regelungen, so gilt z.B. in der Provinz Mailand
bei winterlichen Straßenverhältnissen vom 15.11.-31.03. eine Winterreifenpflicht,
im Aostatal gilt diese Regelung vom 15.10.-15.04. (alternativ dürfen bei
schneebedeckten Straßen auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden).
Generell können witterungsbedingt auf allen italienischen Straßen Schneketten
oder Winterreifen vorgeschrieben werden, diese Straßen sind durch entsprechende
Verkehrsschilder gekennzeichnet. 2.) 3.)
Verstoß gegen die Schneeketten- oder Winterreifenpflicht 78 Euro
Norwegen
In
Norwegen besteht keine generelle Winterreifenpflicht, Schneeketten können
allerdings bei winterlichen Straßenverhältnisse vorgeschrieben werden.5.
Österreich
Bei
winterlichen Straßenverhältnissen
sind in der Zeit vom 1. November bis 15. April Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben,
die mit dem M + S-Symbol gekennzeichnet sind. Die Mindestprofiltiefe beträgt
4 Millimeter (bei Diagonalreifen 5 mm). Alternativ sind Schneeketten auf Sommerreifen
und auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Dies gilt allerdings nur,
wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder
Eis bedeckt ist. 3.
generell 35 Euro im Falle eines Unfalls oder einer Straßenverkehrgefährdung
bis zu 5000 EUR
Schweiz
In
der Schweiz gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Auf vielen Straßen
insbesondere in den Alpen kann witterungsbedingt eine Schneekettenpflicht gelten,
diese Straßen sind durch das hier abgebildete Verkehrsschild gekennzeichnet.
2.
Verstoß gegen die Schneekettenpflicht 70 Euro im Falle eines
Unfalls mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen bekommt
der sommerbereifte Autofahrer eine erhebliche Mitschuld zugesprochen.
Schweden
Vom
1. Dezember bis 31. März sind in Schweden generell (also unabhängig
von den Straßenverhältnissen)
Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben. Diese Reifen müssen mit dem
M + S-Symbol gekennzeichnet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 Millimeter.5.
Slowakei
Winterreifenpflicht
(erlaubt sind auch Ganzjahresreifen) bei winterlichen Straßenverhältnissen.
5.
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht 60 Euro 4.
Slowenien
Eine
generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. März, sowie bei winterlichen
Straßenverhältnissen außerhalb dieses Zeitraums. Die Mindestprofiltiefe
beträgt 3 mm. 3.
Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung 120 Euro
bei Verkehrsbehinderung 400 Euro 4.
Tschechien
Vom
1. November bis 30. April gilt eine Winterreifenpflicht auf allen Straßen,
die mit dem entsprechenden Verkehrsschild gekennzeichnet sind (alternativ sind
auch Schneeketten auf den Sommerreifen der Antriebsrädern erlaubt). 3.
Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung 80 Euro
In folgenden Ländern
besteht z.Z. keine Winterreifen oder Schneekettenpflicht: Polen, Bulgarien, Luxemburg,
Belgien und Niederlande 6.
Fahren mit Spikereifen: In sehr vielen europäischen
Ländern ist das Fahren mit Spikereifen verboten, dies gilt für
Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Kroatien, Niederlande, Polen, Portugal,
Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei
und Ungarn. 3.
Quellen: 1. Westdeutsche Zeitung,
S.1 "Ab kommender Woche sind Winterreifen Pflicht", 25.11.2010
2. www.bild.de
-> Auto -> Autoreifen: "Die wichtigsten Fragen zum Reifenwechsel",
23.11.2010 3.
www.oeamtc.at -> Reise -> Reise-Ratgeber: "Winterausrüstung
in Europa", 25.11.2010 4.
www.pro-winterreifen.de -> Presseberichte: "Jetzt auf Regeln und
Gesetze im Urlaubsland einstellen - Mit der richtigen Bereifung in den Urlaub
Europa", 15.12.2009 5.
www.adac.de -> Reise & Freizeit -> Aktuelle Nachrichten: "Ohne
Winterreifen meist Endstation", 10.11.2010 6.
www.avd.de -> Recht & Wissen -> Verkehrsvorschriften -> Ausland:
"Winterreifenpflicht in Europa", 25.11.2010 7.
de.wikipedia.org -> Autoreifen
weitere nützliche Reiseinformationen für Autofahrer:
Bußgelder
und Abzockmethoden auf den europäischen Straßen mehr...
24.11.2010
Reiserücktrittsversicherungen
der Flugbuchungsportale bieten oftmals nur einen geringen Schutz Stiftung
Warentest hat in der aktuellen Zeitschrift "Finanztest" sieben Reiserücktrittsversicherungen,
die direkt von den Fluggesellschaften angeboten werden, getestet. Die Tester stellten
dabei fest, dass Reiserücktrittsversicherungen, die direkt während des
Buchungsvorganges auf den Webseiten vieler Fluggesellschaften
angeboten werden, oftmals nur einen geringen Basisschutz bieten. Besonders
bei teueren Reisen und bei einem Urlaub mit Kindern sollten Urlauber ihre Reise
direkt bei einer Reiseversicherung versichern, so der Ratschlag der Tester.
Quelle: www.abendblatt.de
-> Reise -> Reiseurteile: "Versicherungen von Reiserücktritt
oft lückenhaft", 20.11.2010
Frühbucher
sparen bei Städtereisen bis zu 60 Prozent gegenüber Kurzentschlossene
Nach
einer Studie des Preisvergleichsportals check24.de
können Frühbucher besonders bei Städtereisen viel Geld sparen.
Im Rahmen dieser Preisanalyse wurden bei verschiedenen Hotel- und Flugbuchungsportale
80 Preisanfragen für eine Städtereise nach Amsterdam, Athen, Berlin,
Dublin, London, Madrid, Paris, Prag, Rom und Wien gestellt. Die Preisabfrage wurde
dabei jeweils immer einen Monat und eine Woche vor dem festgelegten Reisezeitraum
vom 16. - 23.10. bzw. 22. 24.10.2010 (Wochenendtripp) durchgeführt. Die
Tester kamen dabei zu folgenden Ergebnissen:
Eine Woche vor Abflug waren
die Flüge in die ausgesuchten europäischen Metropolen um durchschnittlich
40 Prozent und die Hotels waren im Schnitt 24 Prozent teuerer, als die Flüge
und Hotels, die einen Monat vor Reisebeginn gebucht wurden. Der Spitzenwert dieses
Preisunterschiedes lag für Flüge bei 60 und für Hotels bei 50 Prozent.
Wochenendtrips
zu den beliebten europäischen Städtereiseziele sind im Durchschnitt
um 40 Prozent teuerer als die gleiche Städtereise an den Werktagen. Besonders
Flüge mit Reisebeginn freitagmorgens und Rückflug sonntagabends waren
überdurchschnittlich teuer.
Die günstigste Stadt in dieser
Preisanalyse war Berlin mit einem Durchschnittspreis von 163 Euro für den
Hin- und Rückflug und 63 Euro für die Hotelübernachtung. Am teuersten
war Athen (durchschnittlich 418 Euro für Flug und 43 Euro für Hotel)
Der
günstigste Anbieter für die Hotelbuchung war in 34 von 80 Anfragen Booking.com,
die günstigsten Flüge fanden die Tester bei (bei 33 von 80 Anfragen).
Quelle: www.bild.de,
lifestyle -> Reise: "Wer früher bucht, spart bis zu 60 Prozent
bei Städtetrips", 16.11.2010
16.11.2010
Russland hat die Einreisebestimmungen
für deutsche Staatsbürger verschärft
Als Reaktion zu den gescheiterten Verhandlungen über die Anpassung der Einreisebestimmungen
für deutsche und russische Staatsbürger, hat Russland die Visabestimmungen
für Deutsche, den Einreisebestimmungen von Deutschland für Russen angepasst.
Zu den verschärften Einreisebestimmungen zählt beispielsweise, dass
deutsche Staatsbürger seit dem 01. November 2010 bei der Visabeantragung
ihre "Rückkehrwilligkeit" nachweisen müssen. Zum Nachweis
der Rückkehrwilligkeit müssen Privatpersonen nun ihre Einkommensverhältnisse
dokumentieren, dazu zählen z.B. Kontoauszug und / oder Verdienstbescheinigung
bei Selbständigen einen Nachweis über die Registrierung der Firma und
/ oder Wohneigentum. Aber auch für Geschäftsreisende hat Russland strengere
Einreisebestimmungen eingeführt, so müssen Firmen ihre Geschäftsreisende
auf einem Firmenpapier dokumentieren, die Position des Arbeitsnehmers innerhalb
der Firma muss klar festgelegt und sein monatliches Gehalt angegeben werden.
Visas für Russlandreisende müssen i.d.R. persönlich
bei folgenden Konsulaten gestellt werden:
weitere
Informationen über die Visabestimmungen und Visabeantragung für einen
Aufenthalt in Russland finden Sie unter www.russisches-konsulat.de
15.11.2010
In Deutschland klagen nur wenige Flugpassagiere
ihre zustehende Fluggastrechte ein
Seit Anfang 2005
gilt in den Ländern der Europäischen Union eine EU-Verordnung, nach
der Flugpassagiere Entschädigungszahlungen von einer Fluggesellschaft einfordern
können, falls sich ein Flug mit mehr als zwei Stunden verspätet bzw.
kompeltt ausfällt (weitere Infos hierzu unter "Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges").
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau nehmen allerdings in Deutschland
nur wenige Flugpassagiere ihre gesetzlich zustehende Fluggastrechte wahr und fordern
von einer Fluggesellschaft Entschädigungszahlungen ein, falls sich der Flug
stark verspätet hat bzw. annulliert wurde. So ergab eine Analyse der Verbraucher-Datenbank
"EU-Claim", dass im vergangenem Jahr von Februar bis Dezember in Deutschland
1816 Flüge mehr als 90 Minuten Verspätung hatten und 5298 Flüge
wurden sogar komplett gestrichen, demnach hätten in dem untersuchten Zeitraum
mehr als 100.000 Flugpassagiere Entschädigungszahlungen zugestanden.
Nach Auskunft des Luftfahrtbundesamtes werden allerdings in Deutschland jährlich
nur zwischen 3000 und 4000 Beschwerden wegen Flugverspätungen und Flugausfälle
gestellt, in den Niederlanden sind es dagegen jährlich ca. 12.000 Beschwerden.
Der
ADAC hat 20 europäische Skigebiete bezüglich Sicherheit und Service
getestet Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC)
hat aktuell 20 Skigebiete in sieben europäischen Ländern hinsichtlich
Sicherheit und Service getestet. Bis auf wenige Ausnahmen waren zwar die Tester
mit den Sicherheitsmaßnahmen auf den getesteten Skipisten zufrieden, allerdings
wurde des öfteren die angebotenen Serviceleistungen in vielen Skigebieten
bemängelt. Das gesamte Testergebnis finden Sie unter www.adac.de -> Info,
Test & Rat -> Urlaub & Reise: "ADAC-Test
2010: Skipisten in europäischen Wintersportgebieten"
Ergebnis des Skipistentest durch den ADAC
nach Gesamtnote
Gesamtbewertung
Skigebiet
(Lage und Link zur Webseite des Skigebietes)
Quelle: www.adac.de
-> Info, Test & Rat -> Urlaub & Reise: "ADAC-Test 2010:
Skipisten in europäischen Wintersportgebieten", 11.11.2010
08.11.2010
Durch
die Abschaffung der Weinflasche will die Lufthansa den Kerosinverbrauch um 356
250 Liter senken Die Lufthansa serviert den Wein für
die Flugpassagiere in der Touristenklasse nicht mehr in Glasflaschen, sondern
in dünnwandige und geschmacksneutrale Plastikflaschen. Durch den Einsatz
dieser wesentlich leichteren Kunststoffflaschen will die größte deutsche
Linienfluggesellschaft den jährlichen Kerosinverbrauch ihrer gesamten Flugzeugflotte
um ca. 356 250 Liter verringern, dies entspricht einer Verringerung des Ausstoßes
von 900 Tonnen CO2.
26.10.2010
Österreich führt ebenfalls eine Luftverkehrsabgabe
ein Nach dem deutschen "Vorbild" hat die österreichische
Bundesregierung am Wochenende beschlossen, ab dem Jahr 2011 für alle Flüge,
die ab einem Flughafen in Österreich starten, eine zusätzliche Flugsteuer
zu erheben. Diese sogenannte Luftverkehrsabgabe solle für alle Europaflüge
8 Euro und für alle Langstreckenflüge 40 Euro betragen. Nach Ansicht
von Austrian Airlines hat damit die österreichische Bundesregierung dem Druck
der deutschen Bundesregierung nachgegeben, diese umstrittene Flugticketabgabe
ebenfalls einzuführen. Denn in Deutschland wird befürchtet, dass durch
diese Steuer deutsche Flugpassagiere vermehrt von Flughäfen im grenznahen
Ausland abfliegen. Durch diese neue Luftverkehrsabgabe erhofft sich die österreichische
Bundesregierung eine Mehreinnahme von 60 Millionen Euro im Jahr 2011 und ab 2012
wird mit einer zusätzlichen Steuereinnahme von 90 Millionen Euro gerechnet.
Von vielen Wirtschaftexperten werden allerdings diese Steuerprognosen aus Österreich
und Deutschland stark bezweifelt, so hätte beispielsweise die Niederlande
nach nur 12 Monaten diese Luftverkehrsabgabe wieder abgeschafft, weil der Steuereffekt
negativ war. Quelle: www.aero.de
-> News: "Deutschland als "Vorbild" - Auch Österreich
plant Einführung einer Luftverkehrsabgabe", 25.10.2010
25.10.2010
Morgen muss
wegen Streik im innerdeutschen Bahnverkehr mit erheblichen Störungen gerechnet
werden
Die Bahngewerkschaften Transnet und GDBA haben ihre Mitglieder für morgen
früh (26.10.2010) von fünf bis zehn Uhr zu einem bundesweiten Streik
aufgerufen. Davon betroffen sind insbesondere Zugverbindungen im Nahverkehr,
weshalb bei den Bahngesellschaften Deutsche Bahn, Nordwestbahn (Veolia), Westfalenbahn
(Abellio) und Eurobahn (Keolis) mit zahlreichen Zugausfällen zu rechnen ist.
Weil allerdings auch einige Fahrdienstleiter ihre Arbeit am frühen Dienstagmorgen
niederlegen, kann auch mit erheblichen Störungen im Fernverkehr der Bahn
gerechnet werden, zudem können gestoppte Regionalbahnen den Zeitplan einiger
IC- und ICE-Züge empfindlich stören. Bis sich der planmäßige
Bahnverkehr wieder normalisiert, muss desweiteren bis lange nach dem angekündigten
Streikende um 10 Uhr hinaus gerechnet werden. (Quelle: westfalen-blatt.de
-> Startseite: "Bahnstreik am Dienstag: auch Fernverbindungen blockiert",
24.10.2010)
weiter Informationen im Internet:
Aktuelle Verkehrsmeldungen über kurzfristige Verkehrsbehinderungen im
Regionalverkehr unter www.bahn.de
Akutelle
Fahrplanauskunft der Nordwestbahn (Veolia) unter www.nordwestbahn.de
Akutelle
Fahrplanauskunft der Eurobahn (Keolis) unter www.eurobahn.de
Aktuelle
Infos über angekündigte Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Transnet
unter www.transnet.org
Aktuelle
Infos über angekündigte Streikmaßnahmen der Gewerkschaft GDBA
unter www.gdba.de
13.10.2010
Eine Kleiderordnung in einem Hotel ist kein Reisemangel
Ein Ehepaar hatte nach einem zehntägigen Urlaub auf Kreta
den Anbieter dieser Pauschalreise auf 414 Euro Schadensersatz verklagt, weil dem
Ehemann, aufgrund einer gültigen Kleiderordnung in dem gebuchten Hotel, untersagt
wurde mit einer Dreiviertelhose den Speisesaal zu betreten. Die Pauschaltouristen
fühlten sich durch diese Aufforderung bloßgestellt und außerdem
sei im Reisekatalog des Veranstalters nicht auf die gültige Kleiderordnung
in dem gebuchten Hotel hingewiesen worden. Sie hätten dieses Hotel also auch
nicht gebucht, wenn sie über diesen Kleiderzwang informiert gewesen wären.
