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aktuelle
Reisenachrichten aus der Reisebranche
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03.05.2011 |
Die geplante Lockerung des Flüssigkeitsverbotes im Handgepäck tritt nun doch nicht in KraftEigentlich hatte die EU-Kommission beschlossen, dass seit dem 29. April 2011 für Transitreisende unter bestimmten Voraussetzungen, eine Lockerung des Flüssigkeitenverbotes in Kraft treten sollte. Demnach hätten Transitreisende Flüssigkeiten, die in einem Duty-Free-Shop auf einem Flughafen gekauft wurden und sich in einem versiegelten, manipulationssicheren Plastikbeutel befinden, wieder mit an Bord eines Flugzeuges nehmen dürfen.Einige EU-Länder wie z.B. Frankreich und Großbritannien haben alledings bezüglich einer Lockerung des Flüssigkeitsverbotes große Sicherheitsbedenken und weigerten sich daher, die neue EU-Richtlinie umzusetzen. Damit nun für Transitreisende z.B. auf einem englischen Flughafen keine andere Handgepäckbestimmungen gelten als für Transitreisende auf einem deutschen Flughafen, wurde die geplante Lockerung des Flüssigkeitsverbotes bis auf Weiteres wieder auf Eis gelegt. Weitere Informationen über die Handgepäckbestimmungen siehe unter...
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21.04.2011 |
Hotelpreis-Index 2010: In Brasilien sind die Hotels am teuersten und Capri ist die teuerste Ferienregion weltweitNach einer Auswertung des Hotelbuchungsportal "hotels.com" der Hotelpreise von insgesamt 110.000 Hotels weltweit, sind die Hotelpreise im vergangenem Jahr erstmals seit drei Jahren wieder gestiegen. Demnach waren 2010 die Übernachtungskosten in einem Hotel weltweit um durchschnittlich zwei Prozent teuerer als noch im Jahr 2009.Besonders hohe Preissteigerungsraten wurden in dem schweizer Kurort Davos (+ 50 Prozent), in der chinesischen Sonderverwaltungszone Macau (+ 49 Prozent) und in der brasilianischen Metropole Rio de Janeiro (+ 29 Prozent) festgestellt. Mit einem durchschnittlichen Übernachtungspreis von 173 Euro zählt damit Rio de Janeiro zu den teuersten Städte der Welt und liegt mit Platz sechs noch vor New York. Sowieso stiegen in Gesamt-Brasilien die Hotelpreise im vergangenem Jahr mit plus 17 Prozent besonders stark und erstaunlicherweise landet damit Brasilien, mit einem durchschnittlichen Hotelpreis von 145 Euro, auf Rang 1 dieses weltweiten Hotelpreis-Indexes. Auf Platz zwei folgt die Schweiz mit einem durchschnittlichen Hotelpreis von 140 Euro, gefolgt von Israel mit 138 Euro für eine Übernachtung. Deutschland liegt mit einem durchschnittlichen Hotelpreis von 90 Euro für eine Übernachtung im Mittelfeld dieser Rangliste. Die teuersten Ferienregionen weltweit sind nach diesem Hotelpreis-Index die italienische Insel Capri (durchschnitliche Kosten für eine Hotelübernachtung = 227 Euro), gefolgt von der omanischen Hauptstadt Maskat / Muskat (202 Euro) und dem im südwesten von Italien gelegenen Küstenort Amalfi (187 Euro). Quelle: www.spiegel.de -> Reise -> Aktuell -> Hotels: "Studie - Hotelpreise steigen weltweit um zwei Prozent", 21.03.2011 |
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15.04.2011 |
Die besten Pauschalreisen 2011Die Reiseexperten des Reisemagazins "Geo" haben in diesem Jahr zum 19. Mal die besten Pauschalreisen mit der Goldenen Palme gekürt. Dabei wurden aus über 200 von zahlreichen Reiseveranstaltern angebotenen Pauschalreisen, die besten Reisen in unterschiedlichen Kategorien (z.B. Reisen mit Kindern, Entdecker- und Aktivreisen etc.) prämiert.Übersicht der Pauschalreisen, die 2011 mit der Goldenen Palme ausgezeichnet wurden mehr... |
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13.04.2011 |