Das Amtsgericht München wies die Klage allerdings ab. Die Richter begründeten
ihr Urteil damit, dass eine landestypische Verpflichtung, wonach in vielen Hotels
der gehobenen Klasse eine angemessene Bekleidung (in diesem Fall eine lange Hose
für den Herrn) vor Betreten eines Speisesaales vorgeschrieben wird, keine
Beeinträchtigung der Reise darstellt. Urlauber, die nicht bereit sind sich
in gewisen Maßen landestypischen Gebräuchen anzupassen, sollten besser
zu Hause bleiben. Quelle: www.spiegel.de
-> Nachrichten -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: "Reiserecht
- Touristen müssen sich an Kleiderordnung halten", 11.10.2010
weitere
nützliche Reiseinformationen zur optimalen Urlaubsplanung:
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06.10.2010
Ab
November können Bußgelder für Verkehrsverstöße europaweit
vollstreckt werden Im
November tritt eine EU-Verordnung in Kraft, wonach Verkehrsverstöße,
die in einem EU-Land mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro geahndet werden,
auch in dem Heimatland des EU-Bürgers eingetrieben werden können.
Das bedeutet also, dass bei einem deutschen Autofahrer der beispielsweise
in der Slowakei geblitzt wird, weil er 20 km/h zu schnell gefahren ist, das fällige
Bußgeld von 160 Euro von den zuständigen Behörden in Deutschland
eingetrieben werden könnte. Die vollstreckten Bußgelder bleiben im
übrigen im dem Heimatland des Verkehrsünders, in diesem Fall würde
also das vollstreckte, 160 Euro teuere Knöllschen, für zu schnelles
Fahren in der Slowakei, nicht an die slowakische Behörden überwiesen
werden, sondern flössen in den bundesdeutschen Staatshaushalt, die Bundesländer
werden ebenfalls nicht, wie anfänglich geplant, an den Einnahmen von ausländischen
Bußgeldern beteiligt. Bezüglich den Bußgeldern für Verkehrsverstöße,
die in einem EU-Ausland begangen wurden und von den deutschen Behörden vollstreckt
werden, sollte folgendes beachtet werden:
im Falle eines Verkehrsverstoßes
in einem EU-Ausland muss das betreffende EU-Land beim Bundesamt für Justiz
ein Bewilligungsverfahren beantragen und alle nötigen Beweise vorlegen.1.
Der Bußgeldbescheid muß dann von der Bonner Behörde dem Autofahrer
in verständlicher Sprache und in Deutsch übermittelt werden.2.
bezüglich
der Vollstreckung eines Bußgeldbescheides wegen eines Verkehrsverstoßes
gilt in Deutschland nicht wie in vielen anderen EU-Ländern (z.B. in Frankreich,
Niederlande u.a.) die sogenannte Halterhaftung, d.h. in Deutschland kann nicht
automatisch der Halter eines Fahrzeuges für einen Verkehrsverstoß belangt
werden. Wurde also der Verkehrsverstoß, beispielsweise in Frankreich, nicht
vom Fahrzeughalter durchgeführt und der Fahrzeugführer ist nicht ermittelbar,
kann eventuell gegen solche Bußgeldbescheide Widerspruch eingelegt werden.
3. Einem Fahrzeughalter, dem von den deutschen Behörden ein Bußgeldbescheid
zugestellt wurde, weil sein Kraftfahrzeug beispielsweise in den Niederlande wegen
zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde, dieser gegen den Bußgeldbescheid
einen Widerspruch einlegte, weil er nicht gefahren sei, diesem Fahrzeughalter
sollte allerdings bewusst sein, dass er im Falle einer möglichen späteren
Kontrolle in den Niederlande dennoch große Probleme bekommen kann, obwohl
erfolgreich gegen einen vergangenen Verkehrsverstoß, der sich in den Niederlanden
ereignet hatte, Einspruch eingelegt wurde. Die niederländische und auch alle
anderen EU-Behörden würden in solchen Fällen das Bußgeld
für frühere Verkehrsverstöße direkt vor Ort vollstrecken,
dies kann unter Umständen auch eine Beschlagnahmung des Fahrzeuges bedeuten.
nicht
eindeutig geregelt ist leider eine genaue Definition was den Mindestbetrag betrifft,
ab wann ein Bußgeld für ein Verkehrsverstoß im Heimatland des
Verursachers vollstreckt werden kann. So wurde zwar festgelegt, dass nur Bußgelder
ab 70 Euro in dem jeweiligen EU-Land zugestellt werden sollen, unklar ist allerdings
ob das zu vollstreckende Bußgeld Verwaltungs- bzw. Bearbeitunggebühren
enthalten darf. Würde also ein EU-Land den Mindestvollstreckungsbetrag ohne
Verwaltungskosten definieren, könnte dieses EU-Land bei den deutschen Behörden
ein sogenanntes Bewilligungsverfahren auch für kleine Verkehrsdelikte (z.B.
falsches Parken kostet 30 Euro zzgl. 40 Euro Verwaltungsgebühr macht 70 Euro)
beantragen 3.
den Autofahrern, die im EU-Ausland bzw. allgemein
im Ausland unterwegs sind, sollten bewusst sein, dass Bussgelder wegen schwerwiegende
Verkehrsverstöße sowieso i.d.R. vor Ort vollstreckt werden, so werden
ausländischen Fahrzeugen bei Parkverstöße eher abgeschleppt, bzw.
bekommen eine Parkgralle am Fahrzeug angebracht, als einheimische Fahrzeuge.
Bussgelder
für Verkehrsverstöße die Autofahrer aus Deutschland in Österreich
(bzw. umgekehrt) begangen haben, können schon seit mehreren Jahren von den
deutschen Behörden dem Verkehrssünder zugestellt werden, weil zwischen
Deutschland und Österreich ein Rechtshilfe- und Vollstreckungsabkommen zur
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten besteht.
Quellen: 1.www.rechtslupe.de
-> Strafrecht: "EU-Knöllchen", 27.09.2010 2.www.spiegel.de -> Nachrichten
-> Auto -> Aktuell -> Sicherheit im Straßenverkehr: "EU-Verkehrstest
- Besser Quiz als Knöllchen", 05.10.2010 3.www.adac.de
-> ADAC im Einsatz -> Info, Test & Rat: "Urlaubs-Knöllchen
frei Haus", 05.10.2010
weitere nützliche Reiseinformationen
für Autofahrer:
Bußgelder
und Abzockmethoden auf den europäischen Straßen mehr...
29.09.2010
Die
Deutsche Bahn verkauft am 02. und 03.10. Bahntickets für 20 Euro Anlässlich
des 20-jährigen Jubiläums der Deutschen Einheit verkauft die Deutsche
Bahn vom 2. - 3. Oktober 2010 besonders günstige Bahntickets für 20
Euro. Dabei gelten folgende Konditionen:
gültig für
die einfache Strecke in der 2. Klasse und nur für innerdeutsche Bahnverbindungen
mit einem Zug der DB (gegen Aufpreis auch für ein "City Night Line"
buchbar)
nur am 2. und 3. Oktober im Internet unter www.bahn.de
oder an einem Bahnschalter buchbar
die vergünstigten Bahntickets
können nur für den Reisezeitraum vom 03.10. bis 23.10.2010 gebucht
werden
ein Umtausch oder Ticketpreiserstattung ist nicht möglich
limitiertes
Angebot, die Anzahl der angeboten Bahntickets für 20 Euro wurde von der DB
AG nicht genannt. (Quelle: www.bahn.de
-> 20 Jahre Einheit: "20 Jahre deutsche Einheit. Für nur 20,-
Euro durch ganz Deutschland!", 29.09.2010)
24.09.2010
Auf
den italienischen Flughäfen hat sich der Einsatz von Körperscannern
als nicht praxistauglich erwiesen Auf
den großen italienischen Flughäfen hat sich der Einsatz von sogenannten
Nacktscanner nicht bewehrt und werden deshalb auf vielen Flughäfen
wie z.B. in Rom und Venedig wieder abgeschafft. Nach Aussage der italienischen
Flugbehörde seien im Praxistest
keine gute Ergebnisse erzielt worden, speziell deswegen weil das durchleuchten
der Flugpassagiere mit
den Körpernscannern wesentlich länger dauert als die herkömmlichen
Leibesvisitationen durch das Sicherheitspersonal. (Quelle: www.spiegel.de
-> Reise -> Aktuell -> Nacktscanner: "Mieses Testergebnis - Italienische
Flughäfen beenden Einsatz von Körperscannern", 23.09.2010)
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an ausgesuchten deutschen und internationalen Flughäfen mehr...
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21.09.2010
Die
meisten Taschendiebstähle bei Urlaubern ereignen sich in Barcelona, Rom und
Paris Nach
einer Auswertung der Erfahrungsberichte und Meinungen der Nutzer des Reiseportals
"TripAdvisor" ist Barcelona in Europa die Hauptstadt der Taschendieben,
denn in keiner anderen europäischen Metropole werden Urlauber so oft beklaut
wie in der Hauptstadt Kataloniens. Nachfolgend finden Sie die Rangliste
der europäischen Metropolen, in denen sich, nach einer Analyse des Reiseportals
"TripAdvisor", die meisten Taschendiebstähle ereignen.
1. Barcelona 2. Paris 3. Rom 4. Madrid 5. Athen
6.
Prag 7. Costa Blanca 8. Lissabon 9. Teneriffa 10. London
(Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> News: "Europas Taschendieb-Hochburgen - Hier werden
Sie am häufigsten beklaut", 21.09.2010)
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Was kostet das Geldabheben an Bankautomaten im Ausland
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15.09.2010
Die Deutsche Bahn darf für den Verkauf von
manchen Bahntickets am Schalter einen Bedienzuschlag verlangen Der
Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage durch das Regierungspräsidium
Darmstadt gegen die Deutsche Bahn, weil diese für den Verkauf von einigen
Bahntickets einen Bedienzuschlag erhebt, abgewiesen. Die Deutsche Bahn darf
also weiterhin für manche Bahntickets, die am Schalter also nicht am Automaten
oder im Internet gekauft werden, den vor ca. acht Jahren eingeführte Bedienzuschlag
von zwei Euro pro Ticket verlangen. Diese Regelung gilt beispielsweise für
das "Schöne-Wochenend-Ticket" und zahlreiche Ländertickets.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat unter anderem die Klage gegen die DB
damit begründet, dass durch diesen Bedienzuschlag ältere Menschen benachteiligt
würden, weil diese oftmals überfordert seien die komplizierten Ticketautomaten
zu bedienen. Dieser Argumentation widersprach der Hessische Verwaltungsgerichtshof
und kam zu dem Entschluß, dass es keine Frage des Alters sei ob jemand ein
Bahnticket am Schalter oder Automaten kauft, sondern dies sei nur eine Frage der
Bequemlichkeit. (Quelle: www.sueddeutsche.de
-> Reise: "Bahntickets am Schalter Bedienzuschlag ist rechtens",
14.09.2010)
09.09.2010
Die
neue Flugsteuer wird von den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern unterschiedlich
an die Fluggäste weitergegeben Die von der Bundesregierung in einem
Gesetzentwurf beschlossene neue Luftverkehrsabgabe für alle Flugpassagiere,
die ab einem deutschen Flughafen abfliegen, soll Anfang nächsten Jahres als
Drei-Stufen-Modell eingeführt werden. Dieses Drei-Stufen-Modell sieht folgende
zusätzliche Steuersätze vor.
Flugsteuer für Kurzstreckenflüge
bis 2500 Kilometer = 8 Euro (demnach fällt für einen innerdeutschen
Hin- und Rückflug eine zusätzliche Flugsteuer von 16 Euro an, weil in
solchen Fällen zweimal von einem deutschen Flughafen abgeflogen wird).
Flugsteuer für Mittelstreckenflüge von 2500 bis 6000 Kilometer = 25
Euro
Flugsteuer für Langstreckenflüge ab 6000 Kilometer = 45
Euro
Zwar gilt es als sicher, dass dieser durch das Bundeskabinett beschlossene
Gesetzentwurf in den kommenden Monaten in ein verbindliches Gesetz umgesetzt wird,
dennoch führt die geplante neue Flugsteuer für große Verwirrung
bei den Fluggästen. Ein Sprecher des DRV (Deutscher Reiseverband) beklagt,
dass die Reisebranche eine Steuer erheben soll, obwohl diese noch nicht gesetzlich
bindend sei, der Gesetzgeber hätte also nicht darüber nachgedacht, wie
diese neue Luftverkehrsabgabe praktisch umgesetzt werden kann. Die Folge davon
ist, dass aktuell sehr unterschiedliche Regelungen bei den Fluggesellschaften
und Reiseveranstaltern, für Fluggäste, die in diesen Tagen einen Flug
nach dem 1. Januar 2010 buchen, gelten.
Viele Fluggesellschaften halten
sich die Option offen, die Luftverkehrsabgabe nachträglich von ihren Kunden
einzufordern
Die Lufthansa schlägt diese neue Flugsteuer für
alle Buchungen seit dem 04.09.2010 mit Abflügen nach dem 31.12.2010 auf den
Ticketpreis drauf. Rechtlich geprüft wird bei der Lufthansa ob bei Buchungen
vor dem 04.09.2010 mit Abflügen ab 2011, die Luftverkehrsabgabe nachträglich
von den Fluggästen eingeholt werden kann.
Der Reiseveranstalter TUI
erhebt für alle Flugpauschalreisende, die ab 2011 ihre Reise antreten, folgende
Zuschläge: 10 Euro bei Kurzstreckenflügen, 28 Euro bei Mittelstreckenflügen
und 50 Euro bei Langstreckenflügen. Damit liegen die neuen Luftverkehrsabgaben
bei dem größten deutschen Reiseveranstalter noch über den gesetzlich
vorgeschriebenen Abgaben.
Auch der Reiseveranstalter Thomas Cook mit den
Reisemarken Thomas Cook Reisen, Neckermann Reisen und Bucher Reisen erhebt ab
sofort diese neue Flugsteuer mit 9 Euro bei Kurzstreckenflügen, 28 Euro bei
Mittelstreckenflügen und 50 Euro bei Langstreckenflügen. Thomas Cook
liegt demnach genauso wie die TUI über den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben.
Bei
DERTour wird zur Zeit noch darüber nachgedacht wann und in welchem Ausmaß
diese neue Luftverkehrsabgabe erhoben wird.
Die Charterfluggesellschaft
Condor erhebt diese neue Flugsteuer, wenn die Flüge in einem Reisebüro
bzw. über ein großes Buchungssystem gebucht werden. Für Flüge,
die direkt bei einer Condor-Agentur oder über das Condor-Online-Portal gebucht
werden, gelten noch die alten Preise.
Infos
über den Jetlag auf langen Flugreisen
Der Organismus, speziell der natürliche Wach- und Schlafrhythmus,
wird bei vielen Menschen nach einer langen Flugreise, bei der mehrere Zeitzonen
in relativ kurzer Zeit überschritten werden, mehr oder weniger stark gestört.
Dieses Phänomen wird von den Reisemedizinern als Jetlag bezeichnet, dessen
Folgen "Schlafstörungen, Schwindel, Müdigkeit, Appetitlosigkeit,
Verdauungsstörungen - und schlechte Laune" sein können. Der Jetlag
ist also kein Problem nach einer langen Flugreise, bei der nur zwei oder drei
Zeitzonen (beispielsweise nach einer elfstündigen Flugreise nach Südafrika)
überschritten werden. Auch eine lange Seereise, die über mehrere Zeitzonen
führt, ist i.d.R. für den menschlichen Organismus bezüglich des
Jetlags kein Problem, weil dabei die Zeitzonen über einen sehr langen Zeitraum
von mehreren Tagen überschritten werden. 1. Nachfolgend finden
Sie einige Tipps, wie den negativen gesundheitlichen Folgen eines Jetlags entgegengewirkt
werden kann.
Fernreisende sollten versuchen ihren Schlafrhythmus mehrere
Tage vor Reisebeginn entsprechend dem Flugziel anzupassen, d.h. geht die Reise
in Richtung Westen (z.B. nach Amerika) kann es hilfreich sein, jeden Tag etwas
früher schlafen zu gehen, außerdem sollten während der Flugreise
nur kurze Nickerchen gehalten werden.2. Bei Reisen in Richtung
Osten, also beispielsweise nach Südostasien, sollte Tag für Tag etwas
später zu Bett gegangen und am besten während der Flugreise möglichst
lange geschlafen werden.2.
Insbesondere chronisch Kranke müssen
sich vor einer langen Reise über mehrere Zeitzonen besonders gut vorbereiten
und sollten auf jeden Fall ihren Hausarzt zu Rate ziehen. Bezüglich der zeitigen
Medikamenteneinnahme gilt dabei das Gleiche wie für die Anpassung des Schlafrhythmuses,
d.h. geht die Reise in Richtung Osten sollten die Medikamente vor Reisebeginn
von Tag zu Tag etwas später eingenommen werden. Vor langen Reisen in westlicher
Richtung, ist es ratsam den Zeitpunkt der Medikamenteneinnahme, täglich etwas
nach vorne zuverlegen. 2.
Der menschliche Organismus kommt
i.d.R. mit einer Verlängerung des Tages besser klar, als wenn der Tag durch
eine lange Flugreise verkürzt wird. Der Jetlag ist bei vielen Menschen also
ausgeprägter wenn in östliche Richtung gereist wird, daher sollten sich
Fernreisende die beispielsweise von Amerika nach Europa oder von Europa nach Asien
reisen, intensiver vor den negativen Auswirkungen eines Jetlags vorbereiten.2.
Am
Abreisetag sollte am besten schon kurz vor bzw. nach dem Abflug, die eingestellten
Uhrzeiten auf der Armbanduhr, dem Laptop, Handy etc. auf die aktuelle Uhrzeit
am Zielort eingestellt werden. Am Zielort ist es zudem wenig ratsam sich ständig
vor Augen zuführen, wie spät es nun in der Heimat ist.1.
Quellen: 1.www.rp-online.de
-> Reise -> "Durchhänger nach dem Flug - So wird der Jetlag
nicht so schlimm", 16.08.2010 2.www.focus.de
-> Gesundheit -> Gesund leben: "Jetlag - Behandlung: Die innere
Uhr schnell umstellen", 20.08.2008
11.08.2010
Die Parkgebühren an den
großen deutschen Flughäfen unterliegen sehr großen Preisschwankungen
Die
Preise für die Parkgebühren an den großen deutschen Flughäfen,
schwanken nicht nur stark zwischen den einzelnen Flughäfen, viele Flughäfen
bieten auch verschiedene Tarife mit großen Preisunterschiede an, die im
Wesentlichen von der Lage des Parkhauses zum Abflug- / Ankunftsterminal des Flughafens
abhängig sind. So kann 1 Woche parken am Münchner Flughafen zwischen
50 bis 250 Euro kosten. Bei den Gebühren für das Kurzzeitparken liegen
die beiden Berliner Flughäfen deutschlandweit an der Spitze, so kann eine
Stunde parken am Flughafen Berlin-Schönefeld bis zu 8 Euro kosten und in
dem teuersten Parkhaus am Flughafen Berlin-Tegel kostet die Tageskarte sage und
schreibe 140 Euro. Im internationalen Vergleich sind die Parkgebühren
an deutschen Flughäfen allerdings noch recht günstig, so beträgt
die durchschnittlich Parkgebühr für 1 Woche parken an einem deutschen
Flughafen rund 97 Euro, an den Flughäfen in London muss dagegen durchschnittlich
156 Euro pro Woche bezahlt werden. Besonders teuer kann das Parken am Flughafen
Wien-Schwechart werden, dort kann die Parkgebühr für 1 Woche bis zu
588 Euro kosten. Die nachfolgende Tabelle enthält die Kosten für
das Parken an großen deutschen Flughäfen:
Parkdauer*
Flughafen
Kurzzeitparken
1 Tag
1 Woche
2 Wochen
Berlin-Schönefeld1
bis 10
Min. 0 - 2 EUR ab 10 Min. 2,50 - 8 EUR / 60 Min.
19 - 60
EUR
79
- 109 EUR
99
- 129 EUR
Berlin-Tegel1
bis 15
Min. 50 ct ab 15 Min. 2,50 EUR / 15 Min.
26 -140
EUR
75
- 109 EUR
124
EUR
Düsseldorf1
bis 15
Min. 1,80 EUR ab 15 Min. 3,50 EUR / 60 Min.
23 - 29
EUR
39
- 69 EUR
49
- 84 EUR
Frankfurt
/ Main1
bis
30 Min. 2,50 EUR
23,50
- 25 EUR
49
- 115 EUR
64
- 145 EUR
Hahn
im Hunsrück2
bis
10 Min. gratis ab 10 Min. 2 - 2,50 EUR / 60 Min.
2,50 -
18 EUR
17,50
- 95 EUR
35
- 190 EUR
Hannover1
bis 30
Min. 2 EUR ab 15 Min. 2,50 EUR / 15 Min.
19 - 25
EUR
39
-108 EUR
46
- 150 EUR
Köln
/ Bonn1
1,50
EUR / 15 Min..
18
- 25 EUR
25
- 99 EUR
44
- 158 EUR
München1
bis 30
Min. 2,50 EUR.
14
- 40 EUR
50
- 250 EUR
64
- 250 EUR
Stuttgart1
1 Stunde
bis 3 EUR
18
- 29 EUR
50
- 203 EUR
90
- 240 EUR
Weeze
am Niederrhein3
1
Stunde 3 EUR
9,50
- 18 EUR
39
- 70 EUR
55
- 140 EUR
Quellen: 1www.bild.de ->
Lifestyle -> Reise: "Airports im Test: So teuer ist Parken am Flughafen",
10.08.2010 2www.hahn-airport.de
-> Parken -> pdf-Flyer Parkgebühren und Parkplatzübersicht, Stand
August 2010 3www.airport-weeze.de
-> An- und Abreise -> Parken -> "Parken am Airport", Stand
August 2010
12.08.2010
Ab
September müssen Touristen eine Einreisegebühr in die USA bezahlen
Nach dem "Vorbild"
vieler kommunistischer Länder und Diktaturen verlangt auch die USA ab dem
8. September für alle Touristen, die ohne Visum in die USA einreisen wollen,
eine Einreisegebühr von 14 US-Dollar pro Person. (entspricht z.Z. .
10,56 Euro). Diese Gebühr muss im Rahmen des elektronischen Einreisesystems
ESTA (Electronic System for Travel Authorization, weitere Infos über ESTA
bitte hier klicken)
an die USA bezahlt werden. Als Begründung zur Einführung dieses
Eintrittsgeldes gibt die US-Regierung paradoxerweise an, dass mit den Einnahmen
durch die Einreisegebühren, Werbemaßnahmen zur Verbesserung des Tourismus
in die USA finanziert werden sollen. Vorausgesetzt dieses Argument trifft tatsächlich
zu, die Einnahmen durch die Einreisegebühren werden also nicht zur Sanierung
des defizitären US-Haushaltes verwendet, bleibt es einen Widerspruch für
sich, denn beispielsweise wird auch die Supermarktkette Aldi wohl nie 5 Euro Eintrittsgeld
für den Zugang in einen Supermarkt erheben, um damit Werbemaßnahmen
zu finanzieren. Wohl wissend, ein Reiseland wie die USA ist nicht mit einer
Supermarktkette vergleichbar, hoffe ich dennoch, dass viele Touristen, die ursprünglich
in die USA reisen wollten, aufgrund dieser, im Sinne einer freien Welt, unverschämten
Einreisegebühr, alternativ einen Urlaub in Kanada verbringen, denn Kanada
ist mindestens genauso interessant wie die Vereinigten Staaten von Amerika.
weitere nützliche Reiseinformationen:
Mit ESTA online
eine visafreie Einreise in die USA beantragen mehr...
Infos über Verkehrsanbindung (Öffentliche Verkehrsmittel),
Taxipreise und Parkgebühren an ausgesuchten deutschen und internationalen
Flughäfen mehr...
3-Letter-Codes
der großen internationalen Airports mehr...
10.08.2010
Autozüge ab Deutschland
nach Norditalien, Südfrankreich und nach Österreich in der Wintersaison
2010 / 2011 sind nun online buchbar: Seit dem 02. August 2010 sind
DB Autozüge in der Reisezeit von November 2010 bis April 2011 online
buchbar. Reisetipp: Besonders über Weihnachten / Silvester oder an Ostern
2011 (Ostersonntag ist am 24.04.2011) sind die Autozüge zu den beliebten
Autozug-Reiseziele nach Österreich, Norditalien und Südfrankreich schnell
ausgebucht und sollten daher frühzeitig gebucht werden,. DB-Autozüge
günstig online buchen bitte .
Übersicht von Sondertarifen und freien
Termine der DB-Autozüge bitte
09.08.2010
Die
Gepäckbestimmungen und Zusatzgebühren ausgesuchter Linien-, Charter
und Billigfluggesellschaften Bei
vielen Billigfluggesellschaften werden im Laufe des Buchungsvorganges die anfänglich
günstigen Flugticketpreise bei nahezu jedem Mausklick teuerer und nicht zuletzt
fallen dann am Flughafen gegebenfalls noch horende Gepäckgebühren an,
weil bei der Onlinebuchung vergessen wurde, das Gepäck anzumelden bzw. weil
mit Übergepäck gereist wird. Auf der folgenden Seite finden Sie
eine Übersicht über die Zusatzgebühren (Umbuchungsgebühren,
Stornogebühren, Kreditkartengebühren etc.) und die Kosten für das
Reisegepäck (Freigepäckmenge, Kosten für Übergepäck)
etc. von folgenden Fluggesellschaften: (Stand dieser Eigenrecherche August 2010): Air Berlin
| Austrian Airlines
| British Airways
| Condor |
Easy Jet | Germanwings
| Lufthansa
| Ryanair
| Swiss | TUIfly
|
03.08.2010
Die
Städte mit den höchsten Hotelpreise Bezüglich
den Hotelpreise war New York im zweiten Quartal 2010 die teuerste Stadt der Welt.
Der durchschnittliche Hotelpreise für eine Übernachtung lag mit 164
Euro deutlich über dem der Zweit- und Drittplatzierten dieser Rangliste,
in der Singapur mit 137 Euro und Sydney mit 118 Euro folgen. In Deutschland
sind die Hotel-Durchschnittspreise in München mit 100 Euro am höchsten,
gefolgt von Frankfurt (96 Euro) und Hamburg (95 Euro). Quelle:
Westdeutsche Zeitung, Wochenende S.2 "Hotelpreise Spitzenreiter New York",
31.07.2010
Europäische Städte mit den teuersten und
günstigsten Hotelpreise nach einem Preisindex von Juni 2009 mehr...
26.07.2010
Die
neue Flugsteuer soll 9 Euro für Kurzstreckenflüge, 25 Euro für
Mittelstreckenflüge und 40 Euro für Langstreckenflüge betragen
Die von der Bundesregierung
geplante neue Luftverkehrsabgabe für alle Flugpassagiere, die ab einem deutschen
Flughafen abfliegen, soll Anfang nächsten Jahres als Drei-Stufen-Modell realisiert
werden. Dieses Drei-Stufen-Modell sieht folgende zusätzliche Steuersätze
vor.
Flugsteuer für Kurzstreckenflüge bis 2500 Kilometer
= 9 Euro (demnach fällt für einen innerdeutschen Hin- und Rückflug
eine zusätzliche Flugsteuer von 18 Euro an, weil in solchen Fällen zweimal
von einem deutschen Flughafen abgeflogen wird).
Flugsteuer für Mittelstreckenflüge
von 2500 bis 6000 Kilometer = 25 Euro
Flugsteuer für Langstreckenflüge
ab 6000 Kilometer = 40 Euro
Die
Bundesregierung rechnet durch diese neue Luftverkehrsabgabe mit einer Mehreinnahme
von ca. 1 Milliarde Euro, die zur Sanierung des überschuldeten Bundeshaushaltes
beitragen sollen. Dieser Kalkulation stehen allerdings unterschiedliche
Gutachten von vertraulichen Institutionen entgegen, z.B. in einer Expertise des
"Zentrums für Recht und Wirtschaft des Luftverkehrs" (ZfL), in
dem der Verlust von bis 16.200 Arbeitsplätze in der Reisebranche vorausgesagt
wird, falls diese Flugsteuer eingeführt wird. Sollten sich diese Prognose
auch nur teilweise bewahrheiten, dann wäre eine kalkulierte zusätzliche
Steuereinnahme von 1 Milliarde Euro äußerst unrealistisch, denn jeder
verlorene Arbeitsplatz bedeutet natürlich auch einen Steuereinnahmeverlust
für den Bundeshaushalt. (Quelle: www.rp-online.de
-> Wirtschaft -> News: "Einigung auf Drei-Stufen-Modell - Gutachten:
Flugsteuer kostet 16.200 Jobs", 25.07.2010)
12.07.2010
Wie durch Nebenkosten eine Hotelübernachtung
teuer werden kann Nach
dem "Vorbild" der Billigfluggesellschaften tricksen immer mehr Hoteliers
bei den Preisangaben der Hotelkosten, d.h.der eigentliche Übernachtungspreis
wird in manchen Hotels, durch zum Teil unverschämte Zusatzgebühren,
höher als von dem Hotelgast erwartet. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl
von Zusatzgebühren mit denen einige Hoteliers und Hotelketten ihre Hotelgäste
in die Kostenfalle locken:
Early Departure Fee,
"Early Check in Fee" und "Late Check out Fee":
Diese Hotelgebühren gehören zwar schon immer zu den gängigen Hotelgebühren,
allerdings wurden diese Gebühren in einige Hotels in vergangenen Monaten
kräftig angehoben. Außerdem bieten manche Hotels sogenannte "Flex
Rates" an, die dem Hotelgast Flexibilität bei der An- und Abreise suggerien,
im Falle einer früheren Anreise wird dann aber trotzdem eine "Early
Departure Fee" bzw. "Early Check in Fee" in Rechnung gestellt.
Das Gleiche gilt für Hotelgäste, die eine "Flex-Rate" gebucht
hatten und dann später als geplant Abreisen, dennoch wird vom Hotel ein "Late
Check out Fee" in Rechnung gestellt.1.
Schlechter Wechselkurs:
In manchen Hotels wird den Hotelgästen angeboten, die Hotelrechnung in der
Landeswährung des Hotelgastes (also beispielsweise in Euro) zu bezahlen.
Wenn in solchen Fällen das Hotel ein fairer Wechselkurs zu Grunde legt, ist
gegen diesen Service auch nichts einzuwenden. Allerdings wird leider in einigen
Hotels ein äußerst schlechter Wechselkurs veranschlagt, wodurch die
vom Hotelier angepriesene Ersparnis an Kreditkartengebühren nur als Augenwischerei
angesehen werden kann, denn durch einen miesen Wechselkurs bezahlt der Hotelgast
dann wesentlich mehr, als wenn er die Hotelrechnung mit einer Kreditkarte bezahlen
würde. Am günstigsten ist es deshalb die Hotelrechnung bar in der Landeswährung
des Reiselandes zu begleichen.1.
Trinkgelder-Gebühr:
In manchen Urlaubsregionen (z.B. auf den Bahamas) erheben manche Hoteliers eine
zusätzlich Trinkgeld-Gebühr, die den ursprünglich geplanten Hotelpreis
um bis zu 18 Euro pro Person und Tag erhöhen kann. Auf englischsprachigen
Hotelrechnungen wird die Trinkgeld-Gebühr oftmals als "Housekeeping
Gratuity" bezeichnet.1.
Einige Hotelbetreiber, insbesondere
sogenannte "Low Budget-Hotels", berechnen Leistungen, die in der Vergangenheit
selbstverständlich waren, extra. In solchen Fällen kann der Hotelgast
schnell in die Kostenfalle treten, wenn er z.B. nicht damit rechnet, dass....
-
der
Übernachtungspreis nur für eine Übernachtung ohne Frühstück
gilt, für das Frühstück muss also extra bezahlt werden. Diese
Praxis findet man nicht nur bei den "Low Budget-Hotels" sondern leider
auch zunehmend in Mittelklasse- und Luxusklasse-Hotels, muss für das Frühstück
extra bezahlt werden. Diese Zusatzleistung kann in den einfachen Hotels für
ein schlechtes Frühstück zusätzlich bis zu 12 Euro und in den gehobenen
Hotelklassen auch mal 36 Euro pro Person und Tag extra kosten.2.
-
bei der
Hotelreinigung gespart wird, insbesondere die Billigmarken Hotels bieten eine
Zimmerreinigung nicht täglich an, d.h. die Zimmer werden nur einmal pro Woche
gereinigt bzw. der Bettwäschen- / Handtücher-Wechsel findet nur wöchentlich
statt. Für eine regelmäßigere Zimmerreinigung und Wäschwechsel
muss extra bezahlt werden, so kann eine tägliche Reinigung mit Wäschewechsel
10 Euro pro Tag extra kosten.2.
-
für
den Betrieb der Klimaanlage extra bezahlt werden muss. In der Hotelbeschreibung
von manchen Hotels findet sich im Kleingedruckten der Hinweis, dass die Hotelzimmer
über eine Klimaanlage verfügen für deren Betrieb allerdings eine
Extra-Gebühr erhoben wird, beipielsweise 5 Euro pro Tag und Zimmer.
Wegen den steigenden Energiekosten, und dem gleichzeitig hohen Energiebedarf für
den Betrieb von Klimaanlagen, ist deren Verfügbarkeit auf bestimmte Tageszeiten
begrenzt, besonders Hotels der 1-2 Sterne-Kategorie, in den besonders heißen
Ferienregionen in Südeuropa, Afrika, Südostasien und Mittelamerika,
versuchen damit Kosten einzusparen. 2.