Urlauber sollten sich jetzt schon über empfehlenswerte Reiseschutzimpfungen informierenReisemediziner empfehlen Urlauber, die für die Sommermonaten einen Urlaub in südlichere Länder planen, sich jetzt schon über eventuell notwendige Reiseschutzimpfungen zu kümmern. Denn viele Impfungen gegen Infektionskrankheiten erreichen erst nach acht bis zwölf Wochen einen 100-prozentigen Impfschutz (weitere Infos hierzu siehe unter "Impfschutz in letzter Minute sind Grenzen gesetzt").Vor allem Mittelmeer-Urlauber sollten bedenken, dass beispielsweise eine Virusinfektion mit einem Hepatitis-Erreger schon lange keine klassische Reisekrankheit mehr ist, von der Reisende betroffen sind, die in ferne subtropische oder in Entwicklungsländer reisen. So sind beispielsweise schon über 50 Prozent der Mittelmeermuscheln mit dem Hepatitis-Virus infiziert und immer mehr Urlauber erkrankten in den vergangenen Jahren nach dem Verzehr von nicht ausreichend durchgekochten Mittelmeermuscheln. Aber auch durch den Verzehr von rohen Früchten und infiziertem "Trinkwasser" erkranken immer häufiger Mittelmeer-Urlauber an Hepatitis A und B. Für Reisende in ferne Reiseländer gilt unbedingt die Empfehlung, sich frühzeitig von dem Hausarzt oder einen erfahrenen Tropenmediziner über notwendige Reiseschutzimpfungen zu informieren. Dabei spielt das Reiseverhalten eine wesentliche Rolle darüber, welche Reiseschutzimpfungen notwendig sind. Urlauber, die beispielsweise auf der beliebten indonesischen Ferieninsel Bali ausschließlich einen zweiwöchigen Badeurlaub planen, benötigen nicht den gleichen Impfschutz wie Urlauber, die überwiegend die Naturwelt von Bali erkunden wollen bzw. einen längeren Aufenthalt in der Region planen z.B. eine Weiterreise nach Indonesien und Malaysia. In solchen Fällen ist beispielsweise eine Impfung gegen die, sich weltweit auf dem Vormarsch befindliche, "Japanische Enzephalitis" empfehlenswert, im Falle eines im Rahmen einer Pauschalreise gebuchten Badeurlaubs auf Bali dagegen nicht. Fachkundige Beratung durch einen erfahrenen Reisemediziner führt also einerseits dazu, dass Urlauber mit einem ausreichenden Impfschutz reisen und andererseits sich nicht unötig impfen lassen, denn einige Reiseschutzimpfungen sind nicht selten mit mehr oder weniger starken Nebenwirkungen verbunden. Mindestens genauso wichtig wie ein ausreichender Impfschutz ist natürlich vor Ort eine wirksame Prophylaxe vor typischen Reisekrankheiten, dazu zählen beispielsweise wirksame und gesundheitsunbedenkliche Mückenschutzmittel, geeignete hautbedeckende Kleidung etc. Bezüglich dem Verzehr von Lebensmittel gilt dabei immer der Grundsatz: "Koch es, brat es, schäl es oder vergiss es". Quellen: 1.) www.rp-online.de -> Gesundheit -> Medizin -> Reiserecht: "Fit für den Sommerurlaub - Impfschutz frühzeitig überprüfen", 13.04.2011 2.) www.netdoktor.de -> News: "Mittelmeer: Hepatitis-A-Erreger in jeder zweiten Musche", 08.04.2011 |
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21.03.2011 |
Die unpünktlichsten Flughäfen in EuropaWegen des ungewöhnlich strengen Winters der zu Beginn und am Ende des Jahres 2010 in Mittel- und Nordeuropa herrschte, dem Vulkanausbruch auf Island, sowie den Streiks in Frankreich, Spanien und Griecheland, hat die Pünktlichkeitsquote auf den europäischen Flughäfen im vergangenen Jahr stark abgenommen. Dies geht aus der neusten Pünktlichkeitsstatistik der europäischen Luftverkehrskontrollbehörde EUROCONTROL (European Organisation for the Safety of Air Navigation) hervor. Demnach lag die durchschnittliche Verspätungsdauer aller Landungen und Abflüge auf den europäischen Airports bei 33 Minuten, dies entspricht einer Verschlechterung der Pünktlichkeitsquote von 17 Prozent gegenüber dem Jahr 2009.Laut der Statistik von EUROCONTROL war der Flughafen Teneriffa-Süd im Jahr 2010 der unpünktlichste Flughafen in Europa, 54,3 Prozent aller Abflüge von Teneriffa-Süd waren im vergangenen Jahr verspätet. Erfreulicherweise wird in diesem Negativ-Ranking mit Berlin-Schönefeld nur ein deutscher Flughafen aufgeführt. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der unpünktlichsten Flughäfen in Europa.