-
für
den Strom muss extra bezahlt werden. Besonders dreiste Hoteliers berechnen
zu dem angegebenen Hotelpreis noch eine zusätzliche Energy Fee,
für den Strom muß in solchen Hotels also extra bezahlt werden. 2.
-
für
die Nutzung des TV-Gerätes extra bezahlt werden muss. Diese Gebühr
ist besondere dann überraschend, wenn in der Hotelbeschreibung zwar darauf
hingewiesen wird, dass die Hotelzimmer mit Fernseher ausgestattet sind, es wird
allerdings verschwiegen, dass für die Nutzung des TV-Gerätes eine Gebühr
von z.B. 7,50 Euro pro Tag anfällt. 2.
Quellen: 1.www.bild.de,
lifestyle -> Reise: "Mogelpackung Hotel-Extras So werden Sie von Hoteliers
mitunter abgezockt", 12.07.2010 2. www.bild.de,
lifestyle -> Reise: "Clever Kosten drücken: So können Sie
im Hotel kräftig sparen", 03.08.2008
06.07.2010
Die wichtigsten Reiserechten
auf Zug- und Flugreisen zum Ausdrucken
Das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) hat eine Checkliste mit den wichtigsten Reiserechte für Bahn- und
Flugreisende veröffentlicht. Diese Reiserechte können als DIN-A4 Datenblatt
als pdf-Datei ausgedruckt werden und können somit vor Ort, im Falle von Störungen
im Bahn- bzw. Flugverkehr, als Argumentationshilfe zur Wahrung Ihrer Reiserechte
genutzt werden. - die wichtigsten Reiserechte für Bahn- und Flugreisende
als pdf-Datei zum Ausdrucken bitte hier
klicken Außerdem können sich Reisende, die der Meinung
sind, dass ihre Reiserechte von einem Unternehmen des öffentlichen Personenverkehr
in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden an die "Schlichtungsstelle
für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)" wenden.
Die Internetadresse der Schlichtungsstelle lautet www.soep-online.de
(Quelle: www.bmelv.de:
-> Verbraucherschutz & Informationsrechte -> Reise & Verkehr: "Ihr
gutes Recht auf Reisen: Die wichtigsten Tipps zum Mitnehmen in den Urlaub",
06.07.2010)
Informationen über
die Rechte von Flug- und Bahnreisende
Rechte
für Bahnreisende in der Europäischen Union unter europa.eu.
Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung
eines Fluges mehr...
05.07.2010
Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ)
hat im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv die größten Mietwagenanbieter
in Deutschland getestet. Als Gesamtergebnis stellten die Tester in erster Linie
große Preisunterschiede unter den Anbietern fest. So kostete beispielsweise
der Wochenendtarif für einen Mietwagen in der Kleinwagenklasse beim günstigsten
Anbieter 67,98 Euro, der teuerste Anbieter verlangte dagegen 93,54 Euro. Einen
noch höheren Preisunterschied wurde in der Mittelwagenklasse festgestellt,
da lag der Preisunterschied bei 63 Prozent (93,54 Euro für das günstigste
Angebot und 152,89 Euro für das teuerste Angebot). Ein Preisvergleich
von mehreren Mietwagenanbietern ist daher dringend zu empfehlen. Dabei sollte
allerdings nicht nur der eigentliche Mietwagenpreis den Ausschlag zur Wahl des
besten Autovermieters geben, mindestens genau so wichtig sind die Versicherungsbedingungen
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Mietwagenanbieters.
So gilt dringend der Ratschlag, einen Leihwagen nur mit einer Vollkaskoversicherung
und einer möglichst geringen Selbstbeteilung zu mieten. Die nachfolgende
Tabelle listet die drei besten Mietwagenanbieter aus diesem Autovermieter-Test
auf.
Autovermieter
Gesamtergebnis
Rang im Punkt Service
Rang
im Punkt Konditionen (Preis, AGBs etc.)
Sixt
1
3
1
Avis
2
1
3
Europcar
3
2
4
(Quelle:
www.n-tv.de: ->
Ratgeber -> Test -> Mobilität: "Autovermieter im Test - Wo
Preis und Service passen", 02.07.2010)
Preisvergleich von Mietwagen und Mietwagenangebote empfehlenswerter Autovermieter
im Internet:
Mietwagenangebote von
Mietwagenangebote
von
Mietwagenangebote von
02.07.2010
Die
häufigsten Kostenfallen im Urlaub Die
Gefahr während eines Auslandaufenthaltes ungewollt in eine Kostenfalle zu
gelangen, ist für unerfahrene Urlauber besonders groß. Nachfolgend
finden Sie die häufigsten Kostenfallen, die während einer Auslandsreise
drohen können:
Kostenfalle Geldwechsel: Auf den allermeisten Flughäfen dieser
Welt sind die Wechselkurse in den Wechselstuben direkt am Flughafen ungünstiger
als der marktübliche Wechselkurs, zudem werden von den Devisenhändler
auf den internationalen Airports oftmals sehr hohe Provisionsgebühren verlangt.
Allerdings können Urlauber auch am Urlaubsort selbst durch unverschämt
hohe Wechselgebühren von dubiosen Devisenhändler abgezockt werden.
Daher gilt für Auslandsreisende der Tipp, möglichst nicht am Flughafen
Geld wechseln und vor allem sollten Sie sich vorab über den aktuellen Wechselkurs
und die marktüblichen Wechselgebühren (i.d.R. zwei bis vier Prozent)
informieren, damit Sie beim Geldwechseln nicht übers Ohr gehauen werden.
Die Devisen, die unmittelbar nach Ankunft am Reiseziel benötigt werden (z.B.
Visagebühren, Transportkosten etc.), sollten Sie sich deswegen bei einer
deutschen Bank besorgen. Dringend abzuraten ist ein Geldwechsel auf der Straße,
denn nicht selten tauschen diese "fliegende Devisenhändler" Falschgeld
aus, bzw. tauschen gar kein Geld und machen sich mit Ihrem Geld davon. Des
weiteren gilt bei Reisen in Länder mit einer schwachen Währung (z.B.
Thailand, Ägypten etc.) der Ratschlag, die Devisen vor Ort zu wechseln. Bei
Reisen in Länder mit einer relativ starkten Währung (z.B. Schweiz, Norwegen,
USA etc.) bekommt man dagegen mehr Fremdwährung für den Euro, wenn im
Heimatland vor Reiseantritt gewechselt wird. Aus sicherheitsrelevanten Gründen,
also im Falle eines Diebstahles, ist es allerdings nicht empfehlenswert, z.B.
vor einer vierwöchigen USA-Reise, den gesamten Geldbedarf an US-Dollars in
Deutschland zu wechseln und diesen, je nach individuellen Bedürfnissen, möglicherweise
sehr hohen Geldbetrag mit sich führen.1. Weitere Infos hierzu
siehe unter "Wissenswerte
zur Planung der Reisekasse"
Kostenfalle EC-Karten-
und Kreditkartengebühren: Die Gebührenrichtlinien zur Nutzung
von Geldkarten im In- und Ausland sind von Bank zu Bank und von Land zu Land sehr
unterschiedlich, daher sollten sich Urlauber vor Reiseantritt über die jeweiligen
Gebührenordnung ihrer Bank und eventuellen länderspezifischen Besonderheiten
informieren. So kann beispielsweise das Geldabheben mit einer Kreditkarte von
der Bank X an einem Geldautomaten im Ausland pro Abhebung durchaus 15 Euro und
mehr kosten, die Bank Y bietet dagegen diesen Service kostenlos an. Weitere
Infos hierzu siehe unter "Was
kostet das Geldabheben an Bankautomaten im Ausland" und unter "Wissenswerte
zur Planung der Reisekasse" Allgemein fallen beim Bezahlen mit
einer Kreditkarte im Ausland oftmals sehr hohe Gebühren an (Kreditkarten-
und Wechselkursgebühren), i.d.R. ist es daher günstiger in bar zu bezahlen.1.
Kostenfalle
bezahlen mit Fremdwährung: Beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen
in Nicht-Euro-Ländern wird den Urlaubern oftmals
angeboten, die Ware bzw. Dienstleistung in Euro zu bezahlen, um somit die Geldkartengebühren
zu sparen. Aber Achtung, denn nicht selten ist der veranschlagte Wechselkurs ungünstiger
als die anfallende EC-Karte- oder Kreditkartengebühr. Solche Angebote sollten
Sie also nur dann annehmen, wenn Sie den aktuellen Devisenkurs kennen und Ihnen
ein akzeptabler Wechselkurs angeboten wird.1.
Kostenfalle
Mietwagen: Viele Mietwagenverleiher bieten ihren Kunden den "Service"
an, den Mietwagen einfach wieder abzugeben, ohne sich um den am Verleihtag vorhandenen
Tankstand (i.d.R. voll getankt) zu kümmern. Gehen diese Urlauber auf diesen
"Service" ein, zahlen sie allerdings ein vielfaches von den ortsüblichen
Spritkosten. Einige Mietwagenfirmen sind außerdem dafür bekannt,
ihren Kunden z.T. absolut unnötige Versicherungen aufzudrängen bzw.
Versicherungen doppelt zu verkaufen, auf solche Angebote können Sie getrost
verzichten.1.
Kostenfalle
mobil telefonieren im Ausland: Zwar gilt seit dem 01.Juli 2010 eine neue
EU-Verordnung, die eine maximale Obergrenze für die Handygebühren innerhalb
der EU festlegt (max 46,41 ct / min für abgehende Gespräche und max.
17,85 ct / min für eingehende Gespräche). Durch die Auswahl eines günstigen
Telefonanbieters können diese gesetzlich festgelegten Obergrenzen allerdings
noch deutlich unterschritten werden und außerdem gelten diese Regelungen
natürlich nicht bei einem Aufenthalt außerhalb der EU. Deshalb
sollten sich Urlauber vorab über den günstigsten Telefonanbieter in
dem jeweiligen Reiseland informieren und diesen Anbieter vor Ort auch nutzen (evtl.
SIM-Karte kaufen), wenn schon nicht auf das Handy im Urlaub verzichtet werden
kann.1.
Kostenfalle
Internetnutzung im Ausland: Besonders im zeitalter von internetfähigen
Laptops, Smartphones und I-Pads werden immer mehr Urlauber davon überrascht,
welche Kosten die Nutzung des Internets im Ausland verursachen kann. Einige von
diesen überraschten Urlauber haben zwar einen sogenannten Flatratevertrag
zur freien Nutzung des Internets für einen festgelegten Preis, diese Verträge
gelten aber immer nur zur Internetnutzung im Inland und nicht im Ausland. So kann
die Nutzung des Internets im Ausland trotz Flatratevertrages mit 2 Euro pro Minute
und mehr zu buche schlagen. Bei einer intensiven Nutzung des Internets, während
eines zwei wöchigen Urlaubs in Österreich, Italien, Spanien etc., kann
so also schnell eine Telefonrechnung von mehreren tausend Euro entstehen.2.
Quelle: 1.www.bild.de
-> Lifestyle -> Reise: "Fiese Kostenfallen im Urlaub und
wie Sie sie vermeiden", 25.06.2010 2. eigene Recherche
23.06.2010
Große
Preisunterschiede bei den Reiseportale im Internet: Pauschalreisen sicher und
günstig online buchen Das
"Deutsche Institut für Service-Qualität" (DISQ)
hat 24 Reiseportale im Internet bewertet. Bei dieser Vergleichsstudie nahmen die
Tester die größten Online-Reiseanbieter, darunter 15 Reisevermittler
und 9 Reiseveranstalter, unter die Lupe. Dabei wurde zunächst der Internetauftritt
(Übersicht, Benutzerfreundlichkeit etc) und speziell die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Zahlungs- und Stornobedingungen etc.) der jeweiligen Reiseanbietern bewertet.
Außerdem wurden durch 744 verdeckten Reiseanfragen für je zehn unterschiedliche
Pauschalreisen, die Preise analysiert sowie die Kundenberatung und -betreuung
der Reiseportale bewertet. Bemängelt wurde in dieser Untersuchung besonders
die Beratung und Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter in den Servicecenter einiger
Internet-Reiseanbietern, die zur Klärung von eventuellen Problemen bei der
Reisebuchung wenig hilfreich waren. Außerdem sind bei vielen Reiseportale
immernoch Zusatzleistungen (z.B. Reiserücktrittsversicherungen) im Buchungsvorgang
voraktiviert, wodurch der Internetnutzer möglicherweise nicht gewünschte
Leistungen mitbucht. Des weiteren waren große Preisunterschiede für
vergleichbare Pauschalreisen und große Unterschiede bei den Stornogebühren
festzustellen. So konnte eine zweiwöchige Reise für 2 Erwachsene und
ein Baby auf eine kroatische Insel beim günstigsten Anbieter ebookers.de
schon für 1150 Euro gebucht werden, das teuerste Angebot für diese Reise
kostete dagegen mehr als doppelt so viel. Die Stornogebühren, bei einer Reisestornierung
zehn Tage vor Reiseantritt, schwankten zwischen 50 Prozent und 85 Prozent vom
Reisepreis. Als Fazit aus dieser Vergleichsstudie von Online-Reiseportale
gilt also der Ratschlag, vor einer Reisebuchung im Internet immer die Preise bei
mehreren Reiseanbietern zu vergleichen und die AGBs des jeweiligen Anbieters genau
zu studieren. (Übersicht von empfehlenswerten Reiseanbietern im Internet
bitte hier klicken)
Quelle: www.n-tv.de
-> Ratgeber -> Test -> Freizeit: "Enorme Preisunterschiede: Reise
buchen - aber wo?", 18.06.2010
Weitere nützliche Informationen
über Reiseportale im Internet
Nützliche Informationen
über das sichere Online-Buchen von Reisen im Internetmehr...
Übersicht
empfehlenswerter Reiseveranstalter zum Preisvergleichen von Last Minute- /
Pauschalreisenmehr..
Metasuchmaschine
Trustyou,
Abfrage von Hotelbewertungen bei mehreren Hotelbewertungsportale
17.06.2010
Stiftung
Warentest hat sieben Hotelbewertungsportale
getestet Die Stiftung
Warentest hat Anfang dieses Jahres sieben Hotelbewertungssysteme getestet. Im
Rahmen dieses Testes haben die Tester fingierte Bewertungen an die Hotelbewertungsportale
gesendet, um zu überprüfen ob sich das jeweilige Bewertungsportal durch
erfundene Hotelbewertungen manipulieren lässt, desweiteren wurde das Informationsangebot
und die Anzahl der bewerteten Hotels analysiert. In Punkto Manipulationanfälligkeit
der Hotelbewertungsportale kamen die Tester zu dem Ergebnis, dass die meisten
Bewertungsportale zumindest einen Teil der fingierten Bewertungen veröffentlichten,
sich also somit manipulieren liesen. Nur unter hotelkritiken.de
wurden alle fingierte Hotelbewertungen herausgefildert und somit keine Falschbewertung
veröffentlicht. Weil allerdings die Anzahl der bewerteten Hotels bei hotelkritiken.de
eher gering ist und im Gegensatz zu anderen Bewertungsportale nur wenige Hotelinformationen
zur Verfügung gestellt werden, reichte es für hotelkritiken.de nicht
zum Testsieger. Wegen der weitaus höheren Anzahl an bewerteten Hotels und
weil nur zwei der fingierten Hotelbewertungen veröffentlicht wurden, ging
das Hotelbewertungsportal Holiday Check / OpenHoliday Guide mit der Bewertungsnote
"Gut" (1,8) als unangefochtener Testsieger aus diesem Test hervor. Auf
Platz zwei landete das Hotelbewertungsportal tripadvisor.de
(Gesamtnote 2,7) gefolgt von hotelkritiken.de (3,0). Quelle: www.test.de
-> Freizeit + Reise -> Tests: "Hotelbewertung - Die besten Portale
im Netz", 28.01.2010
Hotelbewertungsportale im Internet:
Hotelbewertungen von OpenHolidayGuide / HolidayCheck
Metasuchmaschine
Trustyou,
Abfrage von Hotelbewertungen bei mehreren Hotelbewertungsportale
Weitere
nützliche Informationen über Hotelbewertungen im Internet
Bei schlechten Hotelbewertungen drohen Abmahnungen durch einen Anwalt mehr....
Hotelgäste
drohen mit schlechter Hotelkritik, falls sie keinen Rabatt bekommen
mehr....
12.06.2010
Die
Wasserqualität der deutschen Badeseen hat sich weiter verbessert:
Die Badegewässerqualität
der Badeseen in den EU-Ländern hat sich 2009 weiterhin verbessert, dies besagt
der neuste Badegewäser-Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA),
eine Institution der EU-Kommission (www.eea.europa.eu).
So wurden im vergangenem Jahr nur noch neun, der über 2200 offiziellen
Küsten- und Binnenbadestränden in Deutschland, wegen
einer schlechten Wasserqualität beanstandet. Im Jahr 2007 analysierten
die Tester noch an 25 deutschen Badestränden eine gesundheitsgefährdente
Wasserqualität (-> Die
Badegewässerqualität in der EU hat sich 2008 weiterhin verbessert)
.Quelle:
www.derwesten.de,
-> Start: "Freizeit - Badegewässer in NRW sind sauber 10.06.2009
- Den aktuellen Badegewässer-Report der EU-Kommission finden Sie unter www.eea.europa.eu
Binnenbadegewässer
in Deutschland mit einer schlechten Wasserqualität nach dem EU-Badegewässerreport
aus dem Jahre 2009:
Bundesland
Badestrand
/ Ort
Baden-Württemberg
-
Am Waldsee, Murrhardt - Diebachsee (Badestelle), Fichtenberg
Bayern
-
Mainparksee, Mainaschaff bei Aschaffenburg - Ortswiesensee, Oberwallenstadt
bei Lichtenfels - Ostsee, Bad Staffelstein
Brandenburg
- Möllensee, Grünheide in der Nähe von Berlin
Hessen
- Gederner See (Campingpark), Gedern
Niedersachsen
- Hohnsensee, Hildesheim
Rheinland-Pfalz
- Steinhäuserwühlsee, Speyer
Quelle:
www.eea.europa.eu
-> "Bathing water quality - data viewer", 11.06.2010
*Die Badegewässeranalysen stammen aus dem Jahr 2009, eine kurzfristige Verbesserung
bzw. Verschlechterung der Wasserqualität ist somit nicht ausgeschlossen.
10.06.2010
Zwei
Touristinnen sind nach einem Urlaub in Ägypten an Denque-Fieber erkrankt
Zwei italienische Touristinnen,
die Anfang Mai ihren Urlaub in Marsa Alam und Bir Shalatayn am Roten Meer verbracht
hatten, sind nach ihrer Rückkehr an Denque-Fieber erkrankt1..
Denque-Fieber ist eine Virusinfektion, die durch Stechmücken übertragen
wird. Die Inkubationszeit von Denque-Fieber liegt zwischen zwei bis zehn Tagen.
Eine Ersterkrankung verläuft in der Regel gutartig und die akuten Symptome,
wie z.B. hohes Fieber, Druckschmerzen hinter den Augen, starke Kopf- und Gliederschmerzen
klingen nach etwa einer Woche ab, daher wird Denque-Fieber auch als Siebentagefieber
bezeichnet. Problematisch kann dagegen eine Zweitinfektion mit Denque-Viren
verlaufen, dann sind sogar lebensgefährliche Blutungen oder Schocksymptome
möglich2.. Einen Impfschutz vor dieser Reisekrankheit gibt
es nicht, d.h. wie bei den meisten durch Mückenstiche übertragenen Viruserkrankungen
bieten nur sogenannte Repellentien, also Insektenschutzmittel die Mücken
vertreiben, einen wirksamen Schutz vor einer Infektion. Im Falle von Stechmücken
mit Denque-Viren werden Insektenschutzmittel mit dem Wirkstoff Deet (Diethylmethybenzamid/-toluamid)
empfohlen. Außerdem bieten helle, geschlossene Kleidung einen guten Schutz
vor Stechmücken. In Ägypten waren bisher keine Stechmücken
mit dem Denque-Virus registriert worden, durch die Klimaerwärmung gehen aber
Reisemediziner davon aus, dass sich diese Viruserkrankung weiter ausbreitet.
Zu den Hauptverbreitungsgebieten von Denque-Fieber zählen Lateinamerika,
Zentralafrika, Indien, Südostasien, Teile des Pazifik und der Süden
der USA4..
3.www.rp-online.de:
-> Reise -> News: "Italienerinnen erkrankt Dengue-Fieber nun auch
in Ägyptener", 09.06.2010 4.http://de.wikipedia.org:
-> "Denguefieber"
09.06.2010
Die
Abfahrtzeiten der wichtigsten Autofährverbindungen in Europa und nach Nordafrika
Unter www.faehren-service.de
finden Sie die aktuellen Abfahrtzeiten der wichtigsten Fährverbindungen in
Nord- und Südeuropa in der Sommersaison 2010. Viele Passagier- und Autofährverbindungen
sind in dieser Sommersaison erstmals unter faehren-service.de
sicher und günstig online buchbar. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele
von neuen Fährverbindungen in der Sommersaison 2010:
Autofährverbindung
mit ab
Toulon in Südfrankreich <-> Bastia / Korsika: weitere
Infos
Übersicht
der wichtigsten Autofährverbindungen in Nordeuropa (Skandinavien, Baltikum,
England, Irland und Kanalinseln) mehr...
Übersicht der wichtigsten Autofährverbindungen in
Südeuropa (Griechenland, Korsika, Sardinien, Sizilien, Mallorca und Ibiza)
mehr...
Übersicht der wichtigsten Autofährverbindungen nach
Nordafrika und Kanaren mehr...
07.06.2010
Mehr
Rechte für Busreisende
Im Gegensatz
zu Flug- und Bahnreisende sind die Rechte von Busreisenden in keiner EU-Verordnung
festgelegt, deswegen sind die Rechte von Busreisenden in den einzelnen EU-Ländern
einerseits unterschiedlich geregelt und andererseits haben Busreisende,
im Falle von Busverspätungen oder bei einem Ausfall einer Busverbindung im
Fernreiseverkehr, leider kaum Rechte auf Schadensersatz . Nach einem Beschluß
durch den Verkehrsausschuss des Europaparlaments sind die EU-Länder nun verpflichtet
eine EU-Verordnung, in der die Rechte von Busreisenden gestärkt werden, in
nationales Recht umzusetzen. In dieser EU-Verordnung ist unter anderem geregelt,
dass Busreisende Geld zurück verlangen können, falls sich der Bus stark
verspätet, außerdem werden die Busunternehmen verpflichtet im Falle
eines Busunfalles, an die Verletzten und die Angehörigen von Opfern einen
Schadensersatz zu zahlen.
Informationen
über die Rechte von Flug- und Bahnreisende
Rechte
für Bahnreisende in der Europäischen Union unter europa.eu.
Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung
eines Fluges mehr...
18.05.2010
Bis zum 23. Mai gibt es 10 Prozent Ermäßigung
auf Autozugverbindungen nach Narbonne in Südfrankreich: Im Buchungszeitraum
vom 17.05. bis 23.05.2010 können auf Grund des Jubiläums 80 Jahre
Auto im Zug DB
Autozüge nach Narbonne an der französischen Mittelmeerküste
mit 10 Prozent Ermäßigung gebucht werden. Dieses Angebot gilt für
Autozugverbindungen nach Narbonne im Reisezeitraum vom 01. Juli bis 31. August
2010, auf folgenden Strecken: BerlinNarbonne, DüsseldorfNarbonne
und HamburgNarbonne,- direkt
bei DB Autozug online buchen. Bahnreisende,
die dieses Angebot nutzen wollen, müssen dafür in der Buchungsmaske
für DB Autozüge die Rubrik "Sonderangebot"
anklicken und dort den Aktivierungscode "Frankreich80" eingeben
. - DB-Autozüge günstig online buchen bitte .
Übersicht von Sondertarifen und freien
Termine der DB-Autozüge bitte
Aktuelle Meldung zur Aschewolke durch den Vulkanausbruch
auf Island: - Zur Zeit keine Gefahr eines Flugverbotes über Deutschland
vor Pfingsten - Durch eine wieder einmal verstärkte
Vulkanaktivität des Eyjafjallajökull auf Island, musste aufgrund einer
Aschenwolke über Nordeuropa, der Luftraum über der Nordsee, teilweise
über den Niederlanden, über Großbritannien, Irland und großen
Teilen von Skandinavien für den zivilen Flugverkehr gesperrt werden.
Wetterexperten der europäischen Flugaufsicht "Eurocontrolund",
der Deutschen Flugsicherung (DFS) und des Deutschen Wetterdienstes (DWD) können
aber glücklicherweise leichte Entwarnung bezüglich eines drohenden Flugverbotes
über Nordeuropa und insbesondere über Deutschland geben. Nach der bisherigen
Wetterlage scheint sich die Aschewolke wegen günstigen Luftströmungen
zur Zeit aufzulösen und somit drohe in dieser Pfingstwoche kein generelles
Flugverbot über Deutschland. Einige Metreologen weisen allerdings auch
daraufhin, dass sich die günstige Wetterlage mehr
Infos...
10.05.2010
Bis
zum 16. Mai gibt es 15 Prozent Ermäßigung auf Autozugverbindungen nach
Österreich: Im Buchungszeitraum vom 10.05. bis 16.05.2010 können
auf Grund des Jubiläums 80 Jahre Auto im Zug DB
Autozüge nach Österreich (Innsbruck, Schwarzach / St.Veit
und Villach / Kärnten) mit 15 Prozent Ermäßigung gebucht werden.
Dieses Angebot gilt für Autozugverbindungen nach Österreich im Reisezeitraum
vom 01. August bis 31. Oktober 2010, auf folgenden Strecken: BerlinVillach,
DüsseldorfInnsbruck, DüsseldorfSchwarzach-St. Veit, HamburgVillach
und HildesheimVillach. - direkt
bei DB Autozug online buchen. Bahnreisende,
die dieses Angebot nutzen wollen, müssen dafür in der Buchungsmaske
für DB Autozüge die Rubrik "Sonderangebot"
anklicken und dort den Aktivierungscode "Austria80" eingeben
. - DB-Autozüge günstig online buchen bitte .
Übersicht von Sondertarifen und freien
Termine der DB-Autozüge bitte
Beschwerdeformular
für Pauschaltouristen, deren Flüge wegen der Vulkanasche ausgefallen
sind Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) hat unter
ec.europa.eu
die wichtigsten Informationen (leider nur auf Englisch) für betroffene Pauschaltouristen
veröffentlicht, deren Flug aufgrund des Vulkanausbruches des Eyjafjallajökull
auf Island ausgefallen ist. Dieses sogenannte "complaint package"
(Paket für Fluggastbeschwerden) beinhaltet auch ein Blanko-Beschwerdeformular
für Pauschalreisende, deren Pauschalreise wegen des Flugverbotes ausgefallen
ist bzw. stark verspätet startete oder endete. Das einheitliche Beschwerdeformular
kann als pdf-Datei in allen Sprachen, die in der EU gesprochen werden, heruntergeladen
werden: - Beschwerdeformular als pdf-Datei
auf Deutsch - Beschwerdeformular als pdf-Datei
auf Englisch - Link zu dem "complaint
package" (Infos nur auf Englisch)
Nachfolgend finden Sie
eine Übersicht der Fluggastrechte bei einer Flugstörung, die aufgrund
höherer Gewalt verursacht wird mehr...
03.05.2010
Die
Kaufkraft des Euros ist in fast allen Urlaubsländer gesunken
Nach einer Studie der Commerzbank ist aufgrund der aktuellen
Euroschwäche die Kaufkraft des Euros in fast allen Urlaubsländern gesunken.
So hat im Laufe des vergangenen Jahres der Euro gegenüber der Leitwährung
US-Dollar rund 10 Prozent an Wert verloren. Dadurch hat die Kaufkraft des Euro
z.B. in den USA seit dem Sommer 2009 um etwa 5 Prozent abgenommen, in Australien
und Südafrika bekommt man sogar 20 Prozent weniger Waren und Dienstleistungen
für einen Euro als noch vor einem Jahr. Dennoch bekommt man im Austragungsland
der nächsten Fußballweltmeisterschaft immernoch für einen Euro
ca. 20 Prozent mehr an Waren und Dienstleistungen als in Deutschland, vor einem
Jahr lag allerdings die Kaufkraft eines Euros in Südafrika bei rund 1,50
Euro. Aber auch in der Eurozone selbst, werden für deutsche Touristen
die Urlaubsnebenkosten in diesem Jahr leicht steigen. So sind die Preise etwa
in den beliebten europäischen Urlaubsländer Spanien, Italien, Frankreich
und Österreich in den vergangenen Jahren spürbar schneller gestiegen
als in Deutschland, d.h. für einen Euro bekommen deutsche Urlauber in diesen
Ländern im Schnitt nur einen Gegenwert von 90 Cent. Ein Kaufkraftvergleich
des Euro von März 2008 gegenüber März 2009 in ausgesuchten Urlaubsländern
mehr...
(Quelle: www.wz-newsline.de
-> Reise -> Nachrichten: "Studie: Kosten im Urlaub steigen fast
überall", 29.04.2010)
02.05.2010
Bis
zum 09. Mai gibt es 15 Prozent Ermäßigung auf Autozugverbindungen nach
Italien: Im Buchungszeitraum vom 01.05. bis 09.05.2010 können auf
Grund des Jubiläums 80 Jahre Auto im Zug DB
Autozüge nach Italien (Bozen, Alessandria, Triest und Verona)
mit 15 Prozent Ermäßigung gebucht werden. Dieses Angebot gilt für
Autozugverbindungen nach Italien im Reisezeitraum vom 08. Mai bis 30. Juni 2010,
auf folgenden Strecken: Berlin-Bozen, Berlin-Triest, Düsseldorf-Alessandria,
Düsseldorf-Triest, Hamburg-Bozen, Hamburg-Triest, Hamburg-Verona, Hildesheim-Alessandria,
Hildesheim-Bozen und Frankfurt (Neu-Isenburg)-Alessandria - direkt
bei DB Autozug online buchen. Bahnreisende,
die dieses Angebot nutzen wollen, müssen dafür in der Buchungsmaske
für DB Autozüge die Rubrik "Sonderangebot"
anklicken und dort den Aktivierungscode "Italien80" eingeben
. - DB-Autozüge günstig online buchen bitte .
Übersicht von Sondertarifen und freien
Termine der DB-Autozüge bitte
weitere
Infos zur Reisebuchung im Internet und Reiseangebote aus dem Supermarkt
- -
- - Preisvergleich von empfehlenswerten Reisportalen zu
den beliebtesten Ferienzielen weltweit mehr... -
30.04.2010
Die
Katalogpreise von Flugpauschalreisen müssen nicht alle Flugzuschläge
enthalten Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH
/ AZ: I ZR 23/08) können in einem Reisekatalog, die angegebenen Preise für
eine Flugpauschalreise, um saisonal bedingte Flugzuschläge bzw. -abschläge
schwanken. Bei den Preisangaben muss allerdings der Reiseveranstalter mit ausreichender
Deutlichkeit darauf hinweisen, dass der angegebene Katalogpreis von dem eigentlichen
Buchungspreis, wegen saisonal bedingte (Saisonzeit) und ortsgebunde (Abflughafen)
Zu- oder Abschläge von Fluggebühren, abweichen kann. Die Differenz zwischen
angebenem Katalogpreis und tatsächlichen Buchungspreis darf aber nicht mehr
als 50 Euro betragen. (Quelle: Westdeutsche Zeitung, Wirtschaft S.16: "Flexible
Flugpreisangaben erlaubt", 30.04.2010) - weitere Gerichtsurteile
zum Thema Reiserechtmehr...
23.04.2010
Welche
gesetzliche Krankenversicherungen zahlen für wichtige Reiseschutzimpfungen
Die Zeitschrift Finanztest von Stiftung
Warentest hat in ihrer neusten Ausgabe (Finanztest 05/2010), die Leistungen der
größten gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bezüglich der
Kostenerstattung von wichtigen Reiseschutzimpfungen analysiert. Weil die gesetzlichen
Krankenversicherungen gesetzlich verpflichtet sind, nur medizinisch notwendige
Impfungen (z.B. Impfungen gegen Kinderlähmung, Diphterie, Wundstarrkrampf,
Röteln etc.) zu bezahlen, werden von vielen Krankenkassen die Kosten von
wichtigen Reiseschutzimpfungen nicht oder nur teilweise erstattet. Bei diesem
Krankenkassenvergleich stellte sich heraus, dass besonders die Betriebskrankenkassen
und die Ersatzkassen sich bei der Erstattung von Reiseschutzimpfungen kulant zeigen
und viele dieser Krankenkassen den vollen Betrag erstatten, die Ortskrankassen
dagegen halten sich nur an die gesetzliche Vorgabe, d.h. von diesen Krankenversicherungen
werden die Kosten für wichtige Reiseschutzimpfungen nicht oder nur im Einzelfall
bezahlt. Für Kunden dieser Krankenkassen kann die Sparsamkeit ihrer Versicherung
leider teuer zu stehen kommen, so kostet beispielsweise ein hundertprozentiger
Impfschutz gegen Hepatitis A und B ca. 230 Euro. Folgende gesetzliche Krankenkassen
haben zum Zeitpunpkt des Testes (März 2010), die Kosten für wichtige
Reiseschutzimpfungen voll erstattet: AOK Plus, IKK Classic, Signal Iduna IKK,
Big direkt gesund, IKK gesund plus, TK Techniker, hkk, BKK Gesundheit, Deutsche
BKK, BKK Mobil Oil, Bahn-BKK, BKK vor Ort, Knappschafts Krankenkasse (Quelle:
www.test.de ->
Tests + Themen -> Versicherung + Vorsorge -> Meldungen: "Reiseimpfungen:
Diese Kassen zahlen", 23.04.2010)
weitere Informationen über
die Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen und wichtige Reiseschutzimpfungen
im Internet:
Informationen über empfehlenswerte
Reiseschutzimpfungen in den Reiseländern weltweit vom CRM
Centrum für Reisemedizin
Leistungsvergleich
und Produktfinder von empfehlenswerten gesetzlichen Krankenkassen von Stiftung
Warentest
21.04.2010
Das
Flugverbot ist an allen deutschen Flughäfen wieder aufgehoben
Das wegen der Vulkanasche verhängte Flugverbot für den zivilen Flugverkehr
ist an allen deutschen Flughäfen wieder aufgehoben. Nach Angaben der europäischen
Flugsicherheitsagentur Eurocontrol (European Organisation for the Safety of Air
Navigation) ist der Luftraum für den zivilen Flugverkehr nur noch im Norden
Frankreichs, über kleine Teile der Beneluxländern, teilweise über
Österreich, in Norden Großbritanniens sowie über Schweden gesperrt
(Quelle: www.focus.de ->
Reisen -> Fliegen: "Aschewolke verzieht sich", 21.04.2010).