Quelle: www.bild.de -> Reise -> Reise-Ratgeber: "Die unpünktlichsten Flughäfen", 29.03.2011 |
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21.03.2011 |
BGH-Urteil: Bei Gepäckverlust muss die Fluggesellschaft den Schaden pro Flugpassagier und nicht pro Gepäckschein regulierenDas unerschütterliche Prozessieren einer Flugpassagerin gegen eine Fluggesellschaft durch mehrere Instanzen, hat nun zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geführt, wonach Flugpassagiere einen größeren Schadensersatzanspruch im Falle von Gepäckverlust haben könnten.Im konkreten Fall verklagte die Urlauberin eine Fluggesellschaft, weil auf der Flugreise ein aufgegebenes Gepäckstück verloren ging. Das aufgebene Gepäckstück beinhaltete u.a. eine Golftasche mit der gemeinsamen Ausrüstung des mitreisenden Lebenspartner der Frau. Die Fluggesellschaft wollte zwar für das verloren gegangene Gepäckstück, den im Montrealer Übereinkommen* festgelegten Höchstbetrag, als Schadensersatz zahlen, war aber nicht bereit den Schadensersatzanspruch auf die beiden Fluggäste auszudehnen. Der Reisesenat des Bundesgerichtshofs musste also nun entscheiden, ob sich der maximale Schadensersatzanspruch bei Gepäckverlust auf die Anzahl der Gepäckscheine oder auf die Anzahl der Flugpassagiere, die in einem Gepäckstück Wertsachen transportieren, bezieht. Der BGH entschied in diesem Fall, dass nicht der Gepäckschein ausschlaggebend sei und nach dem Montrealer Abkommen* jedem Reisenden der Höchstbetrag bei Sachschäden zusteht, auch dann, wenn das Gepäck im Koffer eines Mitreisenden transportiert wird. Der Fall wurde somit an das Landgericht Darmstadt zurückverwiesen, das nun neu über die Schadensersatzhöhe entscheiden muss. 1. *Das Montrealer Abkommen (Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr) regelt die Haftungsfragen bei Personenschäden, Verspätungsschäden und Sachschäden im internationalen Flugverkehr. Bei Sachschäden, also beispielsweise im Falle eines Gepäckverlustes, wurde im Montrealer Abkommen ein Höchstbetrag von 1131 SZR pro Reisenden festgelegt. SZR steht für Sonderziehungsrecht und ist eine vom Internationalen Währungsfond eingeführte, künstliche Währungseinheit (1131 SZR entprechen ca. 1284,80 Euro, Stand März 2011)2. u. 3. Quellen: 1. www.focus.de -> Reisen -> Urlaubstipps -> Reiserecht: "BGH-Urteil: Mehr Rechte bei Gepäckverlustn", 17.03.2011 2. u. 3. wikipedia.org -> Artikel "Sonderziehungsrecht" und Artikel "Montrealer Abkommen" |
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03.03.2011 |
Wegen fehlender Kreditkarte darf eine Fluggesellschaft den Flug nicht verweigernEin Fluggast hatte bei einer spanischen Fluggesellschaft online einen Flug gebucht und diesen Flug mit Kreditkarte bezahlt. In der Zeit zwischen der Online-Buchung und dem Abflugtermin wurde der Fluggast allerdings von seiner Bank aufgefordert, aus Sicherheitsgründen die Kreditkarte auszutauschen. Aus diesem Grund konnte der Flugpassagier am Abfertigungsschalter der Fluggesellschaft nicht die Kreditkarte vorweisen, mit der die Flugbuchung durchgeführt wurde. Die Fluggesellschaft hatte daraufhin dem Kunden verweigert, den gebuchten Flug anzutreten. Selbst die Kreditkartenabrechnung wurde von der Fluggesellschaft nicht als Beleg akzeptiert. Als Begründung für diese Entscheidung verwies die Fluggesellschaft auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen vorgeschrieben wird, dass sich ein Kunde am Check-in-Schalter mit der