Bis sich der europäische Flugverkehr wieder vollständig normalisiert
wird es allerdings noch einige Tagen dauern, d.h. auch in den kommenden Tagen
ist an den deutschen Flughäfen mit erheblichen Flugverspätungen und
Flugausfällen zu rechnen. So wird beispielsweise die Lufthansa an heutigen
Mittwoch von den planmäßig 1800 nur 500 Flüge starten. Für
Fluggäste und Pauschaltouristen bedeutet dies auch weiterhin, sich vor der
Fahrt zum Flughafen bei dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft
über die aktuelle Situation zu informieren. Leider sind bedauerlicherweise
viele wegen des Vulkanausbruches auf Island eingerichteten Hotlines der Reiseveranstalter
und Fluggesellschaften hoffnungslos überlastet, oder insbesondere Billigfluggesellschaften
stellen solche Informationsdienste erst gar nicht zur Verfügung und der Kunde
kann sich nur über eine unverschämt teuere "Servicenummer"
der Budgetairline über die aktuelle Situation informieren. In der nachfolgenden
Tabelle finden Sie die Links der Flughäfen, Fluggesellschaften und Reiseveranstalter
mit aktuellen Fluginformationen.
I. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter
Servicenummer
Link
zu aktuellen Reiseinformationen
(mit den Reisemarken TUI, airtours, Magic Life, Robinson, 1-2-FLY und Discount
Travel)
Ausgesuchte
Gerichtsurteile zum Thema Reiserechtmehr...
16.04.2010
Die Rechtslage wenn der Flug
oder die Reise wegen höherer Gewalt ausfällt Durch
den Vulkanausbruch des Eyjafjallajökull auf Island ist zur Zeit der Luftraum
über großen Teilen von Nord-, Mittel- und Osteuropa gesperrt. Demzufolge
sitzen hunderttausende Fluggäste an zahlreichen Flughäfen fest, weil
die Flüge annuliert wurden. Auus dieser außergewöhnlichen Situation
ergeben sich folgende Rechte und Pflichten für die betroffenen Passagiere:
Die Fluggesellschaften sind im Falle eines Flugausfalles
auf jeden Fall dazu verpflichtet den bezahlten Flugpreis inklusive Steuern und
Gebühren zu erstatten oder, falls der Kunde einverstanden ist, den Flugast
kostenfrei auf einen anderen Flug umzubuchen. Das gleiche gilt für Kurz-
und Mittelstreckenflüge, die mit mehr als fünfstündiger Verspätung
starten.
Weil Flugausfälle wegen eines
Vulkanausbruches rechtlich gesehen aus höherer Gewalt resultieren, stehen
den betroffenen Fluggäste keine weitergehende Kostenerstattungen bzw. Schadensersatzansprüche
zu, die in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt sind (siehe hierzu
"Entschädigung bei Überbuchung,
Annulierung oder Verspätung eines Fluges".). Betroffene
Passagiere haben also kein Recht auf Erstattung der Kosten, die ihm durch
den Flugausfall entstanden sind, also z.B. Fahrtkosten zum Flughafen, zusätzliche
Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, Telefonkosten etc. Die Fluggesellschaften
sind allerdings verpflichtet ihre Kunden, ab einer längeren Wartezeit mit
Essen und Getränke zu versorgen.
Kann eine Fluggesellschaft
aus witterungsbedingten Umständen (also wegen höherer Gewalt) nicht
am geplanten Zielort landen, ist die Airline dazu verpflichtet, dass ihre Fluggäste
schnellst möglich das gebuchte Flugziel erreichen, d.h. entweder durch eine
alternative Flugverbindung oder mit alternativen Verkehrsmittel (Zugfahrt, Fähre,
Bus etc.), dem Fluggast dürfen dabei keine zusätzliche Kosten entstehen.
Flugpassagiere dürfen sich allerdings nicht eigenmächtig ein Taxi mieten,
wenn der Flug beispielsweise anstatt in Köln in Frankfurt gelandet ist. Die
Fluggesellschaft ist in solch einem Fall nur verpflichtet, dem Fluggast die zusätzlichen
Kosten für eine Zugfahrt von Köln nach Frankfurt zu erstatten.
Komplizierter stellt sich der folgende konstruktierte Fall dar.
Wegen des Vulkanauspruches in Island, annuliert Fluggesellschaft X den Direktflug
von München nach New York, weil der Luftraum auf der vorgesehenen Flugroute
teilweise gesperrt ist. Fluggesellschaft Y, die auf der gleichen Flugroute von
München nach New York fliegt, hat aufgrund des Vulkanausbruches die Flugroute
nach New York geändert und musste somit den Flug nicht wie Fluggesellschaft
X annulieren. In solch einem Fall könnten Flugpassagiere der Fluggesellschaft
X durchaus Schadensersatzansprüche haben. Der rechtliche Nachweis, dass sich
die Fluggesellschaft X nicht um eine alternative Flugroute gekümmert hat,
dürfte allerdings eher schwierig sein bzw. die Schadensersatzansprüche
sind nur in einem teueren Gerichtsverfahren zu klären.
Welche
Rechte haben Pauschaltouristen? Fällt der Flug einer gebuchten Flugpauschalreise
wegen höherer Gewalt aus, sind Pauschaltouristen von der Kulanz ihres Reiseveranstalters
abhängig, d.h. rechtlich gesehen ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet
in solch einem Fall Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Urlaubsfreude
oder zusätzliche Übernachtungskosten, Reisekosten etc. zu erstatten.
Gute Reiseveranstalter zeigen sich aber in solchen Fällen oftmals kulant
und erstatten zumindest die zusätzliche Übernachtungskosten und / oder
einen Teil der unnötig entstanden Transportkosten (Zugfahrt, Taxi etc.).
Verschiebt sich der Reisebeginn einer gebuchten zweiwöchigen Flugpauschalreise
wegen höherer Gewalt deutlich um ein bis drei Tage, hat der Pauschaltourist
nicht automatisch das Recht die Reise kostenlos zu stornieren. Der Reiseveranstalter
ist allerdings verpflichtet, den Reisepreis anteilig um den / die entgangene(n)
Urlaubstag(e) zu mindern. Bei einer gebuchten kurzen Flugpauschalreise, beispielsweise
eine dreitägige Städtereise, ist dagegen ein deutlich verspäteter
Abflug von mehr als einem Tag ein erheblicher Reisemangel, der Pauschaltourist
hat in solchen Fällen also das Recht, die Pauschalreise kostenlos zu stornieren.
Des weiteren müssen Flugpassagiere eine geänderte Flugroute und die
damit verbunden zusätzlichen Strapazen (mehrstündige Busfahrt, Zugfahrt
in einem hoffnungslos überfüllten Zug etc.) akzeptieren. Die Fluggesellschaft
bzw. Reiseveranstalter hat also das Recht, wenn der Flug wegen höherer Gewalt
am planmäßigen Flughafen ausfällt, die Flugreise von einem anderen
Flughafen zu starten. Die Transportkosten zu dem alternativen Startflughafen sind
natürlich von der Fluggesellschaft bzw. von dem Reiseveranstalter zu tragen.
Welche Pflichten haben Flugreisende? Pauschaltouristen
oder Fluggäste einer Fluggesellschaft müssen sich über die aktuelle
Situation bei ihrem Reiseveranstalter oder Airlines informieren und deren Anweisungen
folgen.
12.04.2010
Die
Reiseveranstalter bieten nur noch wenige Tage attraktive Frühbucherrabatte
für ausgesuchte Pauschalreisen an
Bei
den meisten großen Reiseveranstaltern laufen im April die Buchungsfristen
ab, bis wann der jeweilige Reiseveranstalter eine Ermäßigung des Reisepreises
für eine Reisebuchung in den Sommerferien gewährt.
weitere
Infos zur Reisebuchung im Internet und Reiseangebote aus dem Supermarkt
- -
- - Preisvergleich von empfehlenswerten Reisportalen zu
den beliebtesten Ferienzielen weltweit mehr... -
06.04.2010
Reisetipps
und Hotelangebote für klassische und alternative Reiseziele in der Sommersaison
2010
In der nachfolgenden Tabelle finden
Sie alternative Reiseempfehlungen zu den klassischen Reisezielen, die auf jeden
Fall auch mal eine Reise wert sein können:
I. Südosteuropa
klassisches Reiseziel
Hotelangebote
alternatives
Reiseziel1.
Hotelangebote
Griechenland
Hotelpreisvergleich
und Hotelangebote in Griechenland bei booking
Mazedonien:
Reisetipp für einen aktiven Wanderurlaub oder Radtouren z.B. Ohrid See
- Infos über Mazedonien unter honorarkonsulat-mazedonien.org
- Infos über den Ohrid See unter wikipedia
Thailand
/ Ko Kut: Reisetipp für einen erholsamen Strandurlaub ohne den üblichen
touristischen Trubel - Infos über die Insel Ko Kut unter wikipedia
- Infos über die Insel Ko Kut unter thailands-inseln.de
- Hotelangebot Insel Ko
Kut - Hotelpreisvergleich Ko
Kut
IV.
Indien
klassische
Reiseziele
Hotelangebote
alternatives
Reiseziel
Hotelangebote
Goa, Bundesstaat Gujarat
Hotelangebote
Gujarat - Goa
(Candolim Beach) - Hotelpreisvergleich in Diu
Beach (Gujarat)
Mysore: Reisetipp
für eine Entdeckungsreise der einzigartigen Paläste in Mysore und den
zahlreichen Sehenswürdigkeiten in der Umgebung dieser indischen Stadt
- Infos über Mysore unter wikipedia
- Infos über Mysore unter karnataka.com
(Infos auf Englisch)
Costa Rica: Reisetipp für Naturliebhaber
verbunden mit einem erholsamen Strandurlaub an der Karibik- oder Pazifikküste.
- Infos über Costa Rica unter wikipedia
Quelle: 1."prisma,
das Wochenmagazin zur Zeitung" 13/2010, S.4 ff: "Wildnis zum Wohlfühlen"
weitere
Infos zur Reisebuchung im Internet und Reiseangebote aus dem Supermarkt
- -
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den beliebtesten Ferienzielen weltweit mehr... -
31.03.2010
Das
Wetter über Ostern in den beliebten Urlaubsregionen in Europa, Nordafrika,
Türkei und Ägypten
Wie jedes Jahr
versuchen Tausende von deutschen Urlaubern dem traditionell miesen Schmuddelwetter
über die Osterfeiertage, durch einen Kurzurlaub am Meer oder in den Bergen
zu entfliehen. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht
der Wetterprognosen über Ostern von den beliebten Ferienzielen der Deutschen:
Im
Jahr 2009 sank die Zahl der Übernachtungen von ausländischen Gästen
in Deutschland um 3 Prozent
Nach einer Veröffentlichung
des "Statistischen Bundesamtes", wurden im vergangem Jahr von Beherbergungsbetrieben
mit mehr als neun Betten und den Campingplätzen in Deutschland rund 54,8
Millionen Übernachtungen von ausländischen Gästen registriert,
damit sank die Anzahl der Übernachtungen von ausländischen Gästen
um 3 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008. Den mit Abstand größten
prozentualen Anteil von ausländischen Besuchern in Deutschland sind mit 18,2
Prozent unsere Nachbarn aus den Niederlanden, damit stieg der Anteil an holländischen
Gästen im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent, insgesamt
übernachteten 2009 rund zehn Millionen Niederländer in Deutschland.
Den prozentual höchsten Anstieg bei den Übernachtungszahlen von ausländischen
Touristen wurde erfreulicherweise mit 8,9 Prozent durch Übernachtungen von
israelischen Gästen in Deutschland registriert, dies entsprechen 416.000
gebuchten Betten. Weniger Besucher wurden 2009 allerdings aus Großbritannien
(-12,4% entsprechen 3,7 Millionen Übernachtungen), Spanien (-5% entsprechen
1,8 Millionen Übernachtungen) und den USA (-3,4% entsprechen 4,3 Millionen
Übernachtungen). Quelle:
www.spiegel.de -> Nachrichten -> Reise -> Aktuell -> Deutschland-Urlaub:
"Reisestatistik - Weniger ausländische Urlauber in Deutschland",
08.03.2010
07.03.2010
Viele
beliebte Badereiseziele sind über Ostern schon ausgebucht
Kurzentschlossene, die während den Osterferien (letzte
Märzwoche bis erste Aprilwoche) noch einen Strandurlaub buchen möchten,
müssen unter Umständen bei der Auswahl ihres Reisezieles, Reisetermins
und des gewünschten Abflughafens flexibel sein. Denn wie jedes Jahr sind
über Ostern die guten Hotels in den sogenannten Warmwasserreiseziele frühzeitig
ausgebucht. Dies gilt insbesondere für Pauschalreisen zu den Kanarischen
Inseln wie z.B. nach Gran Canaria, Fuerteventura, Teneriffa und Lanzarote, aber
auch die guten Strandhotels in den beliebten Reiseziele rund ums Mittelmeer sind
nahezu ausgebucht. So bieten die großen deutsche Reiseveranstalter nur noch
wenige Restplätze an Flugreisen nach Mallorca, Tunesien und in die Türkei
an, d.h. kurzentschlossene Osterurlauber müssen bei der Wahl ihres Reisetermins
und des Abflughafens flexibel sein. Bezüglich des gewünschten Reisestartes
gelten die Flüge, die am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag zu
den beliebten Urlaubsregionen starten, als ausgebucht. Bei den Fernreiseziele
sind beispielsweise die Malediven über Ostern so gut wie ausgebucht, ziemlich
eng wird es für Buchung eines Urlaubes in der Karibik wie z.B. in Mexiko,
Kuba und der Dominikanischen Republik, freie Plätze für einen Karibikurlaub
werden dagegen noch für die Isla Margarita (Venezuela) und Salvador da Bahia
in Brasilien angeboten. Ebenfalls noch verfügbar, sind Pauschalreisen während
den Osterferien nach Kenia und Mauritius. Quelle:
www.rp-online.de -> Reise -> News: "Wer noch weg will, sollte
sich beeilen - Das sind die Osterreisetrends 2010", 04.03.2010
01.03.2010
Der
Reiseleiter einer Abenteuertour darf konditionsschwache Teilnehmer ausschließen
Die Reiseleiter von sogenannten Trekkingtouren
(auf deutsch Abenteuertouren) dürfen Teilnehmer von der Tour ausschließen,
wenn sie sich sicher sind, dass einzelne Teilnehmer/-innen den Anforderungen an
die Tour nicht gewachsen sind. Für eine Trekkingtour können
Personen als nicht geeignet eingestuft werden, die offentsichtlich unter gesundheitlichen
Beeinträchtigungen leiden oder deren allgemeine konditionelle Verfassung
nicht dem Schwierigkeitsgrad der Tour genügt, aber auch Personen, die mit
einer mangelhaften Ausrüstung z.B. schlechtes Schuhwerk etc. an der Trekkingtour
teilnehmen wollen, können vom Reiseleiter kurzfristig von der gebuchten Tour
ausgeschlossen werden. In solchen Fällen liegt dann auch kein Reisemangel
vor, wenn die Trekkingtour als Bestandteil einer Pauschalreise gebucht wurde,
durch den Ausschluß an der Tour für den Reiseteilnehmer bedauerlicherweise
ein Teil der gebuchten Reise ausgefallen ist. Nach einem Urteil des Landgericht
Kempten (AZ: 53 S244/90) musste der Reiseveranstalter einer Urlauberin, die im
Rahmen einer Pauschalreise eine Wanderung gebucht hatte, vor Ort vom Führer
der Wanderung aufgrund ihrer offentsichtlichen konditionellen Beeinträchtigungnen
allerdings von der Wanderung ausgeschlossen wurde, keinen anteiligen Reisepreis
erstatten und auch keinen Schadensersatz leisten.1 Unter Wikipedia
wird eine Trekkingtour folgendermaßen definiert: "Trekking bezeichnet
das Zurücklegen einer längeren Strecke mit Gepäck, über einen
längeren Zeitraum und unter weitestgehendem Verzicht auf eventuell vorhandene
Infrastruktur. Trekking kann als Weitwanderung, als Reittour, aber auch mit dem
Fahrrad, dem Kanu, mit Langlaufschiern, Schneeschuhen, oder anderen Outdoor-Fortbewegungsmitteln
durchgeführt werden." 1Quelle: Westdeutsche Zeitung,
Wochenende / Das Magazin für Reise und Freizeit, S.2: "Recht auf
Reisen - 'Aus' für Trekking-Tour", 27.02.2010
weitere nützliche Reiseinformationen zur optimalen Urlaubsplanung:
Ausgesuchte
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Ausgesuchte Bestimmungen für das Handgepäck im internationalen
Flugverkehr mehr...