Kreditkarte "ausweisen" muss, mit der ein Flug gebucht wurde.Der Fluggast war mit dieser Klausel bzw. mit der Flugverweigerung der Fluggesellschaft verständlicherweise nicht einverstanden und hat die Fluggesellschaft vor dem Landgericht Frankfurt zur Zahlung von Schadensersatz und Erstattung der entstandenen Zusatzkosten verklagt. Die Richter entschieden in diesem Fall, dass die Klausel in den Geschäftrsbedingungen der Airline, wonach sich ein Kunde am Flughafen mit einer bei der Buchung verwendeten Kredit- oder Debitkarte identifizieren muss, als unzulässig erklärt. Eine Kreditkarte sei also Zahlungsmittel, und nicht als notwendige Reiseunterlage zu verstehen. Dem Fluggast wurde in diesem Fall also zu 100 Prozent recht gegeben, der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat allerdings darauf hingewiesen, dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Quelle: www.spiegel.de -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: "Flug darf nicht wegen fehlender Kreditkarte verweigert werden", 02.03.2011 |
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21.02.2011 |
Die Türkei verschärft die Einreisebestimmungen für Aufenthalte von über 90 TageVor allem in den Wintermonaten sind die türkischen Ferienregionen für viele Deutsche ein beliebtes Reiseziel, um einen Langzeiturlaub von drei Monaten und länger zu verbringen. Nun haben aber die türkischen Einreisebehörden angekündigt, die Bedingungen für einen Langzeitaufenthalt in der Türkei zu verschärfen. So soll es zukünftig nicht mehr möglich sein nach einem 90-tägigen Türkei-Aufenthalt, das Land für einen Tag zu verlassen, um dann beispielsweise aus Griechenland wieder einzureisen, und somit erneut eine Aufenthalsterlaubnis von 90 Tagen zu bekommen.Das bedeutet zukünftig ist pro Halbjahr ein visafreier Aufenthalt in der Türkei nur für insgesamt 90 Tage möglich. Für Touristen, die einen Langzeitaufenthalt von länger als 3 Monaten in der Türkei planen, rät das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland "vor der Einreise ein türkisches Generalkonsulat zu kontaktieren und ggfs. ein Visum einzuholen". Quelle: www.auswaertiges-amt.de -> Länder, Reise, Sicherheit -> Türkei -> Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
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16.02.2011 |
Die Flugangebote vieler Flugbuchungsportale im Internet sind nicht immer günstigDie Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest weist in ihrer neusten Ausgabe (03/2011) daraufhin, dass Flugbuchungen bei einigen Flugbuchungsportale manchmal teuerer als nötig sind. Außerdem drohen den Internetnutzern bei einigen Online-Flugvermittler manche trügerische Fallstricke bei der Onlinebuchung.So fallen beispielsweise bei fluege.de oder flug24.de eine variable Servicegebühr zusätzlich zum Flugpreis an. Des weiteren verlangen einige Flugbuchungsportale eine zusätzliche Gebühr, falls ein gebuchter Flug umgebucht oder storniert wird, solche Gebühren machen leider eine Flugbuchung teuerer als eigentlich nötig. Als trügerische Fallstricke bei einer Online-Flugbuchung nennt Finanztest beispielsweise die Voreinstellung von Zusatzleistungen, beispielsweise eine Reiseversicherung, die im Buchungsprozess bereits aktiviert ist, ohne dass dies vom Nutzer erwünscht war. Diese Praxis ist zwar kurioserweise gesetzlich auf den Internetseiten der Fluggesellschaften verboten, Online-Flugvermittler dürfen allerdings weiterhin Zusatzleistungen bei der Flugbuchung voraktivieren. Weiterhin wird von Kunden mancher Buchungsportale berichtet, dass sich nach Abschluß der Flugbuchung der Flugpreis gegenüber dem, während des Buchungsprozesses, angegebenen Flugpreis plötzlich erhöht hat. Deshalb ist es oftmals günstiger, direkt bei der Fluggesellschaft selbst den gewünschten Flug zu buchen. Quelle: www.test.de -> Freizeit + Reise -> Meldungen: "Online-Flugvermittler: Extrakosten vermeiden", 16.02.2011 |
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14.02.2011 |
Die Reiseveranstalter erhöhen die Preise für FlugpauschalreisenWegen den wieder steigenden Kerosinzuschläge der Fluggesellschaften und der neuen Luftverkehrsabgabe (Infos s.w.u.) erhöhen einige Reiseveranstalter ihre Preise für Flugpauschalreisen.Thomas Cook, der zweitgrößte deutsche Reiseveranstalter, erhebt seit heute für alle Neubuchungen mit Reisebeginn ab dem 01.04.2011 folgende Zuschläge für Flugpauschalreisen. Kurzstrecken werden um 7 Euro, Mittelstrecken um 13 Euro und Langstrecken um 29 Euro teuerer. Rewe-Touristik, mit den Reisemarken ITS Reisen, Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen, erhöht für alle Neubuchungen ab dem 16. Februar die Preise für Flugreisen. Flugpauschalreisen werden dann bei der Rewe-Touristik auf den Kurzstrecken um 7 Euro, auf den Mittelstrecken um 14 Euro und auf den Langstrecken um 30 Euro teuerer. Quelle: www.rp-onlin.de -> Reise -> News: "Veranstalter erhöhen Kerosinzuschläge - Flugreisen werden rund 30 Prozent teurer", 12.02.2011 Infos zur Luftverkehrsabgabe: Seit Anfang dieses Jahres wird auf alle in Deutschland startenden Flüge eine zusätzliche Flugticketsteuer erhoben, diese beträgt je nach Flugstrecke, 8 Euro für alle Flüge bis 2500 km, 25 Euro für alle Flüge von 2500 bis 6000 km und 40 Euro für Langstreckenflüge über 6000 km. |
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03.02.2011 |
Ägypten-Krise: Nicht alle Reiseveranstalter bieten eine kostenlose Stornierung von Pauschalreisen nach Ägypten anObwohl das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland seit dem 01.02.2011 die Sicherheitshinweise bezüglich von Reisen nach Ägypten verschärft hatte und nun dringend von allen Reisen nach Ägypten abrät, bieten nicht alle Reiseveranstalter eine kostenlose Stornierung von gebuchten Pauschalreisen an, die in den kommenden Wochen in das Land der Pharaonen starten sollten.Vor allem viele kleinere und mittlere Reiseveranstalter verlangen auch weiterhin von ihren Kunden Stornokosten, falls diese ihren gebuchten Pauschalurlaub nach Ägypten nicht antreten wollen. Aufgrund der undurchsichtigen Lage in Ägypten kann dieses Verhalten als äußerst unverantwortlich angesehen werden und ist nur damit zu begründen, dass die betreffenden Reiseveranstalter angst davor haben pleite zu gehen, wenn sie ihren Kunden 100 Prozent des Reisepreises zurückzahlen müssten. Denn bei einer kurzfristigen Stornierung einer Pauschalreise können Reiseveranstalter rechtlich gesehen 80 bis 85 Prozent des Reisepreises einbehalten. Im Falle der politischen Unruhen in Ägypten raten Reiserechtsexperten den betroffenen Pauschaltouristen, den Reisevertrag mit einem uneinsichtigen Reiseveranstalter einseitig zu gündigen und sich dabei auf höhere Gewalt zu berufen. Allerdings ist es leider wahrscheinlich, dass einige Reiseveranstalter sich nicht darauf einlassen und die einbehaltenen Stornogebühren nicht zurückzahlen. Diesen Kunden bleibt dann