Interessante Informationen
über Linien-, Charter- und Billigfluggesellschaften mehr...
18.02.2010
Die schönsten Badestrände
der Welt
Laut den Nutzern des Reisebewertungsportal
"Trivago"
befinden sich fünf der zehn schönsten Badestrände der Welt in Europa.
Der wegen seinen eigenartigen Felsformationen bekannte Strand "Praia de As
Catedrais" (Galizien / Spanien), wurde 2009 von den Trivago-Nutzern am besten
bewertet.1.
Strand1.
/ Lage / Infos2.
bekannte Urlaubsorte und
Flughäfen in der Nähe2.
1.) Praia de As Catedrais: Galicien /
Nordwest-Spanien -> Google-Maps - Bilder unter panoramio.com
Urlaubsort:
Ribadeo Flughäfen: Asturias, Satander, Bilbao Flugangebote: -
mit Air Berlin via Mallorca
via Madrid o. Barcelona
2.) Anse Lazio: Insel Praslin / Seychellen Galicien (Nordwest-Spanien
-> Google-Maps
/ - Bilder unter panoramio.com
Urlaubsort: Insel Praslin
Intern. Flughafen: Mahé Regionalflughafen Praslin Flugangebote:
- Flugpreisvergleich von Charter- u. Linienflüge nach Mahé / Praslin
unter - Flugangebote via Paris mit Air
France
- Flugangebote via Dubai mit Emirates - Charterflug mit Condor
3.)
Jandia Playa: Fuerteventura / Kanaren (Spanien) -> Google-Maps - Infos über Jandia unter wikipedia.org
Urlaubsort:
Playa Jandia, Costa Calma Flughafen: Fuerteventura - Flugangebote von
Air Berlin - Flugangebote via Madrid mit
(via Madrid) - Charterflug mit Condor - Charterflug mitTUIfly
4.) Balos
Beach: nordwesten Kreta (Griechenland) -> Google-Maps - Infos über Balos Beach unter wikipedia.org
Urlaubsort:
Chania Flughafen: Heraklion und Chania - Flugangebote von Air Berlin
5.) Tsambika
Beach: Westküste von Rhodos (Griechenland) -> Google-Maps - Bild des Taambika Beach unter wikipedia.org
Urlaubsort:
Chania Flughafen: Rhodos - Flugangebote von Air Berlin - Charterflug
mit Condor - Charterflug mitTUIfly
6.) Plage
de Palombaggia: Südküste von Korsika (Frankreich) -> Google-Maps - Bilder unter panoramio.com
Urlaubsort:
Porto Vecchio Flughafen: Calvi - Flugangebote von Air Berlin -
Flugpreisvergleich von Charter- u. Linienflüge nach Calvi / Korsika unter
- Fährverbindungen
nach Korsika
7.)
Whitehaven Beach: Whitsunday Island vor der Ostküste von Australien
(Queensland) -> Google-Maps - weitere Infos unter wikipedia.org
Whitsunday
Island ist ein Nationalpark und daher befinden sich auf der Insel keine Hotels.
Urlauber können die unbewohnte Insel im Rahmen von Tagesausflüge mit
kleinen Booten besuchen. Flughafen: Brisbane - Flugangebote von Air Berlin
- Flugpreisvergleich von Linienflüge nach Brisbane / Australien
unter
Urlaubsort:
Insel Oahu Flughafen: Honolulu - Flugangebote von Air Berlin -
Flugpreisvergleich von Charter- u. Linienflüge nach Honolulu / Hawai unter
9.)
Spiaggia "La Pelosa" : An der Nordküste von Sardinien (Italien)
-> Google-Maps - Bilder unter panoramio.com
Flughafen:
Cagliari, Olbia - Flugangebote von Air Berlin - Charterflug mitTUIfly - Flugpreisvergleich von Charter- u. - Fährverbindungen
nach Sardinien
10.)
Praia de Copacabana: Rio de Janeiro (Brasilien) -> Google-Maps - Bilder unter panoramio.com
Flughafen:
Rio de Janeiro - Flugpreisvergleich von Charter- u.
Quellen: 1.www.rp-online.de:
-> Reise -> News: "Top Ten der Badeparadiese - Die schönsten
Strände der Welt", 14.02.2010
2.eigene
Recherche
12.02.2010
Pauschalreisen
waren im Januar um bis zu 11 Prozent günstiger als vor einem Jahr
Nach einem durch das Reiseportal "HolidayCheck" ermittelten
Preisindex für Pauschalreisen waren zwar die Angebote der Reiseveranstalter
im Januar 2010 um bis zu 11,5 Prozent günstiger als im Vorjahresmonat, der
Preisverfall für Pauschalreisen hat allerdings gegenüber November spürbar
nachgelassen. So waren im November 2009 Pauschalreisen nach Mallorca durchschnittlich
um 18 Prozent günstiger als im Vergleichszeitraum im Jahr 2008, im Januar
dieses Jahres lag dieser Preisindex dagegen nur noch um 2,5 Prozent unter dem
Vorjahresmonat. Spürbar günstiger als vor einem Jahr sind allerdings
immernoch Pauschalreisen nach Ägypten und in die Türkei. Für
eine Pauschalreise nach Ägypten musste eine Familie im Januar 2010 durchschnittlich
9 Prozent weniger bezahlen als im Januar 2009, ein Familienurlaub in der Türkei
wurde um 7,8 Prozent günstiger.
Quelle:
www.rp-online.de: ->
Reise -> News: "Preisindex für Touristen - Mallorca-Reisen werden
wieder teurer", 11.02.2010
08.02.2010
Die
Nebenkosten auf ausgesuchten Kreuzfahrtschiffen
Allein in diesem Jahr stechen 11 neue Kreuzfahrtschiffe in See (siehe hierzu auch
"Ab 2010 bieten 9 neue
Kreuzfahrtschiffe interessante Kreuzfahrten für Touristen aus Europa an"),
die Gesamtkapazität dieser neuen Schiffe beträgt dabei ca. 25.000 Passagiere,
mit Platz für 5400 Kreuzfahrttouristen läuft im Dezember 2010 in Florida
/ USA die Allure of the Seas vom Stapel und gilt dann als das größte
Kreuzfahrtschiff der Welt. 1 Durch diese drastische Erhöhung
der Kapazitäten können Kreuzfahrttouristen mit sinkenden Preise für
Schiffsreise rechnen. Weil die Kosten für eine Kreuzfahrt nicht nur von dem
eigentlichen Buchungspreis bestimmt werden, sondern sehr stark von den anfallenden
Nebenkosten wie z.B. Trinkgelder, Kosten für Landausflüge etc. abhängig
sind, sollten sich Urlauber vor einer Kreuzfahrtbuchung besonders über die
anfallenden Nebenkosten informieren, die während einer Seereise anfallen.
Damit sich Urlauber einen Überblick über die Kosten einer Kreuzfahrt
verschaffen können, hat das Reisemagazin "Clever
reisen!" in seiner neusten Ausgabe (Februar 2010) die durchschnittlichen
Nebenkosten von 10 Kreuzfahrtschiffen ermittelt. 2
Die durchschnittlichen
Nebenkosten auf ausgesuchten Kreuzfahrtschiffen
Schiff / Reederei
Nebenkosten
/ durchschnittlicher Tagespreis 2
online
buchen
Costa
Pacifica / Costa Crociere (Italien)
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 150 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 42 EUR Minibar
in der Kabine ist kostenpflichtig Wellness: die Nutzung von Sauna und
Fitnessraum ist kostenlos Standardverpflegung im Preis inkl. Essen
und Trinken in Spezialitätenrestaurants ist kostenpflichtig. Ein
Glas Wein ab 4,20 EUR Ein Glas Bier (0,25 l) ab 3,50 EUR Cocktails ab 4,70 EUR Trinkgelder: Empfehlung 7 EUR pro Person
und Tag (Jugendliche von 14 - 17 J. 3,50 EUR) Fazit: günstiger
Grundpreis, bei relativ hohen Nebenkosten
Sonerangebote
von Kreuzfahrten mit einem Schiff der Costa-Flotte bitte hier
klicken
Preisvergleich der wichtigsten Veranstaltern von
interessanten See- und Flußkreuzfahrten bei
AIDAvita / Aida Cruises (Deutschland)
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 190 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 39 EUR
Wellness: die Nutzung von Sauna und Dampfbad ist kostenlos Standardverpflegung
im Preis inkl. Essen und Trinken in Spezialitätenrestaurants ist
kostenpflichtig. Ein Glas Wein ab 4,20 EUR Ein Glas Bier
(0,3 l) ab 2,70 EUR Cocktails ab 4,80 EUR Trinkgelder:
kein Trinkgeldzwang Fazit: durchschnittlicher Grundpreis, bei relativ
günstigen Nebenkosten
Preisvergleich der wichtigsten Veranstaltern von interessanten See- und Flußkreuzfahrten
bei
Mein
Schiff / TUI Cruises (Deutschland)
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 180 - 200 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 29 EUR Minibar in der Kabine ist kostenpflichtig Wellness: die Nutzung
von Sauna und Fitnessraum ist kostenlos Standardverpflegung im Preis
inkl. Essen und Trinken in Spezialitätenrestaurants ist kostenpflichtig.
Ein Glas Wein ab 3,90 EUR Ein Glas Bier (0,3 l) ab 2,70 EUR Cocktails ab 5,70 EUR Trinkgelder: im Grundpreis inklusive Fazit: durchschnittlicher Grundpreis, bei relativ günstigen Nebenkosten
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 230 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 25 EUR Wellness:
die Nutzung von Sauna und Dampfbad ist kostenlos Standardverpflegung
im Preis inkl. Ein Glas Wein ab 3,90 EUR Ein Glas Bier (0,3
l) ab 2,70 EUR Cocktails ab 5,70 EUR Trinkgelder: 4 EUR
pro Person und Tag Fazit: mittleres Preisniveau für den Grundpreis
und relativ günstige Nebenkosten
Preisvergleich der wichtigsten Veranstaltern von interessanten See- und Flußkreuzfahrten
bei
MSC
Magnifica / MSC Crociere S.A., Genf (Schweiz)
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 237 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 38 EUR Wellness:
ca 12 EUR zur Nutzung von Sauna und Dampfbad Standardverpflegung im
Preis inkl. Ein Glas Wein (0,5 l) ab 7,50 EUR Ein Glas Bier
(0,2 l) ab 2,50 EUR Cocktails ab 4,50 EUR Trinkgelder:
6 EUR pro Person und Tag Fazit: mittelhocher Grundpreis be relativ
hohen Nebenkosten
Preisvergleich der wichtigsten Veranstaltern von interessanten See- und Flußkreuzfahrten
bei
Queen
Victoria / Cunard Line (England)
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 400 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 33 EUR Wellness:
25 EUR für die Spa-Tageskarte Standardverpflegung im Preis inkl. Essen und Trinken in Spezialitätenrestaurants ist kostenpflichtig.
Ein Glas Wein ab 3,00 EUR Ein Glas Bier (0,3 l) ab 1,50 EUR Cocktails ab 3,00 EUR Trinkgelder: je nach gebuchter Kategorie
7,50 - 8,80 EUR pro Person und Tag Fazit: ziemlich hoher Grundpreis,
bei z.T. sehr hohen Nebenkosten
Preisvergleich der wichtigsten Veranstaltern von interessanten See- und Flußkreuzfahrten
bei
Seabourn
Odyssey / Seabourn (USA)
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 527 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 47 EUR Wellness:
20 EUR für die Tageskarte für das Wellnesscenter Minibar
im Preis inklusive Standardverpflegung im Preis inkl. Essen
und Trinken alle Speisen und Getränke im Grundpreis inklusive Trinkgelder:
im Grundpreis inklusive Fazit: sehr hoher Grundpreis und hohe Nebenkosten
für Ausflüge und Wellness, die Nebenkosten für Speisen, Getränke
und Trinkgelder sind dagegen im Grundpreis inklusive.
Preisvergleich der wichtigsten Veranstaltern von interessanten See- und Flußkreuzfahrten
bei
Quellen:
1www.sueddeutsche.de:
-> Lifestyle -> Reise: "Preiskampf bei Kreuzfahrten: Die große
Billigwelle", 07.02.2010 2
www.bild.de: -> Lifestyle -> Reise: "10 Kreuzfahrt-Riesen im
Preisvergleich: Nebenkosten ahoi! Mit welchem Schiff schippere
ich günstig?0", 02.02.2010
24.01.10
Von
den Hotelgästen gewählt: Die 20 besten Hotels in Deutschland Das
Hotel- und Reisebewertungsportal TripAdvisor
hat von allen Hotelbewertungen deutscher Hotels ein Ranking der besten Hotels
in Deutschland erstellt. Zu dem Ergebnis der 20 besten Hotels in Deutschland bitte
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20.01.10
Die pünktlichsten
Flughäfen der Welt Die US-amerikanische Firma FlightStats
hat die 50 internationalen Flughäfen mit dem größten Passagieraufkommen
hinsichtlich ihrer Pünktlichkeit untersucht. Nach dieser Untersuchung zählten
im vergangenem Jahr 9 Airports aus Asien zu den 10 Flughäfen weltweit mit
den wenigsten Verspätungen. Der Haneda-Airport in Tokio landete mit einer
Pünktlichkeitsquote von 90,72 Prozent auf Platz 1 dieser Rangliste, gefolgt
vom "Incheon Airport" in Seoul. Als pünktlichster europäischer
Flughafen wird der Münchener Flughafen mit einer Pünktlichkeitsquote
von 75,95 Prozent auf Rang 14 geführt. Zu den drei unpünktlichsten großen
internationalen Airports zählten 2009 laut dieser Statistik die Flughäfen
London-Gatwick (Pünktlichkeitsquote 54,66%), Istanbul (49,63%) und London-Stansted
(48,45%).
Die 10 pünktlichsten
Flughäfen weltweit*
Die
10 pünktlichsten Flughäfen in Europa*
Flughafen
Pünktlichkeitquote
Stadt / Flughafen
Pünktlichkeitquote
Tokio / Haneda Airport
90,72%
München / "Franz Josef Strauß Flughafen"
75,95%
Seoul / Incheon Airport
85,95%
Amsterdam
/ Schiphol
74,40%
Tokio / Narita Airport
85,71%
Paris
/ Orly
70,59%
Singapur / Changi Airport
80,38%
Barcelona
/ Aeropuerto de Barcelona
69,33%
Kuala Lumpur / Intern. Airport
79,73%
Rom
/ Fiumicino
67,23%
Hong Kong / Intern. Airport
79,71%
Frankfurt / Rhein-Main-Flughafen
66,44%
Bangkok / Intern. Airport
79,41%
Paris
/ Charles de Gaulle
65,16%
Sydney / Intern. Airport
79,38%
Madrid
/ Barrajas
63%
Taiwan / Taoyuan Airport
79,14%
London
/ Heathrow
62,67%
Jakarta / Intern. Airport
79,11%
London
/ Gatwick
54,66%
*Die pünktlichsten Flughäfen weltweit im Jahr 2009,
nach einer Untersuchung durch FlightStats
(Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> News: "München bester deutscher Flughafen - Das
sind die pünktlichsten Airports der Welt", 18.01.2010
weitere
nützliche Informationen über ausgesuchte internationale Flughäfen:
Infos über Verkehrsanbindung (Öffentliche Verkehrsmittel), Taxipreise
und Parkgebühren an ausgesuchten deutschen und internationalen Flughäfen
mehr...