bedauerlicherweise nichts anderes möglich, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und gegebenfalls die einbehaltenen Stornogebühren des Reiseveranstalters vor Gericht einzuklagen. Dummerweise ist die Rechtslage für Pauschaltouristen, die wegen den politischen Unruhen in Ägypten kostenlos ihre Reisebuchung stornieren wollen, nicht ganz eindeutig, weil das Auswärtige Amt noch keine formale Reisewarnung für Ägypten gegeben hat, denn nur dann besteht für die Kunden eines Reiseveranstalters eindeutig das Recht eine gebuchte Reise kostenlos stornieren zu dürfen. Allerdings sind einige Reiserechtsexperten der Meinung, dass im Falle von Ägypten auch ohne eine formale Reisewarnung des Außenministeriums, für Pauschaltouristen das Recht besteht, eine für die kommenden Wochen gebuchte Pauschalreise nach Ägypten stornofrei gündigen zu können. So besteht zwar z.Z. möglicherweise keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Touristen in den ägyptischen Feriengebieten am Roten Meer, was zu einer formalen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes führen würde, die Lage in Ägypten sei aber augenscheinlich so unübersichtlich, dass sich von heute auf morgen eine lebensbedrohliche Situation auch für Touristen ergeben kann, die sich nicht in den ägyptischen Metropolen wie z.B. Kairo, Alexandria und Suez aufhalten. Des weiteren kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass in Ägypten kurzfristig die Infrastruktur zusammenbricht, wodurch landesweit keine ausreichende Versorgung mit Lebensmittel, Bargeld, Medikamente etc. gewährleistet werden kann, wodurch selbstverständlich kein unbeschwerter Urlaub mehr möglich ist. Diesen Argumenten könnte sich möglicherweise auch ein Richter anschließen, falls ein Kunde seinen Reiseveranstalter verklagen muss, weil dieser ihm nicht den vollen Reisepreis erstatten will. Glückerweise zeigen sich allerdings nahezu alle großen deutschen Reiseveranstalter in dieser Frage kulant und verantwortungsbewusster, d.h. sie ermöglichen vorläufig bis Mitte Februar (eventuell auch darüber hinaus, entsprechend der politischen Lage) eine kostenlose Stornierung von Pauschalreisen nach Ägypten und bis Ende Februar können gebuchte Reisen nach Ägypten kostenlos umgebucht werden. die Rechte von Individualtouristen: Rechtlich gesehen haben leider auch Individualtouristen, also Touristen die eigenständig einen Flug und Unterkunft gebucht haben, keinen Anspruch darauf, den Flug bzw. die Unterkunft kostenlos stornieren oder umbuchen zu dürfen. Die großen deutschen Charter- und Linienfluggesellschaften zeigen sich aber auch hier meist eher kulant. So können bei Air Berlin Flüge nach Ägypten, die bis zum 14.02.2011 starten, kostenlos storniert werden und Flüge bis zum 28.02.2011 können kostenlos umgebucht werden. Bei Condor und TUIfly können Flüge nach Ägypten bis zum 28.02.2011 gebührenfrei umgebucht oder storniert werden. Bei Lufthansa ist eine kostenlose Stornierung nur dann möglich, wenn der Flug nicht stattfindet, es besteht allerdings die Möglichkeit, gebuchte Flüge nach Ägypten (vorläufig bis zum 15.02.2011), auf ein anderes Flugziel umzubuchen, ohne dass dabei Umbuchungsgebühren erhoben werden. Quelle: ksta.de (Kölner Stadt-Anzeiger) -> News: "Ägypten-Urlaub: Nicht jede Reise kostenlos stornierbar", 03.02.2011 |
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25.01.2011 |