3-Letter-Codes
der großen internationalen Airports mehr...
18.01.10
Örtliche Reisebüros
bieten oftmals günstigere Reisen an als Online-Reisebüros Nach
einem Preisvergleich durch die Zeitschrift "Computer Bild" sind die
kleinen Reisebüros vor Ort oftmals günstiger als die großen Internet-Reisebüros.
Im Rahmen dieses Vergleichstests wurden die Preise von 100 Pauschalreisen bei
8 Online-Reisebüros abgefragt und die Preise von 30 dieser Reiseangebote
wurde bei bundesweit 72 Reisebüros abgelichen. Als überraschendes Ergebnis
aus diesem Test resultierte, dass 17 örtliche Reisebüros die günstigste
Pauschalreise anbot und nur fünfmal waren die kleinen Reisebüros vor
Ort am teuersten. In einem Fall lag der Preisunterschied sogar bei 1.540 Euro,
hier wurde eine 14-tägige Pauschalreise für 2 Personen nach Dubai von
einem Internetportal für 4.372 Euro angeboten, die gleiche Reise konnte allerdings
bei einem örtlichen Reisebüro für nur 2.832 Euro gebucht werden.
Außerdem wiesen die Tester auf mögliche Kostenfallen bei einer Online-Reisebuchung
hin, als Beispiel hierfür gelten sehr hohe Kreditkartengebühren, die
manche Internet-Reisebuchung in Rechnung stellen, aber auch voraktivierte Zusatzleistungen
z.B. überteuerte Reiseversicherungen können eine Reisebuchung unerwünscht
verteuern Als Testsieger wurde in diesem Vergleichstest das Reiseportal "Travelchannel"
bewertet, gefolgt von Travelscout 24. (Quelle: www.computerbild.de
-> News -> Internet: "Großer Vergleichstest von COMPUTER BILD:
Örtliche Reisebüros oft günstiger als Konkurrenz im Internet",
18.01.2010
12.01.10
Nur wenige Hotels haben
nach der Steuersenkung die Hotelpreise gesenkt Seit dem 01.01.2010 müssen
die Hotelbetreiber nur noch sieben Prozent vom Übernachtungspreis als Mehrwertsteuer
an den Fiskus abführen, dies entspricht einer Steuersenkung von zwölf
Prozentpunkte. Demnach könnte rein theoretisch ein Hotelzimmer das vor der
Steuersenkung 100 Euro pro Nacht kostete, seit Anfang des Jahres für 88 Euro
buchbar sein. Nach einer Stichprobe durch das ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO",
ist diese Theorie leider nur der Wunschtraum vieler Hotelgäste, die in einem
Hotel in Deutschland übernachten. Im Zuge dieser WISO-Stichprobe wurden die
Zimmerpreise von 50 Hotels vor und nach der Steuersenkung verglichen, mit dem
traurigen Ergebnis für die Verbraucher, dass nur 3 Hotels teilweise die Steuerersparnis
zur Senkung des Hotelpreises nutzten, d.h. kein einziges Hotel hat in dieser Stichprobe
die Steuersenkung im vollen Umfang an seine Hotelgäste weitergeleitet. Ein
5-Sterne-Hotel hat sogar mit Beginn dieses Jahres die Preise erhöht.
Als Begründung gaben die Hotelbetreiber einhellig an, dass die Mehreinnahmen
durch den gesenkten Steuersatz, für Investitionen und zur Ausbildung bzw.
Einstellung von neuem Personal verwendet werden sollen. Für die Verantwortlichen
dieses Steuergeschenkes an oftmals wohlhabene Hoteliers bleibt zu hoffen, dass
diese das eingesparte Geld tatsächlich investieren, denn dem hochverschuldeten
deutschen Staat entgehen durch diese Steuersenkung jährlich Einnahmen in
Milliardenhöhe. (Quelle: Witschaftmagazin "WISO" im ZDF am
11.01.2010)
Durch
Rabattaktionen der Reiseveranstalter, Geld sparen bei der Reisebuchung
Für die kommende Sommersaison 2010 bieten die Reiseveranstalter wieder zahlreiche
Rabattaktionen an, in der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht
der von den großen deutschen Reiseveranstaltern angebotenen Sparaktionen.
Reiseveranstalter / online buchen
Rabattaktion
Erklärung
TUI
Erstklassige Pauschalreisen direkt bei TUI günstig online
buchen bitte
11 gewinnt
Anlässlich
der Fußball-Weltmeisterschaft vom 11.06.-11.07.2010 in Südafrika werden
in ausgewählten TUI-Hotels extra Rabatte angeboten, d.h. während der
Fußball-WM gewährt TUI in den ausgesuchten Hotels ab 7 Nächte
Aufenthalt eine Sonderermäßigung von 7 x 11 Euro = 77 Euro pro Person
und Aufenthalt.
Best
Price Zimmer
Limitiertes Kontingent an Hotelzimmer zu einem
günstigeren Tarif, die Zimmerkategorie (Standard, deLuxe etc.) bzw. Zimmertyp
(Straßenseite, Meerseite etc.) kann bei der Buchung eines Best Price Zimmer
nicht gewählt werden, das Zimmer wird also je nach Verfügbarkeit vom
Reiseveranstalter dem Reisenden zugeordnet. Bei diesem Zimmer-Roulette besteht
zwar die Möglichkeit, eine kostenlose Aufstufung / Upgrade der Zimmerkategorie
zu buchen (z.B. von Standard-Doppelzimmer in eine Junior-Suite), allerdings werden
als Best Price Zimmer oftmals die eher unbeliebten Zimmer am Treppenaufgang, neben
dem Aufzug oder Besenkammer, preisreduziert angeboten.
XXL-Bonus
In ausgesuchten Hotels
wird ein begrenztes Zimmerkontingent zu einem besonders hohen Frühbucherrabatt
angeboten. Der XXL-Bonus wird bei TUI für Buchungen bis zum 28.02.2010 gewährt.
Die Hotelzimmer, die für diesen Rabatt angeboten werden sind allerdings schnell
ausgebucht und oftmals gelten diese Rabatte nicht zu den Hauptreisezeiten (Weihnachts-,
Oster- und Sommerferien), sondern nur in der Nebensaison. Der XXL-Bonus ist
mit anderen Rabattaktionen (z.B. 55plus, 60-Tage-Preisvorteil, KinderFestPreis)
von TUI kombinierbar.
Frühbuchervorteil
In
vielen Hotels gilt ein Frühbucherrabatt von 5 - 20 Prozent bei Buchungen
bis zum 31.03.2010.
60-Tage-Preisvorteil
In
manchen Hotels wird ein Preisnachlass gewährt, wenn bis 60 Tage vor Anreise
gebucht wird.
Spartermine
Zu
bestimmten Reisezeiten oder Wochentage in ausgesuchten Hotels können Gratisnächte
gebucht werden, man bucht also z.B. 14-Tage-Reisen zum 10-Tage-Preis.
XXS KinderFestPreis
In
manchen Hotels erhalten Kinder eine besonders hohe Kinderermäßigung
bei Buchungen bis zum 28.02.2010. Der XXS KinderFestPreis gilt nur bei einer
Mindestaufenthaltszeit von 7 Tagen
weitere
Kinderermäßigungen
- normaler Kinderfestpreis =
ermäßigter Hotelpreis für Kinder ohne Festlegung eines letzten
Buchungstermines - Kinderermäßigungen = prozentuale Ermäßigungen
für Kinder in bestimmten Altergruppen, eine Kinderermäßigung wird
i.d.R. nur bei 2 Vollzahlern gewährt. - Single mit Kind-Ermäßigung
= in manchen Hotels wird auch eine Kinderermäßigung bei einem Vollzahler
angeboten.
55plus
und 60plus
Hotelgäste ab 55 bzw. ab 60 Jahren erhalten
bei TUI in ausgesuchten Hotels eine Zusatzermäßigung.
Neckermann / Thomas
Cook
Frühbucherrabatt
-
Für Buchungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. bis zum 31.12, 28.02.
oder 30.04.) oder Buchungen bis 30 bzw. 60 Tage vor Anreise werden in ausgesuchten
Hotels 5-10 Prozent Rabatt gewährt
Spartipp-Zimmer
In
manchen Hotels und zu ausgewählten Reiseterminen pro Zimmer ein Extra-Preisnachlass
von bis zu 25% gewährt.
Family-Knülller
In
ausgesuchten Hotels bietet Neckermann für 2 Erwachsene und 2 Kinder ein besonders
reduzierter Familienkomplettpreis an.
Familien-Hit
2
Erwachsene und mind. 2 Kinder in überwiegend getrennten Zimmern sparen in
ausgesuchten Hotels bis zu 100%.
55Plus-Vorteil
Reisende
ab 55 bzw. 60 Jahren sparen in ausgesuchten Hotels bis zu 10%.
Single mit Kind(ern)
In ausgewählten
Hotels erhalten auch Singles eine Kinderermäßigung, die sonst nur bei
2 Vollzahlern gewährt wird
Gratisnächte
In
einigen Hotels werden zu bestimmten Reisetermine Gratisnächte angeboten,
in den Reisekatalogen von Neckermann steht bei dem entsprechenden Hotel dann z.B.
12 = 10, d.h. Sie zahlen nur 10 für 12 Übernachtungen.
weitere Sparvorteile
In ausgewählten
Hotels und Reisezeiten können - Zimmer der nächst höheren Kategorie
zum Preis der nächst unteren Kategorie gebucht werden - oder es kann
ein Vollpension zum Preis einer Halbpension gebucht werden - oder es gibt
Geschenke z.B. eine Flasche Wein, ein Obstkorb etc.
ITS
/ Tjaereborg / Jahn Reisen
Frühbuchervorteil
-
Für Buchungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. bis zum 31.01, 28.02.
oder 31.03.) werden in 97 Prozent der Hotels aus den ITS-Reisekatalogen besondere
Ermäßigungen angeboten.
Family-Star
Hotels, die in einem ITS-Reisekatalog mit dem Family-Star gekennzeichnet sind,
gewähren für Familien mit Kindern besondere Kinderermäßigungen
bzw. bieten günstige Kinderfestpreise an.
Economy Zimmer
In manchen Hotels
wird ein begrenztes Zimmerkontingent zu einem besonders günstigen Preis angeboten,
diese Zimmer können allerdings schlechter ausgestattet sein, als vergleichbare
Zimmer der gleichen Zimmerkategorie.
Minigruppen-Vorteil
Ausgesuchte
Hotels bieten für Minigruppen von 6 bis 9 Personen besondere Ermäßigungen
an.
weitere Sparvorteile
Spartermine
(z.B. 8 = 7), Single-Vorteile (Einzelzimmer ohne Aufpreis), Single-mit-Kind Angebote,
Langzeit-Vorteil, 55+ bzw. 66+ (Seniorenrabatte)
DerTour / Meiers
Weltreisen
Frühbuchervorteil
-
Für Buchungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. bis zum 31.12, 28.02.,
31.03. oder 30.04.) bzw. bei Buchungen bis 30 oder bis 60 Tage vor Anreise werden
in ausgesuchten Hotels 5-40 Prozent Rabatt gewährt
Spartermine
In einigen Hotels
werden zu bestimmten Reisetermine Gratisnächte angeboten, in den Reisekatalogen
von DerTour steht bei dem entsprechenden Hotel dann z.B. 7 = 6, d.h. Sie zahlen
nur 6 für 7 Übernachtungen. Die Spartermine sind nicht mit einem Frühbuchervorteil
kombinierbar.
Sparpreiszimmer
In
ausgewählten Hotels wird ein begrenztes Zimmerkontingent zu einem günstigeren
Preis angeboten, wenn die Buchung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt und
/ oder eine Mindestreisezeit (z.B. 7 Tage) eingehalten wird.
More inklusive
Bei den Hotels
in den Reisekatalogen von DerTour, die mit "More inklusive" gekennzeichnet
sind, bekommen Sie bestimmte Extraleistungen z.B. kostenlose Zimmeraufstufung,
kleine Präsente (z.B. eine Flasche Wein, ein Obstkorb etc.), kostenlose Nutzung
des Wellnessbereiches, kostenloser Parkplatz, Einzelzimmer ohne Aufpreis etc.
Rabatte bei Langzeitreisen
In
ausgewählten Hotels bekommt der Hotelgast, ab einer bestimmten Aufenthaltszeit
(z.B. ab 21 Nächte), eine Ermäßigung von 5-15 Prozent.
Honeymooner
Hotels,
die in einem Reisekatalog von DerTour mit zwei Ringen gekennzeichnet sind, bieten
für frisch Verheirateten oder bei bestimmten Hochzeitsjubiläen besondere
Vergünstigungen an. Der Hochzeitstag darf dabei i.d.R. nicht länger
als 6 Monaten nach der Anreise liegen.
weitere
Sparvorteile
Kinderermäßigungen und günstige
Kinderfestpreise, Single mit Kind-Angebote, Seniorenrabatte
FTI
Frühbucherrabatte
FTI bietet verschiedene Frühbucherrabatte an: 1. Top-Frühbucher:
gültig für Buchungen bis 31.01.2010 2. Super-Frühbucher: bei
Buchungen bis 28.02.2010 3. Frühbucher: bei Buchungen bis 30.04.2010
4. Flug-Frühbucher: Flugabschläge für Flüge mit Condor oder
Air Berlin zu ausgesuchten Terminen (i.d.R. während den Nebensaisonzeiten)
und bei Buchung einer Flugpauschalreise bis zum 31.01.2010
Low Cost-Zimmer
Begrenztes Zimmerkontingent
in ausgesuchten Hotels, zu einem günstigeren Preis als vergleichbare Zimmer
der gleichen Zimmerkategorie.
Fam
/ Family Hotel
In Hotels, die in einem Reisekatalog von FTI
mit "Fam" gekennzeichnet sind, werden Kinderermäßigungen
bzw. günstige Kinderfestpreise angeboten. Hotels, die als "Family
Hotel" bieten folgende Familienvorteile: Familienzimmer bzw. familiengerechte
Unterbringung, Miniclub mit Deutsch sprechender Betreuung und 100% Ermäßigung
für das 1.Kind. Mit "Fam" bzw. als "Family Hotel"
gekennzeichnete Hotels sind außerdem besonders familienfreundlich eingerichtet
(Kinderpool, Spielplatz etc.).
Kindergeld
Bei
Buchung einer Flugpauschalreise bis zum 31.01.2010, zahlt FTI pro Kind 50 Euro
Kindergeld.
FTI
Bonus
In ausgesuchten Hotels zahlt FTI einen
Bonus von bis zu 30 Euro bei Buchung einer Pauschalreise. Dieser Bonus ist mit
anderen Sparvorteilen kombinierbar.
Kuriose Hotelbeschwerden: Der
Regen zu laut und die Berge zu hoch Das internationale Hotelbuchungsportal
HRS hat nach einer Umfrage bei ausgesuchten Hotelbetreibern einige besonders kuriosen
Beschwerden von deutschen Hotelgästen zusammengestellt. Kuriose Hotelbeschwerden
von Hotelgästen aus Deutschland:
Ein
Hotelgast in einem Kurort an der Ostsee hatte sich darüber beschwert, warum
ihm eine Kurtaxe in Rechnung gestellt wurde, er sei während seines Hotelaufenthaltes
doch nie Taxi gefahren.
Bei einigen Hotelbetreibern
hatten sich weibliche Hotelgäste darüber beklagt, sie seien durch das
Schwimmen im hoteleigenen Schwimmbad schwanger geworden, letztendlich konnten
diese Hotelgäste von der Tatsache überzeugt werden, dass für die
Schwangerschaft wohl andere Gründe verantwortlich waren.
Ein Hotelgast in einem bayerischen Hotel beschwerde sich über
die zu hohen Bergen, die würden das Tal, in dem das Hotel lag, dermaßen
einengen, wodurch ihm das Atmen schwer fiele.
Ebenfalls in einem Hotel in Bayern beschwerte sich ein Hotelgast, er hätte
sich wegen des starken Regens während der Nacht derart gefürchtet, weshalb
er überhaupt nicht einschlafen konnte, also sei er auch nicht bereit die
Kosten für diese Übernachtung zu bezahlen.
Quelle:www.hrs.de
-> über HRS -> Pressespiegel: 1. "focus online: 'Kein Schlaf
- keine Bezahlung'" (pdf-Datei), 29.12.2009 2. "Hamburger
Abendblatt: Kuriose Rügen: Schwanger durch Baden im Pool'" (pdf-Datei),
29.12.2009
Reisenachrichten
von Januar bis Februar 2009 mehr...
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und interessante Reisenachrichten aus der Reisebranche mit vielen nützliche
Reiseinformationen zur optimalen Urlaubsplanung News-Archiv: 2007
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Nützliche
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und Preisvergleich von Last Minute-Reiseangebote 2010