Viele Reiseveranstalter verlangen immer höhere Anzahlungen bei Buchung einer PauschalreiseWaren vor ein paar Jahren noch 10 Prozent Anzahlung auf eine gebuchte Pauschalreise üblich, so haben sich die Anzahlungsforderungen vieler Reiseveranstalter in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahre 2006 höchstens 20 Prozent Anzahlung für eine Pauschalreise als angemessen ansah, verlangen seit diesem Zeitpunkt auch nahezu alle Reiseveranstalter eine Vorauszahlung von mindestens 20 Prozent auf eine gebuchte Pauschalreise. Einige Reiseveranstalter sehen in diesem Urteil allerdings nur eine fallbezogene Obergrenze der Anzahlung für die gebuchte Pauschalreise in dem verhandeltem Fall, also keine allgemeingültige Anzahlungsobergrenze. Aus diesem Grund haben einige Reiseveranstalter auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes die Anzahlungsquote weiter erhöht, so sind heutzutage Anzahlungen von 30 und sogar 40 Prozent auf den Gesamtpreis einer gebuchten Pauschalreise keine seltenheit.Einige Landesverbände der Verbraucherzentrale kritisieren diese maßlos überhöhten Anzahlungsforderungen sehr stark, denn nach Ansicht vieler Rechtsexperten verstoßen damit die Reiseveranstalter gegen geltenes Recht und zudem sei auch fraglich, ob die Versicherungen im Falle einer Pleite des Reiseveranstalters, Anzahlungen von mehr als 20 Prozent überhaupt decken. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Verbraucher grundsätzlich erst dann bezahlen, wenn sie auch eine entsprechende Leistung erhalten haben. Wegen diesen, aus Sicht der Verbraucherschützer, gesetzeswidrigen Anzahlungsforderungen einiger Reiseveranstalter, hatte die Verbraucherzentrale NRW schon erfolgreich gegen einen deutschen Reiseveranstalter geklagt, eine weiter Klage wird zur Zeit gegen einen Reiseveranstalter aus Leipzig geführt, der von seinen Kunden eine Vorauszahlung von 40 Prozent auf den Reisepreis verlangt. Quelle: www.rp-onlin.de -> Reise -> Reisenews: "Ärger bei Pauschalreisen - NRW-Minister kritisiert riesige Anzahlungen", 25.01.2011 |
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08.01.2011 |
Reisepreisminderung weil im Hotel der Meerblick fehlteEin Urlauber hatte bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Ibiza gebucht, dabei entschied sich der Pauschaltourist für ein Hotel, das in dem Reisekatalog als ein Haus mit fantastischem Meerblick angepriesen wurde.Vor Ort stellte sich dann aber leider heraus, dass von dem Zimmer des Urlaubers nur eine große Hauswand zu erkennen war, von einem fantastischen Meerblick also nichts zu sehen war. Aus diesem Grund verklagte der Ibiza-Urlauber seinen Reiseveranstalter zur anteiligen Erstattung des Reisepreises. Das Amtsgericht Duisburg (AZ.: 53 C 4617/09) hielt in diesem Fall eine Reisepreisminderung von sieben Prozent für gerechtfertigt, weil erwiesenermaßen von dem gebuchten Hotel überhaupt kein Meerblick möglich ist, also auch kein eingeschränkter Blick auf das Meer. (Quelle: www.rp-online.de -> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile: "Reiserecht - Meerblick fehlt: Geld zurück", 03.01.2011) |
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06.01.2011 |
In Italien, Portugal und in der Slowakei müssen Autofahrer höhere Autobahngebühren bezahlenIn diesem Jahr werden in einigen europäischen Reiseländer die Gebühren zur Nutzung der Autobahnen zum Teil empfindlich teuerer:
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Reisenachrichten von Januar bis August
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